Landesbetrieb Straßenwesen BrandenburgHoppegarten
L 88 OD Fichtenwalde: Faunauntersuchungen und Faunagutachten
Im Namen des Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Dienststätte Potsdam) ist beabsichtigt zum Projekt "L 88 OD Fichtenwalde" die Leistung "Faunauntersuchungen und Faunagutachten" zu vergeben.
Environmental Assessment
No credit card · Instant access
Content at a glance
Im Namen des Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Dienststätte Potsdam) ist beabsichtigt zum Projekt "L 88 OD Fichtenwalde" die Leistung "Faunauntersuchungen und Faunagutachten" zu vergeben.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
- Published:
- July 22, 2026
- Deadline:
- August 22, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Im Namen des Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Dienststätte Potsdam) ist beabsichtigt zum Projekt "L 88 OD Fichtenwalde" die Leistung "Faunauntersuchungen und Faunagutachten" zu vergeben.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
1 file recorded- Bekanntmachung.pdf
Related tenders
9- Landesbetrieb Straßenwesen BrandenburgHoppegartenDeadline: Aug 22
L 88 OD Fichtenwalde: LBP, ASB (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag)
Im Namen des Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Dienststätte Potsdam) ist beabsichtigt zum Projekt "L 88 OD Fichtenwalde" die Leistung LBP, ASB zu vergeben. - Landesbetrieb Straßenwesen BrandenburgHoppegartenDeadline: Aug 15
L 85 OD Treuenbrietzen, Brücker Straße: Straßenbaumfällungen
Im Namen des Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Dienststätte Potsdam) ist beabsichtigt zum Projekt "L 85 OD Treuenbrietzen, Brücker Straße" Straßenbaumfällungen zu vergeben. - Landesbetrieb Straßenwesen BrandenburgHoppegartenDeadline: Aug 22
L 92 FS Uetz, Abs. 60, L 204 RW ERH Paaren - BAB 10: Bauoberleistung, örtliche Bauüberwachung, Dokumentation, SiGeKo einschließlich SiGe-Plan
Im Namen des Landes Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Dienststätte Potsdam) ist beabsichtigt zum Projekt L 92 FS Uetz, Abs. 60, L 204 RW ERH Paaren - BAB 10 die Leistung "Bauoberleistung, örtliche Bauüberwachung, Dokumentation, SiGeKo einschließlich SiGe-Plan" zu vergeben. - Landesbetrieb Straßenwesen BrandenburgHoppegartenDeadline: Jul 31
L 851 Brücke ü. d. Nieplitz: Faunauntersuchungen und Faunagutachten
Das Land Brandenburg beabsichtigt Faunauntersuchungen und Faunagutachten für die Baumaßnahme L 851 Brücke über die Nieplitz. - Landesbetrieb Straßenwesen BrandenburgHoppegartenDeadline: Jul 03
L 90 OD Werder, 1. BA, 2. TA: Vermessungsleistungen
Im Namen des Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (Dienststätte Potsdam) ist beabsichtigt zum Projekt "L 90 OD Werder, 1. BA, 2. TA" Vermessungsleistungen zu vergeben. Bauvermessung/ bauvorbereitende und baubegleitende Vermessung: - Überprüfung (und ggf. Wiederherstellung) von ca. 15 Festpunkten (Bezugssysteme der Planung: ETRS89/UTM und DHHN2016; Einhaltung der Anforderungen gemäß RAS-Verm 2001) - Absteckung Hauptachse L90 (TEB) von Beginn bis Ende der Baustrecke (Datei L 90 Achse Fahrbahn TEB.040, in Bögen und Klothoiden mindestens 3 Punkte sowie generell aller 100 m) - Absteckung Hauptachse L90 (HEB) von Beginn bis Ende der Baustrecke (Datei L 90 Achse Fahrbahn HEB.040, in Bögen und Klothoiden mindestens 3 Punkte sowie generell aller 100 m) - Absteckung der Baufeldgrenze Bereich HEB (Datei Lageplan LPH 5 - Baufeldgrenze.dwg, alle signifikanten Knickpunkte sowie generell aller ca. 35 Meter/ Die Absteckung erfolgt mit nummerierten Holzpflöcken b'zw. örtlich angepassten Vermarkungen) - Übergabe der überprüften und ggf. neu gesetzten Festpunkte, der abgesteckten Hauptachsen und der Baufeldgrenze sowie entsprechende Pläne, Skizzen, Protokolle an den Baubetrieb und an den Auftraggeber in einem Vor-Ort-Termin sowie fernmündlich/ digital - Kontrollvermessungen während der Baumaßnahme nach Rücksprache mit der Bauüberwachung (80 Halbtagessätze bestehend aus jeweils 4,0 Stunden Vermessungstrupp im Außendienst und 2,0 Stunden Ingenieur zur häuslichen Vorbereitung und Auswertung) - Kontrolle (und ggf. Beanstandung) des vom Baubetrieb fortgeführten Festpunktfeldes (Punktabstände, Genauigkeiten, Unterlagen etc.) vor Erstellung der Bestandsunterlagen anhand der vom Baubetrieb übergebenen Berechnungsnachweise und Messprotokolle (Zeitansatz: 3,0 Stunden für Ingenieur im Innendienst) - Plausibilitätskontrolle der geometrischen Richtigkeit der - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 24
OU Elsterwerda (B 169), VKE 1231 / OU Plessa (B 169), VKE 1241, Vernetzungskonzept
Die Ost-West-Verbindung im Zuge der B 101 OU Elsterwerda und der B 169 OU Plessa ist Teil des großräumigen Streckenzuges zwischen dem Oberzentrum Leipzig und der Industrieregion in der südlichen Lausitz sowie dem Oberzentrum Cottbus und wird der Verbindungsfunktionsstufe I (VFS I) zugeordnet. Sie verknüpft als Teil des sogenannten „Südstranges der Leipzig-Lausitz-Trasse“ den Wirtschaftsraum Leipzig mit dem südlichen Brandenburg und seinen Mittelzentren Elsterwerda (in Funktionsteilung mit Bad Liebenwerda), Lauchhammer und Senftenberg. Darüber hinaus stellen die Maßnahmen gemeinsam mit dem geplanten Ausbau der B 169 zwischen Plessa und der A 13, Anschlussstelle Ruhland die Verknüpfung zum Netz der Bundesautobahnen (A 13) und den Metropolen Berlin und Dresden her. Die Ortsumgehung von Elsterwerda im Zuge der B 169 besitzt als Verbindung zwischen dem Mittelzentrum Elsterwerda und den im nördlichen Sachsen gelegenen Mittelzentren Riesa und Meißen eine überregionale Bedeutung und wird in die Verbindungsfunktionsstufe II (VFS II) eingestuft. Mit dem Netzschluss zur Leipzig-Lausitz-Trasse entsteht die verkehrliche Verknüpfung mit dem oben beschriebenen, großräumigen Streckenzug zwischen dem Oberzentrum Leipzig, der Industrieregion in der südlichen Lausitz sowie dem Oberzentrum Cottbus. Alle drei Maßnahmen wurden durch das Land Brandenburg als Einzelprojekte für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 angemeldet. Im daraufhin vom Deutschen Bundestag am 02.12.2016 beschlossenen 6. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) sind die Vorhaben dem vordringlichen Bedarf zugeordnet. Auf der Grundlage der Linienbestimmung vom 18. Juni 2021 wurden Grobentwurfsplanungen für die Ortsumgehungen Elsterwerda und Plessa im Zuge der Bundesstraßen B 101 und B 169 erarbeitet und eine verkehrswirtschaftliche Bewertung für das Gesamtprojekt durchgeführt. Die Kombination der Varianten A2 B101 OU Elsterwerda, C1 B 169 OU Elsterwerda sowie B2.1 B 169 OU Plessa Nord bildeten dabei das Gesamtprojekt. Im Ergebnis wurde die wirtschaftliche Realisierbarkeit des Gesamtvorhabens als gering eingeschätzt, da das Projekt aufgrund der erheblich gestiegener Projektkosten an der Grenze der Bauwürdigkeit liegt. Ausschlaggebend für die Kostenentwicklung ist neben den stark gestiegenen Baupreisen die gemäß der vertieften Planung zusätzliche Erfordernis weiterer Brückenbauwerke und umfangreicher Erdbauarbeiten. Dadurch ergibt sich in der Gesamtbetrachtung eine grenzwertige Projektwirtschaftlichkeit. Maßgeblich war dafür vor allem die B2.1 B 169 OU Plessa Nord. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat deshalb die DEGES mit Untersuchungen zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit beauftragt. Dabei wurde für die B169 OU Plessa eine südliche Umfahrung geprüft (B6) sowie für die B 169 OU Elsterwerda auch eine östliche Umfahrung von Kahla (C2). Die verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen, da die bisherigen Ergebnisse mit einer Projektprognose 2040 zu validieren. Im Ergebnis der Untersuchung zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit ist die Variantenkombination A2/B6 rein verkehrswirtschaftlich als Vorzugsvariante und planerisch weiter zu verfolgende Lösung zu benennen. Eine Bauwürdigkeit ist auch bei der Variantenkombination A2/C2 gegeben, wobei hier die prognostizierte Mehrbelastung im Zuge der OD Plessa kritisch zu bewerten ist. Derzeit werden neben der Variante A2 als Vorzugsvarianten die Varianten B6 und C2 planerisch weiterverfolgt. In Vorbereitung auf die anstehenden weiteren Entwurfsplanungen ist für die Variante B6 B 169 OU Plessa Nord und C2 B 169 OU Elsterwerda ein Vernetzungskonzept aufzustellen. Für die A2 B101 OU Elsterwerda wurde bereits ein Vernetzungskonzept erstellt. Bei den Varianten B6 und C2 sind die Planungsabsichten des Landesamtes für Umwelt (LfU) bezüglich des Hochwasserschutzes in der Elsteraue von Bedeutung. Diese wurden durch das Aufstellen einer mit der Straßenplanung abgestimmten „Machbarkeitsstudie Kombination Hochwasserschutz/Verkehrsanlagen“ vertiefend betrachtet und berücksichtigt. Durch das LfU wird der Fokus bei der Umsetzung der Hochwasserrisiko-Managementplanungen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster auf einen Ortslagenschutz gelegt. Bei der geplanten Ortsumgehung B 169, OU Plessa handelt es sich um den zweistreifigen Neubau einer Ortsumgehung (Bautyp 02KK - zweistreifig ohne Standstreifen) mit der abschnittsweisen Anordnung zusätzlicher Überholfahrstreifen. Die im Rahmen der vorliegenden verkehrswirtschaftlichen Untersuchung beleuchteten Varianten der geplanten B 169 Ortsumgehung Plessa verlaufen in West-Ost-Richtung südlich der Stadt. Sie beginnen westlich von Plessa bei Betriebskilometer 1,790 bzw. 2,600 des Abschnittes 260. Das Bauende befindet sich variantenunabhängig östlich von Plessa bei Betriebskilometer 3,793 des Abschnittes 240. Die Ortsumgehung weist variantenabhängig Baulängen von 5,260 km bzw. 6,050 km auf und wird mit einem Regelquerschnitt RQ 11,5+ errichtet. Vorgesehen ist eine Betriebsform mit einem 1-bahnigen, 2-streifigen Querschnitt. Um ein gesichertes Überholen zu ermöglichen, werden im Zuge der Ortsumgehung zwei dreistreifige Überholabschnitte (einer je Richtung) angeordnet. Diese weisen Längen von 770 m bzw. 880 m auf. Die Projektprognose für das Jahr 2030 weist für die Ortsumgehung Plessa eine durchschnittliche Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) von 9.000 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil (SV) von 9 % aus. Bei der Ortsumgehung B 169, OU Elsterwerda handelt es sich um den zweistreifigen Neubau einer Ortsumgehung (Bautyp 02KK - zweistreifig ohne Standstreifen). Die geplante B 169 Ortsumgehung Elsterwerda verläuft in Süd-Nord-Richtung südöstlich und östlich der Stadt. Sie beginnt bei Betriebskilometer 0,691 des Abschnittes 025 der B 101. Die Vorzugsvariante der Trasse verläuft östlich von Kahla und bindet an die bestehende B 169 bzw. die geplante B 101, OU Elsterwerda a - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Jul 24
OU Elsterwerda (B 169), VKE 1231 / OU Plessa (B 169), VKE 1241, Vernetzungskonzept
Die Ost-West-Verbindung im Zuge der B 101 OU Elsterwerda und der B 169 OU Plessa ist Teil des großräumigen Streckenzuges zwischen dem Oberzentrum Leipzig und der Industrieregion in der südlichen Lausitz sowie dem Oberzentrum Cottbus und wird der Verbindungsfunktionsstufe I (VFS I) zugeordnet. Sie verknüpft als Teil des sogenannten „Südstranges der Leipzig-Lausitz-Trasse“ den Wirtschaftsraum Leipzig mit dem südlichen Brandenburg und seinen Mittelzentren Elsterwerda (in Funktionsteilung mit Bad Liebenwerda), Lauchhammer und Senftenberg. Darüber hinaus stellen die Maßnahmen gemeinsam mit dem geplanten Ausbau der B 169 zwischen Plessa und der A 13, Anschlussstelle Ruhland die Verknüpfung zum Netz der Bundesautobahnen (A 13) und den Metropolen Berlin und Dresden her. Die Ortsumgehung von Elsterwerda im Zuge der B 169 besitzt als Verbindung zwischen dem Mittelzentrum Elsterwerda und den im nördlichen Sachsen gelegenen Mittelzentren Riesa und Meißen eine überregionale Bedeutung und wird in die Verbindungsfunktionsstufe II (VFS II) eingestuft. Mit dem Netzschluss zur Leipzig-Lausitz-Trasse entsteht die verkehrliche Verknüpfung mit dem oben beschriebenen, großräumigen Streckenzug zwischen dem Oberzentrum Leipzig, der Industrieregion in der südlichen Lausitz sowie dem Oberzentrum Cottbus. Alle drei Maßnahmen wurden durch das Land Brandenburg als Einzelprojekte für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 angemeldet. Im daraufhin vom Deutschen Bundestag am 02.12.2016 beschlossenen 6. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) sind die Vorhaben dem vordringlichen Bedarf zugeordnet. Auf der Grundlage der Linienbestimmung vom 18. Juni 2021 wurden Grobentwurfsplanungen für die Ortsumgehungen Elsterwerda und Plessa im Zuge der Bundesstraßen B 101 und B 169 erarbeitet und eine verkehrswirtschaftliche Bewertung für das Gesamtprojekt durchgeführt. Die Kombination der Varianten A2 B101 OU Elsterwerda, C1 B 169 OU Elsterwerda sowie B2.1 B 169 OU Plessa Nord bildeten dabei das Gesamtprojekt. Im Ergebnis wurde die wirtschaftliche Realisierbarkeit des Gesamtvorhabens als gering eingeschätzt, da das Projekt aufgrund der erheblich gestiegener Projektkosten an der Grenze der Bauwürdigkeit liegt. Ausschlaggebend für die Kostenentwicklung ist neben den stark gestiegenen Baupreisen die gemäß der vertieften Planung zusätzliche Erfordernis weiterer Brückenbauwerke und umfangreicher Erdbauarbeiten. Dadurch ergibt sich in der Gesamtbetrachtung eine grenzwertige Projektwirtschaftlichkeit. Maßgeblich war dafür vor allem die B2.1 B 169 OU Plessa Nord. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat deshalb die DEGES mit Untersuchungen zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit beauftragt. Dabei wurde für die B169 OU Plessa eine südliche Umfahrung geprüft (B6) sowie für die B 169 OU Elsterwerda auch eine östliche Umfahrung von Kahla (C2). Die verkehrswirtschaftlichen Untersuchungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen, da die bisherigen Ergebnisse mit einer Projektprognose 2040 zu validieren. Im Ergebnis der Untersuchung zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit ist die Variantenkombination A2/B6 rein verkehrswirtschaftlich als Vorzugsvariante und planerisch weiter zu verfolgende Lösung zu benennen. Eine Bauwürdigkeit ist auch bei der Variantenkombination A2/C2 gegeben, wobei hier die prognostizierte Mehrbelastung im Zuge der OD Plessa kritisch zu bewerten ist. Derzeit werden neben der Variante A2 als Vorzugsvarianten die Varianten B6 und C2 planerisch weiterverfolgt. In Vorbereitung auf die anstehenden weiteren Entwurfsplanungen ist für die Variante B6 B 169 OU Plessa Nord und C2 B 169 OU Elsterwerda ein Vernetzungskonzept aufzustellen. Für die A2 B101 OU Elsterwerda wurde bereits ein Vernetzungskonzept erstellt. Bei den Varianten B6 und C2 sind die Planungsabsichten des Landesamtes für Umwelt (LfU) bezüglich des Hochwasserschutzes in der Elsteraue von Bedeutung. Diese wurden durch das Aufstellen einer mit der Straßenplanung abgestimmten „Machbarkeitsstudie Kombination Hochwasserschutz/Verkehrsanlagen“ vertiefend betrachtet und berücksichtigt. Durch das LfU wird der Fokus bei der Umsetzung der Hochwasserrisiko-Managementplanungen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster auf einen Ortslagenschutz gelegt. Bei der geplanten Ortsumgehung B 169, OU Plessa handelt es sich um den zweistreifigen Neubau einer Ortsumgehung (Bautyp 02KK - zweistreifig ohne Standstreifen) mit der abschnittsweisen Anordnung zusätzlicher Überholfahrstreifen. Die im Rahmen der vorliegenden verkehrswirtschaftlichen Untersuchung beleuchteten Varianten der geplanten B 169 Ortsumgehung Plessa verlaufen in West-Ost-Richtung südlich der Stadt. Sie beginnen westlich von Plessa bei Betriebskilometer 1,790 bzw. 2,600 des Abschnittes 260. Das Bauende befindet sich variantenunabhängig östlich von Plessa bei Betriebskilometer 3,793 des Abschnittes 240. Die Ortsumgehung weist variantenabhängig Baulängen von 5,260 km bzw. 6,050 km auf und wird mit einem Regelquerschnitt RQ 11,5+ errichtet. Vorgesehen ist eine Betriebsform mit einem 1-bahnigen, 2-streifigen Querschnitt. Um ein gesichertes Überholen zu ermöglichen, werden im Zuge der Ortsumgehung zwei dreistreifige Überholabschnitte (einer je Richtung) angeordnet. Diese weisen Längen von 770 m bzw. 880 m auf. Die Projektprognose für das Jahr 2030 weist für die Ortsumgehung Plessa eine durchschnittliche Verkehrsstärke an Werktagen (DTVw) von 9.000 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil (SV) von 9 % aus. Bei der Ortsumgehung B 169, OU Elsterwerda handelt es sich um den zweistreifigen Neubau einer Ortsumgehung (Bautyp 02KK - zweistreifig ohne Standstreifen). Die geplante B 169 Ortsumgehung Elsterwerda verläuft in Süd-Nord-Richtung südöstlich und östlich der Stadt. Sie beginnt bei Betriebskilometer 0,691 des Abschnittes 025 der B 101. Die Vorzugsvariante der Trasse verläuft östlich von Kahla und bindet an die bestehende B 169 bzw. die geplante B 101, OU Elsterwerda a - LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbHHainichenDeadline: Aug 11
VerMoL 2
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: FBL-26-022-VerMoL2 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH Ernst-Thälmann-Straße 5 09661 Hainichen Deutschland Telefonnummer: /- Telefaxnummer: /- E-Mail-Adresse: /- Internet-Adresse: www.list.sachsen.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Bestands- und Stakeholder-Analyse für Güterverkehr & Infrastruktur in der Grenzregion Deutschland - Polen - Tschechien Menge und Umfang: Innerhalb des Projektes VerMoL "Begleitende Vernetzung und Beratung sowie Mitwirkung an einer koordinierten und verkehrsträgerübergreifenden Entwicklung überregional wirksamer Mobilitäts- und Logistikangebote" wurden in den Jahren 2021 bis 2025 durch mehrere Studien und Konzepte Möglichkeiten der Verkehrsverlagerung im Güterverkehr von der Straße auf die Schiene in der Sächsischen Lausitz untersucht. In den kommenden Jahren wird die Ost-West-Relation, u.a. aufgrund ausgedehnter internationaler Handelsbeziehungen und des prognostizierten steigenden Verkehrsaufkommens weiter an Bedeutung gewinnen. Aufbauend auf bisherigen Studienergebnissen des Projektes VerMoL ist eine grenzübergreifende Betrachtung von infrastrukturellen und organisatorischen Aktivitäten, Projekten und geplanten Maßnahmen in Polen und Tschechien im Kontext Güterverkehr durchzuführen. Hierzu zählt eine Bestands- und Stakeholder-Analyse inkl. Benennung von Best Practice-Beispielen und Befragung von Schlüsselakteuren auf polnischer und tschechischer Seite. Die zu erbringenden Leistungen dieser Beschaffung umfassen eine Bestandsanalyse hinsichtlich bestehender rechts- und ordnungspolitischer Pläne und Konzepte, der Untersuchung zur vorhandenen und geplanten Verkehrsinfrastruktur, Logistik- & Transportwirtschaft und nationaler / internationaler Best-Practice-Beispiele eine Stakeholder-Analyse hinsichtlich relevanter kommunaler, regionaler und nationaler Akteure sowie u.a. unter Berücksichtigung definierter Themenschwerpunkten erforderliche Übersetzungsleistungen einen Schlussbericht Der Auftraggeber beabsichtigt, die vereinbarten Leistungen gem. Leistungsbeschreibung stufenweise abzurufen. Dabei handelt es sich zum Teil um optionale Leistungen. Es werden zunächst nur die Leistungen des Hauptvertrages beauftragt. Die als optional gekennzeichneten Leistungen werden dem Auftragnehmer je zu beauftragender Stufe (ggf. auch einzelne Leistungsphasen/Leistungen) rechtzeitig schriftlich übertragen. Bei der Wertung der Angebote werden die optionalen Leistungen mitberücksichtigt, d.h. diese gehen in die Wertungssumme ein. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Ort der Leistung: Grenzregion Deutschland - Polen - Tschechien 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Beginn der Ausführung: Spätestens 10 Werktage nach Zuschlagserteilung. Weitere Einzelfristen gem. HVA F-StB Vertragsbedinungen und Leistungsbeschreibung Pkt. Zeitplan. 9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ef9689f53-2d2dcbe0a5e96b9b Weitere Auskünfte erteilen/erteilt: Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 11.08.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 11.11.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : /- 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Gem. AVB F-StB, HVA F-StB Vertragsbedingungen Abs. I.3 Ergänzende Vereinbarungen und Hinweise zur Rechnungsstellung in den Anlagen B der Aufforderung zur Angebotsabgabe. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers (§ 35 UVgO): MIT DEM ANGEBOT hat sich jedes Unternehmen mittels Eigenerklärung zur Eignung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in entsprechender Anwendung der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie bei Vorliegen von Ausschlussgründen § 125 GWB zur Selbstreinigung zu erklären. MIT DEM ANGEBOT hat sich der Bieter mittels Eigenerklärung zur Eignung über seine Leistungsfähigkeit (LF) zu erklären. Die Erklärungen (Erkl) beziehen sich dabei jeweils auf den Leistungserbringer. Im Falle der Leistungserbringung durch Mitglieder einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Unterauftragnehmer oder Eignungsleihende sind die Erkl entsprechend der Leistungsteile abzugeben. Der Bieter ist nur geeignet, wenn die von ihm benannten Leistungserbringer den Anforderungen für die übernommenen Leistungen genügen. Die Leistungserbringenden und das gemäß Angebot benannte Personal sind bindend. Werden die gestellten Anforderungen oder Bedingungen nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschossen. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus. Zum Nachweis (NW) der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung geforderte Erkl über: Eintragung in das zuständige Berufs- oder Handelsregister. Zum NW der wirtschaftlichen und finanziellen LF geforderte Erkl über: den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,50 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio. €, 2fache Maximierung der Ersatzleistungen. Zum NW der technischen und beruflichen LF geforderte Erkl über: die Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten zehn Geschäftsjahren (hier: mindestens eine grenzüberschreitende Analyse über wirtschaftliche oder strukturelle Entwicklungen der Logistik oder Mobilität oder Infrastruktur oder Strukturentwicklung zwischen D-PL oder D-CZ) unter Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Leistungsinhaltes, des Auftragswertes, des Ausführungszeitraumes und des Auftraggebers die Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, einschließlich namentlicher Benennung sowie Erklärung zur fachlichen Qualifikation (Ausbildungsabschluss abgeschlossene Berufsausbildung in einer einschlägigen Fachrichtung) und Berufserfahrung (min. 5 Jahre) einschließlich Darstellung der Berufserfahrung anhand einer Übersicht von Tätigkeiten zwischen D-PL oder D-CZ bzw. in PL oder in CZ Teile des Auftrags, die als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist. Wird beabsichtigt, für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche LF die Kapazität anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ist eine Erkl darüber MIT DEM ANGEBOT im Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe) und AUF GESONDERTES VERLANGEN der entsprechende NW über die Verfügbarkeit mittels Verpflichtungserklärung Eignungsleihe vorzulegen. AUF GESONDERTES VERLANGEN sind zu den Erkl Belege beizubringen: rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan den Anforderungen entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. NW der Berufshaftpflichtversicherung veröffentlichungspflichtige Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen NW der angegebenen fachlichen Qualifikation in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen. Sofern die benannten Belege nicht beigebracht werden können, sind andere geeignete Unterlagen vorzulegen, welche der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen wird. Der Auftraggeber wird von dem Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder http://www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Einreichung eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und/oder des Zugangscodes angeben. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Bezugnahme darauf, Angaben/Erkl/NW (z.B. vergleichbare Referenzen und deren Anzahl), die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind oder nicht den Mindestanforderungen entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Die PQ-Informationen ergänzende Angaben/Erkl/NW sind zusätzlich MIT DEM ANGEBOT einzureichen. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen und in deutscher Sprache zu erbringen. Im Zuge der Angebotsabgabe hat sich der Bieter zu erklären, ob er ein kleines oder mittleres Unternehmen - KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme) ist. Der Auftraggeber verlangt, dass eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform annimmt: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter, gem. ggf. auszufüllender Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft. Nach Zuschlagserteilung erfolgt die Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz gem. § 6 AVB F-StB. Umfragen,Beratung/ Gutachten/ Studie (Verkehr) - Landkreis WittenbergLutherstadt WittenbergDeadline: Jul 14
Beschaffung Lizenz sowie Unterstützungsleistungen für bestehende Robotic Process Automation-Infrastruktur (UiPath)
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö 51/26 L 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg Deutschland Telefonnummer: +49 3491806-2830 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.landkreis-wittenberg.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Erweiterung der bestehenden Robotic Process Automation-Infrastruktur (UiPath) Beschaffung einer zusätzlichen Lizenz- sowie Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die bestehende RPA-Lösung von UiPath Menge und Umfang: 1 Lizenz für UiPath Unattended Robot (Erweiterung von 1 auf 2 Robots mit Laufzeitanpassung an Erstlizenz, Laufzeit: 01.09.2026-14.01.2029) 20 h Dienstleistungskontingent optional: 1 Lizenz für UiPath Unattended Robot (Erweiterung von 2 auf 3 Robots mit Laufzeitanpassung an bestehende Lizenzen, Laufzeit: 01.03.2027-14.01.2029) optional: 20 h Dienstleistungskontingent Ort der Leistung: Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Leistungserbringung unverzüglich nach Zuschlagserteilung Ende der Ausführung bis spätestens 36. KW 2026 Vertragslaufzeit: entsprechend Leistungsbeschreibung Optionale Beauftragung und Ausführung bzgl. weiterer Lizenz sowie Dienstleistungskontingent entsprechend Leistungsbeschreibung 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ef4c26dc9-18ee29b54d446383 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 14.07.2026 11:00 Ablauf der Bindefrist: 14.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : entfällt 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : es gilt EVB-IT Rechnungslegung ausschließlich digital als PDF-Datei an den zentralen Rechnungseingang unter der E-Mail-Adresse: [email protected] weitere Hinweise entsprechend Pkt. 5 der Leistungsbeschreibung 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Zum Nachweis der Eignung ist die Eignerklärung zur Eignung allg. mit dem Angebot einzureichen (in Vergabeunterlagen enthalten). Diese enthält folgende Angaben: zu Insolvenzverfahren und Liquidation dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Angaben zur Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung Im Falle der Präqualifikation (Bieter und Nachunternehmer) entfällt die v. g. Eigenerklärung. Diese Unternehmen haben jedoch einen entsprechenden Nachweis der Präqualifikation vorzulegen. Akzeptiert wird die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen oder im AVPQ für die entsprechende Leistung. Des Weiteren mit dem Angebot einzureichen: Nachweis des geforderten UiPath-Partnerstatus (Mindestanforderung: Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über einen aktiven, offiziellen Partnerstatus des Herstellers UiPath (mindestens UiPath Registered Partner oder eine nachweisbar gleichwertige bzw. höhere Autorisierungsstufe des Herstellers, z. B. Gold oder Platinum) verfügen. Nachweis der personellen Qualifikation (Die Qualität der zu entwickelnden Automatisierungslösungen wird über personengebundene Mindestqualifikationen abgesichert. Mindestanforderung: Alle für die konkrete Leistungserbringung (insb. Prozessanalyse, Entwicklung, Testing) eingesetzten Berater und Entwickler müssen über ein gültiges Zertifikat als UiPath Certified Advanced RPA Developer oder eine nachweisbar gleichwertige, aktuelle und personengebundene Entwickler-Zertifizierung des Herstellers UiPath verfügen. Geforderter Nachweis: Die entsprechenden Zertifikatsnachweise (z. B. Kopie der Urkunde oder ein verifizierbarer Online-Verifizierungslink wie Credly) sind zwingend mit dem Angebot für alle vorgesehenen Schlüsselpersonen einzureichen. Es dürfen im gesamten Projektverlauf ausschließlich qualifizierte und für die ausgeschriebenen Leistungen geeignete Mitarbeitende eingesetzt werden. mind. 1 Referenz (Zum Nachweis seiner ausreichenden Erfahrung im öffentlich-rechtlichen Kontext hat der Bieter mit dem Angebot eine aussagekräftige Referenz über ein in den letzten drei Jahren (Stichtag ist der Schlusstermin für den Eingang der Angebote) erfolgreich durchgeführtes oder laufendes Projekt einzureichen. Mindestanforderungen an die Referenz: Gegenstand des Referenzprojektes ist die Konzeption, Entwicklung (Programmierung von Software-Robotern) und/oder die operative Betreuung einer RPA-Infrastruktur auf Basis der Softwareplattform UiPath. Der Auftraggeber des Referenzprojektes muss ein öffentlicher Auftraggeber sein. Die Projektsprache im Rahmen der Erbringung beim damaligen Referenzkunden sowie die dabei erstellte technische Dokumentation müssen in deutscher Sprache erfolgt sein. Die referenzierte Anwendung muss sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe seit mindestens sechs Monaten im unterbrechungsfreien Produktivbetrieb befinden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass bei Problemen und Fragen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Supportbedingungen werden in den EVB-IT-Verträgen geregelt. Die Supportsprache ist deutsch. Datenschutz: DSGVO-Konformität Die datenschutzrechtlichen, auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betreffenden Vorgaben müssen zwingend eingehalten werden. (siehe Leistungsbeschreibung) Die IT-Grundschutzvorgaben müssen erfüllt und eingehalten werden. Der Auftragnehmer hat sich am BSI-Grundschutz zu orientieren, der folgende Ziele verfolgt: Schutz vor Täuschung und Betrug; Absicherung von Prozessen und Workflows als Ganzes; Vermeiden von Programmierfehlern, die zu Schwachstellen führen; richtige Wahl und sicherer Einsatz von Technologie; Absicherung der auf der Systemplattform eingesetzten Software; Absicherung von Host und Netzwerk. Es muss regelmäßige aber auch anlassbezogene Patches geben, um den Stand der Technik halten zu können und Sicherheitslücken zu schließen und vorzubeugen sowie für Fehlerkorrekturen im Programmcode. Der Auftraggeber kann entsprechend § 41 UVgO fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern, ist jedoch nicht verpflichtet. Auf Verlangen der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen der Nachunternehmer vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung allg. bzw. Nachweis der Präqualifikation ggf. v.g. Eignungsnachweise, soweit diese Leistungen durch Nachunternehmen erbracht werden sollen Weitere einzureichende Unterlagen und Erklärungen: Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen: Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. TVergG LSA Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz: Nachunternehmerverzeichnis mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen und Namen der/des Nachunternehmer/s (in Vergabeunterlagen enthalten) Von den Nachunternehmen des Bestbieters sind auf Verlangen der Vergabestelle zudem folgende Unterlagen und Erklärungen vorzulegen: Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. TVerg LSA Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA Vom Bestbieter und seinem/seinen Nachunternehmer/n sind die auf Verlangen genannten Erklärungen und Nachweise verpflichtend nach Aufforderung elektronisch in Textform innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle einzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage kann das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen werden. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 WRegG Einsicht in das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt beantragen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: - Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung einnehmen muss: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder 4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Software,IT-Systemdienstleistungen
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 22. August 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.