Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn
Konzessionsvergabe über die Bewirtschaftung der Kantinenräume und der Cafeteria des BMI am Standort Alt Moabit.
Bewirtschaftung der Kantinenräume und der Cafeteria des BMI am Standort Alt Moabit für vier Jahre, optional um ein weiteres Jahr verlängerbar. Die Leistung wird als ein Los vergeben.
Canteen Operation
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Published:
- May 24, 2026
- Deadline:
- June 22, 2026
- Topic:
- Canteen Operation
Tender description
Bewirtschaftung der Kantinenräume und der Cafeteria des BMI am Standort Alt Moabit für vier Jahre, optional um ein weiteres Jahr verlängerbar. Die Leistung wird als ein Los vergeben.
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Rehazentrum Gesundheit Nordhessen GmbHKassel1. Gegenstand der Leistung Gegenstand der Leistung ist die Sicherstellung einer kontinuierlichen, qualitätsgesicherten und organisatorisch in den rehabilitativen Tagesablauf integrierten Speiseversorgung für Patient*innen der Rehazentrum Gesundheit Nordhessen GmbH am Standort Wilhelmshöher Allee 91, 34121 Kassel. Die Leistung betrifft insbesondere Patient*innen der: - ganztägig ambulanten orthopädischen Rehabilitation, - ganztägig ambulanten kardiologischen Rehabilitation, - ganztägig erweiterten ambulanten Physiotherapie - sowie des Präventionsprogramms RV Fit der Deutschen Rentenversicherung. Beschafft wird ausschließlich die Dienstleistung der Speiseversorgung. Eine Anmietung von Räumlichkeiten durch die Rehazentrum Gesundheit Nordhessen GmbH ist nicht Gegenstand der Beschaffung. Die Speiseversorgung erfolgt vielmehr innerhalb bereits vorhandener gastronomischer Räumlichkeiten des Leistungserbringers innerhalb der Liegenschaft Wilhelmshöher Allee 91. 2. Leistungsort und strukturelle Anforderungen Die Leistungserbringung hat zwingend innerhalb der Liegenschaft Wilhelmshöher Allee 91, 34121 Kassel, zu erfolgen. Die Patient*innen dürfen zur Inanspruchnahme der Speiseversorgung die Liegenschaft nicht verlassen müssen. Hintergrund hierfür sind insbesondere: - die eingeschränkte Mobilität eines Teils der Rehabilitand*innen, - die Anforderungen an Patientensicherheit und durchgängigen Versicherungsschutz, - die organisatorische Einbindung der Speiseversorgung in den Rehabilitationsablauf, - die zeitlich eng getakteten Therapie- und Pausenstrukturen, - sowie die Struktur- und Qualitätsanforderungen der Kostenträger. Die Speiseversorgung muss barrierefrei erreichbar sein. Eine Anbindung an die Räumlichkeiten des Rehazentrums über bestehende Erschließungssysteme, insbesondere Aufzüge, muss gewährleistet sein. Nicht geschuldet ist eine Lieferung von Speisen in Räumlichkeiten des Reha-Zentrums. Eine solche Lösung ist aufgrund fehlender geeigneter Flächen für Ausgabe, Lagerung, Logistik und Bewirtschaftung nicht Gegenstand dieser Beschaffung. 3. Art und Umfang der Leistung Der Leistungserbringer stellt an den vereinbarten Versorgungstagen täglich eine Mahlzeit je teilnehmender Patientin beziehungsweise je teilnehmendem Patienten bereit. Die Leistung umfasst insbesondere: - Bereitstellung frisch zubereiteter Mahlzeiten, - Vorhaltung einer bedarfsgerechten Menüauswahl, - Berücksichtigung besonderer Ernährungsanforderungen, - Organisation und Durchführung der Essensausgabe, - Bereitstellung der erforderlichen Räumlichkeiten, - Bereitstellung von Geschirr, Besteck und sonstiger gastronomischer Infrastruktur, - Reinigung der eingesetzten Infrastruktur im Verantwortungsbereich des Leistungserbringers, - Einhaltung der einschlägigen Hygiene- und Lebensmittelstandards, - organisatorische Abstimmung mit den Therapie- und Zeitstrukturen des Reha-Zentrums. Die gesamte für die Verköstigung erforderliche gastronomische Infrastruktur wird durch den Leistungserbringer gestellt. Hierzu zählen insbesondere Gastraum, Küche, Ausgabe, Geschirr, Besteck, Möblierung, Personal und betriebliche Abläufe. 4. Zeitliche Einbindung in den Rehabilitationsablauf Die Speiseversorgung muss in die bestehenden Therapie- und Ablaufstrukturen der ambulanten Rehabilitation integrierbar sein. Die Verköstigung erfolgt grundsätzlich innerhalb eines täglichen Zeitfensters von circa zwei bis vier Stunden. Innerhalb dieses Zeitfensters werden Patient*innengruppen in abgestimmten Intervallen zur Speiseversorgung entsendet. Als Orientierungsgröße ist von Gruppen mit etwa 15 bis 30 Personen auszugehen, die jeweils innerhalb eines Zeitfensters von circa 30 Minuten versorgt werden müssen. Der Leistungserbringer muss sicherstellen, dass diese Taktung organisatorisch abbildbar ist und die Patient*innenversorgung ohne relevante Verzögerung des rehabilitativen Tagesablaufs erfolgen kann. 5. Mengenrahmen Die konkrete Anzahl der täglich zu versorgenden Patient*innen ist abhängig von Belegung, Auslastung, saisonalen Schwankungen sowie der jeweiligen Programmstruktur. Als Orientierungsrahmen ist von circa 60 bis 150 Mahlzeiten pro Versorgungstag auszugehen. Die genaue tägliche Anzahl wird durch das Rehazentrum nach den jeweiligen organisatorischen Möglichkeiten vorab mitgeteilt beziehungsweise abgestimmt. Ein Anspruch auf eine feste Mindestabnahmemenge besteht nicht. 6. Inhaltliche Anforderungen an die Speiseversorgung Die angebotenen Mahlzeiten müssen ernährungsphysiologisch ausgewogen, patientengerecht und für den rehabilitativen Kontext geeignet sein. Der Leistungserbringer hat mindestens folgende Kostformen beziehungsweise Angebotsoptionen vorzuhalten: - Normalkost, - vegetarische Kost, - vegane Kost, - laktosefreie Kost, - glutenfreie Kost. Weitere bedarfsgerechte Anpassungen sollen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten berücksichtigt werden, sofern sie im Einzelfall erforderlich und organisatorisch umsetzbar sind. Die Speisen müssen in Qualität, Temperatur, Darreichung und Zusammensetzung geeignet sein, eine verlässliche Patient*innenversorgung im Rahmen der ganztägig ambulanten Rehabilitation sicherzustellen. 7. Hygiene, Lebensmittelrecht und Qualitätssicherung Der Leistungserbringer ist verpflichtet, sämtliche für seinen Betrieb einschlägigen lebensmittelrechtlichen, hygienerechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen an: - Lebensmittelhygiene, - sachgerechte Lagerung und Verarbeitung von Lebensmitteln, - Allergenkennzeichnung, - Temperaturführung, - Personalhygiene, - Reinigung und Desinfektion, - sowie Dokumentationspflichten im gastronomischen Betrieb. 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