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Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder gemäß TV-Fahrradleasing
Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder gemäß TV-Fahrradleasing inkl. Service, Versicherung und Störfallmanagement via Online-Portal. Abgedeckt sind alle Prozesse von der Bestellung bis zum Vertragsende. Geschätzte Abnahmemenge: 250-300 Fahrräder, Höchstgrenze: 375. Erforderliche Unterlagen: Konzept, Händlerliste, Versicherungsübersicht...
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Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder gemäß TV-Fahrradleasing inkl. Service, Versicherung und Störfallmanagement via Online-Portal. Abgedeckt sind alle Prozesse von der Bestellung bis zum Vertragsende. Geschätzte Abnahmemenge: 250-300 Fahrräder, Höchstgrenze: 375. Erforderliche Unterlagen: Konzept, Händlerliste, Versicherungsübersi...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Ruhrverband
- Published:
- March 26, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder gemäß TV-Fahrradleasing inkl. Service, Versicherung und Störfallmanagement via Online-Portal. Abgedeckt sind alle Prozesse von der Bestellung bis zum Vertragsende. Geschätzte Abnahmemenge: 250-300 Fahrräder, Höchstgrenze: 375. Erforderliche Unterlagen: Konzept, Händlerliste, Versicherungsübersicht, Vertragsmuster und Aufstellung leasingfähiges Zubehör.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
7- Landkreis Waldeck-FrankenbergDeadline: Feb 12
Rahmenvereinbarung Fahrradleasing gemäß TV-Fahrradleasing
Ausschreibung einer Leasing-Rahmenvereinbarung für Diensträder durch den Landkreis Waldeck-Frankenberg. Ziel ist die Weiterführung des Dienstradleasings mittels Entgeltumwandlung für Tarifbeschäftigte gemäß TV-Fahrradleasing. Der Leasinggeber soll ein einheitliches Angebot inkl. Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (Bestellung, Rückgabe, Wartung, Reparatur, Störfallmanagement, Online-Portal) mit Fachhändlern bereitstellen. Es wird keine Mindestabnahmemenge garantiert. Rahmenvereinbarung Fahrradleasing gemäß TV-Fahrradleasing
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg möchte einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Attraktivität des Landkreises als modernes Dienstleistungsunternehmen weiter stärken. Allen interessierten Tarifbeschäftigten soll aufgrund dessen weiterhin das Dienstradleasing mittels Entgeltumwandlung angeboten werden. Auf Grundlage des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 ist daher eine Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte Gegenstand der Ausschreibung. Die Rahmenvereinbarung soll Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen miteinschließen (- insbesondere die Abwicklung der Prozesse wie Bestellung, Rückgabe, Schadensfälle, Wartung und Reparatur sowie das Störfallmanagement und die Bereitstellung eines Online-Portals). Der Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleistern soll ein einheitliches Angebot an Diensträdern bereitstellen. Leasingnehmer wird der Landkreis Waldeck-Frankenberg, der dem Beschäftigten das Dienstrad zur dienstlichen und privaten Nutzung überlässt. Ein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge aufgrund der Rahmenvereinbarung wird nicht begründet.- Stadt Euskirchen - Zentrales ImmobilienmanagementDeadline: Jun 24
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenDeadline: Jul 09
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenDeadline: Jul 02
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/VertragsmanagementKönigs Wusterhausen
Stadt Königs Wusterhausen, Rahmenvereinbarung Fahrradleasing für die Beschäftigten der Stadt Königs Wusterhausen
Die Stadtverwaltung Königs Wusterhausen beabsichtigt als Auftraggeberin für ihre ca. 705 Tarifbeschäftigten und verbeamteten Beschäftigten (zusammengefasst Beschäftigte) durch Entgelt- / Besoldungsumwandlung das Fahrradleasing anzubieten. Grundlage ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 und das Brandenburgische Besoldungsgesetz § 2 Abs. 3. Die Stadt Königs Wusterhausen sucht einen zuverlässigen Leasingpartner, der im Rahmen des Radleasings die administrative Abwicklung des Leasings und die Bereitstellung von Versicherung-, sowie Service- und Wartungspakete in digitaler Abwicklung für die gesamte Vertragslaufzeit von maximal 36 Monaten übernimmt. Die entsprechenden Rahmenbedingungen für alle zukünftigen Einzelleasingverträge sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung festgelegt. Geschätzte Abnahmemenge: ca. 40-45 Fahrräder Der Höchstwert der abzuschließenden Einzelleasingverträge wird auf 75 festgesetzt. Es wird keine Mindestabnahmemenge an geleasten Fahrrädern festgelegt. Die Anzahl der Verträge richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Mit Erreichen der verbindlich vorgegebenen Höchstmenge an Fahrrädern verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung, ohne dass es einer Kündigungserklärung bedarf.
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