Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Betriebssitz HoppegartenHoppegarten
L 80 Radweg Frankenfelde - Frankenförde, Planungsleistungen gemäß § 45 ff HOAI 2021 - Verkehrsanlagenplanung Lph. 1 - 4; Lph 5 - 6 optional
Verkehrsanlagenplanung für den Radweg L 80 zwischen Frankenfelde und Frankenförde mit frühzeitiger informeller Trägerbeteiligung. Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (§ 47 HOAI) zunächst, optional Lph 5-6 nach Genehmigung.
Civil Engineering Design
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Verkehrsanlagenplanung für den Radweg L 80 zwischen Frankenfelde und Frankenförde mit frühzeitiger informeller Trägerbeteiligung. Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (§ 47 HOAI) zunächst, optional Lph 5-6 nach Genehmigung.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Betriebssitz Hoppegarten
- Published:
- May 03, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Civil Engineering Design
Tender description
Verkehrsanlagenplanung für den Radweg L 80 zwischen Frankenfelde und Frankenförde mit frühzeitiger informeller Trägerbeteiligung. Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (§ 47 HOAI) zunächst, optional Lph 5-6 nach Genehmigung.
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L 88 OD Fichtenwalde: Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph. 1-6)
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Verkehrsanlagenplanung gemäß § 45 ff. HOAI i.V. Anlage 13
Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 45 ff. HOAI i.V. mit Anlage 13 HOAI über die LPH 5 bis 9. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 45 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13 HOAI zu den §§ 45 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt. Lph 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 13 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Kalkulation für diese Leistung mit ein) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone II Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto) 485.261,70 € Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 48 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage Konvolut B zu entnehmen.
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