Kreisstadt NeunkirchenTED
Kreisstadt Neunkirchen - Kombibad Die Lakai und Freibad Wiebelskirchen - Sicherheitsdienst
Ganzjähriger Sicherheitsdienst im Kombibad Die Lakai (Neunkirchen) zur Nacht (23:30-5:30 Uhr) mit Außenkontrollen (6x á 30 Min.) und Innenkontrollen (1-2x á 15 Min.). Zusätzlich Doppelstreife in Freibadsaison wetterabhängig ab 14 Uhr (Fr, Sa, So, Feiertage) für Bäder in Neunkirchen und Wiebelskirchen. Fahrzeug erforderlich.
Guard & Personal Protection
No credit card · Instant access
Content at a glance
Ganzjähriger Sicherheitsdienst im Kombibad Die Lakai (Neunkirchen) zur Nacht (23:30-5:30 Uhr) mit Außenkontrollen (6x á 30 Min.) und Innenkontrollen (1-2x á 15 Min.). Zusätzlich Doppelstreife in Freibadsaison wetterabhängig ab 14 Uhr (Fr, Sa, So, Feiertage) für Bäder in Neunkirchen und Wiebelskirchen. Fahrzeug erforderlich.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreisstadt Neunkirchen
- Published:
- May 11, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Guard & Personal Protection
Tender description
Ganzjähriger Sicherheitsdienst im Kombibad Die Lakai (Neunkirchen) zur Nacht (23:30-5:30 Uhr) mit Außenkontrollen (6x á 30 Min.) und Innenkontrollen (1-2x á 15 Min.). Zusätzlich Doppelstreife in Freibadsaison wetterabhängig ab 14 Uhr (Fr, Sa, So, Feiertage) für Bäder in Neunkirchen und Wiebelskirchen. Fahrzeug erforderlich.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
10- Kreisstadt Neunkirchen
Kreisstadt Neunkirchen - Kombibad Die Lakai und Freibad Wiebelskirchen - Sicherheitsdienst
Ganzjähriger Sicherheitsdienst im Kombibad Die Lakai (Neunkirchen) zur Nacht (23:30-5:30 Uhr) mit Außenkontrollen (6x á 30 Min.) und Innenkontrollen (1-2x á 15 Min.). Zusätzlich Doppelstreife in Freibadsaison wetterabhängig ab 14 Uhr (Fr, Sa, So, Feiertage) für Bäder in Neunkirchen und Wiebelskirchen. Fahrzeug erforderlich. - Kreisstadt NeunkirchenNeunkirchen
Kreisstadt Neunkirchen - Kombibad Die Lakai und Freibad Wiebelskirchen - Sicherheitsdienst
Ganzjährig soll ein privater Sicherheitsdienst zur nächtlichen Überwachung des Kombibades Die Lakai, Lakaienschäferei 1 in 66538 Neunkirchen eingesetzt werden. Dabei übt das Sicherheitspersonal stellvertretend für die Bäderleitung das Hausrecht aus. Das Sicherheitspersonal hat die Aufgabe, durch die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit, Gefahren und Schäden vom Betrieb abzuwenden. Die Dienstzeiten sind ganzjährig von Montag bis Sonntag und auch an Feiertagen von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr. Es sollen je 6 Kontrollen Außen und 1-2 Kontrollen Innen durchgeführt werden. Dauer eines Kontrollganges außen ca. 30 min., Innenkontrollgänge ca. 15 min. Kontrolliert werden soll der Verschluss von Türen und Fenstern, Sachbeschädigungen, Diebstahl, Vandalismus und Brandschutz. Zusätzlich soll zur Unterstützung der Aufsicht in den Schwimmbädern in Neunkirchen und Wiebelskirchen eine Doppelstreife wetterabhängig in der Freibadesaison ab 14 Uhr insbesondere freitags-, samstags- sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgen. Für Fahrwege innerhalb von Neunkirchen muss durch den privaten Sicherheitsdienst ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden. - SWN Stadtwerke Neumünster GmbHNeumünster
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen in den degewo Bürostandorten
Wach und Sicherheitsdienstleistungen durch die Übernahme folgender Leistungen: Potsdamer Str. 60, 10785 Berlin • Empfangsdienst: Mo–Do 17:00–21:00 Uhr; Fr 15:00–21:00 Uhr. • Revierdienst: min. 1× Sa/ So/Feiertage 06:00–18:00 Uhr und min. 1× 18:00–06:00 Uhr; je 30–45 Min; Zeiten variieren. • Alarmaufschaltung: 24/7/365. Bahnhofstr. 2 B, 12555 Berlin • Alarmaufschaltung: 24/7/365. • Aufschluss/Unscharfschaltung: Mo–Fr 05:30–06:00 Uhr. • Abschluss/Scharfschaltung: Mo–Fr 22:15–22:45 Uhr. • Kontrollanfahrten Sa/So/Feiertage: je 1× 06:00–18:00 Uhr und 18:00–06:00 Uhr; 20–25 Min; Zeiten variieren. Kurfürstenstr. 26, 10785 Berlin • Alarmaufschaltung: 24/7/365. • Aufschluss/Unscharfschaltung: Mo–Fr 05:45–06:15 Uhr. • Abschluss/Scharfschaltung: Mo–Fr 22:10–22:30 Uhr (15–20 Min). Mehrower Allee 52, 12687 Berlin • Alarmaufschaltung: 24/7/365. • Aufschluss/ Unscharfschaltung: Mo–Fr 05:30–06:15 Uhr; Sa 08:45–09:15 Uhr. • Abschluss/Scharfschaltung: Mo–Fr 23:00–23:30 Uhr; Sa 15:00–15:15 Uhr. • Kontrollanfahrten: allnächtlich 1× 22:00–06:00 Uhr und an Sa/So/Feiertagen 1× 06:00– 22:00 Uhr; 20–25 Min; Zeiten variieren. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnDeadline: Aug 19
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 149714 Kandinsky-Haus, Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund): Rudolf-Baschant-Straße 1-2, 13086 Berlin, Kunstverwaltung des Bundes (KVdB): Herbert-Bayer-Straße 5, 13086 Berlin, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, VOEK 079-25
Sicherheitsdienstleistungen für drei Liegenschaften in Berlin (ITZBund, KVdB, BImA): Stationärer Sicherheitsdienst Mo–Fr (exkl. Feiertage, 24.12., 31.12.) in Einfachbesetzung 05–09 und 17–21 Uhr, Doppelbesetzung 09–17 Uhr; Mobiler Sicherheitsdienst (Kontrollgänge à 30 Min.) Mo–So in Einfachbesetzung, nachts ein Gang, Samstag/Sonntag/Feiertage (inkl. 24.12., 31.12.) zwei Gänge tagsüber; Alarmdienst/NSL 24/7 mit VdS-SecurIP und DSL/Mobilfunk; Interventionsdienst Mo–Fr 21–05 Uhr, Sa/So/Feiertage 00–24 Uhr; Administrative Objektleitung Mo–Fr 07–15 Uhr telefonisch erreichbar. Bedarfsleistungen möglich. - Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-WiesbadenDeadline: Jul 20
Pforten- und Sicherheitsdienst
Hinweis: Bei dem gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um eine kurzfristig erforderliche Interimsvergabe aufgrund eines derzeit laufenden Nachprüfungsverfahrens im OV VG-0437-2025-0263 und der damit im Offenen Verfahren VG-0437-2025-0263 verbundenen Zuschlagssperre. Vertragsgegenstand ist der Sicherheitsdienst (Pforten- und Sicherheitsdienst) auf Grundlage der DIN 77200-1 im Polizeipräsidium Frankfurt am Main Pforte Nord und Süd. Die Leistung umfasst u.a. : - Zugangskontrolle, Besuchermanagement und Abwicklung des Besucherverkehrs: - Zufahrtskontrolle des Fahrzeugverkehrs - Ausführung der Parkplatzreservierungen - Erteilen von Auskünften an Besucherinnen und Besucher - Streifen- und Kontrollgänge innerhalb der Liegenschaft - Überwachung des Geländes über Monitor-, Schranken- und Vereinzelungsanlagen - Überwachung, Kontrolle und Bedienen von Alarmmelde- und Störungsanlagen - Mitwirkung bei Maßnahmen des Arbeits- und Brandschutzes - Entgegennahme und Weiterleitung von Briefsendungen - Ausführung von Beflaggung gemäß dem Hessischen Beflaggungserlass (ca. 12 Beflaggungstermine/Jahr) Der Pfortendienst ist an Pforte Nord an 2 Arbeitsplätzen rund um die Uhr und an Pforte Süd an Arbeitsplatz 1 von Mo. - Fr. von 7:30 bis 15:00 Uhr und Arbeitsplatz 2 von Mo., Di., Do., Fr. von 8:00 bis 20:00 Uhr sowie Mi. von 8:00 bis 18:00 Uhr sicherzustellen. Pro Jahr fallen für den AN ca. 22.500 Arbeitsstunden an. Zusätzlich fallen ca. 52 Arbeitsstunden pro Jahr für den Objektleiter an. - Stadt Ingelheim am RheinIngelheim am Rhein
Inhouse-Vergabe des Stadtbusses Ingelheim am Rhein
Die Stadt Ingelheim a.R. ist Aufgabenträgerin und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie beabsichtigt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste an ihr zukünftiges Gemeinschaftsunternehmen, die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH, zu erteilen. Neben den fahrplangebundenen Verkehrsangeboten verfolgt die Stadt Ingelheim a.R. das Ziel, die Netzstruktur künftig um flexible, in den ÖPNV integrierte Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu ergänzen. Gegenstand des beabsichtigten öDA sind Personenbeförderungsdienste mit Bussen auf den folgenden Linien und Gebieten: (1) Linie 604: Ober-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Sporkenheim – Rheinwelle – Büdesheim – Bingen (Mo-So/FT 60‘-Takt). (2) Linie 611: Nieder-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Frei-Weinheim (Mo-Fr 30‘-Takt, dabei zwischen Ingelheim Bahnhof und Frei-Weinheim bis 19 Uhr 15’Takt; Sa 30‘-Takt; So/FT 60‘-Takt). (3) Linie 612: Ober-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Frei-Weinheim (Mo-So/FT 60‘-Takt). (4) Linie 614: Heidenfahrt – Ingelheim Bahnhof – Ingelheim-West (Mo-Fr 60‘-Takt; Sa Angebot zwischen Ingelheim Bahnhof und Ingelheim-West 60‘-Takt). Die Linien 604, 611, 612 und 614 übernehmen zusätzlich morgens und mittags Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr. Die Bedienzeiten im Stadtbusverkehr sind: Mo-Fr 5 Uhr bis 21 Uhr (erste Fahrt Mo-Fr Ankunft 5:45 Uhr Bahnhof Ingelheim und letzte Fahrt Mo-Sa Abfahrt 20:15 Uhr), Sa 6:30 Uhr bis 21 Uhr, danach On-Demand-Verkehr. Sonn- und Feiertag von 10 Uhr bis 21 Uhr. Auf der Linie 614 wird an Sonntagen und Feiertagen kein Angebot vorgehalten. Der On-Demand-Verkehr soll Sonntag bis Donnerstag von 21 Uhr bis 23 Uhr sowie freitags und samstags von 21 Uhr bis 2 Uhr des Folgestages angeboten werden. Das Bediengebiet des On-Demand-Verkehrs ist noch zu definieren. Die Verkehrsleistung umfasst insgesamt ca. 549.000 Fahrplankilometer. Die Fahrpläne sind abrufbar unter: https://www.ingelheim.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/ausschreibungen/vergabe-bus-2027/. Es sind die Tarife und Beförderungsbedingungen des ZRNN Zweck-verband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund KöR anzuwenden bzw. anzuerkennen. Der Stadtverkehr ist mit batterieelektrischen Fahrzeugen durchzuführen. Die Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr können mit Diesel-Fahrzeugen durchgeführt werden (Fahrzeugkategorie B). Von den Verstärkerfahrten ist die Linie 611 mit einem Diesel-Gelenkbus zu bedienen. Der On-Demand-Verkehr wird zurzeit mit batterieelektrischen Fahrzeugen durchgeführt (optional kann in Zukunft auf kleinere Fahrzeugeinheiten zurückgegriffen werden). Die Mindestanforderungen zur Fahrzeugkategorie B können dem Kapitel 3.3.2 der Fortschreibung des Nahverkehrsplan ZRNN entnommen werden (https://www.rnn.info/fileadmin/0-Seiten/06-RNN/06-02_Ueber-den-RNN/06-02-03_Aufgabentraeger-ZRNN/PDF-Nahverkehrsplaene_2025/B1_NVP_2025_Stadt_Ing_V05.pdf). Der Betreiberin wird für die zuvor beschriebenen Beförderungsdienste ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a XIII PBefG erteilt. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ZRNN wurde vorab festgestellt, dass a) im Stadtgebiet weiterhin ein Angebot für die bisherigen Linienverkehre nachgefragt wird, welches b) nicht auf rein kommerzieller Basis, also ohne Ausgleich aus öffentlichen Mitteln erbracht werden kann und eine c) ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 III PBefG auch nicht über eine allgemeine Vorschrift (aV) sichergestellt werden kann, weil diese lediglich einen Ausgleich der Auswirkungen eines Höchsttarifs auf die Kosten und Einnahmen des Betreibers zulässt. Eine aV ist daher nicht geeignet, das erforderliche Angebot und die erforderliche Angebotsqualität zu finanzieren. Deshalb kommt nur ein öDA als Interventionsinstrument für die Gewährleistung der ausreichenden Verkehrsbedienung in Betracht. Aufgrund ihrer verkehrlichen und betrieblichen Abhängigkeit lassen sich positive Netzwerkeffekte im Stadtverkehr Ingelheim a.R. zudem nur durch eine Bündelung der Linien im Sinne des § 8a II i.V.m. § 13 IIa Satz 2 PBefG erreichen. Deshalb sollen einzelne Linien nicht eigenwirtschaftlich aus der gebündelten Gesamtleistung herausgelöst werden können. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan der Stadt Ingelheim a.R. in seiner jeweils geltenden Fassung (z.B. Änderung der Linienverkehre in Linienbedarfsverkehre) sowie an andere veränderte Umstände (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) angepasst werden kann. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf die Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplans und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, im gleichen Bedienungsgebiet neue Linien hinzukommen oder die heutigen Linien wegfallen. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2 „Zusätzliche Informationen“ verwiesen. - Stadt Ingelheim am RheinIngelheim am RheinDeadline: Jul 19
Inhouse-Vergabe des Stadtbusses Ingelheim am Rhein
Die Stadt Ingelheim a.R. ist Aufgabenträgerin und zuständige Behörde für die Vergabe von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Sie beabsichtigt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste an ihr zukünftiges Gemeinschaftsunternehmen, die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH, zu erteilen. Neben den fahrplangebundenen Verkehrsangeboten verfolgt die Stadt Ingelheim a.R. das Ziel, die Netzstruktur künftig um flexible, in den ÖPNV integrierte Linienbedarfsverkehre gemäß § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu ergänzen. Gegenstand des beabsichtigten öDA sind Personenbeförderungsdienste mit Bussen auf den folgenden Linien und Gebieten: (1) Linie 604: Ober-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Sporkenheim – Rheinwelle – Büdesheim – Bingen (Mo-So/FT 60‘-Takt). (2) Linie 611: Nieder-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Frei-Weinheim (Mo-Fr 30‘-Takt, dabei zwischen Ingelheim Bahnhof und Frei-Weinheim bis 19 Uhr 15’Takt; Sa 30‘-Takt; So/FT 60‘-Takt). (3) Linie 612: Ober-Ingelheim – Ingelheim Bahnhof – Frei-Weinheim (Mo-So/FT 60‘-Takt). (4) Linie 614: Heidenfahrt – Ingelheim Bahnhof – Ingelheim-West (Mo-Fr 60‘-Takt; Sa Angebot zwischen Ingelheim Bahnhof und Ingelheim-West 60‘-Takt). Die Linien 604, 611, 612 und 614 übernehmen zusätzlich morgens und mittags Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr. Die Bedienzeiten im Stadtbusverkehr sind: Mo-Fr 5 Uhr bis 21 Uhr (erste Fahrt Mo-Fr Ankunft 5:45 Uhr Bahnhof Ingelheim und letzte Fahrt Mo-Sa Abfahrt 20:15 Uhr), Sa 6:30 Uhr bis 21 Uhr, danach On-Demand-Verkehr. Sonn- und Feiertag von 10 Uhr bis 21 Uhr. Auf der Linie 614 wird an Sonntagen und Feiertagen kein Angebot vorgehalten. Der On-Demand-Verkehr soll Sonntag bis Donnerstag von 21 Uhr bis 23 Uhr sowie freitags und samstags von 21 Uhr bis 2 Uhr des Folgestages angeboten werden. Das Bediengebiet des On-Demand-Verkehrs ist noch zu definieren. Die Verkehrsleistung umfasst insgesamt ca. 549.000 Fahrplankilometer. Die Fahrpläne sind abrufbar unter: https://www.ingelheim.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/ausschreibungen/vergabe-bus-2027/. Es sind die Tarife und Beförderungsbedingungen des ZRNN Zweck-verband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund KöR anzuwenden bzw. anzuerkennen. Der Stadtverkehr ist mit batterieelektrischen Fahrzeugen durchzuführen. Die Verstärkerfahrten für den Schülerverkehr können mit Diesel-Fahrzeugen durchgeführt werden (Fahrzeugkategorie B). Von den Verstärkerfahrten ist die Linie 611 mit einem Diesel-Gelenkbus zu bedienen. Der On-Demand-Verkehr wird zurzeit mit batterieelektrischen Fahrzeugen durchgeführt (optional kann in Zukunft auf kleinere Fahrzeugeinheiten zurückgegriffen werden). Die Mindestanforderungen zur Fahrzeugkategorie B können dem Kapitel 3.3.2 der Fortschreibung des Nahverkehrsplan ZRNN entnommen werden (https://www.rnn.info/fileadmin/0-Seiten/06-RNN/06-02_Ueber-den-RNN/06-02-03_Aufgabentraeger-ZRNN/PDF-Nahverkehrsplaene_2025/B1_NVP_2025_Stadt_Ing_V05.pdf). Der Betreiberin wird für die zuvor beschriebenen Beförderungsdienste ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a XIII PBefG erteilt. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ZRNN wurde vorab festgestellt, dass a) im Stadtgebiet weiterhin ein Angebot für die bisherigen Linienverkehre nachgefragt wird, welches b) nicht auf rein kommerzieller Basis, also ohne Ausgleich aus öffentlichen Mitteln erbracht werden kann und eine c) ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 III PBefG auch nicht über eine allgemeine Vorschrift (aV) sichergestellt werden kann, weil diese lediglich einen Ausgleich der Auswirkungen eines Höchsttarifs auf die Kosten und Einnahmen des Betreibers zulässt. Eine aV ist daher nicht geeignet, das erforderliche Angebot und die erforderliche Angebotsqualität zu finanzieren. Deshalb kommt nur ein öDA als Interventionsinstrument für die Gewährleistung der ausreichenden Verkehrsbedienung in Betracht. Aufgrund ihrer verkehrlichen und betrieblichen Abhängigkeit lassen sich positive Netzwerkeffekte im Stadtverkehr Ingelheim a.R. zudem nur durch eine Bündelung der Linien im Sinne des § 8a II i.V.m. § 13 IIa Satz 2 PBefG erreichen. Deshalb sollen einzelne Linien nicht eigenwirtschaftlich aus der gebündelten Gesamtleistung herausgelöst werden können. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan der Stadt Ingelheim a.R. in seiner jeweils geltenden Fassung (z.B. Änderung der Linienverkehre in Linienbedarfsverkehre) sowie an andere veränderte Umstände (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) angepasst werden kann. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf die Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplans und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, im gleichen Bedienungsgebiet neue Linien hinzukommen oder die heutigen Linien wegfallen. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 5.1.2 „Zusätzliche Informationen“ verwiesen. - Stadt Bad MünstereifelBad MünstereifelDeadline: Aug 05
LKW mit Kran
Ersatzbeschaffung eines Lkw für den städtischen Bauhof der Stadt Bad Münstereifel. 1. Allgemeines: Der Zuschlag umfasst den Fahrzeugbau mit allen notwenigen Anpassungen für die erforderliche Kommunaltechnik für die vorhandene Winterdienstausrüstung. Zudem beinhaltet er die Lieferung, Übergabe und Inbetriebnahme eines neuen bzw. Vorführ-LKWs mit weniger als 200 Betriebsstunden, um den aktuellen gebrauchten LKW zu ersetzten. Derzeit befindet sich auf dem Bauhof ein LKW des Herstellers Mercedes-Benz, Typ Axor 1833 AK, ausgestattet mit Kommunaltechnik und einem Hiab Hidou 111 BS-2 (maximale Ausladung: 7,40 M), Baujahr 2013. Es ist essenziel, dass das neue Fahrzeug vollständig zulassungsfähig und normkonform angeboten wird. Die Gesamtmaße sollte sehr ähnlich zum aktuellen Fahrzeug sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass früher für kommunale Dienst Fahrzeuge aufgelastet werden konnten, sodass das bisherige Fahrzeug mit ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 Tonnen auf 21 Tonnen zugelassen war. Heut ist eine solche Auflastung jedoch nicht mehr möglich, und somit ist das Fahrzeug nur noch für das ursprüngliche Gewicht zugelassen. Demzufolge besteht eine Überladung mit der Winterdienstausrüstung plus Streusalz vor. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass der aufgesetzte Kran eine zusätzliche Ausschubfunktion besitzen soll, wodurch sich die Reichweite um ca. 2,50 Meter erhöht. 2. Gegenstand der Leistung: - Lieferung eines neunen LKW´s (alt. Vorführmaschine) gemäß den technischen Spezifikationen und Anforderungen, die in der Bewertungsmatrix des Bauhofs festgelegt sind. - Übergabe, Einweisung und Inbetriebnahme der Maschine vor Ort. 3. Technische Anforderungen: - Die technischen Spezifikationen und Merkmale des Lastkraftwagens sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen, die folgende Aspekte umfasst: LKW = 1.Preis / 2. Zustand / 3. Grundbasis / 4. Zulassung / 5. Motor / 6. Getriebe / 7. Achsen / 8. Federung / 9. Bremsanlage / 10. Reifen / 11. Batterie / 12. Tank / 13. Spiegel / 14. Licht + Sicht / 15. Fahrerhaus / 16. Fahrerarbeitsplatz / 17. Sitze / 18. Assistenzsysteme / 19. Schnittstellen zum Anhänger / 20. Werksaufbauten und Schnittstellen für Aufbauten / 21. Kipperaufbau / 22. Zusatzausstattung / 23. Dokumente Kranaufbau = 24. Grundgerät / 25. Stützen / 26. Kran / 27. Funkfernsteuerung / 28. Beleuchtung / 29. Anbaugeräte 4. Einsatzbereiche: Während seiner aktuellen Einsatzzeit auf dem Bauhof wurde der LKW täglich für alle anfallenden Arbeiten in der Straßen- Allgemein und Grünunterhaltung im Stadtgebiet Bad Münstereifel eingesetzt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem An- und Abtransport von Schüttgütern, das verladen und Abtransportieren von Grünschnitten sowie Asphalttransporte in einem Thermobehälter. Zudem werden sämtliche Sondertransporte für andere städtischen Fachämter durchgeführt. In den vergangenen Jahren hat sich zudem gezeigt, dass der LKW auch bei Veranstaltungen sowie bei vermehrt auftretenden Starkwetterereignissen eingesetzt wurde. Er wird verwendet, um verstopfte Durchlässe und Rechen abzufahren und diese mit Hilfe des Kranes und der angebauten Zange (Greifer) zu reinigen. Darüber hinaus transportiert er, wenn erforderlich, Gitterboxen, die mit Sandsäcken bestückt sind, und kann diese dank seines Kranes direkt an den betroffenen Stellen abladen. Zusätzlich wird der LKW im Winterdienst eingesetzt, ausgestattet mit Streuautomaten und Schneeschild. 5. Sonstige Anforderungen: - Es soll wieder festen Mitarbeitern des Bauhofs zugeordnet werden können. - Die Lieferung umfasst auch die erforderliche Schulung des Bedienpersonals sowie eine Einweisung in die Bedingung und Wartung. 6. Qualitätssicherung: Der Anbieter stellt sicher, dass das Fahrzeug den geltenden Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards sowie den Zulassungskriterien entspricht. Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.- Deadline: May 11
Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Kreisstadt Neunkirchen.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.