Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Betriebsstelle Hannover-HildesheimHannoverTED
Leistungsverzeichnis zur selektiven Biotop- und Lebensraumtypenerfassung, zur Basiserfassung und Aktualisierungskartierung von FFH-Gebieten sowie zum Monitoring von FFH-Lebensraumtypen
Die Auftragsvergabe dient folgender Zielsetzung: Die Auftragsvergabe des Monitorings von FFH-Lebensraumtypen dient in Rahmen der FFH-Richtlinie der Erfassung und Bewertung des Erhaltungsgrades auf den für Niedersachsen festgelegten Probeflächen (repräsentatives Monitoring) bzw. der Erfassung der im Totalzensus (Erfassung aller Vorkommen b...
Environmental Assessment
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- Contracting authority:
- Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
- Published:
- June 18, 2026
- Deadline:
- July 06, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
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Die Auftragsvergabe dient folgender Zielsetzung: Die Auftragsvergabe des Monitorings von FFH-Lebensraumtypen dient in Rahmen der FFH-Richtlinie der Erfassung und Bewertung des Erhaltungsgrades auf den für Niedersachsen festgelegten Probeflächen (repräsentatives Monitoring) bzw. der Erfassung der im Totalzensus (Erfassung aller Vorkommen bei seltenen LRT) befindlichen Vorkommen im aktuellen Berichtszeitraum 2025-2031. Es handelt es sich um eine Wiederholungsuntersuchung, bei der für den überwiegenden Teil der Flächen Kartier-Ergebnisse aus der Vorerfassung vorliegen und zum Vergleich heranzuziehen sind. Der letzte Erfassungsdurchgang erfolgte überwiegend in den Jahren 2021-2023. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme für die nachfolgenden Lose beträgt insgesamt ca.139.000 EUR (netto). Die geschätzten Auftragswerte je Los teilen sich wie folgt auf: Los G1 ca. 14.500,00 EUR Los M1 ca. 27.500,00 EUR Los M2 ca. 28.500,00 EUR Los M5 ca. 23.000,00 EUR Los M6 ca. 31.000,00 EUR Los M7 ca. 14.500,00 EUR Es handelt sich um eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und -kalkulation und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
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Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Betriebsstelle Hannover-HildesheimHannoverDeadline: Jul 06Die Auftragsvergabe dient folgender Zielsetzung: Die Auftragsvergabe des Monitorings von FFH-Lebensraumtypen dient in Rahmen der FFH-Richtlinie der Erfassung und Bewertung des Erhaltungsgrades auf den für Niedersachsen festgelegten Probeflächen (repräsentatives Monitoring) bzw. der Erfassung der im Totalzensus (Erfassung aller Vorkommen bei seltenen LRT) befindlichen Vorkommen im aktuellen Berichtszeitraum 2025-2031. Es handelt es sich um eine Wiederholungsuntersuchung, bei der für den überwiegenden Teil der Flächen Kartier-Ergebnisse aus der Vorerfassung vorliegen und zum Vergleich heranzuziehen sind. Der letzte Erfassungsdurchgang erfolgte überwiegend in den Jahren 2021-2023. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme für die nachfolgenden Lose beträgt insgesamt ca.139.000 EUR (netto). Die geschätzten Auftragswerte je Los teilen sich wie folgt auf: Los G1 ca. 14.500,00 EUR Los M1 ca. 27.500,00 EUR Los M2 ca. 28.500,00 EUR Los M5 ca. 23.000,00 EUR Los M6 ca. 31.000,00 EUR Los M7 ca. 14.500,00 EUR Es handelt sich um eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und -kalkulation und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.Flächendeckende und selektive Biotop- und Lebensraumtypen-Erfassung zur Aktualisierungskartierung von FFH-Gebieten sowie zum Monitoring von FFH-Lebensraumtypen: Luftbildauswertung
Nationalparkverwaltung Niedersächsisches WattenmeerWilhelmshavenDeadline: Jul 07Luftbildauswertung zur Aktualisierung und Veränderungskodierung der flächendeckenden Biotop- und Lebensraumtypen-Karte (Maßstab 1:5000) für die NLPVW, die 2015-2019 im Gelände erhoben wurde.Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb von Natura 2000-Gebieten
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)FFH0101LSA „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg“ (Gebietsgröße: 6.022 ha, Landkreis Mansfeld-Südharz) 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik Das bezeichnete FFH-Gebiet wird flächendeckend begangen und alle vorkommenden Wertbiotope (LRT, GGB) sowie LRT-Entwicklungsflächen und LRT-Verlustflächen gemäß der Kartieranleitungen Lebensraumtypen ST (Teil Offenland 2010, Teil Wald 2014) und unter Beachtung der ergänzenden Kartiervorgaben in Anlage 2.1 erfasst und während der Geländearbeiten vollständig dokumentiert. Für die Erfassung und Einstufung von gesetzlich geschützten Biotopen ist zudem die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben als gesetzlich geschützt in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Angaben LRT und Biotope (Nicht-LRT) (laut FFH-Ersterfassung) im FFH-Gebiet 0101LSA zur Ermittlung des Kartierumfangs. Die Ergebnisse der bereits 20 Jahre zurückliegenden Ersterfassung, insbesondere die Anzahl der Polygone, können dabei nur als grober Anhaltspunkt dienen.^ 1.2 Anforderungen an den Kartierbericht Für das FFH-Gebiet sollen wesentliche Ergebnisse der Kartierung mit Schwerpunkt auf den LRT-Auswertungen in einem Kartierbericht und in einer Übersichtskarte zusammengefasst werden. Der Bericht ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen: • Kurzbeschreibung des kartierten FFH-Gebietes, • verbale Beschreibung und Bewertung der LRT in einzelnen LRT-Kapiteln, o Flächengröße/Vorkommen und Verteilung im Gebiet, o Charakterarten und vegetationskundliche Zuordnung, o Bewertung des Erhaltungszustandes gemäß Bewertungskriterien, o Bewertung des LRT auf Gebietsebene, o Vergleich mit der FFH-Erstkartierung (LRT-Flächenbilanzen, Entwicklung der Erhaltungszustände, Begründung für LRT-Verlustflächen, Gründe für Verschlechterung des Erhaltungszustandes der LRT), o Beschreibung ggf. kartierter LRT-Entwicklungsflächen, o Soll-Ist-Vergleich und Ziel-Erhaltungszustand, o Fazit. • verbale Beschreibung von Gefährdungen und Beeinträchtigungen der LRT • Prioritätenliste für das LRT-Management in tabellarischer Form (kurzfristige Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen z.B. bei drohendem LRT-Verlust oder Verschlechterung von Erhaltungszuständen) • Fotodokumentation Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 02) zu entnehmen.Kartierung von FFH-Lebensraumtypen, Lebensraumtyp-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und § 22 NatSchG LSA innerhalb des FFH-Gebietes 0199LSA „Ehle zwischen Möckern und Elbe“
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Aug 18Leistungsverzeichnis - Auszug: 1. Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst die 1. Kartierung von FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (LRT) einschließlich LRT-Verlustflächen, LRT-Entwicklungsflächen und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) innerhalb des o.g. Natura 2000-Gebiets inklusive Managementhinweise für die jeweilige Bezugsfläche, sowie ggf. Vermerk zu den Gründen der Verschlechterung des Erhaltungszustandes auf der Einzelfläche im Vergleich zur Erstkartierung 2. Digitalisierung in GIS und Dateneingabe in „BioLRT“ aller kartierten Einzelobjekte 3. Erstellung eines Kartierberichts in Kurzform 1.1 Kartierleistung und Hinweise zur Kartiermethodik ... Die im Gelände gemäß der Erfassungs- und Bewertungskriterien erstellten Erfassungsbelege sind vollständig auszufüllen und müssen eine vollständige Dateneingabe in die Datenbank BioLRT ermöglichen. Dazu gehört auch die Dokumentation von Managementhinweisen. Für jedes erfasste Objekt sind aussagekräftige Fotos zu erstellen und in BioLRT einzubinden (mindestens zwei Fotos pro Offenlandfläche, ein Foto pro Waldfläche). Bei der Kalkulation ist zu beachten, dass zu diesem linear verordneten FFH-Gebiet die beidseitigen Gewässerrandstreifen (je 5 m bei Gewässern II. Ordnung und je 10 m bei Gewässern I. Ordnung) dazu gehören. Die Kartierkulisse der 30 km-Gewässerstrecke beinhaltet somit auch die Wertbiotop-Vorkommen in den Gewässerrandstreifen. Die Gewässerrandstreifen belaufen sich auf ca. 10,9 km Gewässerstrecke I. Ordnung (je 10 m Breite) und 19,1 km Gewässerstrecke II. Ordnung (je 5 m Breite). Auf ca. 20,1 km verläuft die Ehle in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet, was bezüglich der Aufnahme von gesetzlich geschützten Biotopen zu beachten ist. ... 6. Termine, Fristen und sonstige Festlegungen Die Kartierarbeiten sollen vollständig in der Vegetationsperiode 2027 durchgeführt werden. Die Geländeerfassungen sind unter Berücksichtigung der optimalen Kartierzeiträume, der Witterungsverhältnisse, NUntersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). Für den Fall, dass auf einer Fläche ein oder mehrere Nebencodes erfasst werden, sind Flächengrößen für Haupt- und Nebencodes anzugeben. Neue Objekte sind fortlaufend so zu nummerieren dass keine Dopplungen innerhalb des FFH-Gebietes bzw. einer DTK10 entstehen. Streuobstwiesen: Wird bei einer Streuobstwiese als Unterwuchs ein LRT festgestellt und besitzen beide Codes eine identische Flächengröße, so ist die Fläche als LRT (Hauptcode) zu erfassen. Der Code für die Streuobstwiese (HSA, HSB, HSC, HSD, HSE, HSF) soll als Nebencode hierbei abweichend ohne Flächengröße eingetragen werden. Grünland-LRT: Für die Grünland-LRT 6440 und 6510 ist zu entscheiden, ob es sich um eine magere Ausprägung handelt. Methodische Vorgaben zu deren Einordnung befinden sich auf dem LRT-spezifischen Zusatzbogen. Die Ergebnisse sind auf Erfassungsbögen und in dem Datenbanksystem BioLRT zu dokumentieren und in einem Kurzbericht zusammenzufassen. Die Flächen werden mittels geeignetem GIS-Programm digitalisiert. 4.1.1 Ersterfassung bisher nicht bekannter LRT-Vorkommen Es wird eine vollständige Erfassung der LRT im beauftragten Gebiet angestrebt. Das Gebiet ist daher in geeigneter Weise so zu begehen, dass die bisher unbekannten LRT-Vorkommen aufgefunden werden. Das Ergebnis der Begehungen ist im Text zu beschreiben. Die LRT-Vorkommen sind nach den Vorgaben der KA LRT vollständig zu erfassen und der LRT-spezifische Zusatzbogen auszufüllen. weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung Anlage 02
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