Technische Universität ChemnitzChemnitz
Leistungsstarke Heizquelle zur Verarbeitung von Faserverbundwerkstoffen
Beschaffung einer leistungsstarken alternativen Heizquelle zur Verarbeitung von Faserverbundwerkstoffen, zum Herstellen von Verbundstrukturen im Lege‑ und Wickelverfahren. Alle in den Vergabeunterlagen genannten Details sind zwingend einzuhalten.
Process Technology
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Beschaffung einer leistungsstarken alternativen Heizquelle zur Verarbeitung von Faserverbundwerkstoffen, zum Herstellen von Verbundstrukturen im Lege‑ und Wickelverfahren. Alle in den Vergabeunterlagen genannten Details sind zwingend einzuhalten.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Technische Universität Chemnitz
- Published:
- June 25, 2026
- Deadline:
- July 09, 2026
- Topic:
- Process Technology
Tender description
Beschaffung einer leistungsstarken alternativen Heizquelle zur Verarbeitung von Faserverbundwerkstoffen, zum Herstellen von Verbundstrukturen im Lege‑ und Wickelverfahren. Alle in den Vergabeunterlagen genannten Details sind zwingend einzuhalten.
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10- Technische Universität ChemnitzChemnitzDeadline: Jul 14
Leistungsstarke Heizquelle zur Verarbeitung von Faserverbundwerkstoffen
Der Auftraggeber Technische Universität Chemnitz, Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 3.5-031/26 zu der am 25.06.2026 10:56 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3409995) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Leistungsstarke Heizquelle zur Verarbeitung von Faserverbundwerkstoffen" folgendes bekannt: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informiere ich Sie, dass die Ausschreibung Nr. 3.5-031/26 - "Leistungsstarke Heizquelle zur Verarbeitung von Faserverbundwerkstoffen" gemäß § 17 Abs. 1 a VOL/A aufgehoben wird, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bewerbungsbedingungen entspricht. Mit freundlichen Grüßen Für den Rektor Der Kanzler Im Auftrag Land Dezernent Finanzen und Beschaffung Industrietechnische Anlagen/ Ausrüstung,Labortechnik/ Messtechnik - Technische Universität ChemnitzChemnitzDeadline: Jul 14
Leistungsstarke Heizquelle zur Verarbeitung von Faserverbundwerkstoffen
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Ertüchtigung Hardware des REK und kreiseigener Schulen - hier: Laptops
Beschaffung von Laptops für den Rhein-Erft-Kreis und kreiseigene Schulen. Die Geräte müssen zwingend die bestehende Softwareverteilungslösung ACMP der Firma Aagon vollumfänglich unterstützen. Dies umfasst die Bereitstellung, Integration und automatisierte Aktualisierung von Drittanbieterkatalogen sowie Treiber- und Firmware-Updates zur Sicherstellung eines strukturierten Patchmanagements. Details sind der Verfahrenserläuterung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum HessenGießenDeadline: Aug 10
Rahmenvereinbarung Firewallsysteme
Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung von Firewall-Systeme (Security) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg ist zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu vier (4) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 15.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 1.200.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen festgesetzt. Insgesamt hat die Rahmenvereinbarung somit einen Höchstwert von 16.200.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. - ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum HessenGießen
Rahmenvereinbarung Firewallsysteme
Beschreibung: Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung von Firewall-Systeme (Security) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg ist zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 15.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 1.200.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen festgesetzt. Insgesamt hat die Rahmenvereinbarung somit einen Höchstwert von 16.200.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. - ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum HessenGießenDeadline: Aug 10
Rahmenvereinbarung Firewallsysteme
Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung von Firewall-Systeme (Security) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg ist zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu vier (4) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 15.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 1.200.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen festgesetzt. Insgesamt hat die Rahmenvereinbarung somit einen Höchstwert von 16.200.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. - ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum HessenGießenDeadline: Jun 19
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Rahmenvereinbarung Firewallsysteme
Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung von Firewall-Systeme (Security) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg ist zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 15.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 1.200.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen festgesetzt. Insgesamt hat die Rahmenvereinbarung somit einen Höchstwert von 16.200.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. - Universitätsklinikum MünsterMünsterDeadline: Jul 21
Hybridinkubatoren
Das Universitätsklinikum Münster schreibt die schrittweise von Hybrid-Inkubatoren aus. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 25 Hybrid-Inkubatoren geschlossen werden. Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der im Teil B der Leistungsbeschreibung aufgeführten Geräte. Achtung: Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den in den Vergabeunterlagen genannten Mengenangaben das maximal mögliche Austauschpotenzial verdeutlichen sollen. Daraus ergeben sich keine Abnahmeverpflichtungen der aufgeführten Mengen während der Vertragslaufzeit. Das Angebot ist grundsätzlich als Kaufangebot zu formulieren. Wir weisen darauf hin, dass es im Verlauf der Rahmenvereinbarung zu einer Finanzierung bestellter Kontingente über unseren Leasingpartner kommen kann. Schnittstellen Sämtliche Besonderheiten und Schnittstellenthemen zur IT, z. B. DICOM, Fernwartung, Updates, Upgrades, sind mit dem AG im Vorfeld zu koordinieren. Qualität Die anzubietenden Geräte/Systeme müssen auf die zu erwartenden Aufgaben der ausgewiesenen Funktionsbereiche ausgerichtet sein. Für den Einsatz sind alle sicherheitsrelevanten und geräte-technischen Vorkehrungen zu treffen. Alle Komponenten sind entsprechend der an den Klinik-Betrieb gestellten Hygieneanforderungen auszuführen. Sichtbare und berührbare Teile müssen leicht zu reinigen sein. Oberflächen dürfen sich durch die Verwendung krankenhausüblicher Desinfektionsmittel nicht verändern (angegriffen werden, verfärben o, ä.). Es ist davon auszugehen, dass alle in den Listen des VAH und des RKI aufgelisteten Mittel zum Einsatz kommen. Sind vom RKI geprüfte und anerkannte Desinfektionsmittel und -verfahren für eine Position nicht anzuwenden, so ist dieses bei Angebotsabgabe anzuzeigen. Gesetze und Bestimmungen Alle Geräte/Systeme müssen den geltenden Anforderungen, wie Normen und Richtlinien, in der EU genügen. Nationale Grenzwerte sind einzuhalten. Bei Inbetriebnahme müssen die Geräte/Systeme vollumfänglich der MDD/MDR entsprechen. Eine CE-Kennzeichnung ist erforderlich. Die Regeln für Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften sind zwingend einzuhalten. Sind nach den gesetzlichen Bestimmungen für Anlagensysteme oder Einzelkomponenten, vor der ersten Inbetriebnahme am Aufstellungsort oder bereits im Werk, Sachverständigenabnahmen vor-geschrieben, so hat der AN diese frühzeitig dem AG anzukündigen. Die Kosten für diese Prüfungen trägt der AN. - Universitätsklinikum MünsterMünsterDeadline: Jul 21
Hybridinkubatoren
Das Universitätsklinikum Münster schreibt die schrittweise von Hybrid-Inkubatoren aus. Hierzu soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 25 Hybrid-Inkubatoren geschlossen werden. Auftragsgegenstand ist die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der im Teil B der Leistungsbeschreibung aufgeführten Geräte. Achtung: Der Bieter wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den in den Vergabeunterlagen genannten Mengenangaben das maximal mögliche Austauschpotenzial verdeutlichen sollen. Daraus ergeben sich keine Abnahmeverpflichtungen der aufgeführten Mengen während der Vertragslaufzeit. Das Angebot ist grundsätzlich als Kaufangebot zu formulieren. Wir weisen darauf hin, dass es im Verlauf der Rahmenvereinbarung zu einer Finanzierung bestellter Kontingente über unseren Leasingpartner kommen kann. Schnittstellen Sämtliche Besonderheiten und Schnittstellenthemen zur IT, z. B. DICOM, Fernwartung, Updates, Upgrades, sind mit dem AG im Vorfeld zu koordinieren. Qualität Die anzubietenden Geräte/Systeme müssen auf die zu erwartenden Aufgaben der ausgewiesenen Funktionsbereiche ausgerichtet sein. Für den Einsatz sind alle sicherheitsrelevanten und geräte-technischen Vorkehrungen zu treffen. Alle Komponenten sind entsprechend der an den Klinik-Betrieb gestellten Hygieneanforderungen auszuführen. Sichtbare und berührbare Teile müssen leicht zu reinigen sein. Oberflächen dürfen sich durch die Verwendung krankenhausüblicher Desinfektionsmittel nicht verändern (angegriffen werden, verfärben o, ä.). Es ist davon auszugehen, dass alle in den Listen des VAH und des RKI aufgelisteten Mittel zum Einsatz kommen. Sind vom RKI geprüfte und anerkannte Desinfektionsmittel und -verfahren für eine Position nicht anzuwenden, so ist dieses bei Angebotsabgabe anzuzeigen. Gesetze und Bestimmungen Alle Geräte/Systeme müssen den geltenden Anforderungen, wie Normen und Richtlinien, in der EU genügen. Nationale Grenzwerte sind einzuhalten. Bei Inbetriebnahme müssen die Geräte/Systeme vollumfänglich der MDD/MDR entsprechen. Eine CE-Kennzeichnung ist erforderlich. Die Regeln für Betriebssicherheit, Arbeitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften sind zwingend einzuhalten. Sind nach den gesetzlichen Bestimmungen für Anlagensysteme oder Einzelkomponenten, vor der ersten Inbetriebnahme am Aufstellungsort oder bereits im Werk, Sachverständigenabnahmen vor-geschrieben, so hat der AN diese frühzeitig dem AG anzukündigen. Die Kosten für diese Prüfungen trägt der AN.
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