Forstamt CochemAdenau
Lichtraumprofil schneiden, Böschungen und Flächen mulchen - FA Wittlich
Rahmenvereinbarung für das Schneiden von Lichtraumprofilen und Mulchen von Böschungen (ca. 70.000 lfm/Jahr) sowie Flächenmulchen (ca. 123.000 m²/Jahr). Die Vergabe erfolgt pro Los an mehrere Unternehmen mit Abruf nach Ranking. Es besteht kein Anspruch auf das gesamte Volumen. Die Vertragslaufzeit ist auf bis zu 3 Jahre optional verlängerb...
Green-Space Maintenance, Tree Care, Forestry
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Rahmenvereinbarung für das Schneiden von Lichtraumprofilen und Mulchen von Böschungen (ca. 70.000 lfm/Jahr) sowie Flächenmulchen (ca. 123.000 m²/Jahr). Die Vergabe erfolgt pro Los an mehrere Unternehmen mit Abruf nach Ranking. Es besteht kein Anspruch auf das gesamte Volumen. Die Vertragslaufzeit ist auf bis zu 3 Jahre optional verläng...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Forstamt Cochem
- Published:
- April 15, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Green-Space Maintenance
Tender description
Rahmenvereinbarung für das Schneiden von Lichtraumprofilen und Mulchen von Böschungen (ca. 70.000 lfm/Jahr) sowie Flächenmulchen (ca. 123.000 m²/Jahr). Die Vergabe erfolgt pro Los an mehrere Unternehmen mit Abruf nach Ranking. Es besteht kein Anspruch auf das gesamte Volumen. Die Vertragslaufzeit ist auf bis zu 3 Jahre optional verlängerbar.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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Bewirtschaftung der Kantine des Bundeskriminalamts Wiesbaden in der Liegenschaft W8 und W9
Art und Gegenstand der Leistung Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den eigenwirtschaftlichen Betrieb der Kantinen des Bundeskriminalamts Wiesbaden in den Liegenschaften W8 und W9 Gegenstand der Konzession ist insbesondere: • Zubereitung und Verkauf von Speisen für Mitarbeitende • Sicherstellung eines regelmäßigen Mittagsangebots (mindestens drei Menülinien täglich: Tagesgericht I, Tagesgericht II Ovo-lacto-vegetarisch; hinzu kommt das Salat- und Dessertangebot sowie optional der Betrieb des Bistros in der Liegenschaft W8 • Organisation des gesamten Küchen- und Ausgabebetriebs • Der Konzessionsnehmer handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Standort und Rahmenbedingungen Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen: ca. 340 Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer die Infrastruktur (ausgestattete Küche) zur Verpflegung der Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung. Es wird keine Pacht gegenüber dem Konzessionsnehmer erhoben. Die Kosten für Strom, Heizung und Wasser werden durch den Konzessionsgeber getragen. Durch den Konzessionsgeber sind die Mindestöffnungszeiten wie folgt vorgegeben: Mo-Fr 11:00-14:00 Uhr Dem Konzessionsnehmer bleibt es vorbehalten, darüberhinausgehende regelmäßige Öffnungszeiten anzubieten. Einmal festgelegt Öffnungszeiten dürfen nur in Abstimmung mit dem Konzessionsgeber verändert werden. Ein Anspruch auf Mindestabnahmemengen besteht nicht. Teilnahmebedingungen Teilnehmen können Unternehmen, welche zum Nachweis der technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit einen bestehenden angemessenen Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Weiter müssen teilnehmende Unternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen im Bezug zur gegenständlichen Leistung einreichen. Die Leistungsfähigkeit für den hiesigen Auftragsgegenstand und die dafür relevanten Erfahrungen müssen in den Referenzen dargestellt werden. Nähere Informationen dazu können in den Vergabeunterlagen eingesehen werden, welche in Kürze veröffentlicht werden. Zudem müssen die Bewerber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 26 KonzVgV, § 154 GWV i.V.m. §§123 oder 124 GWB sowie gem. Artikel 5K der Verordnung (EU)833/2014 bestätigen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Betrieb erfolgt eigenwirtschaftlich. Der Konzessionsnehmer trägt das Betriebs- und Verwertungsrisiko. Voraussichtlicher Umsatz für die Vertragslaufzeit von max. 5 Jahren (Schätzung): ca. 2.517.400 EUR netto (Schätzung bezieht sich nur auf die Mittagsverpflegung). Ein Zuschuss seitens des Konzessionsgebers in Höhe von 20% (i.V.m. Qualitätsanforderungen) ist jeweils für an Beschäftigte ausgegebene zubereitete Mittagsmahlzeit gem. Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes ist vorgesehen.. Laufzeit Geplante Vertragslaufzeit: vier Jahre Optionale Verlängerung: einmal um ein Jahr Qualitätsanforderungen (Grundzüge) Erwartet werden insbesondere: • Speisenangebot gemäß DGE Standards • Berücksichtigung vegetarischer/veganer Angebote • Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften • Nachhaltigkeitsaspekte gemäß Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit • Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis für Mitarbeitende • Die konkreten Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen näher beschrieben. Geplanter Ablauf: Das Konzessionsvergabeverfahren wird in Kürze veröffentlicht. Weitere Informationen werden mit der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen bekannt gegeben. - Stadt Ostseebad KühlungsbornOstseebad Kühlungsborn
Vergabe einer Rahmenvereinbarung der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn: Dienstleitungen einer „Kreativ-Leadagentur"
1. Zielsetzung Die Tourismus, Freizeit und Kultur GmbH Kühlungsborn (TFK) beabsichtigt, eine externe Kreativagentur als Leadagentur für die strategische Weiterentwicklung der touristischen Marke Kühlungsborn zu beauftragen. Ziel ist die Entwicklung einer klaren, konsistenten und zukunftsfähigen Marken- und Kommunikationsstrategie sowie die Konzeption und Umsetzung einer integrierten, kanalübergreifenden Kampagne zur Stärkung der Markenbekanntheit und Markenpositionierung. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines mehrjährigen Rahmenvertrages mit projektbezogenen Einzelabrufen. Die Vergütung richtet sich nach den im Preisblatt angegebenen und bezuschlagten Preisen. Der Leistungsbedarf verteilt sich über die gesamte Vertragslaufzeit von drei Jahren. Im ersten Vertragsjahr liegt der Schwerpunkt auf strategischen und konzeptionellen Leistungen sowie der Entwicklung zentraler Kampagnenansätze. In den Folgejahren erfolgt die Umsetzung, Weiterentwicklung und Anpassung der erarbeiteten Maßnahmen. 2. Kommunikationsziele Ziel der Beauftragung ist die Entwicklung einer konsistenten, hochwertigen und differenzierenden Markenkommunikation für die Destination Kühlungsborn. Die Kommunikation soll Kühlungsborn als moderne, hochwertige und emotional aufgeladene Urlaubsdestination positionieren und die Markenbekanntheit in relevanten nationalen und internationalen Märkten nachhaltig stärken. Im Fokus steht die zielgerichtete Ansprache zentraler Zielgruppen, insbesondere anspruchsvoller Urlaubsgäste, Best Ager, Familien sowie urbaner Kurzurlauber. Darüber hinaus sollen zusätzliche Potenziale in den Bereichen Bleisure, Tagungen und Corporate Events erschlossen werden. Die Kommunikationsstrategie soll eine klare Positionierung im Wettbewerbsumfeld ermöglichen, ein einheitliches Markenbild sicherstellen und die Grundlage für eine langfristig wirksame, kanalübergreifende Kampagnenführung bilden. 3. Nachgefragte Leistungen; Leistungsbereiche Die nachgefragten Leistungen werden zum Teil fest beauftragt (vgl 3.1 bis 3.6). Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von Einzelaufträgen ausgeschrieben (vgl 3.7 bis 3.9). Für alle Leistungen (3.1 bis 3.9) gelten die Maßgaben in 3.10. 3.1. Strategische Analyse und Markenentwicklung 3.2. Entwicklung einer Marken- und Kampagnenstrategie 3.3. Corporate Design der Marke Kühlungsborn 3.4. Kreative Kampagnenentwicklung 3.5. Entwicklung einer Bildwelt 3.6. Social-Media-Konzeption 3.7. Konzeption und Produktion von Werbemitteln 3.8. Reinzeichnung und Assetbereitstellung 3.9. Konzeption von Veranstaltungen, Messeauftritten und Marktforschungsmaßnahmen 3.10. Projektmanagement und Abstimmung 4. Ausführungszeiträume Mit den mit dem Zuschlag fest beauftragten Leistungen (vgl 3.1 bis 3.6) soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. 5. Rahmenvereinbarung Für die im Wege der Rahmenvereinbarung zu vergebenden Leistungen (vgl 3.7 bis 3.9) gilt: Der Auftraggeber beabsichtigt, mit maximal einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Ob, wann und in welchem Umfang diese Leistungen abgerufen werden, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und aufgrund er Natur der Sache nicht zuverlässig prog-nostizieren. Für die Planung und Budgetierung inkl. Agenturhonorar wie folgt veranschlagt — Budget im ersten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € bis 150.000 € — Budget im zweiten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € — Budget im dritten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € Der angegebenen Höchstwerte stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar, sondern dienen ausschließlich der vergaberechtlich erforderlichen Begrenzung des Rahmenvertrages. Die Leistung des Auftragnehmers wird durch den Auftraggeber in Form von Einzelaufträgen abgerufen. Für jeden Einzelauftrag ist die vorliegende Rahmenvereinbarung zugrunde zu legen. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn im Einzelauftrag nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Bei der Vergabe der auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge dürfen keine substanziellen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung bestimmter Aufträge oder einer bestimmten Anzahl von Aufträgen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers. - Stadt Ostseebad KühlungsbornOstseebad Kühlungsborn
Vergabe einer Rahmenvereinbarung der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn: Dienstleitungen einer „Kreativ-Leadagentur"
1. Zielsetzung Die Tourismus, Freizeit und Kultur GmbH Kühlungsborn (TFK) beabsichtigt, eine externe Kreativagentur als Leadagentur für die strategische Weiterentwicklung der touristischen Marke Kühlungsborn zu beauftragen. Ziel ist die Entwicklung einer klaren, konsistenten und zukunftsfähigen Marken- und Kommunikationsstrategie sowie die Konzeption und Umsetzung einer integrierten, kanalübergreifenden Kampagne zur Stärkung der Markenbekanntheit und Markenpositionierung. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines mehrjährigen Rahmenvertrages mit projektbezogenen Einzelabrufen. Die Vergütung richtet sich nach den im Preisblatt angegebenen und bezuschlagten Preisen. Der Leistungsbedarf verteilt sich über die gesamte Vertragslaufzeit von drei Jahren. Im ersten Vertragsjahr liegt der Schwerpunkt auf strategischen und konzeptionellen Leistungen sowie der Entwicklung zentraler Kampagnenansätze. In den Folgejahren erfolgt die Umsetzung, Weiterentwicklung und Anpassung der erarbeiteten Maßnahmen. 2. Kommunikationsziele Ziel der Beauftragung ist die Entwicklung einer konsistenten, hochwertigen und differenzierenden Markenkommunikation für die Destination Kühlungsborn. Die Kommunikation soll Kühlungsborn als moderne, hochwertige und emotional aufgeladene Urlaubsdestination positionieren und die Markenbekanntheit in relevanten nationalen und internationalen Märkten nachhaltig stärken. Im Fokus steht die zielgerichtete Ansprache zentraler Zielgruppen, insbesondere anspruchsvoller Urlaubsgäste, Best Ager, Familien sowie urbaner Kurzurlauber. Darüber hinaus sollen zusätzliche Potenziale in den Bereichen Bleisure, Tagungen und Corporate Events erschlossen werden. Die Kommunikationsstrategie soll eine klare Positionierung im Wettbewerbsumfeld ermöglichen, ein einheitliches Markenbild sicherstellen und die Grundlage für eine langfristig wirksame, kanalübergreifende Kampagnenführung bilden. 3. Nachgefragte Leistungen; Leistungsbereiche Die nachgefragten Leistungen werden zum Teil fest beauftragt (vgl 3.1 bis 3.6). Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von Einzelaufträgen ausgeschrieben (vgl 3.7 bis 3.9). Für alle Leistungen (3.1 bis 3.9) gelten die Maßgaben in 3.10. 3.1. Strategische Analyse und Markenentwicklung 3.2. Entwicklung einer Marken- und Kampagnenstrategie 3.3. Corporate Design der Marke Kühlungsborn 3.4. Kreative Kampagnenentwicklung 3.5. Entwicklung einer Bildwelt 3.6. Social-Media-Konzeption 3.7. Konzeption und Produktion von Werbemitteln 3.8. Reinzeichnung und Assetbereitstellung 3.9. Konzeption von Veranstaltungen, Messeauftritten und Marktforschungsmaßnahmen 3.10. Projektmanagement und Abstimmung 4. Ausführungszeiträume Mit den mit dem Zuschlag fest beauftragten Leistungen (vgl 3.1 bis 3.6) soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. 5. Rahmenvereinbarung Für die im Wege der Rahmenvereinbarung zu vergebenden Leistungen (vgl 3.7 bis 3.9) gilt: Der Auftraggeber beabsichtigt, mit maximal einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Ob, wann und in welchem Umfang diese Leistungen abgerufen werden, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und aufgrund er Natur der Sache nicht zuverlässig prog-nostizieren. Für die Planung und Budgetierung inkl. Agenturhonorar wie folgt veranschlagt — Budget im ersten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € bis 150.000 € — Budget im zweiten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € — Budget im dritten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € Der angegebenen Höchstwerte stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar, sondern dienen ausschließlich der vergaberechtlich erforderlichen Begrenzung des Rahmenvertrages. Die Leistung des Auftragnehmers wird durch den Auftraggeber in Form von Einzelaufträgen abgerufen. Für jeden Einzelauftrag ist die vorliegende Rahmenvereinbarung zugrunde zu legen. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn im Einzelauftrag nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Bei der Vergabe der auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge dürfen keine substanziellen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung bestimmter Aufträge oder einer bestimmten Anzahl von Aufträgen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers. - Universitätsklinikum Münster
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren zur Beauftragung von Freiberuflichen Leistungen für das Projekt "Neubau Operatives Zentrum"
Das Universitätsklinikum Münster (im Folgenden auch "UKM") gehört bundesweit zu den erfolgreichsten Maximalversorgern in der deutschen Krankenhauslandschaft. Es ist das vorrangige Ziel der UKM, das bestehende Klinikgelände langfristig und zukunftsfähig auszubauen. Zu diesem Zweck sollen thematisch verwandte Einrichtungen in übergeordneten Funktionsbereichen gebündelt werden, um künftig eine noch effizientere und wirtschaftlichere Patientenversorgung anbieten und gewährleisten zu können. Vor diesem Hintergrund hat das UKM in den vergangenen Jahren die umfangreiche und mehrstufige Masterplanung "Zukunftsmedizin Münster 2020 - das neue UKM" entwerfen lassen. Die entwickelte Masterplanung sieht eine räumlich-funktionale und bauliche Neuordnung des gesamten Klinikgeländes vor und fokussiert die räumliche Zusammenführung und Verknüpfung der Bereiche Krankenversorgung, Forschung und Lehre. Wesentlicher Bestandteil der weiterentwickelten Masterplanung sind die Planungen rund um den Neubau des sog. Operativen Zentrums (auch "OPZ"). Das OPZ soll dem Zentralklinikum in Gestalt eines Erweiterungsbaus unmittelbar vorgelagert werden und parallel zur Albert-Schweitzer-Straße ausgerichtet sein. In dem Erweiterungsbau sollen die klinischen Bereiche HNO, Dermatologie sowie Chirurgie sinnvoll zusammengeführt werden. Ferner ist die Schaffung weitreichender Parkflächen geplant. Die Realisierung des OPZ ist im Zuge eines einheitlichen Bauabschnitts in voller Länge des Erweiterungsbaus, inklusive eines an der Notfallzufahrt gelegenen Hubschrauberlandeplatzes, geplant. Für das Vorhaben wurden bisher die Objektplanung, Tragwerksplanung und die Planung der Technischen Ausrüstung ausgeschrieben. Für die Vergabe von rund 20 weiteren Freiberuflichen Leistungen für das OPZ oder für weitere mit dem OPZ im Zusammenhang stehende Maßnahmen benötigt das UKM Unterstützung. Derzeit wird von ca. 20 Vergabeverfahren ausgegangen. Da die Maßnahme Neubau OPZ je-doch im Kernbereich des UKM umzusetzen ist, besteht die Möglichkeit, dass weitere vorbereitende bzw. ergänzende Maßnahmen erforderlich werden, für die dann ebenfalls Planungsleistungen benötigt werden. Der Auftraggeber behält es sich daher vor, die Vorbereitung und Vergabe weiterer Planungsleistungen auf der Basis der hier beschriebenen Leistungen für weitere Maßnahmen im Umfeld des OPZ zu beschaffen. Der Umfang dieser Folgeausschreibungen, die gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A im Wege von Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden sollen, wird unterhalb des Auftragswerts dieser Ausschreibung bleiben. Bei Rahmenvereinbarungen nach § 21 VgV handelt es sich um Vereinbarungen zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem oder mehreren Unternehmen, die dazu dienen, Bedingungen für Einzelaufträge hinsichtlich Preisen, Mengen und Qualitätsstandards festzulegen. Auftraggeber können während der Geltungsdauer einer Rahmenvereinbarung Einzelaufträge abrufen, ohne dafür jedes Mal ein eigenständiges, vollständiges Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Mit dem Vergabeverfahren wird eine Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern über die beschriebenen Leistungen geschlossen. Der Zuschlag erfolgt auf die beiden wirtschaftlichsten Angebote. Die wirtschaftlichsten Angebote sind diejenigen Angebote die nach Bewertung auf der Basis der in den Angebotsunterlagen enthaltenen Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erhalten haben. Die späteren Einzelabrufe erfolgen im Wechsel zwischen den Auftragnehmern.
Frequently asked questions about this tender
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- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
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- The contracting authority is Forstamt Cochem.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.