Stadt Oldenburg (Oldb)Oldenburg
Lieferung eines humanoiden Roboters für das BZTG
Das BZTG benötigt für Schulungszwecke in der Robotik-Abteilung einen humanoider Roboter (EDU). An diesem Roboter sollen unterschiedliche Aufgaben progammiert und simuliert werden können. Lieferung eines humanoiden Roboters für das BZTG
Process Technology
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- Contracting authority:
- Stadt Oldenburg (Oldb)
- Published:
- August 03, 2026
- Deadline:
- September 01, 2026
- Topic:
- Process Technology
Tender description
Das BZTG benötigt für Schulungszwecke in der Robotik-Abteilung einen humanoider Roboter (EDU). An diesem Roboter sollen unterschiedliche Aufgaben progammiert und simuliert werden können. Lieferung eines humanoiden Roboters für das BZTG
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7Lieferung eines humanoiden Roboters für das BZTG
Stadt Oldenburg (Oldb)OldenburgDeadline: Sep 01sowie den Ort der Leistungserbringung Lieferung eines humanoiden Roboters für das BZTG Das BZTG benötigt für Schulungszwecke in der Robotik-Abteilung einen humanoider Roboter (EDU). An diesem Roboter sollen unterschiedliche Aufgaben progammiert und simuliert werden können. Ort der Leistungserbringung: 26121 Ehnernstraße 132, Oldenburg (Oldb)Lieferung eines Humanoiden Roboters
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.BerlinDeadline: Jul 14Art der Leistung Lieferung eines Humanoiden Roboters laut Leistungsbeschreibung Umfang der Leistung -Beschaffung eines humanoiden, zweibeinigen Robotersystems (5 Stück)
Technische Hochschule DeggendorfDeadline: Aug 14Beschaffung eines humanoiden, zweibeinigen Robotersystems (5 Stück) Anwendungsbereiche: Für Forschungs- Entwicklungs- und Lehrzwecke. Die Systeme sollen für die Entwicklung und Erprobung von Anwendungen in den Bereichen autonome Robotik, künstliche Intelligenz, Bewegungsplanung, Mensch-Roboter-Interaktion sowie Regelungs- und Steuerungstechnik eingesetzt werden können. Die Robotersysteme müssen mindestens über folgende technische Eigenschaften verfügen: - Humanoide, zweibeinige Ausführung - Mindestens 22 Freiheitsgrade (Degrees of Freedom, DoF) - Maximales Gelenkdrehmoment von mindestens 60 Nm - Abmessungen von ca. 950 × 400 × 180 mm (H × B × T) - Eigengewicht von ca. 19,5 kg - Integrierte Steuerungs- und Recheneinheit für autonome und ferngesteuerte Betriebsarten - Kommunikationsschnittstellen mit mindestens: Gigabit-Ethernet (1000 Mbit/s), WLAN nach aktuellem Standard (mindestens WiFi 6), Bluetooth (mindestens Version 5.2) - Netzteil und Ladeinfrastruktur für den Betrieb des Systems - Robuste Konstruktion für den Einsatz in Forschungs-, Entwicklungs- und Ausbildungsumgebungen - Unterstützung der Entwicklung und Ausführung von Robotik-, KI- und Automatisierungsanwendungen - Konformität mit geltenden europäischen Sicherheits- und Umweltanforderungen (z. B. RoHS) Hinweis: Die genannten technischen Merkmale stellen Mindestanforderungen dar. Gleichwertige oder technisch leistungsfähigere Lösungen sind ausdrücklich zugelassen.RV Mietmöbel
Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB GmbH)BerlinGegenstand der beabsichtigten Auftragsvergabe ist ein Rahmenvertrag zur Kurzzeitanmietung von diversen Mietmöbeln für verschiedene Bereiche der KBB GmbH. Die in vier Lose unterteilten Leistungen umfassen im Schwerpunkt die mietweise Überlassung, Anlieferung, Unterverteilung, den Aufbau, die Wartung, den Abbau und die Abholung von Mietmöbeln, die anlässlich der Durchführung der Internationalen Filmfestspiele Berlin (IFB) sowie des European Film Markets (EFM) erforderlich sind. Zum Leistungsumfang gehören die Anlieferung, der Aufbau und die Platzierung der Möbel nach Vorgabe (z.B. Grundrissplan) der jeweils zuständigen Abteilung: Sales Abteilung des EFM, Abteilung Technische Organisation der IFB und anderer Bedarfsträger innerhalb der KBB sowie der Abbau und Abtransport der Möbel. Für diese Leistungen werden Zeitfenster bekannt gegeben, in denen die Leistung zu erbringen ist und die unbedingt einzuhalten sind, um den Ablauf der Auf- und Abbauarbeiten nicht zu gefährden. Leistungsort ist Berlin. Reise- und Unterbringungskosten werden nicht erstattet. Die einzelnen Spielstätten bzw. Anlieferungsstellen sind in Berlin verteilt, sie werden spätestens 4 Wochen vor Anlieferung, die Ausführungszeiten spätestens 4 Tage vor Anlieferung bzw. Abholung bekannt gegeben. Die Leistungen sind in 4 Teillose aufgegliedert, um den unterschiedlichen Anforderungen im Hinblick auf die Qualität sowie den örtlichen und logistischen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können. Der Bedarf an Mietmöbeln wird in folgende Teillose untergliedert: Los 1: Mietmöbel Berlinale Palast, Pressezentrum, Service Center Los 2: Mietmöbel Berlinale Büroflächen und Guest Reception Los 3: Mietmöbel Berlinale Nebenspielstätten (Kinos, Eventlocations) Los 4: Mietmöbel für den EFM Los 1: Mietmöbel Berlinale Palast, Pressezentrum, Service Center: Das Los 1 umfasst die mietweise Überlassung diverser Mietmöbel, die vor und zum Festivalbetrieb im Berlinale Palast, im Pressezentrum sowie im Service Center erforderlich sind. Als Ausführungsorte sind - abhängig von der jeweiligen (Jahres-) Planung - aktuell der Berlinale Palast (Theater am Potsdamer Platz), das Berlinale Pressezentrum (Grand Hyatt Hotel Potsdamer Platz) und das Berlinale Servicecenter (Gebäude C1 Eichhornstraße 3 in 10785 Berlin) vorgesehen. Die Leistungen umfassen die mietweise Überlassung, Anlieferung, Unterverteilung, Aufbau, Wartung, Abbau, Abholung von di-versen Möbeln. Los 2: Mietmöbel Berlinale Büros und Guest Reception: Los 2 umfasst die Anmietung diverser Mietmöbel für temporäre Büroflächen und den Gästeempfang der Berlinale. Aktuelle Ausführungsorte sind C1 Gebäude Eichhornstr. 3 und Potsdamer Straße 5 am Potsdamer Platz. Die Leistungen umfassen die mietweise Überlassung, Anlieferung, Unterverteilung, Aufbau, Wartung, Abbau, Abholung der in der Leistungsbeschreibung und im Preisblatt aufgeführten Möbel. Los 3: Mietmöbel Berlinale Nebenspielstätten Insbesondere für die Berlinale Nebenspielstätten steht erfahrungsgemäß der finale Mietmöbelbedarf erst kurz vor der Veranstaltung fest. Es wird - wie auch für die anderen Lose - ein sehr flexibler Partner benötigt, der auch kurzfristig auf zusätzliche Bestellungen oder sonstige Änderungen reagieren und kurzfristige Lieferungen gewährleisten kann. Aktuell sind als Berlinale Kinos das Bluemax Kino am Potsdamer Platz, Kino Cubix am Alexander Platz, Cinema Paris, Haus der Berliner Festspiele, , Haus der Kulturen der Welt, der Zoo-Palast, , Urania Berlin, Kino International, Silent Green, Akademie der Künste Hanseatenweg, Radialsystem, E-Werk und die Uber Eats Music Hall vorgesehen. Los 4: Mietmöbel für den EFM: Die Leistung beinhaltet die Bereitstellung von Mietmöbeln für den EFM. Die Leistungen umfassen die Anlieferung und die Aufstellung der Möbel nach einem vorgegeben Grundrissplan, den Abbau und die Abholung der Mietmöbel. Die Mietmöbel müssen die in dem für Aussteller bereitgestellten Mietmöbel-Katalog des EFM angegebene hohe gestalterische und funktionale Qualität erreichen. Sie werden zum einen vom EFM für eigene Zwecke angemietet und zum anderen von einzelnen Ausstellern, die sich dafür entscheiden, auf einem angemessen ausgestatteten Messestand auf dem European Film Market Präsenz zu zeigen. Auf der Grundlage der Rahmenverträge werden zu den angebotenen Bedingungen und Preisen Einzelaufträge in Bezug auf die einzelnen Standorte und Spielstätten für die jeweiligen Lose erteilt. Auch andere bzw. weitere Ausführungsorte sind möglich. Weiterhin sollen alle Geschäftsbereiche der KBB die Möglichkeit haben, bei Bedarf Leistungen aus dem Ramhenvertrag zu den dort festgelegten Bedingungen und Preisen abzurufen. Der diesbezüglich zu erwartende Bedarf entsteht nur gelegentlich, da in den anderen Geschäftsbereichen der KBB Mietmöbel bisher nur in geringem Umfang benötigt wurden.Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung für einen Autosampler für Flüssig- und Headspaceproben für einen Trace 1310 Gaschromatographen mit FID-Detektor
Leibniz Universität HannoverHannoverDeadline: Aug 14Für ein Digitalisierungsprojekt wird die Beschaffung eines robotischen Autosamplers für einen vorhandenen Gaschromatographen mit Flammenionisationsdetektor (Thermo Scientific Trace 1310, GC-FID) angestrebt. Ziel ist die automatisierte Aufgabe von Flüssig- und Headspaceproben zur Analyse von volatilen organischen Substanzen (kurz VOCs), Additiven und Restmonomeren aus Kunststoffen und Rezyklaten. Position 1.0: Autosampler Roboter - Robotischer Autosampler für die Flüssig- und Headspaceinjektion zur Montage auf dem vorhandenen GC 1310. - Trayhalter für Vials: o Mindestens 100 Plätze für 2-mL-Vials. o Mindestens 50 Plätze für 10- oder 20-mL-Vials. Position 1.1: Autosampler-Erweiterung für Flüssiginjektion - Mögliche Spritzengrößen von 1 bis 100 µL. - Waschstation mit Vialhalter für die Reinigung der Spritzen. - Mindestens 2 x Spritzen für Flüssiginjektion: o Mind. einmal davon 10 µL. Position 1.2: Autosampler-Erweiterung für Headspace-Injektion - Einrichtung zur Temperierung von Vials im Bereich von 30 bis 120 °C. - Mindestens 2 x Spritzen für Headspace-Injektion: o Mind. einmal davon 2,5 mL. - Passender Inletadapter für Split/Splitless- bzw. PTV-Injektoren. Position 1.3: Optionale automatische Werkzeugwechselstation - Wünschenswert ist eine vollautomatische Werkzeugwechselstation (Tool-Change-Station) zur Aufnahme von mindestens 2 Werkzeugen. - Der Wechsel zwischen Flüssig- und Headspace-Tool soll dabei vollautomatisch innerhalb einer Messsequenz erfolgen. Position 2: Injektor & Anbindung an den vorhandenen GC sowie Software zur Steuerung - Befestigungskit inklusive Injektor-Adapterkit für den vorhandenen GC (Thermo Scientific Trace 1310). - Sofern für den Betrieb erforderlich, ist ein geeigneter Injektor anzubieten. - Software für die Steuerung und Bedienung des Autosamplers. Position 3: Inbetriebnahme und Schulung - Aufbau, Installation und Inbetriebnahme am vorhandenen GC vor Ort (mindestens 1 Arbeitstag). - Einweisung des Laborpersonals bei der Inbetriebnahme vor Ort. - Eine Schulung kann auch über eine Dokumentation erfolgen. Position 4: Dokumentation - 1x in gedruckter Form. - 1x in digitaler Form mittels USB-Stick. Zusätzliche Anforderungen - Lieferung: o Alle Fracht- und Lieferkosten müssen im Angebot enthalten sein. o Lieferung bis spätestens Ende 4. Quartal 2026 - Gewährleistung/Garantie Es sollen die üblichen zweijährigen Gewährleistungspflichten aus dem Verbraucherrecht auch hier Anwendung finden. - Preisstellung Preisangaben sind bitte Brutto anzugeben (inkl. MwSt.). Leistungsort Die Leistungs- und Rechnungsadresse erfolgt an die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Institut für Kunststoff- und Kreislauftechnik (IKK) Fakultät für Maschinenbau An der Universität 2 30823 Garbsen Kontaktstellen Eine Kommunikation darf nur elektronisch über die Vergabeplattform "www.dtvp.de" erfolgen. Allgemeine Angebots- und Auftragsbedingungen Es gelten die allgemeinen Einkaufsbedingungen der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Sprache Der Bieter hat sein Angebot inklusive sämtlicher Anlagen und Nachweise in deutscher Sprache zu erstellen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist deutsch. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Hannover. Zahlungsbedingungen Sollten Anzahlungen gewünscht werden, so sind diese nur gegen Vorlage einer unbefristet für den Auftraggeber kostenlosen Bankbürgschaft möglich. Bewertung: Bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots werden nachstehende Kriterien angewendet. Für jedes Bewertungskriterium können 0 bis 10 Punkte vergeben werden, die mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor in die Endpunktzahl eingehen. Liefertermin (Gewichtung: 10 %) Berücksichtigt werden nur Angebote, deren Liefertermin vor dem Ende des 4. Quartal 2026 liegt. Preis (Gewichtung: 30 %) Bitte beachten Sie den vorgegebenen Höchstpreis von 60.000 EUR brutto für das Gesamtsystem inklusive aller Nebenkosten. Alle Preise sind in Euro anzugeben. Als maßgeblich wird der Gesamtpreis des Angebots, einschließlich aller Transport-, Ausstattungs-, Supportoptionen sowie der Gewährleistung gesehen. Laufende Kosten beispielsweise aus Dienstleistungen zu Supportoptionen oder der Gewährleistung sind unzulässig bzw. sind im Zusammenhang mit dem Lieferauftrag im Vorhinein zu kontingentieren. Das preisgünstigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Ein Angebot, dessen Gesamtpreis doppelt so hoch wie der niedrigste Angebotspreis ist, erhält keine Punkte. Angebote, deren Preis zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem doppelten niedrigsten Angebotspreis liegen, erhalten eine linear berechnete Punktzahl. Funktionsumfang (Gewichtung: 60 %) In die Bewertung fließen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Kriterien ein. Die Angebote werden in Relation betrachtet, wobei das Angebot mit der optimalen Lösung volle Punktzahl erhält, die davon abweichenden eine linear berechnete und dementsprechend geringere Punktzahl.Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimDeadline: Aug 20Ausschreibung des NLQ für die Aktualisierung der bestehenden Lernmodule des Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Aktuell finden sich 20 Lernmodule im Kurs. Aufgrund einer umfassenden Novelle des Niedersächsischen Schulgesetztes werden die bestehenden Module durch einen Juristen geprüft. Die notwendigen Aktuali-sierungen werden in Modul-Skripten dokumentiert. Auf deren Grundlage müssen die bereitgestellten Module im moodle-Kurs aktualisiert werden. Momentan ist das Layout der Module noch unterschiedlich. Zwar sind alle bestehenden Module mit in-teraktiven H5P Segmenten umgesetzt. Acht neue Module haben bei der Erstellung ein neues, moderne-res Design erhalten. Im Rahmen dieser Überarbeitung sollen auch die übrigen Lernmodule in das neue Design überführt werden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Der Selbstlernkurs richtet sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die bestehenden Module des WBT Schule und Recht auf Grundlage vorhandener juris-tischer Skripte überarbeitet. Dabei soll das bislang unterschiedliche Moduldesign vereinheitlicht werden. Als exemplarisches Beispiel zur Orientierung bei der Angebotserstellung können Sie eines der bestehen-den Module über folgenden Link einsehen: https://openelec.moodle-nds.de/mod/h5pactivity/view.php?id=31939 Zudem finden Sie im Anhang das Skript zu diesem Modul. Folgende Leistungen sind zu erbringen: 1. Konzeption der zu überarbeitenden Module auf Grundlage der vorhandenen Skripte a. Sichtung der Skripte, bestehender Module und der zusammengestellten Materialien (Grafiken) des NLQ für das WBT Schule und Recht b. Konzeption der Szenen, Materialien und Module auf Grundlage der Skripte, orientiert an den bestehenden Modulen c. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person d. Kommunikation und Abstimmung 2. Feinplanung der Module a. Feinkonzeptionierung der einzelnen Module b. Entwicklung der einzelnen Szenen innerhalb des Lernmoduls c. Entwicklung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen d. Ggf. Erstellung zusätzlicher benötigter Grafiken e. Erstellung eines Skripts für Sprechtexte und Untertitel f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Kommunikation und Abstimmung 3. Erstellung der Szenen für die Lernmodule a. Umsetzung der erarbeitenden Szenen in grafischer Form mit den vorhandenen und neu erstellten Grafiken b. Erstellung der Audios auf Grundlage der erarbeiteten Sprechtexte c. Erstellung von Videos zu den jeweiligen Szenen inklusive der Vertonung d. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person e. Kommunikation und Abstimmung 4. Umsetzung der Module in H5P im elec a. Erstellen der Module innerhalb des bereitstehenden Kurses als interaktives Buch b. Umsetzung der interaktiven Elemente innerhalb der Szenen c. Einfügen der Verlinkungen zu den Gesetztestexten d. Einfügen von zusätzlichen Informationen entsprechend der bereitgestellten Skripte e. Erstellen und Einfügen der Untertitel zu den Videos f. Details in Absprache mit der produktverantwortlichen Person g. Korrekturschleifen und Kommunikation Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse bei der Konzeptionierung und Erstellung von Fortbildungen für die o. g. Personengruppen - Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bildung, insbesondere in Fortbildungsbereichen für die o. g. Personengruppen - Didaktische, methodische und technische Kenntnisse im Bereich der Konzeptionierung und Erstellung von Online-Kursen für Lernplattformen mit H5P-Elementen - Erfahrung im agilen Projektmanagement - Flexibilität im Falle notwendiger inhaltlicher Nachsteuerungen - Erfahrungen bei der Erstellung von Blended-Learning-Konzepten - Eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zwischen den Vertragsparteien - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien 1. Wirtschaftlichkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) 50 % 2. Fachliche Anforderungen 50 % a. Vorerfahrungen hinsichtlich der Erstellung von bedienungsfreundlichen Selbstlernkursen (25 %) b. Nachgewiesene Kenntnisse hinsichtlich der Arbeit mit moodle und insbesondere H5P durch vergleichbare Referenzprojekte (25 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu entnehmen sind. Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung beginnen und zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen für die digitale Durchführung der Veranstaltung/en und verpflichtet sich, diese über BigBlueButton (BBS), TEAMS oder ein anderes mit der Auftragsnehmerin / dem Auftraggeber vereinbartes Tool zu erbringen. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für Beauftragte Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter sind, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 18.06.2026
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 01. September 2026.
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