Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)BonnTED
Lagerung Sprühmagermilchpulver für die EU-Intervention
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lagerung von Sprühmagermilchpulver als Teil der Intervention auf dem Agrarmarkt nach den Regelungen der VO (EU) Nr. 1308/2013.
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- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
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- September 02, 2026
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Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lagerung von Sprühmagermilchpulver als Teil der Intervention auf dem Agrarmarkt nach den Regelungen der VO (EU) Nr. 1308/2013.
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6Kaltlagerung Butter für die EU-Intervention
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)BonnAbschluss einer Rahmenvereinbarung über die Kaltlagerung von Butter für die Intervention unter Berücksichtigung vorgegebener Lagerbedingungen.Methodological Framework for estimating and reporting Greenhouse Gas Emissions avoided or removed by EU-Funded interventions under the 2028-2034 MFF
European Commission, DG GROW - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEsBrusselsDeadline: Oct 05The project aims to support the European Commission in developing a coherent methodological framework to estimate and report annual greenhouse gas emissions avoided or removed as a result of EU-funded interventions based on Annex I of the proposed Performance Regulation for the 2028–2034 Multiannual Financial Framework. The work involves reviewing and updating existing methodologies, developing new calculation methodologies for relevant output indicators, assessing additional intervention fields where such methodologies could be applied, and preparing technical factsheets that document formulas, assumptions, data sources and scientific justification.Brut- und Rastvogelerfassung in EU-Vogelschutzgebieten 2027 / 2028
Landesamt für UmweltMainzDeadline: Sep 21Veranlassung Hintergrund Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 01.03.2010 ist das Monitoring gemäß EU-Richtlinie 2009/147/EG ("Vogelschutz-Richtlinie") in § 6 BNatSchG eingegliedert worden. Dies umfasst insbesondere die Beobachtung des Erhaltungszustands der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume. Entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 12 BNatSchG gelten alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten als "europäische Vogel-arten". Nach Artikel 9 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) beurteilt die EU-Kommission in regelmäßigen Zeitabständen den Beitrag von Natura 2000 zur Verwirklichung der Ziele aus FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Dies erfordert, den Inhalt der Standarddaten-bögen (SDB) in regelmäßigen Abständen anhand verfügbarer Informationen zu jedem Gebiet des Netzes zu aktualisieren (Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/484/EU). Dafür sind Informationen zu Beständen, Bestandsentwicklungen und Lebensräumen der gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG relevanten Arten erforderlich. Das Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten (VSG) als Teil des europäischen Natura 2000-Netzes gehört zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume gemäß § 6 BNatSchG. Als Teilprogramm dient es (gemäß Richtlinien oder Verordnungen 92/43/EWG, 2009/147/EG und 2019/1010) - der Ermittlung von Beständen relevanter Vogelarten mindestens einmalig im sechsjäh-rigen Berichtsturnus für jedes VSG, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Brutvogelarten, - der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal-tungszustände maßgeblicher Zug- und Gastvogelarten sowie - der standardisierten Erfassung von Habitatinformationen, Beeinträchtigungen und Ge-fährdungen auf der Gesamtfläche der VSG zur umfassenden Bewertung der Erhal-tungszustände relevanter Vogelarten und ihrer Lebensräume. Das standardisierte Monitoring in den VSG in Rheinland-Pfalz begann mit einem Pilotprojekt 2025/2026 in zehn ausgewählten VSG (gemäß Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz im Zeit-raum 2021-2026). Daher sind die gebietsspezifischen Datengrundlagen und -qualitäten der-zeit vielfach noch unbefriedigend und die Landesdaten erlauben keine Ermittlung statistisch belastbarer Bestandstrends und der Erhaltungszustände für die maßgeblichen Vogelarten in den rheinland-pfälzischen VSG. Dies verhindert insbesondere eine angemessene Prioritäten- und Zielplanung der Naturschutzbehörden für Maßnahmen, um - sofern nicht vorliegend - gute Erhaltungszustände der relevanten Arten zu erreichen. Das hier ausgeschriebene Auf-gabenpaket dient der ergänzenden Erfassung in weiteren VSG mit Hinblick auf den nächsten Vogelschutzbericht im Jahr 2031 (Datenperiode 2023-2028). Die erwarteten Daten dienen der Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU nach Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG und der Verordnung 2019/1010. Perspektivisch (idealerweise ab 2029) sollen alle rheinland-pfälzischen VSG in einem sechsjährigen Berichtsturnus gemäß eines standar-disierten Monitoring-Konzepts erfasst werden (nicht Bestandteil dieser Vergabe). Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten 2011 hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) zusammen mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) Empfehlungen zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume vorge-legt (LAG VSW et al., 2011). Diese verfolgen das Ziel, einen bundesweit einheitlichen Stan-dard zur Datenerhebung zu formulieren. Dabei lassen die für das Monitoring in VSG genann-ten Grundsätze ausreichend Raum für landesspezifische Anpassungen. Die Ergebnisse des Monitorings bilden die Grundlage für das Gebietsmanagement vor dem Hintergrund der je-weiligen Erhaltungsziele und für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Richtlinie 2009/147/EG. Außerdem dienen sie als Referenz für Entscheidungen bei Vor- und Verträglichkeitsprüfun-gen. Zwecks Erhebung von Grundlagendaten in EU-Vogelschutzgebieten zur Verbesserung der Datenqualität für den nächsten Vogelschutzbericht (Berichtsperiode 2023-2028) und zur effi-zienten Planung des zukünftigen VSG-Monitorings, der Umsetzung des "Griechenland-Urteils" (EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen eines griechischen Gerichts nach Art. 267 AEUV, 12.9.2024 - C-66/23) sowie der Umsetzung der "Wiederherstellungsverordnung" (EU-Verordnung 2024/1991), soll dieses Vergabeverfahren Grundlagendaten zu Vorkommen und Verbreitung relevanter Arten gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG in möglichst allen rheinland-pfälzischen VSG bereitstellen.Lagerung und Distribution von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Logistikzentrum Baden-WürttembergDitzingenDeadline: Sep 15Das Land Baden-Württemberg (AG) sucht in diesem Vergabeverfahren einen Speditionsdienstleister (AN), der im Rahmen der Notfallreserve des Landes Baden-Württemberg für künftige Pandemien die Lagerung und Distribution von Persönlicher Schutzausrüstung und Medizinprodukten (PSA) übernimmt. Dazu wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Bieter geschlossen. Der Aufbau der Notfallreserve ist in zwei Stufen vorgesehen. - Stufe 1 - Bevorratung der Notfallreserve: Hier sind die Kapazitäten zur Lagerung von mindestens 710 Europaletten vorzuhalten. - Stufe 2 - Erweiterung im Pandemiefall: Hier ist die kurzfristige Erhöhung der Lagerkapazitäten von "Stufe 1" auf "Stufe 2" binnen 14 Kalendertagen auf mindestens 1.497 Europaletten sicherzustellen. Mit der Vorhaltung der PSA möchte der AG im Falle künftiger Pandemien die Verfügbarkeit von PSA im Sinne einer "Notfallreserve" gewährleisten. Damit das Land Baden-Württemberg im Pandemiefall stets unmittelbar auf die persönlichen Schutzausrüstungen zugreifen kann, soll in Kooperation mit den Universitätskliniken des Landes Baden-Württemberg ("Universitätskliniken") PSA bevorratet werden. Kooperationskliniken des Landes sind: - Universitätsklinikum Freiburg - Universitätsklinikum Heidelberg - Universitätsklinikum Tübingen - Universitätsklinikum Ulm In der Notfallreserve wird folgende PSA vorgehalten: - FFP2-Masken - OP-Masken - Schutzhandschuhe (Nitril) - Schutzkittel - Schutzbrillen - Gesichtsschilde Durch die Kooperation mit den Universitätskliniken wird ein rollierendes System geschaffen, um dem Verfall der eingelagerten PSA soweit wie möglich vorzubeugen. Hierzu werden die Universitätskliniken ihre Bedarfe an PSA grundsätzlich aus dem Lager der physischen Notfallreserve decken. Aufgabe des AN ist es, die vom AG oder den Universitätskliniken oder einem von ihnen beauftragten Dritten gelieferte PSA zu lagern und auf Abruf des AG oder der Universitätskliniken oder eines von ihnen beauftragten Dritten innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen an die jeweils benannte Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auszuliefern. Der Auftrag umfasst sowohl Lager- als auch Transportleistungen.LN2 Lagerung
Medizinische Universität WienWienDeadline: Sep 07Die Medizinische Universität Wien (MedUni Wien) errichtet am Standort Allgemeines Krankenhaus Wien das Center for Precision Medicine. In dem Forschungsgebäude wird an einer raschen, präzisen und personalisierten Therapie auf Basis von individuellen Genanalysen geforscht und an der zukunftsweisenden Nutzung von maßgeschneiderten Therapien unter Berücksichtigung modernster Technologien gearbeitet. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens im Wesentlichen die Lieferung, Montage/Installation und Inbetriebnahme von kryogenen Lagerbehälter zur langfristigen Lagerung biologischer Proben in Flüssigstickstoff im Gasphasenbetrieb zur Vergabe gelangen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Leistungsverzeichnis ausschließlich elektronisch direkt auf der Beschaffungsplattform auszufüllen ist.MT-Computertomographie-System für Interventionen
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbHSalzburgLieferung, Installation und Inbetriebnahme eines multislice Computertomographie-Systems (CT) für Interventionen sowie das gesamte diagnostische Spektrum mit kardiovaskulären Abklärungen sowie eines optionalen Medizintechnik Servicevertrags auf unbestimmte Zeit (Option) für die Salzburger Landeskliniken für das Universitätsinstitut für Radiologie, LKH Salzburg, der Gemeinnützigen Salzburger Landesklinikenbetriebsges.m.b.H.
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