Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Leasing-Rahmenvereinbarungen zur Bereitstellung mobiler Endgeräte einschl. Lifecycle-, Asset- und Serviceleistungen
Die BGE beabsichtigt ein Vergabeverfahrens zum Abschluss von Leasing-Rahmenvereinbarungen zur Bereitstellung mobiler Endgeräte einschl. Lifecycle-, Asset- und Service-Leistungen abzuschließen. Es erfolgt grundsätzlich eine Auftragsvergabe an das wirtschaftlichste Angebot im Verhältnis von Preis und Leistung, auf Grundlage einer Leasing-Ra...
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Die BGE beabsichtigt ein Vergabeverfahrens zum Abschluss von Leasing-Rahmenvereinbarungen zur Bereitstellung mobiler Endgeräte einschl. Lifecycle-, Asset- und Service-Leistungen abzuschließen. Es erfolgt grundsätzlich eine Auftragsvergabe an das wirtschaftlichste Angebot im Verhältnis von Preis und Leistung, auf Grundlage einer Leasing...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
- Published:
- April 23, 2026
- Deadline:
- May 25, 2026
Tender description
Die BGE beabsichtigt ein Vergabeverfahrens zum Abschluss von Leasing-Rahmenvereinbarungen zur Bereitstellung mobiler Endgeräte einschl. Lifecycle-, Asset- und Service-Leistungen abzuschließen. Es erfolgt grundsätzlich eine Auftragsvergabe an das wirtschaftlichste Angebot im Verhältnis von Preis und Leistung, auf Grundlage einer Leasing-Rahmenvereinbarung. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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10- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)Deadline: May 25
Leasing-Rahmenvereinbarungen zur Bereitstellung mobiler Endgeräte einschl. Lifecycle-, Asset- und Serviceleistungen
Abschluss von Leasing-Rahmenvereinbarungen über 48 Monate zur Bereitstellung mobiler Endgeräte. Der Leistungsumfang umfasst neben der Bereitstellung auch Lifecycle-, Asset- und Serviceleistungen. Die Vergabe erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot basierend auf dem Preis-Leistungs-Verhältnis. - Westdeutscher Rundfunk KölnDeadline: Jun 12
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Produkten des Herstellers AVID inklusive zugehörigen Leistun-gen, Service- und Supportleistungen sowie Subscription
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über verschiedene Leistungen für AVID-Produktionssysteme zu vergeben. Diese beinhaltet die Beschaffung von Produkten inklusive zugehörigen Leistungen, Service- und Supportleistungen sowie Subscription. Neben Anpassungen bestehender AVID Systeme im WDR können zur Vereinheitlichung von Produkten sowie zur Gewährleistung einheitlicher Bedienkonzepte, zukünftig weitere Produkte des Herstellers AVID beschafft werden. Neben Neubeschaffung handelt es sich hierbei auch um Updates, Upgrades und Konsolidierungen bestehender Systeme. Der Bedarf hierfür soll aus dieser Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung gedeckt werden. Zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft vorhandener und hinzukommender Systeme werden Serviceleistungen an den verschiedenen WDR-Standorten benötigt. Grundlage ist eine Komponentenliste über die AVID-Bearbeitungssysteme, AVID-Grafiksysteme und AVID-Audiosysteme mit festgelegten Servicelevels und entsprechenden Servicepreisen. Der Hersteller AVID hat vor einigen Jahren sein Lizenzmodell von Kauf auf Subscription umgestellt. Im Zuge dieses Verfahrens sollen auch die Konditionen hierfür festgelegt werden. Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten abzuschließen. Aktuell ist die Annahme, dass sich das Volumen über die Laufzeit verkleinert. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll am 01. Januar 2027 starten. Das Gesamtvolumen, welches über die Rahmenvereinbarung abgerufen werden soll, wird mit 4,15 Mio. EUR optionale Höchstabnahmemenge angesetzt. Eine Abnahmeverpflichtung seitens des WDR besteht nicht. - Universitätsklinikum HeidelbergHeidelberg
Rahmenvertrag über die Beschaffung von Mobile Devices und zugehöriges Zubehör
Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt der Auftraggeber, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Apple-Hardware, Zubehör sowie zugehörigen Dienstleistungen abzuschließen. Ziel ist es, die kontinuierliche Versorgung der Organisation mit qualitativ hochwertigen, standardisierten IT-Arbeitsmitteln sicherzustellen, um einen reibungslosen Betrieb der bestehenden Apple-Infrastruktur zu gewährleisten. Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr, beginnend voraussichtlich am 01.05.2026. Der Vertrag verlängert sich bis zu drei mal, um jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vorher durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende möglich. Die Verlängerung erfolgt automatisch bei nicht fristgerechter Kündigung. Die Ausschreibung erfolgt produktspezifisch, da im Auftragsgeberumfeld bereits eine umfangreiche Apple-Infrastruktur im Einsatz ist. Dies umfasst sowohl Endgeräte (Mac, iPhone, iPad) als auch das zugehörige Management- und Support-Ökosystem (u. a. Apple Business Manager, Mobile Device Management, macOS- und iOS-spezifische Softwareverteilung sowie bestehende Support- und Wartungsprozesse). Ein produktneutraler Ansatz würde zu erheblichen technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen, da Kompatibilität, Gerätemanagement, Schulungen sowie die Integration in bestehende Systeme wesentlich auf die Apple-Plattform ausgerichtet sind. Ziel der Ausschreibung ist daher der Abschluss eines Vertrages mit einem qualifizierten Fachhändler oder autorisierten Apple-Partner, der die Lieferung der Produkte zu wettbewerbsfähigen Konditionen sowie eine verlässliche Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleisten kann. - Universitätsklinikum HeidelbergHeidelberg
Rahmenvertrag über die Beschaffung von Mobile Devices und zugehöriges Zubehör
Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt der Auftraggeber, einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Apple-Hardware, Zubehör sowie zugehörigen Dienstleistungen abzuschließen. Ziel ist es, die kontinuierliche Versorgung der Organisation mit qualitativ hochwertigen, standardisierten IT-Arbeitsmitteln sicherzustellen, um einen reibungslosen Betrieb der bestehenden Apple-Infrastruktur zu gewährleisten. Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr, beginnend voraussichtlich am 01.05.2026. Der Vertrag verlängert sich bis zu drei mal, um jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vorher durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende möglich. Die Verlängerung erfolgt automatisch bei nicht fristgerechter Kündigung. Die Ausschreibung erfolgt produktspezifisch, da im Auftragsgeberumfeld bereits eine umfangreiche Apple-Infrastruktur im Einsatz ist. Dies umfasst sowohl Endgeräte (Mac, iPhone, iPad) als auch das zugehörige Management- und Support-Ökosystem (u. a. Apple Business Manager, Mobile Device Management, macOS- und iOS-spezifische Softwareverteilung sowie bestehende Support- und Wartungsprozesse). Ein produktneutraler Ansatz würde zu erheblichen technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen, da Kompatibilität, Gerätemanagement, Schulungen sowie die Integration in bestehende Systeme wesentlich auf die Apple-Plattform ausgerichtet sind. Ziel der Ausschreibung ist daher der Abschluss eines Vertrages mit einem qualifizierten Fachhändler oder autorisierten Apple-Partner, der die Lieferung der Produkte zu wettbewerbsfähigen Konditionen sowie eine verlässliche Betreuung während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleisten kann. Abschluss einer Rahmenvereinbarung und Beschaffung einer Print- und Scan-Managementlösung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine herstellerunabhängigen Druck- und Scan-Managementlösung für einen Zeitraum von 48 Monaten, die die Endgeräte mit einer integrierten Bedienfeldsoftware unterstützt. Die Rahmenvereinbarung wird ohne Abrufverpflichtung mit einer Öffnungsklausel für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes NRW auf Grundlage eines Vertrags zum Kauf von Scan- und Druck-Management Lizenzen und zugehörigen Dienstleistungen abgeschlossen. Nach Zuschlagserteilung wird innerhalb von 30 Tagen eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer auf Basis der nachstehenden Vertragsbedingungen zwischen dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF) und dem Bieter geschlossen. Die Beschaffung beinhaltet die im Angebotsblatt zur Ausschreibung angegebenen Lizenzen für das Rechenzentrum der Finanzverwaltung und das Landesamt für Besoldung und Versorgung zzgl. Implementierung, Dokumentation und Schulung und weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen. Für Lizenzen aus der Erstbeschaffung gilt eine Laufzeit von 60 Monaten. Für Lizenzen, die später beschafft werden, hat der Auftraggeber das Recht eine kürzere Laufzeit zu bestellen, um ein einheitliches Laufzeitende zu ermöglichen. Eine automatische Verlängerung der Nutzung nach Ablauf der Beschaffungsdauer erfolgt nicht. Der abzuschließende Rahmenvertrag und die nachfolgenden Abrufverträge in Form eines EVB-IT Überlassungsvertrages sind diesen Ausschreibungsunterlagen im Entwurf beigefügt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate und endet automatisch. Für innerhalb der Vertragslaufzeit getätigte Abrufe bleiben die Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung auch nach dessen Ablauf bestehen. Erreicht das Gesamtvolumen der abgerufenen Leistungen die Höchstmenge der Lizenzen vor Ablauf des Vertrages, endet das Vertragsverhältnis der Rahmenvereinbarung automatisch mit Ablauf der Lizenzlaufzeit. Ein Überschreiten der Obergrenze ist nur nach gemeinsamer Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in den gesetzlich vorgesehenen Rahmenparametern zulässig. Das Vertragsvolumen für die Summe der Einzelaufträge (Abrufe) während der Vertragslaufzeit ist begrenzt auf: Voraussichtliche Abnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 100 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 1.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 10 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 100 Stück - SAP Druck - 10 Stück Höchste Gesamtabnahmemenge innerhalb der Vertragslaufzeit: - Einmalig Implementierung, Dokumentation und Schulung - weitere monatlicher Consulting und Engineering Leistungen (4h pro Monat) - Direktdruck - 10.000 Stück - Druck- und Scan-Management ohne M365 Connector - 2.000 Stück - Druck- und Scan-Management mit M365 Connector - 2.000 Stück - Dynamische Druckerzuweisung - 10.000 Stück - SAP Druck - 100 Stück- Landkreis Reutlingen
Landkreis Reutlingen - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags über die Beschaffung von IT-Technik
Der Landkreis Reutlingen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung von IT-Ausstattung im Leasingmodell für die Dauer von 48 Monaten inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services. Gegenstand der bevorstehenden Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von nachfolgender IT-Ausstattung: - 1300 Notebooks in unterschiedlichen Varianten und Leistungsstufen - 150 Convertible - 20 Mobile Workstations - 100 Desktop PC - 1500 Peripherie (Tastatur und Maus) - 400 Monitore 24" und 1600 Monitore 27" - sowie die dazugehörigen Dienstleistungen. Der Auftragnehmer hat den Abbau der Altgeräte in den Räumlichkeiten des Landratsamtes sowie die Lieferung und Montage der Neugeräte grundsätzlich an die jeweiligen Standorte des Landratsamtes zu koordinieren. In den Räumlichkeiten des Landratsamtes stehen keine Lagermöglichkeiten für die Geräte und keine technischen Voraussetzungen für die Softwarebetankung dieser zur Verfügung. Die erforderliche Infrastruktur für den Austausch ist daher seitens der Vergabestelle nicht vorhanden und muss ebenfalls durch den Auftragnehmer koordiniert werden. Vor der Lieferung der Geräte müssen diese mit Parametern im BIOS (Basic Input/Output System) nach Vorgaben des Auftraggebers voreingestellt werden, sodass die Integration und Betriebssystem- und Softwareinstallation möglich ist. Alle Clients sind darüber hinaus durch den Auftragnehmer mit den entsprechenden Softwarepaketen vorinstalliert zu liefern. Für die Softwarebetankung ist Matrix42 Empirum zu verwenden. Während der Vertragslaufzeit wird die Vergabestelle bei Bedarf Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers abrufen. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen rund um die IT-Arbeitsplätze. Umfang der Rahmenvereinbarung: Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zu schließen. Folgende IT-Technik mit den unten stehenden Höchstabrufmengen wird voraussichtlich beschafft (Angaben in EUR netto): Notebooks 1.100.000,-EUR Convertibles 175.000,-EUR Desktop PC 80.000,-EUR Mobile Workstations 50.000,-EUR Tastatur und Maus 120.000,-EUR Monitore 640.000,- EUR Die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Dienstleistungen (inbs. Softwarebetankung) werden auf EUR 300.000 netto geschätzt. Die Leistungen sollen über den Leistungszeitraum hinweg kontinuierlich abgerufen werden. Bitte beachten Sie: Der Abschluss der Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers gegen die den Landkreis Reutlingen auf Leistungsabruf oder auf den Abruf einer bestimmten Mindest- oder Höchstmenge. Der Vertragsschluss ist bis zum 31. Oktober 2025 vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 1. November 2025 und hat eine Laufzeit von 48 Monaten bis zum 31. Oktober 2029. - Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Microsoft-Lizenzen durch einen Licensing Solution Partner (LSP)/ Enterprise Software Advisor (ESA)
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Software-Lizenzen des Herstellers Microsoft mit und ohne Software Assurance (SA) sowie im Bedarfsfall Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Lizenzen stehen auf Grundlage des zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossenen aktuell gültigen „Microsoft Business and Service Agreement“ Nr. U5223585, (sog. „MBSA“) sowie des „Konzernvertrag“ (sog. „Enterprise Agreement“, mit den Vertragsnummern Nr. 4785551 für Plattform und Nr. 5249528 für Komponenten – Enterprise Agreement und MBSA zusammen „Konditionenverträge“). Dem Auftraggeber liegt eine Beitrittsberechtigung zu den Konditionenverträgen des BMI vor. Der geschätzte Wert der Leistungen, der während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung pro Jahr abgerufen werden kann beträgt 1,6 Mill. € netto p.a. Der Höchstwert der Leistungen, der während der Vertragslaufzeit von vier Jahren (drei Jahre Anfangslaufzeit zuzüglich der Einbeziehung der Ausübung des Verlängerungsrechts um ein Jahr mit Zuschlagserteilung) unter dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 7,4 Mill. € netto. Es handelt sich bei den vorstehenden Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Die sich aus den Konditionenverträgen ergebenden Mindestbestellmengen ausgenommen, wird eine bestimmte Leistungsmenge von der AG nicht garantiert. Die Vorgabe von Produkten der Microsoft Corporation hinsichtlich der benötigten Lizenzen ist in Einklang mit § 31 Abs. 6 VgV sachlich gerechtfertigt. Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten mit sich bringen, auszuschließen und den zuverlässigsten Weg der „Ein-Hersteller-Strategie“ zu wählen. Die Software-Landschaft der AG basiert auf Softwareprodukten der Microsoft Corporation. Dementsprechend ist es sachlich gerechtfertigt hinsichtlich der Beschaffung der benötigten Lizenzen Produkte der Microsoft Corporation vorzugeben. - Kliniken der Stadt Köln gGmbHKöln
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Microsoft-Lizenzen durch einen Licensing Solution Partner (LSP)/ Enterprise Software Advisor (ESA)
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Software-Lizenzen des Herstellers Microsoft mit und ohne Software Assurance (SA) sowie im Bedarfsfall Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Lizenzen stehen auf Grundlage des zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossenen aktuell gültigen „Microsoft Business and Service Agreement“ Nr. U5223585, (sog. „MBSA“) sowie des „Konzernvertrag“ (sog. „Enterprise Agreement“, mit den Vertragsnummern Nr. 4785551 für Plattform und Nr. 5249528 für Komponenten – Enterprise Agreement und MBSA zusammen „Konditionenverträge“). Dem Auftraggeber liegt eine Beitrittsberechtigung zu den Konditionenverträgen des BMI vor. Der geschätzte Wert der Leistungen, der während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung pro Jahr abgerufen werden kann beträgt 1,6 Mill. € netto p.a. Der Höchstwert der Leistungen, der während der Vertragslaufzeit von vier Jahren (drei Jahre Anfangslaufzeit zuzüglich der Einbeziehung der Ausübung des Verlängerungsrechts um ein Jahr mit Zuschlagserteilung) unter dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 7,4 Mill. € netto. Es handelt sich bei den vorstehenden Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Die sich aus den Konditionenverträgen ergebenden Mindestbestellmengen ausgenommen, wird eine bestimmte Leistungsmenge von der AG nicht garantiert. Die Vorgabe von Produkten der Microsoft Corporation hinsichtlich der benötigten Lizenzen ist in Einklang mit § 31 Abs. 6 VgV sachlich gerechtfertigt. Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten mit sich bringen, auszuschließen und den zuverlässigsten Weg der „Ein-Hersteller-Strategie“ zu wählen. Die Software-Landschaft der AG basiert auf Softwareprodukten der Microsoft Corporation. Dementsprechend ist es sachlich gerechtfertigt hinsichtlich der Beschaffung der benötigten Lizenzen Produkte der Microsoft Corporation vorzugeben. - Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und VergabeRegensburg
Rahmenvereinbarung Entwickler
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Die FinanzIT BAYERN ist Teil des Landesamtes. Die FinanzIT BAYERN gliedert sich in mehrere Technik- und Leitstellenabteilungen an den Standorten Regensburg und München. Sie ist ein bedeutender IT-Dienstleister für alle bayerischen Ressorts und bietet Fachverfahren und weitere IT-Services für sowohl LfF-interne Zwecke als auch für die behördenübergreifende sowie allgemeine Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger an. In der Abteilung Softwareentwicklung und Testcenter werden in diesem Zusammenhang entsprechende Entwicklungsleistungen erbracht. Es wird eine weitgehende Standardisierung der eingesetzten Technologien verfolgt. Grundsätzlich handelt es sich um Client-Server-Architekturen, die bei Bestandsverfahren auf .NET und Java (clientseitige UIs mit Java Swing oder WPF) basieren. Neuentwicklungen werden vorrangig weborientiert durchgeführt (Angular, React). Die Backend-Entwicklung basiert auf den Technologien Java (Jakarta EE), .NET oder Node.js/NestJS. Die Zielarchitektur sieht grundsätzlich einen containerisierten Betrieb auf Basis der Kubernetes-Plattform vor. Im Rahmen der Entwicklung werden übliche Vorgehensweisen eingesetzt. Die Ticket- und Quellcodeverwaltung erfolgt mit Microsoft Azure DevOps-Systemen. Es bestehen Pipelines für Continuous Integration und Deployment (CI/CD). Der Entwicklungsprozess wird durch Werkzeuge zur Codeanalyse unterstützt. Organisatorisch wird ein iterativer, agiler Entwicklungsansatz in enger Zusammenarbeit von Fachseite und Softwareentwicklung verfolgt. Das LfF - Dienststelle Regensburg vergibt Entwicklungsleistungen mittels einer Rahmenvereinbarung auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich für die Dauer von 48 Monaten mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Benötigt werden Java Web, Java Desktop, Node.js sowie .NET Entwickler. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Mindesanforderungen an die jeweilige Entwickler-Kategorie sind im Leistungsverzeichnis definiert. Die geschätzte Abrufmenge für die o.a. Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst ca. 31 Abrufe (1 Abruf entspricht einem Entwickler für in der Regel 18 Monate). Eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden, die Höchstabnahmemenge umfasst nach derzeitigem Stand 45 Abrufe. Bei Abruf eines Entwicklers ist jeweils ein aussagekräftiges Mitarbeiterprofil unter Angabe des Namens des Entwicklers vorzulegen, welches die Berufserfahrung, Qualifikation und Erfahrungszeiten nachweist. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorliegen der Qualifikation mittels Interviews zu überprüfen. Das zum Einsatz kommende Personal ist Teil eines Software-Entwicklungsteams und muss im Bedarfsfall in der Lage sein, bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen sowie ggf. eine Fehleranalyse durchzuführen. Weiterhin wirken sie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mit. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen und die Umsetzung von Unittests zum Aufgabenfeld. Nach Durchführung eines Abrufs (Einzelauftrags) sind die Leistungen an fünf Tagen pro Woche zu erbringen. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur jeweiligen max. Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Ein Einzelabruf kann bei Bedarf auch weniger als 18 Monate umfassen. Der Auftraggeber benötigt bzw. setzt die abgerufenen Entwickler im Regelfall für die maximal mögliche Überlassungsdauer von 18 Monaten ein. Des Weiteren legt der Auftraggeber projektbedingt darauf Wert, dass zum Einsatz kommende Mitarbeiter in der Regel nach der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und unter entsprechender Berücksichtigung der nach dem AÜG einzuhaltenden Karenzzeit im Anschluss für den weiteren Einsatz (weiterer Abruf des gleichen Mitarbeiters) erneut ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch eine fallweise oder auch regelmäßige wöchentliche Vor-Ort-Präsenz von ca. 20% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters, zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg oder München) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
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