Kreis Lippe - Der Landrat
Kreisstraße 57, Abschnitt 1, Neubau eines Radweges zwischen Hummerbruch und Alverdissen
Neubau eines ca. 1.750 m langen Radweges zwischen Hummerbruch und Alverdissen. Der Auftrag umfasst die Herstellung von Entwässerungseinrichtungen (Gräben, Mulden, abschnittsweise Kanäle) sowie drei Querungsstellen. Diese beinhalten Fahrbahnaufweitungen, Deckensanierungen und Übergänge mittels Klebebordsteinen.
Road Construction, Sewer Construction
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Neubau eines ca. 1.750 m langen Radweges zwischen Hummerbruch und Alverdissen. Der Auftrag umfasst die Herstellung von Entwässerungseinrichtungen (Gräben, Mulden, abschnittsweise Kanäle) sowie drei Querungsstellen. Diese beinhalten Fahrbahnaufweitungen, Deckensanierungen und Übergänge mittels Klebebordsteinen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreis Lippe - Der Landrat
- Published:
- April 22, 2026
- Deadline:
- June 10, 2026
- Topic:
- Road Construction
- Object:
- Rad- / Fußweg
Object classification
- Rad- / FußwegPrimary
Tender description
Neubau eines ca. 1.750 m langen Radweges zwischen Hummerbruch und Alverdissen. Der Auftrag umfasst die Herstellung von Entwässerungseinrichtungen (Gräben, Mulden, abschnittsweise Kanäle) sowie drei Querungsstellen. Diese beinhalten Fahrbahnaufweitungen, Deckensanierungen und Übergänge mittels Klebebordsteinen.
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Kreisstraße 57, Abschnitt 1, Neubau eines Radweges zwischen Hummerbruch und Alverdissen
Kreisstraße 57, Abschnitt 1, Neubau eines Radweges zwischen Hummerbruch und Alverdissen - Kreis Segeberg, Fachdienst 66.00 Kreisstraßen, Radwege und BrückenBad SegebergDeadline: May 21
Neubau eines Radweges an der K 52 zwischen Trappenkamp-Tensfeld
Neubau eines Radweges an der K 52 zwischen Trappenkamp und Tensfeld auf einer Länge von ca. 4500 m. Die Arbeiten umfassen den Abtrag von 15500 m3 Boden, die Herstellung von Planum und Mulde sowie den Einbau von 3100 m3 Schottertragschicht. Zudem sind 12100 m2 Asphalttragschicht und 11500 m2 Asphaltdeckschicht zu errichten. - Landkreis BayreuthDeadline: May 19
Ausbau der Kreisstraße BT 41 mit Radweg
Tief- und Straßenbauarbeiten für den Ausbau der Kreisstraße BT 41 zwischen Willenreuth und Willenberg. Der Umfang umfasst den Neubau eines straßenbegleitenden Radwegs auf einer Länge von ca. 1.823 m (BA3 der BT41 B470-Pegnitz) sowie die Erneuerung einer Abwasserdruckleitung im Zuge der Straßenbaumaßnahme. - SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG
SV-CMÜ-260420-005 - Umspannwerk Pasing - Abbruch und Neubau von Trafokammern, erweiterter Rohbau
Beim Umspannwerk Pasing (UW PAS) handelt es sich um ein Bestandsgebäude aus den 70er Jahren, welches in einer Stahlbetonskelettbauweise mit einer vorgehängten Gasbetonfassade errichtet wurde. Die derzeit offenen Trafokammern befinden sich westlich des Gebäudes. Der Leistungsumfang bezieht sich ausschließlich auf die Erneuerung der Trafostände - das bestehende Umspannwerk wird von den SWM teilweise in parallelen Maßnahmen saniert. Das Umspannwerk befindet sich, auch während der Baumaßnahmen, im laufenden Betrieb. Das Bauvorhaben umfasst den Abbruch der bestehenden und den Neubau der neuen Trafokammern. Die Ausführung erfolgt jeweils zeitversetzt in drei Bauabschnitten. Die 4 Trafokammern bestehen im Untergeschoss aus einer Ölwanne als WU-Konstruktion mit einer ca. 1,50 m starken Bodenplatte. Die Kammern darüber werden mit tragenden Stahlbetonwänden, Spannbetondecken sowie sichtbaren Mauerkwerks- und Sichtbetonflächen ausgeführt. Die Baugrubensicherung erfolgt mittels Spezialtiefbau mit Bohrpfählen (nicht Teil der Leistung). Erdarbeiten erfolgen getrennt nach Homogenbereichen inkl. sortenreiner Entsorgung. Wesentliche Gesamtmassen (ca. Angaben): Ortbeton Bodenplatte ca. 250 m³, Stahlbetonwände UG ca. 23 m³, Sauberkeitsschicht ca. 170 m², Sichtbetonflächen ca. 180 m², Asphaltabbruch ca. 360 m², Aushub/Erdaushub ca. 950 m³, Betonabbruch ca. 320 t, Bewehrungsstahl gesamt ca. 1.120 t, Bituminöse Abdichtungen ca. 190 m², Blitzschutz- und Erdungsleiter ca. 300 m. Alle Leistungen beinhalten die erforderliche Baustellenlogistik, Schutzmaßnahmen für benachbarte Bestandsanlagen, Beweissicherung sowie eine abschnittsweise Dokumentation und Übergabe der Trafokammern zur Inbetriebnahme der Transformatoren (SWM). - Region HannoverHannoverDeadline: Jul 07
K315 Radweg Neubau Frielingen - Otternhagen
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Region Hannover Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Deutschland Telefonnummer: +49 511-616-23013 Faxnummer: +49 511-616-34158 E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Kreisstraße 315 (K315) zwischen den Ortschaften Frielingen in der Stadt 30823 Garbsen und Otternhagen in der Stadt 31535 Neustadt am Rübenberge (Neustadt a. Rbge.) der Region Hannover sowie vor der Grundschule in Otternhagen. f) Art und : : Neubau eines Radweges/ und einer Brücke im Zuge der K315 zwischen Frielingen und Otternhagen : Das Bauvorhaben umfasst den Um- bzw. Neubau eines Radweges im Zuge der Kreisstraße 315 (K315) zwischen den Ortschaften Frielingen in der Stadt Garbsen und Otternhagen in der Stadt Neustadt am Rübenberge (Neustadt a. Rbge.) der Region Hannover sowie die Errichtung einer Lichtsignalanlage vor der Grundschule in Otternhagen. Es beinhaltet u.a. folgende auszuführenden Hauptleistungen: Herstellen eines 2,50 m breiten Radweges in Asphalt- bzw. Pflasterbauweise. Wiederherstellung von Wegeeinmündungen in Asphalt- bzw. Pflasterbauweise. Herstellen einer Querungshilfe im Ortseingangsbereich von Frielingen. Herstellen einer Querungshilfe im Ortseingangsbereich von Otternhagen. Regenwasserkanal Natursteinpflaster zur Sohlsicherung von Gräben in Ein- und Auslaufbereichen von Grabenverrohrungen für Feldzufahrten, Straßeneinmündungen und die angeschlossenen Wege. Liefern und Aufstellen von Verkehrszeichen. Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen. Hauptpositionen Los 1 Radweg: Bodenbewegung 7.000 m³ Oberboden abtragen lagern und teilweise wieder einbauen oder entsorgen 2.600 m² Füllboden liefern und einbauen 4.850m² Schotterrasen herstellen Unterbau und Asphalt 14.000 m² Schottertragschicht herstellen 10.500 m² Asphaltschichten herstellen 500 m Passive Schutzeinrichtung herstellen Neubau von zwei Radwegbrückenbauwerken in Stahlbetonbauweise. Für beide Bauwerk sind insgesamt folgende Massen zu beachten: 92 m3: Bew. Beton einschl. Schalung 18 t: Betonstahl einbauen Tiefbauarbeiten für die Errichtung einer Lichtsignalanlage vor der Grundschule in Otternhagen. Die dazugehörenden Erdarbeiten sind im erforderlichen Umfang auszuführen. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 01.09.2026 Ende: 15.12.2027 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e4485b884-406a6adb721b7675 o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 07.07.2026 08:45 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 17.08.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: 100,00 s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 07.07.2026 um: 09:00 Ort: Region Hannover Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Es findet keine öffentliche Angebotsöffnung statt. t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: gem. Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Abschlags- und Schlusszahlungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B). v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a VOB/A zu machen. Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen. Ab einer Auftragssumme über 30.000€ erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber. Darüber hinaus ist vorzulegen: Eigenerklärung mit folgenden Angaben: Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt Brutto: 8.000,000,00 € (Nachweis: Eigenerklärung) Angaben, dass ein Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen gemäß dem Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) in Form des Zertifikates vorhanden ist. Der Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen ist auf gesondertes Verlangen einzureichen. Angaben, dass ein Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M13) vorhanden ist. Der Nachweis der Qualifikation der zu benennenden Person ist auf gesondertes Verlangen einzureichen. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Friedrichswall 1 30159 Hannover weitere Angaben Unternehmensfragen sollen bis spätestens 6 Tage vor Ablaufder Angebotsfrist gestellt werden. Die Abgabe von elektronischen Angeboten ist ausschließlich über das Vergabeportal evergabe möglich. Die Abgabe von Angeboten auf andere Weise, wie z.B. E-Mail oder Fax führt zum Ausschluss des Angebotes. Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform. Straßenbau,Brücken/ Tunnel (Bau),Fußwege/ Radwege,Signalanlagen/ Verkehrsampeln A 44, VKE D061, Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156 - Prüfingenieur Los 2 Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA), Rohrvortrieb, Rohrbrücke & Schächte
Das Projekt "A 44 Ratingen - Velbert im Abschnitt A 3 - L 156" umfasst den Neubau eines Teilstückes der A 44. Der planfestgestellte und für die Bauaufgabe gegenständliche Streckenabschnitt der A 44 beginnt westlich des Autobahndreiecks Ratingen-Ost (A 3 / A 44) bei Bau km 13+130,000 (Südseite) bzw. 13+640,000 (Nordseite) und endet im Bereich der Anschlussstelle Heiligenhaus (A 44 / B 227) bei circa Bau km 19+500. Der Neubauabschnitt verbindet das westliche Teilstück der A 44 einschließlich des Flughafen- und Messeanschlusses Düsseldorf mit dem bestehenden Teilstück der A 44 im Osten, der so genannten Nordumgehung Velbert. Durch den Lückenschluss der A 44 wird eine durchgehende Ost-West-Verbindung für den überörtlichen Verkehr zwischen Essen und Mönchengladbach geschaffen. Das im Streckenabschnitt befindliche Autobahndreick (AD) Ratingen-Ost wird in ein Autobahnkreuz (AK) umgebaut. LB RWBA Brachter Straße Die Regenwasserbehandlungs- und Rückhalteanlage Brachter Straße (ASB-ING 4707 409) befindet sich südöstlich des AK Ratingen-Ost und wird für die Behandlung des Oberflächenabflusses eines Teilstücks des Neubauabschnittes der A 44 und Teile der A 3 errichtet. Die RWBA besteht aus drei offenen Becken in Stahlbetonbauweise, die als wasserundurchlässige Betonkonstruktionen (WUB-KO) ausgeführt werden. Die Beckenanlagen werden zur dauerhaften Auftriebs-sicherung durch Mikropfähle, deren Pfahlköpfe in den Beckensohlen eingespannt sind, im darunter liegenden Baugrund rückverankert. Die Beckenanlagen erfüllen unterschiedliche Funktionen als Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA), Retentionsbodenfilterbecken (RBF) und Regenrückhaltebecken (RRB). Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Verbau RWBA Der Baugrubenverbau zur Herstellung der RWBA Brachter Straße wird als überschnittene Bohrpfahlwand ausgeführt. Infolge des hoch anstehenden Grundwassers werden die Bohrpfahlwände als wasserundurchlässige Konstruktion ausgebildet. Für alle bewehrten und unbewehrten Bohrpfähle kommt ein Beton der Druckfestigkeitsklasse C 25/30 (bewehrt: XC2, XF1, WA; unbewehrt: X0, XF1) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B zum Einsatz. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Rohrvortrieb Der Sammelkanal DN 1600 (ASB-ING 4707 409) aus Stahlbeton wird im Rohrvortriebsverfahren grabenlos auf einer Länge von ca. 230 m unterhalb der Verbindungsrampe Düsseldorf-Köln und der A 3 hergestellt. Das Längsgefälle des Kanals beträgt 1 ‰. Die Vortriebsrohe mit einem Außendruchemsser von 1970 mm werden als Fertigteile aus einem Beton mit einer Druckfestigkeitsklasse C 45/55 (XF2, XA2, XD2, WA) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B gefertigt. Der durch Oberflächenabwässer beaufschlagte Kanal ist in seiner betrieblichen Funktion planmäßig keinen erhöhten chemischen oder mechanischen Angriffen ausgesetzt. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Rohrbrücke Die einfeldrige Rohrbrücke (ASB-ING 4607 511) in Stahlbauweise überführt den Vorflutkanal DN 300 hinter dem Bestandsschachtbauwerk E 1 über ein Siepental (tiefes Kerbtal). Die Fachwerktrogbrücke besitzt eine Stützweite von 21,76 m und eine konstante Konstruktionshöhe von 1,19 m. Die Breite des Überbaus beträgt 1,34 m. Die Rohrbrücke besitzt einen geradlinigen Verlauf und eine Längsneigung von 1%. Beim Überbau kommt ein Baustahl der Sorte S 235 zum Einsatz. Der Fachwerktrog wird aus Hohlprofilen zusammengeschweißt. Der Ausbau der Fachwerkbrücke erfolgt mittels Gitterrosten. Der Überbau wird auf Stahlbetonwinkeln aus einem Beton der Druckfestigkeitsklasse C 25/30 (XF1, XC2) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B flach gegründet. Die Auflagerbank stellen die Schäfte der Stahlbetonwinkel dar, deren Höhe in Abhängigkeit zum Erreichen der frostischeren Gründungsebene festgelegt wurde. Die Lagerung erfolgt mittels insgesamt drei längs verschieblichen und einem allseits festen Lager, wodurch lediglich Verformungen in Längsrichtung möglich sind. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung. LB Schachtbauwerke Das Schachtbauwerk AS4 wird nördlich der Sonderanlage (SAL) in Stahlbetonbauweise zur Zusammenführung der beiden Abflüsse der SAL und der Regenwasserbehandlungsanlage Brachter Straße (RBWA) errichtet. Bei dem Schacht handelt es sich um ein überschüttetes Bauwerk, welches aus einem Beton der Druckfestigkeitsklasse C 30/37 (XC4, XF2, XD2, XA2) in Verbindung mit einem Betonstahl B 500 B erstellt wird. In das Schachtbauwerk ist die bestehende Abflussleitung (DN 1500) der SAL zu integrieren und innerhalb des Schachtbauwerks ab der Höhe der Kämpfer zu einem Gerinne aufzutrennen. Das geöffnete DN 1500er Rohr ist mittels Profilbeton der Druckfestigkeitsklasse C 35/45 (XD2, XF2, XA2) in das Schachtbauwerk einzubetten. Für die Einführung der Ablfussleitungen, Leerrohre und den Zugang zum Schacht sind mehrere Öffnungen in den Wänden sowie der Decke vorgesehen. Auf der Schachtdecke werden um die Einstieggsöffnung herum Schachtfertigteile bis zur Geländeoberkante aufgesetzt. Für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung.- Deadline: May 11
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.- Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44StuttgartDeadline: Jul 20
B295 / B464 Lückenschluss Renningen: Ing-BWs Lph 1 + 2 (Bauwerksvorplanung)
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Lückenschluss B 295 / B 464 bei Renningen. In den Planungen zum Ausbau der B 295 zwischen Renningen und der Autobahn A 8 sowie zum Neubau der B 464 zwischen Renningen und Sindelfingen ist die Verknüpfung der B 295 mit der B 464 nicht enthalten. Der 3-streifige Ausbau der B 295 endet von der A 8 kommend östlich vor Renningen, der 2-streifige Neubau der B 464 endet von der A 81 kommend südlich von Renningen. Die Maßnahme stellt den Lücken-schluss zwischen beiden Projekten dar. Die Maßnahme liegt im Landkreis Böblingen. Die B 295 bindet die Region des nördlichen Schwarz-walds an die A 8 Stuttgart-Karlsruhe und die Metropolregion Stuttgart an. Die B 464 bietet einen direk-ten Anschluss der Gemeinde Renningen und Magstadt in südliche Richtung an die A 81 Stuttgart - Singen. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt im Zuge der B 295 ca. 2.152 m, der B 464 ca. 920 m und der K 1008 ca. 1.000 m. Der Ausbau umfasst mehrere Querungsbauwerke, unter anderem über eine Bahnlinie, den Rankbach sowie über Straßen und Rampen. Nach dem Knotenpunkt der B 295 mit der B 464 ist eine Erweiterung der B 295 in Richtung Leonberg mit einem 3. Fahrstreifen geplant, die in den dreifstreifigen Bestand übergeht. Die Leonberger Straße wird über eine Trompete an die B 295 angeschlossen. Auf dem dreifstreifigen Abschnitt um Renningen wird für das Jahr 2040 eine Verkehrs-belastung von 28.600 Kfz/24h (4.830 SV/24h) prognostiziert. Die B 464 ist in der Prognose mit 29.600 Kfz/24h (4.060 SV/24h) belastet. Im Streckenverlauf der Ausbauplanung befinden sich 5 neu zu bauende und dem BMV vorzulegende Brückenbauwerke. Die Brückenbauwerke sollen sich gestalterisch in den Streckenverlauf der B 464 und B 295 zwischen Böblingen/Sindelfingen und Leonberg einfügen und mit möglichst minimalen Ein-griffen in die vorhandene gesetzliche Schutzgebietskulisse (s. Anlage Planunterlage Schutzgebietsku-lisse) auskommen. Im Zuge der Planung der Verkehrsanlage wurden bereits grobe Bauwerksskizzen im Längs- und Quer-schnitt erstellt, welche in Abstimmung mit dem AG als Vorüberlegung herangezogen werden können. (Hinweis: Die Angaben zu den Brücken- und Feldlängen unterscheiden sich zwischen den Bauwerks-skizzen, Lage- und Höhenplänen. Bitte orientieren Sie sich zunächst an den hier im Dokument genann-ten Brückenlängen. Die Gesamtlänge der Bauwerke darf zwischen den Widerlagern entsprechend der örtlichen Situation in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) verändert werden, sodass dieser Um-stand keine besondere Gewichtung hat.) Für jedes Bauwerk sind mehrere mögliche Varianten zu betrachten und miteinander zu vergleichen. Die Anzahl der Varianten ist unbestimmt, jedoch sind mind. drei auszuarbeiten. Aus dem Varianten-vergleich soll jeweils eine Vorzugsvariante hervorgehen. Die Vorzugsvariante ist unabhängig von der bereits vorhandenen Bauwerksskizze zu ermitteln. Die zu untersuchenden Varianten sollen mit Blick auf die Einbindung in Natur und Landschaft, Wirt-schaftlichkeit, aber auch bauliche Umsetzbarkeit im Zusammenhang mit der Topographie sowie bereits bestehender Verkehrsanlagen hin untersucht und gegeneinander abgewogen werden. Dabei soll ein einheitliches Gestaltungskonzept geachtet werden, welches sich an den Bauwerken der bereits aus-gebauten Abschnitte zwischen Böblingen/Sindelfingen und Leonberg orientiert und in die Gesamtstre-ckencharakteristik einbindet. Notwendige Ergebnisse der Bauwerksvorplanung zur Aufstellung des Vorentwurfs der Verkehrsanlage sind u.a. - die Definition des Tragsystems und der Bauwerksgründung, einschließlich einer Einschätzung des Bauverfahrens, - der Bauablauf unter Berücksichtigung der Eingriffe in die Schutzgebiete, - eine Kostenschätzung, - Bauwerksskizzen, sowie - ein Erläuterungsbericht mit Wertungsmatrix und Zusammenfassung der in Lph 1 getätigten Grundlagenermittlung. Hierzu werden geotechnische Vorberichte zu den Bauwerken zur Einschätzung der Gründungssitua-tion vom AG bereitgestellt. Die Aufstellung der Bauwerksvorplanung ist für alle Bauwerke entsprechend der Vorgehensweise und Vorgaben der aktuellen RAB-ING, RE-ING sowie RIZ-ING durchzuführen. Darüber hinaus sind die all-gemeinen Regelwerke der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (LisRe-StB-BW) zu berücksich-tigen. Abweichungen von geltenden Regelwerken oder dem Stand der Technik sind frühzeitig anzuzeigen und zu begründen. - Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44StuttgartDeadline: Jul 20
B295 / B464 Lückenschluss Renningen: Ing-BWs Lph 1 + 2 (Bauwerksvorplanung)
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Lückenschluss B 295 / B 464 bei Renningen. In den Planungen zum Ausbau der B 295 zwischen Renningen und der Autobahn A 8 sowie zum Neubau der B 464 zwischen Renningen und Sindelfingen ist die Verknüpfung der B 295 mit der B 464 nicht enthalten. Der 3-streifige Ausbau der B 295 endet von der A 8 kommend östlich vor Renningen, der 2-streifige Neubau der B 464 endet von der A 81 kommend südlich von Renningen. Die Maßnahme stellt den Lücken-schluss zwischen beiden Projekten dar. Die Maßnahme liegt im Landkreis Böblingen. Die B 295 bindet die Region des nördlichen Schwarz-walds an die A 8 Stuttgart-Karlsruhe und die Metropolregion Stuttgart an. Die B 464 bietet einen direk-ten Anschluss der Gemeinde Renningen und Magstadt in südliche Richtung an die A 81 Stuttgart - Singen. Die Länge der Ausbaustrecke beträgt im Zuge der B 295 ca. 2.152 m, der B 464 ca. 920 m und der K 1008 ca. 1.000 m. Der Ausbau umfasst mehrere Querungsbauwerke, unter anderem über eine Bahnlinie, den Rankbach sowie über Straßen und Rampen. Nach dem Knotenpunkt der B 295 mit der B 464 ist eine Erweiterung der B 295 in Richtung Leonberg mit einem 3. Fahrstreifen geplant, die in den dreifstreifigen Bestand übergeht. Die Leonberger Straße wird über eine Trompete an die B 295 angeschlossen. Auf dem dreifstreifigen Abschnitt um Renningen wird für das Jahr 2040 eine Verkehrs-belastung von 28.600 Kfz/24h (4.830 SV/24h) prognostiziert. Die B 464 ist in der Prognose mit 29.600 Kfz/24h (4.060 SV/24h) belastet. Im Streckenverlauf der Ausbauplanung befinden sich 5 neu zu bauende und dem BMV vorzulegende Brückenbauwerke. Die Brückenbauwerke sollen sich gestalterisch in den Streckenverlauf der B 464 und B 295 zwischen Böblingen/Sindelfingen und Leonberg einfügen und mit möglichst minimalen Ein-griffen in die vorhandene gesetzliche Schutzgebietskulisse (s. Anlage Planunterlage Schutzgebietsku-lisse) auskommen. Im Zuge der Planung der Verkehrsanlage wurden bereits grobe Bauwerksskizzen im Längs- und Quer-schnitt erstellt, welche in Abstimmung mit dem AG als Vorüberlegung herangezogen werden können. (Hinweis: Die Angaben zu den Brücken- und Feldlängen unterscheiden sich zwischen den Bauwerks-skizzen, Lage- und Höhenplänen. Bitte orientieren Sie sich zunächst an den hier im Dokument genann-ten Brückenlängen. Die Gesamtlänge der Bauwerke darf zwischen den Widerlagern entsprechend der örtlichen Situation in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) verändert werden, sodass dieser Um-stand keine besondere Gewichtung hat.) Für jedes Bauwerk sind mehrere mögliche Varianten zu betrachten und miteinander zu vergleichen. Die Anzahl der Varianten ist unbestimmt, jedoch sind mind. drei auszuarbeiten. Aus dem Varianten-vergleich soll jeweils eine Vorzugsvariante hervorgehen. Die Vorzugsvariante ist unabhängig von der bereits vorhandenen Bauwerksskizze zu ermitteln. Die zu untersuchenden Varianten sollen mit Blick auf die Einbindung in Natur und Landschaft, Wirt-schaftlichkeit, aber auch bauliche Umsetzbarkeit im Zusammenhang mit der Topographie sowie bereits bestehender Verkehrsanlagen hin untersucht und gegeneinander abgewogen werden. Dabei soll ein einheitliches Gestaltungskonzept geachtet werden, welches sich an den Bauwerken der bereits aus-gebauten Abschnitte zwischen Böblingen/Sindelfingen und Leonberg orientiert und in die Gesamtstre-ckencharakteristik einbindet. Notwendige Ergebnisse der Bauwerksvorplanung zur Aufstellung des Vorentwurfs der Verkehrsanlage sind u.a. - die Definition des Tragsystems und der Bauwerksgründung, einschließlich einer Einschätzung des Bauverfahrens, - der Bauablauf unter Berücksichtigung der Eingriffe in die Schutzgebiete, - eine Kostenschätzung, - Bauwerksskizzen, sowie - ein Erläuterungsbericht mit Wertungsmatrix und Zusammenfassung der in Lph 1 getätigten Grundlagenermittlung. Hierzu werden geotechnische Vorberichte zu den Bauwerken zur Einschätzung der Gründungssitua-tion vom AG bereitgestellt. Die Aufstellung der Bauwerksvorplanung ist für alle Bauwerke entsprechend der Vorgehensweise und Vorgaben der aktuellen RAB-ING, RE-ING sowie RIZ-ING durchzuführen. Darüber hinaus sind die all-gemeinen Regelwerke der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (LisRe-StB-BW) zu berücksich-tigen. Abweichungen von geltenden Regelwerken oder dem Stand der Technik sind frühzeitig anzuzeigen und zu begründen.
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