Landkreis NortheimNortheim
Landkreis Northeim - Gigabitausbau GWG Northeim
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Bereichen der Stadt Northeim. Das Projekt wird im Wirtschaftlichkeitslückenmodell umgesetzt, gefördert durch das Bundesprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus und durch eine Kofinanzierung nach der niedersächsischen R...
Fibre-Optic Expansion, Internet Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Northeim
- Published:
- July 02, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Bereichen der Stadt Northeim. Das Projekt wird im Wirtschaftlichkeitslückenmodell umgesetzt, gefördert durch das Bundesprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus und durch eine Kofinanzierung nach der niedersächsischen Richtlinie für Gigabitnetzausbau. Ziel ist die Stärkung des Wirtschaftsstandorts und die Sicherstellung wettbewerbsfähiger Unternehmensinfrastruktur.
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Gemeinde SchmelzSchmelzBereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Schmelz im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ====================================================================================================================== Die Gemeinde Schmelz (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland")" beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.EX-POST-BEKANNTMACHUNG: Gemeinde Wallerfangen - Dunkelgraue Flecken
Gemeinde WallerfangenWallerfangenEX-POST-BEKANNTMACHUNG Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Wallerfangen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. ============================================================================================================= Die Gemeinde Wallerfangen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabitförderung 2.0) einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes im Saarland ("Gigabit-Kofinanzierungsrichtlinie Saarland")" beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.Gemeinde Weiskirchen - Gigabitausbau
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