Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannover
Kurierdienstleistungen AA Duisburg
Kurierdienstleistungen für den Internen Essen mit der Agentur für Arbeit Duisburg den dazugehörenden Jobcentern sowie der Zentralen Auslandsvermittlung Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Boten- und Kurierfahrten im Bezirk des Internen Service Essen mit der Agentur für Arbeit (AA) Duisburg, den dazugehörenden Jobcentern (JC) s...
Postal & Courier Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord
- Published:
- August 02, 2026
- Deadline:
- September 07, 2026
- Topic:
- Postal & Courier Services
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Kurierdienstleistungen für den Internen Essen mit der Agentur für Arbeit Duisburg den dazugehörenden Jobcentern sowie der Zentralen Auslandsvermittlung Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Boten- und Kurierfahrten im Bezirk des Internen Service Essen mit der Agentur für Arbeit (AA) Duisburg, den dazugehörenden Jobcentern (JC) sowie der Zentralen Auslandsvermittlung (ZAV). Die jeweiligen Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten sowie Abholzeiten und deren Abfahrts- bzw. Anfahrtsstellen werden vom Auftraggeber verbindlich vorgegeben und sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten (siehe Tourenplan, Anlage 3). Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn für die Durchführung der Kurier-/Botenfahrt noch erforderliche Unterlagen durch den Auftraggeber bereitgestellt werden müssen oder mit Vorlauf einer Woche eine Zeitplanänderung vom Auftraggeber mitgeteilt wird. Vom Auftragnehmer muss das gesamte Transportgut zwischen den Abfahrts-/Anfahrtsstellen gemäß dem beiliegenden Tourenplan (Anlage 3) transportiert werden. Das datenschutzwürdige Transportgut ist in verschlossenen Transportkisten verpackt und mit Plomben versehen. Die verschließbaren Transportkisten und Plomben sind vom Auftragnehmer in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, freies Transportvolumen in den jeweils zur Verfügung gestellten Fahrzeugen für zusätzliche Warenlieferungen im Rahmen des jeweiligen Loses/Tourenplanes zu nutzen. Waren im Sinne der Bestimmungen können ➢ Verbrauchsmaterialien (z.B. Büromaterial, Mund-Nase-Schutz) und ➢ IT-Zubehör (z. B. Tastaturen, Mäuse, Toner, Headsets) sein.
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Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Sep 07Kurierdienstleistungen für den Internen Essen mit der Agentur für Arbeit Duisburg den dazugehörenden Jobcentern sowie der Zentralen Auslandsvermittlung Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Boten- und Kurierfahrten im Bezirk des Internen Service Essen mit der Agentur für Arbeit (AA) Duisburg, den dazugehörenden Jobcentern (JC) sowie der Zentralen Auslandsvermittlung (ZAV). Die jeweiligen Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten sowie Abholzeiten und deren Abfahrts- bzw. Anfahrtsstellen werden vom Auftraggeber verbindlich vorgegeben und sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten (siehe Tourenplan, Anlage 3). Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn für die Durchführung der Kurier-/Botenfahrt noch erforderliche Unterlagen durch den Auftraggeber bereitgestellt werden müssen oder mit Vorlauf einer Woche eine Zeitplanänderung vom Auftraggeber mitgeteilt wird. Vom Auftragnehmer muss das gesamte Transportgut zwischen den Abfahrts-/Anfahrtsstellen gemäß dem beiliegenden Tourenplan (Anlage 3) transportiert werden. Das datenschutzwürdige Transportgut ist in verschlossenen Transportkisten verpackt und mit Plomben versehen. Die verschließbaren Transportkisten und Plomben sind vom Auftragnehmer in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, freies Transportvolumen in den jeweils zur Verfügung gestellten Fahrzeugen für zusätzliche Warenlieferungen im Rahmen des jeweiligen Loses/Tourenplanes zu nutzen. Waren im Sinne der Bestimmungen können ➢ Verbrauchsmaterialien (z.B. Büromaterial, Mund-Nase-Schutz) und ➢ IT-Zubehör (z. B. Tastaturen, Mäuse, Toner, Headsets) sein.Kurierdienstleistungen Interner Service Chemnitz
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Aug 06Kurierdienstleistungen für den Internen Service Chemnitz mit den Agenturen für Arbeit Annaberg-Buchholz, Plauen und Zwickau Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Boten- und Kurierfahrten im Bezirk des Internen Service Chemnitz (Sachsen) mit den Agenturen für Arbeit (AA) Annaberg-Buchholz, Plauen und Zwickau sowie den dazugehörenden Geschäftsstellen (GSt). Die Leistung wird in 3 Losen vergeben. Los 1: Agentur für Arbeit Annaberg-Buchholz mit Geschäftsstellen Los 2: Agentur für Arbeit Plauen mit Geschäftsstellen Los 3: Agentur für Arbeit Zwickau mit Geschäftsstellen Vom Auftragnehmer sind die genannten Boten- und Kurierdienste regelmäßig zu erbringen (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie an sonstigen Schließtagen). Die Einhaltung der Ankunftszeiten ist für den weiteren Dienstbetrieb zwingend erforderlich. Die jeweiligen Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten sowie Abholzeiten und deren Abfahrts- bzw. Anfahrtsstellen werden vom Auftraggeber vorgegeben und sind vom Auftragnehmer verbindlich einzuhalten (siehe Tourenpläne - Anlagen 3 bis 5). Abweichungen hiervon sind zulässig, wenn für die Durchführung der Kurier-/ Botenfahrt noch erforderliche Unterlagen durch den Auftraggeber bereitgestellt werden müssen oder mit Vorlauf einer Woche eine Zeitplanänderung vom Auftraggeber mitgeteilt wird. Der Auftragnehmer ist zur Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet. Außerdem unterliegt er den besonderen datenschutzrechtlichen Regelungen insbesondere des Postgesetzes (PostG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal ist zur Wahrung des Postgeheimnisses und des Datengeheimnisses vor Arbeitsaufnahme vom Auftragnehmer über die vorgenannten gesetzlichen Regelungen zu unterrichten und und auf die Wahrung des Postgeheimnisses nach dem PostG zur Einhaltung zu verpflichten. Die Dokumentation der Verpflichtung muss mit dem vom Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibung mit den Vergabeunterlagen zurKurierdienstleistungen AA Sachsen-Anhalt Nord und West
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnbergDeadline: Jul 06Kurierdienstleistungen für den Internen Service Sachsen-Anhalt mit den Agenturen für Arbeit Sachsen-Anhalt Nord und West. Vergabe in 2 Losen: Los 1 (AA West), Los 2 (AA Nord). Vertragslaufzeit 01.10.2026 bis 30.06.2028. Feste Tourenpläne mit verbindlichen Zeiten; Abweichungen nur bei später Bereitstellung von Unterlagen oder einwöchiger Vorankündigung. Auftragnehmer muss Postgeheimnis und Datenschutzgesetze (PostG, PDSV, DSGVO, BDSG) einhalten; Personal vor Arbeitsaufnahme verpflichten.Kurierdienstleistungen Interner Service Chemnitz
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnbergDeadline: Aug 06Durchführung von Boten- und Kurierfahrten im Bezirk Internes Service Chemnitz (Sachsen) für die Agenturen für Arbeit Annaberg‑Buchholz, Plauen und Zwickau inkl. zugehöriger Geschäftsstellen. Vergabe in 3 Losen (je ein Agentur). Leistungen regelmäßig, außer an Samstagen, Sonn‑ und Feiertagen. Ankunfts‑ und Abfahrtszeiten werden vom Auftraggeber vorgegeben und sind verbindlich; Änderungen mit einwöchiger Vorankündigung möglich. Auftragnehmer muss Postgeheimnis und Datenschutz (PostG, DSGVO, BDSG) wahren.KSP und grüne Infrastruktur - Kronenpflege und Massariakontrolle 2026-2028
Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssenBei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Vor Beginn einer jeden Pflegemaßnahme muss der Auftragnehmer dem zuständigen Bauleiter den aktuellen Standort mitteilen. Die Mitteilung kann beispielsweise durch das Teilen des Standortes per Messenger App erfolgen. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich des Abladens und des Lagerns auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Kartenmaterial (z.B. über Einsatzstandorte) ist dem Nachunternehmer durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Für die Ausführung der Arbeiten benötigtes Kartenmaterial ist von den ausführenden Kolonnen des Auftragnehmers/Nachunternehmers zwingend mitzuführen. Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen (1:1.000) und/oder Objektlisten (Einzelbaumlisten). Die Eingruppierung der Bäume in Durchmesserklassen bleibt aus Gründen der Arbeitsvereinfachung für die Dauer der gesamten Leistungszeit unveränderliche Abrechnungsgrundlage. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit der zuständigen Bauleitung) vor Angebotsabgabe wird empfohlen, insbesondere zur rechtzeitigen Feststellung möglicher notwendiger Eingriffe in den Straßenverkehr (siehe "Einholung verkehrsrechtlicher Anordnungen"). Die Objektlisten mit den Standortangaben, Übersichtskarten und Detailpläne im Maßstab 1:1.000 im PDF-Format, in denen die Bäume als Punktobjekte dargestellt sind sowie exakte Standortinformationen im digitalen Format (z.B. KML-Datei) werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden die notwendigen Baum-/Standortinformationen in der proMDE-Dienstleister-App verfügbar sein. Alle erbrachten Leistungen (Massaria-Sonderkontrolle, Kronenpflege-/Massariakontrolle mit Hubsteiger durchführen etc.) sind mittels proMDE-Dienstleister-App vor Ort oder innerhalb von 1-2 Tagen zu dokumentieren und der städtischen Bauleitung zur Leistungsanerkennung zu übermitteln. Eingriffe in den Straßenverkehr: Es ist damit zu rechnen, dass für jede Straße bzw. im Falle von verkehrswichtigen Essener Straßen ("KOST- Straßen") für mehrere Abschnitte dieser Straßen, insbesondere vor Ampelanlagen, Ortstermine mit der zuständigen Behörde zur Erlangung der verkehrsrechtlichen Genehmigung für die Durchführung der Arbeiten erforderlich werden. Dieser Aufwand wird nach nachgewiesenem Anfall in entsprechenden Leistungspositionen vergütet. Allgemeine Hinweise sowie Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.Massariakontrolle und Kronenpflege entlang der Ruhrbahn-Oberleitungen 2026-2029
Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssenAnforderung an den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer übernimmt die komplette Arbeitsplanung und Ausführung der Arbeiten. Er muss sich mit allen notwendigen oben genannten Behörden in Verbindung setzten, um die Baustelle realisieren zu können (u.a. gemeinsame Sitzungen). Die Verantwortung der Baustellenplanung, der Ablauf der Arbeit sowie die korrekte Durchführung der Arbeit liegt bei ihm. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, vier bis fünf Kolonnen gleichzeitig stellen zu können, sowie über die geeignete Technik für Fällungen im Bereich der Ruhrbahn-Oberleitung und Ausleuchtung für Nachtarbeiten verfügen. Die zu leistenden Arbeiten sind in der Regel bei Außerbetriebnahme der Stromversorgung der Oberleitungen und der einhergehenden temporären Stilllegung des Schienenverkehrs durchzuführen. Ist in Sonderfällen eine Außerbetriebnahme der Stromversorgung nicht möglich, wird durch den Netzbetreiber (Ruhrbahn) ein isolierter Hubsteiger und/oder eine Elektrofachkraft gestellt. Ist die Größe des isolierten Hubsteigers der Ruhrbahn GmbH nicht ausreichend, muss durch den Auftragnehmer ein isolierter Hubsteiger in ausreichender Größe gestellt werden. Der Einsatz des isolierten Steigers dient lediglich dem Personenschutz bei unbeabsichtigter Annäherung an die Fahrleitung. In Fällen, in denen keine Stromabschaltung erfolgt, muss isoliertes Arbeitswerkzeug (z.B. Stangensäge) durch den Auftragnehmer gestellt werden. Die Arbeiten am jeweiligen Streckenabschnitt dürfen erst nach protokollierter und unterschriebener Übergabe durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer begonnen werden. Das entsprechende Protokoll ist arbeitstäglich, auch bei gleichem Streckenabschnitt, erstellen zu lassen. Der Auftragnehmer arbeitet in der Regel mit LKW-Hubarbeitsbühnen und Baustellenfahrzeugen gem. StVO. Die Arbeitsbühne muss eine Höhe von 30 Meter erreichen. Arbeiten unter Einsatz von Hubarbeitsbühnen sind ausschließlich von entsprechend geschultem Personal mit gültiger Bedienberechtigung gemäß DGUV-Grundsatz 308-008 auszuführen. Hierbei ist eine funktionierende Rettungskette jederzeit zu gewährleisten. In Sonderfällen (ca. 10 %) können zusätzliche Sonderarbeitsverfahren (z.B. SKT, Iso-Steiger, Kettensteiger) erforderlich sein. Arbeiten in Seilklettertechnik (SKT) dürfen nur nach vorangehender, vom Auftragnehmer dokumentierter Prüfung und ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit gültigem Nachweis (z. B. SKT-A/B nach FLL) ausgeführt werden. Eine durchgehend gewährleistete Rettungskette ist sicherzustellen. Die Ausführung der Arbeiten erfordert ein hohes Maß an Verkehrsabsicherung, sowohl im Straßen- als auch im Schienenverkehr. Eine professionelle Verkehrsabsicherung ist zwingend erforderlich. Die Verkehrslärmschutzverordnung § 16 BImSchV findet Anwendung. § 30 Abs. 3 und 4 StVo sind zu beachten. Ausnahmegenehmigungen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen. Alle Mitarbeiter müssen über ein sicheres Verhalten im Gleisbereich von Straßenbahnen, nach "Betriebsanweisung Arbeiten im Bereich von Gleisen" unterwiesen sein. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der BG Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, dass das Gleisbett sowie die Oberleitung nicht beschädigt werden. Das Schnittgut muss im Rahmen der bestehenden Baustellenabsicherung und ggf. Stromabschaltung am selben Tag vom Auftragnehmer abtransportiert werden. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Arbeitssicherheit des von ihm eingesetzten Personals nach den Richtlinien der BG, bzw. SVLFG, DGUV, insbesondere DGUV-Information 203-033, DGUV- Vorschrift 1 und 3. Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen und/oder Objektlisten. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit dem Auftraggeber) vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe setzt die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements seit 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformübergreifende App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH ein. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Für Baumkontrollleistungen und Gutachterleistungen löst das Verfahren die urschriftliche Baumkontroll- und Fachdokumentation gerichtsfest ab. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Infos_Dienstleister_Stadtbaummanagement (essen.de) Der Auftragnehmer haftet für sämtliche durch ihn oder seine Nachunternehmer verursachten Schäden im Rahmen der geltenden Bestimmungen der VOB/B -insbesondere gemäß §?4 Abs.?3 (Schutz von Anlagen) sowie §?13 Abs.?7 (Mängelbeseitigung) -einschließlich der ordnungsgemäßen und fristgerechten Mängelbeseitigung. Alle Maßnahmen entlang der Ruhrbahn-Oberleitung werden durch die zuständige Bauleitung von Grün und Gruga vor Ort begleitet. Allgemeine Hinweise sowie Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates
Landtag BrandenburgPotsdamDeadline: Aug 10Erstellung einer Konzeption 1.1 Erstellung einer detaillierten Konzeption, die u. a. die inhaltliche Ausgestaltung, Funktionsweise, Einrichtung und Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" beschreibt. Erwartet werden Ausführungen zu Arbeitsweisen und -formaten des Bürgerrates sowie Ausführungen zur Einbindung von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis. Zu berücksichtigen sind dabei der im Beschluss des Landtages (Drucksache 8/2833-B) formulierte übergeordnete Auftrag an den Bürgerrat sowie die darin aufgeführten Themenfelder. 1.2 Beschreibung und Begründung der Auswahlfaktoren und des Auswahlverfahrens zur Zusammensetzung des Bürgerrates. 1.3 Beschreibung zur Auswahl und Anzahl der erforderlichen Moderatoren und Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis sowie Aussagen zu deren Rolle und Arbeitsformaten. 1.4 Erstellung von Zeitplan und Arbeitsplan, inklusive Empfehlungen für den Einsetzungszeitraum des Bürgerrates sowie Turnus und Dauer der jeweiligen Sitzungen. 1.5 Beschreibung der notwendigen Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Raumausstattung und Technik sowie gegebenenfalls einer Konferenzversorgung der Teilnehmenden des Bürgerrats. 1.6 Beschreibung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungen des Bürgerrates sollen in geeigneter Form der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. 2. Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" Durchführung und Dokumentation des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" auf der Grundlage der unter Ziffer 1. erstellten und mit dem Auftraggeber abgestimmten detaillierten Konzeption. 2.1 Durchführung des Bürgerrates auf der Grundlage der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption unter Nutzung von Plattformlösungen für den spezifischen Austausch der Teilnehmenden des Bürgerrates. 2.2 Organisation und Durchführung aller mit dem Bürgerrat zusammenhängenden Arbeitsformate (z. B. Plenum, Arbeitsgruppen, Kleingruppen etc.). Dies gilt auch für die Auftakt- und Abschlussveranstaltung. 2.3 Organisation und Abstimmung mit den im Beratungsverlauf beteiligten Moderatoren und Sachverständigen. Die Durchführung der Veranstaltungen des Bürgerrates schließt die Aufgabe einer neutralen Moderation grundsätzlich ein. 2.4 Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden des Bürgerrats. 3. Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung der Transparenz der Arbeit des Bürgerrates und einer landesweiten Resonanz ist eine kontinuierliche Arbeit mit der brandenburgischen Medienlandschaft. Daraus ergeben sich folgende Leistungsanforderungen: 3.1 Präsentation des Projektes für die Medien, in Publikationen und auf digitalen Kanälen; fortlaufende, barrierefreie Aktualisierung und Bereitstellung von Informationen zum jeweils aktuellen Projektstatus und zu Zwischenergebnissen. Die Informationen sollen in Text- und Bildform (Foto und Film) zur Verfügung gestellt werden. 3.2 Beantwortung von Anfragen, die den Auftraggeber zu inhaltlichen oder organisatorischen Aspekten der Durchführung des Bürgerrates erreichen. 3.3 Durchführung geeigneter Maßnahmen zur medialen Bekanntmachung des Bürgerrates sowie seiner Ergebnisse. 3.4 Die Vorbereitung und Durchführung von Presseinformationen bzw. Presseterminen ist inhaltlich mit dem Auftraggeber abzustimmen. 4. Abstimmungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Die Durchführung des Projektes Bürgerrat setzt eine enge Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer voraus. 4.1 Mit der Auftragserteilung ist eine Anlaufphase zu definieren, in der die geplanten Vorgehensweisen abgestimmt, entsprechende Ziele für die Durchführung formuliert und die beiderseitige Kommunikation abgestimmt werden. 4.2 Darüber hinaus sind iim Projektverlauf weitere regelmäßig stattfindende Abstimmungsgespräche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich. Form und Häufigkeit sollen im Rahmen des Angebotes vorgeschlagen und in der Anlaufphase konkretisiert werden. Seitens des Auftraggebers werden die Abstimmungsgespräche durch die Projektstelle Bürgerrat beim Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg wahrgenommen. 5. Berichterstattung und Dokumentation 5.1 Aufbereitung und DSGVO-konforme Dokumentation durchgeführter Veranstaltungen und Veranstaltungsergebnisse mit textlichen, fotografischen und filmischen Mitteln. 5.2 Erstellung einer Abschlussdokumentation über die durchgeführte Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Art und Umfang sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. 6. Wissenschaftliche Begleitung Eine wissenschaftliche Begleitung dient der Evaluation des Projektes Bürgerrat. 6.1 Seitens des Auftragnehmers sind Angaben zu Art und Umfang der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung des Projektes Bürgerrat vorzulegen. 6.2 Abschätzung des zeitlichen Rahmens bis zur Vorlage der Evaluationsergebnisse. 6.3 Angaben zu Art und Weise der Präsentation der EvaluationsergebnisseDurchführung von Briefdienstleistungen Hamburg
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainDeadline: Sep 171.3 Leistungen für Briefbeförderung und Zustellung Der Auftragnehmer holt täglich von Montag bis Freitag die Sendungen von den Abholpunkten der Deutschen Bundesbank in Hamburg ab und stellt diese den Empfängern zu. An gesetzlichen Feiertagen findet keine Abholung oder Zustellung statt. 1.4 Sendungsarten Die Sendungsarten werden in diesem Vertrag entsprechend der Produktkategorien und Begrifflichkeiten der Deutschen Post AG unterschieden. Der überwiegende Teil (97%) wird mittels Computerdruck adressiert und ist somit vollständig oder fast vollständig maschinenlesbar. Der Anteil der handschriftlichen Adressierungen bildet die Ausnahmen (weniger als 3% der Sendungen). Die Produkte sind: Standardbrief bis 20 g, ca. 153.074 jährlich, Kompaktbrief bis 50 g, ca. 8.504 jährlich, Großbrief bis 500 g, ca. 5.102 jährlich, Maxibrief bis 1000 g, ca. 3.402 jährlich, Maxibrief Plus bis 2000 g, Postkarte, Zuschlag Einschreiben Einwurf, Zuschlag Einschreiben, Zuschlag Einschreiben Rückschein, ca. 100 jährlich Zuschlag Postzustellungsauftrag Abholung der Sendungen bei der Deutschen Bundesbank Die Abholung der Sendungen findet an den, in dem Preisangebot angegebenen Abholort Hamburg und zu den, in dem Preisangebot genannten Zeiten statt. Die Abholfahrten gelten als Regelfahrten. Kommt es jedoch durch öffentliche oder interne Veranstaltungen oder ähnlichen zu Sperrungen oder Umleitungen, kann es zu einer geänderten Abholzeit kommen. Diese werden jedoch - soweit frühzeitig bekannt - mit einem entsprechenden Vorlauf von mindestens fünf Tagen im Voraus angekündigt und gemeinsam abgestimmt. Für den Auftraggeber bleiben Abholzeitänderungen stets kostenfrei. 1.5 Sortierung Die Sendungen stehen zur Abholung nach Formaten getrennt (kleine und große Umschläge jeweils in separaten Behältern) und losrein zur Verfügung. Einschreiben und PZA werden getrennt von den anderen Sendungen übergeben. Einschreibsendungen und PZA werden als solche gekennzeichnet und tragen ein Label (Label wird durch AN zur Verfügung gestellt) und werden in einer Einlieferungsliste zusammengefasst. 1.6 Gefahrenübergang Die Gefahr geht mit der Übernahme der Sendungen durch den Auftragnehmer an diesen über. 1.7 Mengenschwankungen Die Sendungsmengen für die jeweiligen Sendungsarten können den Preisblättern entnommen werden. Die Mengen können saisonal schwanken. Die unterschiedlichen Versandmengen müssen ohne Verarbeitungsverzögerung bewältigt werden können. 1.8 Briefbehälter und Betriebsmittel Der Auftragnehmer setzt zur Erfüllung der Dienstleistung eigene Transportbehälter ein und stellt diese der Deutschen Bundesbank stets in ausreichender Menge zum Zwecke der Sendungsübergabe kostenfrei zur Verfügung. Die eingesetzten Transportbehälter müssen die Sendungen vor Nässe und Verschmutzung schützen. Sofern weitere Geräte und Hilfsmittel zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, werden diese für die Deutsche Bundesbank kostenfrei durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. 1.9 Sichtvermerke Der Auftragnehmer bringt auf alle Sendungen einen Sichtvermerk auf. Der Sichtvermerk muss das Datum des Abholtages und den Namen des Dienstleisters beinhalten. Die Anzahl der Sichtvermerke (auch Barcodelabel) soll insgesamt, auch nach Einsatz von Subunternehmen, die Anzahl zwei nicht überschreiten. In den Sichtvermerken (auch Barcodelabel) ist jegliche Form von zusätzlicher Werbung für den Dienstleister untersagt. 2 Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung 2.1 Mitarbeiteranforderungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Briefbeförderung durch zuverlässige und geschulte Mitarbeiter ausführen zu lassen. Außerdem müssen diese Mitarbeiter über gute örtliche Kenntnisse verfügen. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Personen die gesetzlichen Bestimmungen über die Briefbeförderung, den Datenschutz sowie das Brief- und Postgeheimnis beachten und einhalten. Die aus dem Bereich der Deutschen Bundesbank erlangten Informationen und Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder in einer sonstigen Art und Weise verwendet werden. Der Auftragnehmer sichert ein der Dienstleistung angemessenes, äußeres Erscheinungsbild seiner Mitarbeiter zu. Mitarbeiter, welche die Post von den Abholort der Deutschen Bundesbank abholen, haben einen Dienstausweis mitzuführen. Die Amtssprache ist deutsch. 2.2 Kundenservice und Reklamationsmanagement Auf Reklamationen ist durch den Auftragnehmer innerhalb von zwei Arbeitstagen zu reagieren. Die Klärung der Reklamation, bzw. die einvernehmliche Regelung mit der Deutschen Bundesbank hat durch den Auftragnehmer nach spätestens zwei Wochen endgültig zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat für die Entgegennahme von Reklamationen einen festen, werktäglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbaren Ansprechpartner spätestens bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn zu benennen. Die Stellvertretung dieses Ansprechpartners muss klar geregelt sein. 2.3 Verzug bei Abholung Kann der vereinbarte Abholtermin nicht eingehalten werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dieses dem Auftraggeber unverzüglich telefonisch anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus verpflichtet, die Abholung schnellstmöglich taggleich nachzuholen. Hierfür ist eine Absprache mit dem Auftraggeber zu treffen. Die Zustellfristen bleiben hiervon unberührt. Sollte der Auftragnehmer zur Abholung nicht in der Lage sein, steht es dem Auftraggeber frei, das Tagesvolumen bei der Deutschen Post AG einzuliefern. Die Mehrkosten hierfür trägt der Auftragnehmer.Stadtgebiet Essen - Schadbaumpflege in SKT 2026/2027 Rahmenvertrag
Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssenDieser Rahmenvertrag enthält die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Baumpflegearbeiten, die durch den Auftraggeber im Bedarfsfall durch "Einzelabrufe" beauftragt werden können. Ein solcher Einzelabruf besteht dann aus einem Beauftragungsschreiben und einer/einem formlosen E-Mail/Anschreiben des jeweils zuständigen Sachbearbeiters mit den genauen Angaben, was abgerufen wird, sowie einem Auszug der AGB der Stadt Essen, da der Umfang und der Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsabrufes nicht vorab bestimmbar sind. Die jeweiligen Mengen sind geschätzt aufgrund der vorliegenden Auftragslage. Es kann jedoch zu Mehr- oder Mindermengen kommen. Das Rahmenvereinbarungsverhältnis begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelabrufen. Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers. Die im Leistungsverzeichnis gebildeten Massen-Vordersätze sind derzeit geschätzt aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre, sowie der geplanten Maßnahmen und dienen lediglich zur sachlich angemessenen Bewertung der preislichen Angebotsparameter. Die Angebotspreise sind Festpreise und gelten vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2027. Das Leistungsverzeichnis ist in 2 Teillose aufgeteilt (Teillos 1-FB 60 und Teillos 2-FB 66 und FB 67, bestehend aus zwei verschiedenen Fachbereichen). Es muss mindestens ein Teillos vollständig angeboten werden. Es können jedoch auch beide Teillose angeboten werden. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens durch entsprechend personell und maschinell ausgerüstete Teams gleichzeitig bearbeitet werden kann. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Die Abrechnung hat aus haushalterischen Gründen getrennt nach Fachbereichen zu erfolgen. Im Essener Stadtgebiet befinden sich diverse Bäume, welche aufgrund ihrer Lage an schwer zugänglichen Standorten einer gesonderten Pflege unter Zuhilfenahme von Seilklettertechnik (SKT) bedürfen. Im Zuge der ganzjährig stattfindenden Regelkontrolle des städtischen Baumbestandes wird ständig eine Auftragslage festgestellt, welche an zuvor genannten exponierten Standorten besteht. Diese Aufträge sollen für den Zeitraum von einem Jahr an ein Unternehmen vergeben werden. Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum regelmäßig die Auftragslage im Fachverfahren proMDE Dienstleister App als auch per E-Mail in digitaler Form als Excel-/PDF-Liste mit allen notwendigen Daten. Dabei können einzelne Aufträge oder Arbeitspakete mit mehreren Aufträgen übermittelt werden. Nach Übermittlung an den Auftragnehmer müssen die Aufträge in der Regel unverzüglich bearbeitet werden. Bei den gemeldeten Bäumen soll grundsätzlich eine Kronenpflege gemäß der aktuellen ZTV Baumpflege erfolgen. Teilweise müssen jedoch zusätzlich auch Akutmaßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Kronenteileinkürzungen oder die Beseitigung von Astbrüchen. Die Auftragslage erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Essen, wobei die Standorte und die erforderlichen Maßnahmen im Vorfeld nicht bekannt sind. Allgemeine Hinweise: Bei Baumpflegearbeiten im Stadtbaumbestand handelt es sich um besonders gefährliche Arbeiten für die beteiligten Mitarbeiter. Die Durchführung der Arbeiten erfordert eine besonders umsichtige und regelkonforme Umsetzung der Baustellensicherheit für die Verkehrsteilnehmer und unbeteiligte Dritte. Des Weiteren dient jede Arbeit im Stadtbaumbestand der Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen jedes einzelnen Baumes und seines Lebensraumes. Nach entsprechend durch den AN dokumentierter Vorprüfung der in Seilklettertechnik auszuführenden Leistungen, dürfen diese ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte mit einem gültigen Zertifikatsnachweis und bei ununterbrochen gesicherter Rettungskette erbracht werden. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV Baumpflege 2017 zugrunde. Bei der Bearbeitung von Bäumen im Bereich von Schulen, KiTas sowie sonstigen sozialen Einrichtungen, ist in den meisten Fällen eine vorherige Anmeldung und Terminkoordination mit den Einrichtungsleitungen notwendig. Ebenso ist mit einer Schließzeit der Einrichtungen nach 15 Uhr zu rechnen. Ein Betreten der Flächen ist zu einer späteren Zeit oftmals nicht möglich. Während der Vertragslaufzeit ist davon auszugehen, dass hiervon ca. 140 Standorte betroffen sein werden. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Der Auftragnehmer benennt der städtischen Bauleitung mindestens einen betrieblich verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartner (mindestens Sprachlevel "C1"), sowie eine Vertretungsperson für Bürger, Behörden und Bauleitung mit Angabe der untertägigen Kontaktdaten auf der Baustelle. Der betrieblich verantwortliche Ansprechpartner des Auftragsnehmers informiert die städtische Bauleitung unverzüglich über notwendige Abweichungen von der zeitlichen Arbeitsplanung oder bei Problemen vor Ort. Inhaltliche Abweichungen von der Auftragsvorgabe bedürfen der Abstimmung mit der städtischen Bauleitung. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.Untersuchung einer effizienten Organisationsform der Grünflächenpflege
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamDeadline: Sep 301.1 Anlass der vorzunehmenden Beauftragung Ziel des Gesamtprojektes ist die grundsätzliche Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrneh-mung im Aufgabenfeld der Grünflächenpflege in den Bereichen 453 Grünflächen und 454 Friedhöfe sowie die Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für eine effiziente Aufgabenerledigung in der Grünflächenpflege in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Der Fachbereich (FB) 45 Klima, Umwelt und Grünflächen hat den Bereich 501 Organisation und Digitalisierung im Rahmen eines internen Auftrags mit der Projektplanung und Umsetzung dieser Organisationsuntersuchung beauftragt. Zur Unterstützung der Organisationsuntersuchung beabsichtigt die LHP, einen externen Dienstleister zu beauftragen. 1.2 Ausgangslage 1.2.1 Beschlusslage Grundlage für die Durchführung der Organisationsuntersuchung ist ein Beschluss der Stadt-verordnetenversammlung (22-SVV-0005): "Der Oberbürgermeister wird beauftragt prüfen zu lassen, welche Aufgabenbereiche der Grünflächenpflege effizienter in kommunaler Hand aus-geführt werden können und welche Organisationsform dafür geeignet ist." 1.2.2 Allgemeine Ausgangslage Die LHP unterliegt aktuell einem erheblichen Konsolidierungsdruck. Dieser wird durch ver-schiedene politische Aufträge (Personalwirtschaftskonzept, Modernisierungsagenda, Haus-haltskonsolidierung) untersetzt. Demgegenüber steht ein kontinuierlicher Aufgabenzuwachs verursacht durch einen Zuwachs an zu pflegenden Grünflächen von ca. 30 ha bis zum Jahr 2036 sowie eine Verlagerung der Aufgabenschwerpunkte aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels Die zur Aufgabenerledigung zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sind derzeit aufgrund des aktuell eingefrorenen Stellenrahmens im Jahr 2026 limitiert. Dieser Umstand wird verschärft durch den Wegfall eines Teils bisheriger Hilfskräfte aus dem Teilhabechan-cengesetzt und altersbedingter Ausfälle beim Bestandspersonal. Die Ausführung eines Teils der Grünflächenunterhaltungsaufgaben wird derzeit externen Dienstleistern übertragen. Diese Rahmenbedingungen sind bei der Bearbeitung der geforderten Leistungsbausteine zu berücksichtigen. 1.2.3 Organisatorische Ausgangslage Das Aufgabenfeld der Grünflächenpflege wird durch zwei Bereiche des Fachbereichs 45 be-arbeitet. Die Grünflächenpflege im Stadtgebiet wird durch den Bereich 453 Grünflächen wahr-genommen. Die Grünflächenpflege auf den städtischen Friedhöfen liegt in der Hand des Be-reichs 454 Friedhöfe insbesondere der Arbeitsgruppe 4542 Pflege Friedhöfe. Beide Bereiche sind organisatorisch dem FB 45 Klima, Umwelt und Grünflächen zugeordnet. Der Bereich 453 gliedert sich in vier Arbeitsgruppen (AG). Der Bereich 454 ist in zwei Arbeits-gruppen unterteilt (siehe Organigramm). Im Innenverhältnis der LHP ist der FB 45 Auftragge-ber für die AG 5012 Organisationsentwicklung. Die AG 5012 ist dem Bereich 501 Organisation und Digitalisierung zugeordnet und stellt im Innenverhältnis den Auftragnehmer dar. Im Außenverhältnis ist der Bereich 501 Auftraggeber ggü. dem externen Dienstleister. Dem Bereich 453 sind aktuell rund 75 Beschäftigte zugeordnet. Der AG Pflege Friedhöfe sind rund 29 Beschäftigte zugeordnet. 1.2.4 Technische Ausgangslage Die LHP nutzt als zentrales Prozessmanagementwerkzeug die Picture-Prozessplattform. Der Auftragnehmer erhält Zugriff auf die Prozessplattform und ist verpflichtet, gemäß den Modellie-rungsstandards der LHP zu arbeiten. Für die Aufgabenerfüllung im Bereich 453 werden die Fachverfahren ArcGIS und Archikart genutzt. 1.3 Ziele der Beauftragung Im Ergebnis des Gesamtprojektes sollen die folgenden Ziele erreicht werden: a) Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung in dem Aufgabenfeld Grünflächenpflege in der LHP und ableiten von Empfehlungen, insbesondere welche Aufgaben künftig effizi-enter durch eigenes Personal oder durch externe Dienstleister wahrgenommen werden. b) Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für die künftige Aufgabenwahrneh-mung. c) Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur zukunftsorientierten Organisation der Grünflächenpflege. 2. Beschreibung der Leistungen 2.1 Leistungen im Überblick Der Auftragnehmer soll die Projektgruppe im Hinblick auf die oben genannten Ziele organisa-torisch und konzeptionell unterstützen. Die Aufgaben des externen Auftragnehmers umfassen im Wesentlichen: zu a) Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung im Aufgabenfeld der Grünflä-chenpflege in der LHP und ableiten von Empfehlungen: 1. Analyse der Ausgangslage des Aufgabenbestandes im Aufgabengebiet der Grün-flächenpflege. 2. Analyse der Aufgabenentwicklung bis zum Jahr 2036 (Mengengerüste, Ressour-cen - Finanzen, Personaleinsatz, Technikeinsatz sowie Organisation der Leis-tungsbeziehungen. 3. Ableitung von Szenarien zur Entwicklung des Aufgabenbestandes bis 2036. 4. Erstellung eines Aufgabenkatalogs für die Aufgaben im Aufgabenfeld Grünflächen-pflege des FB 45. 5. Durchführung einer Aufgabenzweckkritik. 6. Durchführung einer Aufgabenvollzugskritik mit dem Schwerpunkt Schnittstellen-analyse unter Einbeziehung der Bereiche 453 Grünfläche und 454 Friedhöfe mit dem Ziel zu prüfen, ob eine Optimierung der Schnittstellen und eine Erhöhung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung erzielt werden kann. 7. Prüfung welche bisher extern erbrachten Leistungen ggf. mit eigenen Kräften und eigener Technik effizienter und effektiver erbracht werden können und erbracht werden müssen. 8. Entwicklung von Vorschlägen zur optimalen Aufteilung der Aufgabenerledigung zwischen internen Einheiten und externen Dienstleistern. 9. Aufzeigen von Varianten für eine zukunftsorientierte Aufbauorganisation im Aufga-benfeld der Grünflächenpflege in der LHP vor dem Hintergrund des optimierten Aufgabenbestandes der Grünflächenpflege in der LHP. zu b) Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für die künftige Aufgaben-wahrnehmung. 1. Kriterien gestützte Untersuchung und Bewertung von Varianten für eine zukunfts-orientierte Organisationsrechtsform für die Aufgaben der Grünflächenpflege vor dem Hintergrund des aktuellen Aufgabenbestandes im Jahr 2026 sowie der in a) entwickelten Aufgabenzuwachsszenarien (für die Jahre 2031 und 2036) o Regiebetrieb (Kernverwaltung/Status quo), o Eigenbetrieb und o GmbH. 2. Als Kriterien anzusetzen sind insb. Effizienz- und Effektivitätskriterien, z.B. Qualität der Leistungserbringung, Steuerbarkeit der Leistungserbringung, Kosten der Über-führung in die jeweilige Organisationsrechtsform. 3. Bewertung der Vor- und Nachteile sowie der Chancen und Risiken der Organisati-onsrechtsformen. 4. Gesamtbewertung der Eignung der Rechtsformen für die Umsetzung in der LHP und Ableitung einer Vorzugsvariante. zu c) Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur zukunftsorientierten Organisati-on der Grünflächenpflege. 1. Ableitung einer Empfehlung für die künftige Organisationsrechtsform für die Wahr-nehmung der Aufgaben der Grünflächenpflege. 2. Erarbeitung eines Vorschlags für eine künftige Aufbauorganisation der Grünflä-chenpflege in der bevorzugten Organisationsrechtsform. 3. Ableitung von Optimierungsansätzen und Handlungsempfehlungen mit Blick auf eine effiziente Aufgabenerledigung (Ablauforganisation) der Grünflächenpflege im FB 45 bis zum Jahr 2036. 4. Ableitung von Empfehlungen, welche Aufgaben im Aufgabenfeld der Grünflächen-pflege effizienter durch externe Dienstleister und welche effizienter durch interne Einheiten erbracht werden können. 5. Ermittlung von Kennzahlen zur Entscheidungsunterstützung für die Ermittlung von Ressourcenbedarfen (z.B. ab x ha, sind y Personal, Technik und Finanzmittel be-reitzustellen). 6. Ableitung für eine Personalbedarfsschätzung und die Quantifizierung der Technik-bedarfe in Abhängigkeit der Ergebnisse aus a) und b) für den optimierten Aufga-benbestand nach der Aufgabenvollzugs- und zweckkritik. 7. Ableitung einer Kostenschätzung für die jährlich zu veranschlagenden finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der Vorzugsvariante. Die oben genannten Leistungsbausteine werden im Folgenden konkretisiert. Dabei ist zu be-achten, dass diese zum Teil parallel zueinander abzuarbeiten sind, da verschiedene inhaltli-che Abhängigkeiten bestehen. 2.2 Leistungsbaustein 1 - Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrneh-mung Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der allgemeinrechtlichen Anforderungen eine Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung vornehmen. Dabei sind die folgenden Ar-beitspakete umzusetzen: a. Systematische Erfassung der Ausgangslage der Grünflächenpflege inkl. der Pfle-ge der Stadtbäume in der LHP. Mindestens zu betrachten sind dabei die verfügba-ren Ressourcen, der Aufgabenbestand, die aktuelle Aufbauorganisation, die recht-lichen Auftragsgrundlagen sowie zugrunde gelegte Pflegestandards. Der AG er-wartet vom AN eine entsprechende Beratung im Hinblick auf mögliche weitere Kri-terien. b. Ermittlung der Aufgabenentwicklung sowie der zu bewirtschafteten Flächen in ei-nem mittelfristigen Planungszeitraum (bis 2036) vor dem Hintergrund der beste-henden Rahmenbedingungen (z.B. Aufgaben u. Flächenzuwächse durch die Übernahme neuer Stadteile (Krampnitz). c. Erarbeitung eines Aufgabenkataloges der sowohl den IST-Zustand als auch die in 2. ermittelten mittelfristigen Aufgabenzuwächse quantitativ darstellt. d. Abgleich der vorhandenen Ressourcensituation (Personal, Finanzen, Betriebsmit-tel) mit dem Aufgabenkatalog und Darstellung der Defizite oder Überschüsse. e. Transparente Darstellung der Aufgaben, welche durch externe Dienstleister und durch eigenes Personal ausgeübt werden. f. Durchführung einer Aufgabenzweckkritik auf Basis des Aufgabenbestandes. g. Durchführung einer Aufgabenvollzugskritik mit den Schwerpunkten Schnittstellen-analyse, Verhältnismäßigkeit des Ressourceneinsatz. Optional kann die Modellie-rung von 1-3 wesentlichen Kernprozessen erforderlich sein. Im Ergebnis des Leistungsbausteins 1 sind durch den AN die folgenden Ergebnisse vorzule-gen: - eine kriterienbasierte Darstellung der IST-Situation in Form eines Berichtes - ein kriterienbasierter Aufgabenkatalog als Basis für die nächsten Arbeitspakete - ein Vergleich der aktuellen Ressourcensituation mit den durch den Aufgabenkatalog dargestellten Anforderungen im Aufgabenfeld der Grünflächenpflege in geeigneter Form. - Dokumentation der Aufgabenzweck- und Aufgabenvollzugskritik in geeigneter Form und Ergänzung des Aufgabenkataloges mit den erzielten Ergebnissen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.3 Leistungsbaustein 2 - Ermittlung einer geeigneten Organisations-rechtsform für die künftige Aufgabenwahrnehmung Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der allgemeinrechtlichen Anforderungen eine Aufgabenzweck- sowie eine Aufgabenvollzugskritik vornehmen und auf dieser Basis eine Prü-fung der Effizienz der Organisationsrechtsform sowie die Entwicklung einer Vorzugsvariante vornehmen. Der Leistungsbaustein beinhaltet die folgenden Arbeitspakete: a. Darstellung u. Kriterien basierte Bewertung der Organisationsrechtsformen Regie-betrieb, Eigenbetrieb, GmbH für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grünflächen-pflege. b. Prüfung der Eignung und Effizienz der Organisationsrechtsformen Regiebetrieb, Eigenbetrieb, GmbH für die Erledigung der ermittelten Aufgaben in der Grünflä-chenpflege sowie Ableitung einer Vorzugsvariante. c. Ableitung, Schätzung von Personalbedarfen und Betriebsmitteln sowie Finanzres-sourcen für die Vorzugsvariante. d. Ableitung einer Personalbedarfsschätzung und Quantifizierung der Technikbedarfe für die Vorzugsvariante. e. Zuordnung der vorhandenen Stellen und der geschätzten Personalbedarfe zur empfohlenen Aufbauorganisation. f. Ableitung einer Kostenschätzung für die jährlich zu veranschlagenden finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der Vorzugsvariante. g. Ermittlung von Kennzahlen zur Entscheidungsunterstützung für die Ermittlung von Ressourcenbedarfen vor dem Hintergrund der Aufgabenentwicklung bis 2036 (z.B. ab x ha, sind y Personal, Technik und Finanzmittel bereitzustellen). Als Ergebnis des Leistungsbausteins 2 sollen mindestens entstehen: - Erstellung einer SWOT-Analyse zur Eignung und Bewertung der Organisations-rechtsform sowie Beschreibungen der Varianten. - Dokumentation der Personalbedarfsschätzung in geeigneter Form. - Erstellung einer Entscheidungsgrundlage für den AN unter Berücksichtigung der in den Punkten a-g erzielten Ergebnisse. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.4 Leistungsbaustein 3 - Ableitung konkreter Umsetzungsszenarien und Handlungsempfehlungen Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leistungsbausteine 1 und 2 konkrete Umsetzungsszenarien und Handlungsempfehlungen mit Blick auf Aufbauorganisa-tion und Rechtsform der Vorzugsvarianten entwickeln. Der Leistungsbaustein beinhaltet die folgenden Arbeitspakete: a. Ableitung einer konkreten Empfehlung für die künftige Organisationsrechtsform für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grünflächenpflege. b. Ableitung von Optimierungsansätzen und Handlungsempfehlungen mit Blick auf eine effiziente Aufgabenerledigung (Aufbau- und Ablauforganisation) der Grünflächenpflege im FB 45 bis zum Jahr 2036. c. Ableitung von Empfehlungen, welche Aufgaben im Bereich der Grünflächenpflege effi-zienter durch externe Dienstleister und welche effizienter durch interne Einheiten er-bracht werden können. d. Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Schnittstellen zwischen den Berei-chen und Arbeitsgruppen des FB 45 hinsichtlich der Ausübung der Aufgaben der Grün-flächenpflege. e. Erstellung eines Organigramms für die empfohlene Aufbauorganisation. Als Ergebnis des Leistungsbausteins 3 sollen mindestens entstehen: - Ein vollständiges Umsetzungskonzept mit Handlungsempfehlungen für die Vor-zugsvariante unter Zusammenfassung der während der Beauftragung erzielten Er-gebnisse. - Eine Abschlussdokumentation in Form eines Abschlussberichtes. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.5 Projektleitungstätigkeit Die Projektleitung des Auftragnehmers soll die operative Planung und Steuerung der Leis-tungsbausteine in Zusammenarbeit mit der Projektleitung des Bereiches 501 sowie der Pro-jektleitung des FB 45 übernehmen. Die Projektleitung des Auftragnehmers erstellt eine detail-lierte Ablaufplanung zur Realisierung der Auftragsgegenstände und ist für das Projektcontrol-ling und das Projektrisikomanagement verantwortlich. Die Projektleitung hat auf einen ange-messenen Ressourceneinsatz hinzuwirken und die Projektleitung des Auftraggebers bei Ab-weichungen und Risiken zu informieren sowie Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Der Auftragnehmer ist aufgefordert, eine Kickoff- sowie eine Abschlussveranstaltung inklusive Ergebnispräsentation durchzuführen. Darüber hinaus sind zur Erbringung der Leistungen im Rahmen der Informationsgewinnung Interviews sowie die Durchführung von Workshops vor-zusehen. Die Projektleitungstätigkeiten sind in die Leistungsbausteine einzupreisen. 2.6 Allgemeine Anforderungen an die Leistungen Dokumentationen und Konzepte sind in einem gängigen Format in elektronischer Form (Word, Excel, PowerPoint, PDF) einzureichen. Für den Austausch stellt der Auftragnehmer einen verschlüsselten Übermittlungsweg zur Verfügung. 2.7 Stellung der eingesetzten Mitarbeitenden Eine Arbeitnehmerüberlassung erfolgt im Zusammenhang mit diesem Verfahren nicht. Der Auftraggeber erteilt dem vom Auftragnehmer eingesetzten Personal keine Weisungen, diese erfolgen allein vom Auftragnehmer. Soweit eine Auswahl des vom Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzten Personals erfolgt, trifft der Auftragnehmer die notwendige Entscheidung; namentliche Anforderungen durch den Auftraggeber erfolgen nicht. Ebenso bestimmt der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Verteilung der ihm obliegenden Aufgaben mit dem von ihm eingesetzten Personal. Sofern der Auftragnehmer einen Personalwechsel beabsichtigt, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Das Personal des Auftragnehmers wird nicht in den Arbeitsprozess bzw. die Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass das Personal des Auftragnehmers die Weisungen/Aufträge durch deren Vorgesetzte erhält. 3. Steuerung Gesamtprozess Die Steuerung des Gesamtprozesses erfolgt durch die Leitung des Bereichs 501. Die Leitung des Bereichs 501 ist zugleich Ansprechpartner der Landeshauptstadt Potsdam für den Auftragnehmer. In der operativen Umsetzung der einzelnen Leistungsbausteine des Projektes ist die zuständi-ge Sachbearbeitung Organisationsentwicklung der AG 5012 sowie die Leitung der AG 4533 Ansprechpartner für den Auftragnehmer. Die notwendigen Mitwirkungsleistungen des Auftrag-gebers werden über die Leitung des FB 45 organisiert und sichergestellt.
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