Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT Stolpe
LBP und Artenschutz für Planfeststellung
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird das Erstellen eines landschaftspflegerischen Begleitplans und Artenschutz sowie faunistische Leistungen (Avifauna) für die Planfeststellung vergeben. LBP und Artenschutz für Planfeststellung
Environmental Assessment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost
- Published:
- August 25, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird das Erstellen eines landschaftspflegerischen Begleitplans und Artenschutz sowie faunistische Leistungen (Avifauna) für die Planfeststellung vergeben. LBP und Artenschutz für Planfeststellung
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DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt MainIm Rahmen des Vorhabens Güterzugstrecke, hier PFA 16, sind umfassende Arten- und Biotopstrukturkartierungen erforderlich. Die Anpassung der Antragsunterlagen im Rahmen einer Tektur soll mit anhängiger Ausschreibung vergeben werden. Der gegenständliche Planfeststellungsabschnitt 16 erstreckt sich nördlich von Fürth-Kronach in enger Bündelung mit der Bundesautobahn A73 über eine Länge von ca. 3,3 km nach Norden bis auf Höhe Nürnberg-Kleingründlach. Die geplante zweigleisige Güterzugstrecke verläuft nur im südlichsten Anteil des PFA 16 in Tunnel- und Troglage, ansonsten oberirdisch und meist in Dammlage mit mehreren Eisenbahnüberführungen. Zudem wird die Umverlegung einer kreuzenden Bahnstromfreileitung sowie der Neubau einer Trinkwassernotverbundleitung erforderlich. Im hiesigen Vergabevorgang sollen die umweltplanerischen Leistungen für die fristgerechte Erstellung von drei Genehmigungsunterlagen PFA 16 Güterzugstrecke vergeben werden: - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), - Umweltverträglichkeitsstudie (UVP-Bericht), - Artenschutzfachbeitrag (AFB), mit den erforderlichen Eintragungen in FINK. Zudem sind in Abstimmung mit dem AG Zeitpläne vorzulegen und zu pflegen sowie Kostenpläne fortzuschreiben.Umgehungsgerinne Ilsenburg - Planungsleistungen - Überarbeitung vorh. LP 3-4
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltMagdeburgDeadline: Oct 06Um Rechtssicherheit während des Planfeststellungsverfahrens (PFV) zu haben sind die veralteten naturschutzfachlichen Unterlagen zu übearbeiten. Parallel werden Überarbeitungen/Anpassungen/Abgleich bezüglich Flächenverfügbarkeiten/Grunderwerb und die Aktualisierung der technischen Planung (Hydraulik, Fischreferenzzönose, DIN-Vorschriften etc.) notwendig. Die Leistungen beinhalten die Sichtung der vorhandenen Unterlagen, wie die Genehmigungsplanung zur Technichen Planung, Baugrundbericht, Naturschutzfachplanungen wie LBP, AFB und UVP-Bericht. Darauf aufbauend sind die Unterlagen zu aktualisieren. Dabei sind Grundleistungen und Besondere Leistungen n. HOAI 2021 für Objektplanung (OP) Ingenieurbauwerke LP 3-4, Tragwerksplanung (TWP) LP 2-4, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) LP 2-4, Umweltverträglichkeitsbericht (UVP) LP 2-4 zu erbringen. Parallel ist der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zu aktualisieren und eine Vorprüfung des Verschlechterungsverbotes (WRRL) vorzunehmen.A 215, AS Blumenthal - AK Kiel-West, Planung Ausbau der LWL-Trasse
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeA 215, AS Blumenthal - AK Kiel-West, Planung Ausbau der LWL-Trasse Die geplante Baumaßnahme dient zur Verbesserung der telematischen Anlagen entlang der Bundesautobahn (BAB) A215 und soll ausschließlich auf Grundstücken der Bundesrepublik durchgeführt werden. Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) gemäß RLBP und die Erarbeitung eines Arten-schutzbeitrages (ASB) für die Herstellung telematischer Anlagen im Seitenraum der A215. Durch die geplanten telematischen Anlagen wird es zu einer erheblichen Verbesserung der digitalen Infrastruktur, aber zu keinen neuen oder zusätzlichen anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen auf die naturschutzfachlich relevanten Schutzgüter kommen. Zur Erfüllung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen ist im Rahmen der Entwurfspla-nung ein LBP zur Herstellung der telematischen Anlagen zu erstellen. Mit dem LBP wird durch den Vorhabenträger sichergestellt, dass vorhabenbezogene Beeinträchtigungen durch Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation in Text und Karten dargestellt werden. Die Verlegung der Kabeltrasse soll aus wirtschaftlichen Gründen nach Möglichkeit in offener Bauweise erfolgen. Der Verlauf der Kabeltrasse wird der topografischen Bestandssituation und unter Berücksichtigung von vorhandenen Querungsbauwerken angepasst. Die Beein-trächtigung von Natur und Landschaft wird dabei so gering wie möglich gehalten. In der Re-gel erfolgt die Verlegung in einem bis zu drei Meter breiten Korridor zwischen der Entwässe-rungsmulde bzw. -graben und dem Wildschutzzaun (Grundstücks- bzw. Straßenbegrenzungs-linie). Dieser Korridor bildet den Untersuchungsraum der vorstehend beschriebenen Maß-nahme .Für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (i.S. § 4 FStrG, hier: Ertüchtigung fern-meldetechnischer Anlagen im Autobahnbereich) ist die hinsichtlich der Abarbeitung der Ein-griffsreglung (§ 13 BNatschG ff.) ins Benehmen zu setzende zuständige Naturschutzbehörde i.S. § 17 Abs. 1 BNatSchG und § 17 Abs. 2 BNatSchG das MEKUN/ Ref. 53. Kernzuständigkeiten der UNB als Untere Naturschutzbehörde sind der Artenschutz, Biotopschutz und Gebietsschutz Die vorhandene Kabeltrasse mit zwei 48'-LWL und zwei Stck 6"-Cu-Kabeln verläuft parallel zum Fahr-bahnrand der Richtungsfahrbahn Neumünster (RiFa NMS) vom KH Bordesholm und endet bei km 10,0 in einem Kabelschacht mit zwei Kabelverzweigern (KvZ), li. neben der BAB, s. beigefügte Kabelplan-Bestandsunterlagen S. 36. Von diesem Kabelschacht verläuft im Bestand ein 32" Cu-Kabel (rote Linie li. neben der BAB in Abb. oben) in nördliche Richtung. An dieses Kabel sind aktuell verkehrstechnische An-lagen in FR Kiel angeschlossen (z. B. DAUZ Nr. 17261104, "Rumohr"). Dieses Kabel verbleibt nach Ab-schluss der Arbeiten im Boden. Die auf dem Kabel befindlichen Dienste werden vor der Bauphase auf andere Übertragungswege umgeschwenkt (z.B. auf GSM), sodass eine Sicherung des Kabels bzw. die Herstellung eines Provisoriums nicht erforderlich ist. Dieses alte Cu-Kabel endet im Kabelhaus (KH) Melsdorf und ist dort voll aufgelegt. Die Auflage ist zurückzubauen damit die beiden neuen Cu-Kabel dort aufgelegt werden können. Nach Verlegung der neuen LWL-Kabel werden die verkehrstechnischen Anla-gen auf das neue LWL-Nahverkehrskabel aufgeschaltet bzw. für eine spätere Anbindung mit dem 48' Nahverkehrskabel vorbereitet (durch Setzen eines Schachts mit Abzweigmuffe vor der betreffenden Streckenstation). In der neuen Trasse in FR Kiel soll ein zusätzliches DN50 Leerrohr für zukünftige LWL-Kabelreserven mitverlegt werden. In dieses Leerrohr sollen 2...4 Micropipes für eine spätere Mandaten-/Dienstetrennung eingebracht werden. Die für die Trassenplanung benötigten Kabelschutzrohre und Kabel sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Weitere Ausführungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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