Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Betriebsstelle Hannover-HildesheimHannoverTED
Leistungsverzeichnis zur selektiven Biotop- und Lebensraumtypenerfassung, zur Basiserfassung und Aktualisierungskartierung von FFH-Gebieten sowie zum Monitoring von FFH-Lebensraumtypen
Die Auftragsvergabe dient folgender Zielsetzung: Die Auftragsvergabe des Monitorings von FFH-Lebensraumtypen dient in Rahmen der FFH-Richtlinie der Erfassung und Bewertung des Erhaltungsgrades auf den für Niedersachsen festgelegten Probeflächen (repräsentatives Monitoring) bzw. der Erfassung der im Totalzensus (Erfassung aller Vorkommen b...
Environmental Assessment
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Die Auftragsvergabe dient folgender Zielsetzung: Die Auftragsvergabe des Monitorings von FFH-Lebensraumtypen dient in Rahmen der FFH-Richtlinie der Erfassung und Bewertung des Erhaltungsgrades auf den für Niedersachsen festgelegten Probeflächen (repräsentatives Monitoring) bzw. der Erfassung der im Totalzensus (Erfassung aller Vorkomme...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
- Published:
- June 18, 2026
- Deadline:
- July 06, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Die Auftragsvergabe dient folgender Zielsetzung: Die Auftragsvergabe des Monitorings von FFH-Lebensraumtypen dient in Rahmen der FFH-Richtlinie der Erfassung und Bewertung des Erhaltungsgrades auf den für Niedersachsen festgelegten Probeflächen (repräsentatives Monitoring) bzw. der Erfassung der im Totalzensus (Erfassung aller Vorkommen bei seltenen LRT) befindlichen Vorkommen im aktuellen Berichtszeitraum 2025-2031. Es handelt es sich um eine Wiederholungsuntersuchung, bei der für den überwiegenden Teil der Flächen Kartier-Ergebnisse aus der Vorerfassung vorliegen und zum Vergleich heranzuziehen sind. Der letzte Erfassungsdurchgang erfolgte überwiegend in den Jahren 2021-2023. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme für die nachfolgenden Lose beträgt insgesamt ca.139.000 EUR (netto). Die geschätzten Auftragswerte je Los teilen sich wie folgt auf: Los G1 ca. 14.500,00 EUR Los M1 ca. 27.500,00 EUR Los M2 ca. 28.500,00 EUR Los M5 ca. 23.000,00 EUR Los M6 ca. 31.000,00 EUR Los M7 ca. 14.500,00 EUR Es handelt sich um eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und -kalkulation und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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- PDF Notice (EST)
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6- Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Betriebsstelle Hannover-HildesheimHannoverDeadline: Jul 06
Leistungsverzeichnis zur selektiven Biotop- und Lebensraumtypenerfassung, zur Basiserfassung und Aktualisierungskartierung von FFH-Gebieten sowie zum Monitoring von FFH-Lebensraumtypen
Die Auftragsvergabe dient folgender Zielsetzung: Die Auftragsvergabe des Monitorings von FFH-Lebensraumtypen dient in Rahmen der FFH-Richtlinie der Erfassung und Bewertung des Erhaltungsgrades auf den für Niedersachsen festgelegten Probeflächen (repräsentatives Monitoring) bzw. der Erfassung der im Totalzensus (Erfassung aller Vorkommen bei seltenen LRT) befindlichen Vorkommen im aktuellen Berichtszeitraum 2025-2031. Es handelt es sich um eine Wiederholungsuntersuchung, bei der für den überwiegenden Teil der Flächen Kartier-Ergebnisse aus der Vorerfassung vorliegen und zum Vergleich heranzuziehen sind. Der letzte Erfassungsdurchgang erfolgte überwiegend in den Jahren 2021-2023. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme für die nachfolgenden Lose beträgt insgesamt ca.139.000 EUR (netto). Die geschätzten Auftragswerte je Los teilen sich wie folgt auf: Los G1 ca. 14.500,00 EUR Los M1 ca. 27.500,00 EUR Los M2 ca. 28.500,00 EUR Los M5 ca. 23.000,00 EUR Los M6 ca. 31.000,00 EUR Los M7 ca. 14.500,00 EUR Es handelt sich um eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und -kalkulation und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Betriebsstelle Hannover-HildesheimHannoverDeadline: Jul 06
Monitoring von FFH-Lebensraumtypen mit Schwerpunkt in den Heiden, Magerrasen und Mooren im Naturraum Ostfriesisch-Oldenburgische Geest
Die Auftragsvergabe dient folgender Zielsetzung: Die Auftragsvergabe des Monitorings von FFH-Lebensraumtypen dient in Rahmen der FFH-Richtlinie der Erfassung und Bewertung des Erhaltungsgrades auf den für Niedersachsen festgelegten Probeflächen (repräsentatives Monitoring) bzw. der Erfassung der im Totalzensus (Erfassung aller Vorkommen bei seltenen LRT) befindlichen Vorkommen im aktuellen Berichtszeitraum 2025-2031. Es handelt es sich um eine Wiederholungsuntersuchung, bei der für den überwiegenden Teil der Flächen Kartier-Ergebnisse aus der Vorerfassung vorliegen und zum Vergleich heranzuziehen sind. Der letzte Erfassungsdurchgang erfolgte überwiegend in den Jahren 2021-2023. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Die voraussichtliche Gesamtauftragssumme für die nachfolgenden Lose beträgt insgesamt ca.139.000 EUR (netto). Die geschätzten Auftragswerte je Los teilen sich wie folgt auf: Los G1 ca. 14.500,00 EUR Los M1 ca. 27.500,00 EUR Los M2 ca. 28.500,00 EUR Los M5 ca. 23.000,00 EUR Los M6 ca. 31.000,00 EUR Los M7 ca. 14.500,00 EUR Es handelt sich um eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und -kalkulation und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. - Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Betriebsstelle Hannover-HildesheimHannoverDeadline: Jul 06
Leistungsverzeichnis zur selektiven Biotop- und Lebensraumtypenerfassung, zur Basiserfassung und Aktualisierungskartierung von FFH-Gebieten sowie zum Monitoring von FFH-Lebensraumtypen
Monitoring von FFH-Lebensraumtypen in Niedersachsen im Berichtszeitraum 2025-2031, basierend auf Vorerfassungen (2021-2023). Auftragssumme ca. 139.000 EUR (netto) für 6 Lose mit Einzelwerten zwischen 14.500 und 31.000 EUR. Ziel: Erhaltungsgradbewertung an Probeflächen und Aktualisierung von Vorkommen. - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Sep 01
Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse – südwestlicher Landkreis
Beachten Sie bitte auch die Anlagen 02.a_ZusatzblätterLRT, 02.b_Übersicht_Kartierung LK MSH 10, 02.c_Ausschlussflächen und 02.d_DTK10_Umriss. 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). ... 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2027 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Sollten sich ein Bieter auf mehr als ein Angebot bewerben, wird nach entsprechender Auswertung der Zuschlagskriterien jeweils nur ein Auftrag pro Bieter vergeben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen. - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Sep 01
Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse – nordwestlicher Landkreis
Beachten Sie bitte auch die Anlagen 02.a_ZusatzblätterLRT, 02.b_Übersicht_Kartierung LK MSH 9, 02.c_Ausschlussflächen und 02.d_DTK10_Umriss. 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). ... 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2027 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Sollten sich ein Bieter auf mehr als ein Angebot bewerben, wird nach entsprechender Auswertung der Zuschlagskriterien jeweils nur ein Auftrag pro Bieter vergeben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen. - Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)Deadline: Sep 01
Untersuchungen zur Verbreitung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und gesetzlich geschützten Biotopen im Landkreis Mansfeld-Südharz außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse - – nordwestlicher Landkreis
Beachten Sie bitte auch die Anlagen 02.a_ZusatzblätterLRT, 02.b_Übersicht_Kartierung LK MSH 9, 02.c_Ausschlussflächen und 02.d_DTK10_Umriss. 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. Für die Kartierung ist der in der KA LRT genannte optimale Kartierzeitraum und die Begehungszahl (einmalig, zweimalig) zu beachten. Eine Nachvollziehbarkeit der Einstufung als LRT nach der FFH-Richtlinie und dessen Bewertung ist durch Erfassung der vorkommenden Pflanzenarten zu gewährleisten, wobei die charakteristischen Arten besonders zu berücksichtigen sind. Für alle erfassten Flächen ist eine ausführliche Beschreibung anzufertigen. Sie soll Dritten ermöglichen, die LRT- oder GGB-Einstufung anhand der aktuellen Charakteristik der Einzelfläche nachzuvollziehen und bei Wiederholungskartierungen tatsächliche Veränderungen von individuellen Abweichungen bei der Anwendung des Kartier- und Bewertungsschlüssels zu trennen. Weiterhin sind flächenspezifische Managementhinweise zu geben. Vegetationsaufnahmen sind nicht anzufertigen Die Ansprache syntaxonomischer Einheiten erfolgt sofern möglich aufgrund des vorgefundenen Pflanzenarteninventars. Die LRT-Vorkommen und Biotope sind möglichst als Einzelflächen zu erfassen. Unterschiedliche Erhaltungszustände und Ausprägungen sind jeweils gesondert zu erfassen. Multipart-Objekte sollten vermieden werden. Lineare Strukturen sind ab einer Breite von 10 m als Fläche darzustellen, schmalere Erfassungseinheiten können in Linien-shapes dargestellt werden. Kartographische Grundlage der Kartierung sind die georeferenzierten Luftbilder des LVermGeo der jeweils aktuellsten Befliegung. Die Flächenausdehnung der LRT-Vorkommen ist an die gültigen Grenzen der FFH-Gebiete anzupassen. Weiterhin ist eine Grenzanpassung an die in diesem Auftrag nicht zu bearbeitenden LRT vorzunehmen. Dazu erfolgen Abstimmungen mit dem AG. Die Dokumentation der Sachdaten erfolgt auf den gruppenspezifischen Erhebungsbögen. Es ist zu beachten, dass die zur Bewertung des Erhaltungsgrades erforderlichen Kriterien dokumentiert werden. Der Zustand der Flächen ist fotografisch zu dokumentieren (mindestens 1 aussagekräftiges Foto pro Fläche/ Bogen). ... 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2027 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.11.2028 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Sollten sich ein Bieter auf mehr als ein Angebot bewerben, wird nach entsprechender Auswertung der Zuschlagskriterien jeweils nur ein Auftrag pro Bieter vergeben. ... Aufgrund des nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Zeichenvorrats entnehmen Sie bitte weitere Informationen der Leistungsbeschreibung - Anlage 02 der Vergabeunterlagen.
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