Rheinbahn AGDüsseldorfTED
Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings bei der Rheinbahn AG
Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings zu vergeben. Der beschaffungsgegenständliche Vertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehme...
Seminars
No credit card · Instant access
Content at a glance
Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings zu vergeben. Der beschaffungsgegenständliche Vertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragne...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Rheinbahn AG
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Seminars
Tender description
Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings zu vergeben. Der beschaffungsgegenständliche Vertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Trainings sind zielgruppenspezifisch zu konzipieren und richten sich insbesondere an folgende Mitarbeitendengruppen: - Fahrdienst (z. B. Bus- und Stadtbahnfahrer*innen) - Mitarbeitende der Leitstelle Die inhaltliche und didaktische Ausgestaltung der Trainings hat die unterschiedlichen organisatorischen und arbeitsplatzspezifischen Rahmenbedingungen dieser Zielgruppen zu berücksichtigen. Insbesondere sind die besonderen Anforderungen hinsichtlich Verantwortung, sicherheitsrelevanter Tätigkeit, Zeitdruck, Umgang mit Störungen sowie Konfliktsituationen im Kundenkontakt angemessen zu berücksichtigen. Die Leistung umfasst insbesondere: - Zielgruppenspezifische Konzeption der Lerninhalte - Aufbereitung sämtlicher Trainingsunterlagen im Corporate Design der Rheinbahn - Terminkoordination in enger Abstimmung mit der Projektleitung der Rheinbahn - Erstellung eines geeigneten Evaluationsbogens sowie Sicherstellung der strukturierten Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse Die Trainings sind als zweitägige Präsenzveranstaltungen auszugestalten. Pro Training sind jeweils 15 Teilnehmende vorgesehen. Es sind 45 Trainingsdurchläufe pro Jahr durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl um bis zu 10 zusätzliche Trainingsdurchgänge pro Jahr zu erhöhen. Die Durchführung der Trainingstage erfolgt vorwiegend in den Zeiträumen Q1/Anfang Q2 sowie Ende Q3 und Q4. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme einer bestimmten Mindestanzahl an Trainingsdurchläufen über die initiale Beauftragung hinaus besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, während der gesamten Laufzeit weitere Abrufe im Rahmen der vereinbarten Kontingente vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist zur Leistungserbringung im Falle eines Abrufs verpflichtet.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
10- Rheinbahn AGDüsseldorf
Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings bei der Rheinbahn AG
Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings zu vergeben. Der beschaffungsgegenständliche Vertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. - Klinikum Fürth (Anstalt des öffentlichen Rechts)Fürth
Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma
Für das gegenständliche Vergabeverfahren haben sich 12 Krankenhausträger mit 26 Standorten und rund 7.400 stationären Betten nebst deren verbundene Einrichtungen zusammengeschlossen und beabsichtigen eine gemeinsame Auftragsvergabe durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma mit einem Unternehmen als Auftragnehmer („Beschaffungsvorhaben“). Die Vorbereitung, Konzeption und Durchführung des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens wird von der Klinik-Kompetenz-Bayern eG („KKB“) für die vorstehenden Auftraggeber koordiniert. Die KKB ist ein freiwilliger Verbund, dem derzeit insgesamt 32 Träger mit 61 leistungs-starken kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken sowie Medizinischen Versorgungszentren („Mitglieder“) im Freistaat Bayern angehören. Die in der KKB zusammengeschlossenen Mitglieder betreuen derzeit rund 13.000 akut stationäre Betten mit insgesamt ca. 1,6 Mio. Patienten pro Jahr. Durch die Bündelung der Bedarfe der einzelnen Krankenhäuser und die gemeinsame Beauftragung sowie zentrale Steuerung von Dienstleistern können Projekte effektiver umgesetzt werden als in kleineren Einzelvorhaben. Das Gesamtbeschaffungsvolumen im Bereich der Arzneimittel, der apothekenpflichtigen Medikalprodukte und dem Apothekenbedarf der Auftraggeber beträgt derzeit rund EUR 120 Mio. (netto) pro Jahr. Das Mindestabrufvolumen beträgt während der Vertragslaufzeit EUR 80 Mio. (netto) pro Jahr und das Höchstabrufvolumen EUR 180 Mio. (netto) pro Jahr. Die Rahmenvereinbarung wird gemäß § 21 Abs. 2 und 3 VgV zwischen den benannten Auftraggebern einerseits und einem Vertragspartner als Auftragnehmer andererseits abgeschlossen. Der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils durch Beauftragung des Auftragnehmers durch den jeweiligen Auftraggeber im Wege eines Einzelabrufs. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen: • Fachliche Beschaffungsunterstützung (Vorbereitung, Verhandlung und Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträge sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit den Auftraggebern) im klinischen Bereich bezogen auf Arzneimittel, apothekenpflichtige Medikalprodukte und Apothekenbedarf. • Weitere fachliche Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen in den betreffenden Bereichen. Nach Erteilung des Auftrages (Zuschlag) ist beabsichtigt, in einem ersten Schritt zunächst die Vorbereitung und Durchführung der Leistungsübernahme durch den Auftragnehmer für die KKB und sämtliche betreffenden Mitglieder zu realisieren (Transitionsphase), um dann in einem zweiten Schritt zum 1.1.2027 die auftragsgegenständlichen Leistungen unterbrechungsfrei und vollumfänglich für die KKB und die weiteren Auftraggeber erbringen zu können. - Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorf
Fortführung und Weiterentwicklung des Skalierungsprogramms "Scale-up.NRW" - Konzeption, Ausbau und operative Umsetzung
Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen. Im Kern ist Aufgabe des zukünftigen Auftragnehmers: 1. Konzeption der Fortführung und Weiterentwicklung von Scale-up.NRW Der Auftragnehmer erarbeitet ein Konzept, in dem dargestellt ist, wie das Programm Scale-up.NRW im Zeitraum ab 2026 aussehen soll. Das Konzept muss folgende Leistungen enthalten: a) Aufbau von Scale-up.NRW - Programm und Community Scale-up.NRW soll sich auch in der Fortführung als ein hochselektives Skalierungsprogramm für die besten Start-ups in Nordrhein-Westfalen verstehen, die bereits nachhaltigen Umsatz erzielen und über ein signifikant großes und erfahrenes Managementteam und Personal verfügen. Bei den teilnehmenden Unternehmen soll es sich um Start-ups handeln, die das Potential haben, sich zu einem international operierenden Unternehmen zu entwickeln. Ein kohortenbasiertes Programm wie bislang soll auch künftig fortgesetzt werden. Dabei können jedoch andere oder neuartige Schwerpunkte gesetzt werden, von der Kohortendauer über die Programmgestaltung bis hin zu den individuellen Begleitungsleistungen durch den Auftragnehmer. Verpflichtend gilt jedoch, dass pro Jahr eine Kohorte mit 10 bis 20 Start-ups starten soll. Die Programmdauer pro Kohorte soll bei 12 bis 24 Monaten liegen. Das Programm muss ein klares und transparentes Leistungsversprechen formulieren, welches Gründerinnen und Gründer davon überzeugt, sich für den kompletten Zeitraum der Kohorte in dem Programm zu engagieren. Zusätzlich zum kohortenbasierten Programm (1. Säule) soll sich Scale-up.NRW künftig auch als Community (2. Säule) verstehen, die einerseits Start-ups nach Abschluss der Programmkohorten bindet, andererseits aber auch weitere relevante Start-ups und Scale-ups einbezieht. So soll möglichst viel des im Ökosystem vorhandenen Skalierungswissens gebündelt und für das landesweite Ökosystem nutzbar gemacht werden. b) Mediakonzept, Kommunikationsstrategie, bestehende Wort-Bild-Marke Ergänzend zur Repräsentanz und Sichtbarkeit des Programmteams entwickelt der Auftragnehmer ein Mediakonzept und eine Kommunikationsstrategie. Ziel ist, einerseits das Angebot von Scale-up.NRW bei den relevanten Zielgruppen bekannt zu machen, andererseits den programminvolvierten Start-ups zusätzliche Sichtbarkeit zu verschaffen. Fortlaufende Mediaaktivitäten sind notwendig, um über Fortschritte und Er-folge der Teilnehmenden zeitnah zu informieren. Ziel der systematischen, zielgruppengerechten Kommunikation des Programms ist es, den Bekanntheitsgrad und das Renommee des Programms national wie international kontinuierlich zu steigern und eine hohe Außenwirkung im Sinne des Brandings zu erzielen. 2. Umsetzung des Konzepts Im Rahmen der Umsetzung des Konzepts sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen: · Umsetzung der im abgestimmten Konzept skizzierten Maßnahmen; · Budgetsteuerung, -kontrolle und -abrechnung; · Wirksamkeitskontrolle des Skalierungsprogramms durch ein mit dem Auftraggeber zu entwickelndes Kennzahlen-System (KPIs) und einen fortlaufenden Planungs-, Budgetierungs- und Berichtsprozess; · Mindestens vierteljährliche strukturierte Abstimmungstermine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur strategischen Steuerung des Programms. Gegenstand dieser Termine sind insbesondere der Umsetzungsstand der Leistungen, die Zielerreichung anhand vereinbarter Kennzahlen, wesentliche Entwicklungen sowie ggf. erforderliche Anpassungs- und Entscheidungsbedarfe. · Kontinuierliche Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie kurzfristige Einzelabsprachen für Situationen mit besonderem Klärungsbedarf. - Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorf
Fortführung und Weiterentwicklung des Skalierungsprogramms "Scale-up.NRW" - Konzeption, Ausbau und operative Umsetzung
Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen. Im Kern ist Aufgabe des zukünftigen Auftragnehmers: 1. Konzeption der Fortführung und Weiterentwicklung von Scale-up.NRW Der Auftragnehmer erarbeitet ein Konzept, in dem dargestellt ist, wie das Programm Scale-up.NRW im Zeitraum ab 2026 aussehen soll. Das Konzept muss folgende Leistungen enthalten: a) Aufbau von Scale-up.NRW - Programm und Community Scale-up.NRW soll sich auch in der Fortführung als ein hochselektives Skalierungsprogramm für die besten Start-ups in Nordrhein-Westfalen verstehen, die bereits nachhaltigen Umsatz erzielen und über ein signifikant großes und erfahrenes Managementteam und Personal verfügen. Bei den teilnehmenden Unternehmen soll es sich um Start-ups handeln, die das Potential haben, sich zu einem international operierenden Unternehmen zu entwickeln. Ein kohortenbasiertes Programm wie bislang soll auch künftig fortgesetzt werden. Dabei können jedoch andere oder neuartige Schwerpunkte gesetzt werden, von der Kohortendauer über die Programmgestaltung bis hin zu den individuellen Begleitungsleistungen durch den Auftragnehmer. Verpflichtend gilt jedoch, dass pro Jahr eine Kohorte mit 10 bis 20 Start-ups starten soll. Die Programmdauer pro Kohorte soll bei 12 bis 24 Monaten liegen. Das Programm muss ein klares und transparentes Leistungsversprechen formulieren, welches Gründerinnen und Gründer davon überzeugt, sich für den kompletten Zeitraum der Kohorte in dem Programm zu engagieren. Zusätzlich zum kohortenbasierten Programm (1. Säule) soll sich Scale-up.NRW künftig auch als Community (2. Säule) verstehen, die einerseits Start-ups nach Abschluss der Programmkohorten bindet, andererseits aber auch weitere relevante Start-ups und Scale-ups einbezieht. So soll möglichst viel des im Ökosystem vorhandenen Skalierungswissens gebündelt und für das landesweite Ökosystem nutzbar gemacht werden. b) Mediakonzept, Kommunikationsstrategie, bestehende Wort-Bild-Marke Ergänzend zur Repräsentanz und Sichtbarkeit des Programmteams entwickelt der Auftragnehmer ein Mediakonzept und eine Kommunikationsstrategie. Ziel ist, einerseits das Angebot von Scale-up.NRW bei den relevanten Zielgruppen bekannt zu machen, andererseits den programminvolvierten Start-ups zusätzliche Sichtbarkeit zu verschaffen. Fortlaufende Mediaaktivitäten sind notwendig, um über Fortschritte und Er-folge der Teilnehmenden zeitnah zu informieren. Ziel der systematischen, zielgruppengerechten Kommunikation des Programms ist es, den Bekanntheitsgrad und das Renommee des Programms national wie international kontinuierlich zu steigern und eine hohe Außenwirkung im Sinne des Brandings zu erzielen. 2. Umsetzung des Konzepts Im Rahmen der Umsetzung des Konzepts sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen: · Umsetzung der im abgestimmten Konzept skizzierten Maßnahmen; · Budgetsteuerung, -kontrolle und -abrechnung; · Wirksamkeitskontrolle des Skalierungsprogramms durch ein mit dem Auftraggeber zu entwickelndes Kennzahlen-System (KPIs) und einen fortlaufenden Planungs-, Budgetierungs- und Berichtsprozess; · Mindestens vierteljährliche strukturierte Abstimmungstermine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur strategischen Steuerung des Programms. Gegenstand dieser Termine sind insbesondere der Umsetzungsstand der Leistungen, die Zielerreichung anhand vereinbarter Kennzahlen, wesentliche Entwicklungen sowie ggf. erforderliche Anpassungs- und Entscheidungsbedarfe. · Kontinuierliche Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie kurzfristige Einzelabsprachen für Situationen mit besonderem Klärungsbedarf. - Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorf
Fortführung und Weiterentwicklung des Skalierungsprogramms "Scale-up.NRW" - Konzeption, Ausbau und operative Umsetzung
Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen. Im Kern ist Aufgabe des zukünftigen Auftragnehmers: 1. Konzeption der Fortführung und Weiterentwicklung von Scale-up.NRW Der Auftragnehmer erarbeitet ein Konzept, in dem dargestellt ist, wie das Programm Scale-up.NRW im Zeitraum ab 2026 aussehen soll. Das Konzept muss folgende Leistungen enthalten: a) Aufbau von Scale-up.NRW - Programm und Community Scale-up.NRW soll sich auch in der Fortführung als ein hochselektives Skalierungsprogramm für die besten Start-ups in Nordrhein-Westfalen verstehen, die bereits nachhaltigen Umsatz erzielen und über ein signifikant großes und erfahrenes Managementteam und Personal verfügen. Bei den teilnehmenden Unternehmen soll es sich um Start-ups handeln, die das Potential haben, sich zu einem international operierenden Unternehmen zu entwickeln. Ein kohortenbasiertes Programm wie bislang soll auch künftig fortgesetzt werden. Dabei können jedoch andere oder neuartige Schwerpunkte gesetzt werden, von der Kohortendauer über die Programmgestaltung bis hin zu den individuellen Begleitungsleistungen durch den Auftragnehmer. Verpflichtend gilt jedoch, dass pro Jahr eine Kohorte mit 10 bis 20 Start-ups starten soll. Die Programmdauer pro Kohorte soll bei 12 bis 24 Monaten liegen. Das Programm muss ein klares und transparentes Leistungsversprechen formulieren, welches Gründerinnen und Gründer davon überzeugt, sich für den kompletten Zeitraum der Kohorte in dem Programm zu engagieren. Zusätzlich zum kohortenbasierten Programm (1. Säule) soll sich Scale-up.NRW künftig auch als Community (2. Säule) verstehen, die einerseits Start-ups nach Abschluss der Programmkohorten bindet, andererseits aber auch weitere relevante Start-ups und Scale-ups einbezieht. So soll möglichst viel des im Ökosystem vorhandenen Skalierungswissens gebündelt und für das landesweite Ökosystem nutzbar gemacht werden. b) Mediakonzept, Kommunikationsstrategie, bestehende Wort-Bild-Marke Ergänzend zur Repräsentanz und Sichtbarkeit des Programmteams entwickelt der Auftragnehmer ein Mediakonzept und eine Kommunikationsstrategie. Ziel ist, einerseits das Angebot von Scale-up.NRW bei den relevanten Zielgruppen bekannt zu machen, andererseits den programminvolvierten Start-ups zusätzliche Sichtbarkeit zu verschaffen. Fortlaufende Mediaaktivitäten sind notwendig, um über Fortschritte und Er-folge der Teilnehmenden zeitnah zu informieren. Ziel der systematischen, zielgruppengerechten Kommunikation des Programms ist es, den Bekanntheitsgrad und das Renommee des Programms national wie international kontinuierlich zu steigern und eine hohe Außenwirkung im Sinne des Brandings zu erzielen. 2. Umsetzung des Konzepts Im Rahmen der Umsetzung des Konzepts sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen: · Umsetzung der im abgestimmten Konzept skizzierten Maßnahmen; · Budgetsteuerung, -kontrolle und -abrechnung; · Wirksamkeitskontrolle des Skalierungsprogramms durch ein mit dem Auftraggeber zu entwickelndes Kennzahlen-System (KPIs) und einen fortlaufenden Planungs-, Budgetierungs- und Berichtsprozess; · Mindestens vierteljährliche strukturierte Abstimmungstermine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur strategischen Steuerung des Programms. Gegenstand dieser Termine sind insbesondere der Umsetzungsstand der Leistungen, die Zielerreichung anhand vereinbarter Kennzahlen, wesentliche Entwicklungen sowie ggf. erforderliche Anpassungs- und Entscheidungsbedarfe. · Kontinuierliche Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie kurzfristige Einzelabsprachen für Situationen mit besonderem Klärungsbedarf. - Stadtwerke Postdam GmbHPotsdam
Revier- & Sicherheitsdienstleistungen
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für eine Vielzahl von Liegenschaften und betrieblichen Einrichtungen des Auftraggebers. Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage einer funktional und leistungsbezogen formulierten Leistungsbeschreibung und dient der Sicherstellung eines angemessenen und durchgehend verlässlichen Sicherheitsniveaus unter Berücksichtigung unterschiedlicher objektbezogener Anforderungen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Durchführung von regelmäßigen und anlassbezogenen Revierkontrollen in Form von Kontrollgängen und Kontrollfahrten zur Überprüfung von Gebäuden, technischen Anlagen und Außenbereichen. Hierbei sind vorgegebene Kontrollrouten, Zeitfenster sowie objektspezifische Anforderungen einzuhalten. Festgestellte Abweichungen oder sicherheitsrelevante Ereignisse sind unverzüglich zu erfassen, zu bewerten und entsprechend den Vorgaben zu melden und zu dokumentieren. Weiterhin umfasst die Leistung die Durchführung von Öffnungs- und Schließdiensten, einschließlich der ordnungsgemäßen Sicherung von Gebäuden und Anlagen sowie der Kontrolle sicherheitsrelevanter Zustände. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Leistung ist die Entgegennahme und Bearbeitung von Alarmmeldungen über eine durchgehend betriebene Notruf- und Serviceleitstelle. Die Alarmbearbeitung erfolgt auf Grundlage festgelegter Maßnahmen- und Eskalationsprozesse und umfasst insbesondere die Bewertung von Meldungen, die Steuerung von Interventionsmaßnahmen sowie die Information definierter Ansprechpartner oder externer Stellen. Ergänzend hierzu sind Interventionsleistungen zu erbringen, bei denen im Alarm- oder Ereignisfall unverzüglich Maßnahmen vor Ort einzuleiten sind. Dies umfasst insbesondere die Anfahrt zum Einsatzort innerhalb der festgelegten Reaktionszeiten, die Durchführung einer Lagefeststellung sowie die Einleitung geeigneter Maßnahmen im Rahmen der übertragenen Befugnisse einschließlich vollständiger Dokumentation. Darüber hinaus können ergänzende Leistungen, insbesondere im Bereich der Zutrittskontrolle, Besuchersteuerung sowie Empfangs- und Servicedienste, beauftragt werden. Diese Leistungen sind optional und werden ausschließlich bei gesondertem Abruf durch den Auftraggeber erbracht. Der Abruf sämtlicher Leistungen erfolgt objektspezifisch und bedarfsgerecht im Rahmen des abgeschlossenen Rahmenvertrages. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Mindestleistungsvolumen besteht nicht. Die Beschaffung dient dem Ziel, eine einheitliche, zuverlässige und wirtschaftliche Sicherheitsdienstleistung sicherzustellen, die geeignet ist, Gefahren frühzeitig zu erkennen, unbefugte Zugriffe zu verhindern sowie Personen, Sachwerte und betriebliche Infrastruktur angemessen zu schützen. Zugleich soll die Leistungserbringung einen störungsfreien Betrieb der betreuten Liegenschaften unterstützen und unterschiedliche Nutzungsprofile, insbesondere auch Bereiche mit Publikumsverkehr sowie technisch sensible Anlagen, angemessen berücksichtigen. Die Leistungserbringung hat unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Leistungsparameter, insbesondere hinsichtlich Reaktionszeiten, Einsatzverfügbarkeit und Kontrollintervalle, zu erfolgen. Diese Anforderungen stellen wesentliche Leistungspflichten dar. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche eingesetzten personellen, organisatorischen und technischen Ressourcen geeignet sind, die geschuldeten Leistungen zuverlässig und ordnungsgemäß zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere qualifiziertes und geeignetes Personal, eine leistungsfähige Leitstellenstruktur, geeignete Einsatzmittel sowie Systeme zur Steuerung, Durchführung und Dokumentation der Leistungen. Sämtliche Leistungen sind vollständig, nachvollziehbar und prüffähig zu dokumentieren, sodass eine transparente Kontrolle und Bewertung der Leistungserbringung ermöglicht wird. Die Dokumentation hat insbesondere die Durchführung von Kontrollleistungen, die Bearbeitung von Alarmen, Interventionsmaßnahmen sowie besondere Vorkommnisse zu umfassen und ist dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. Die Leistungserbringung hat unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Anforderungen zu erfolgen. Hierzu zählen insbesondere die Vorgaben des Bewachungsrechts sowie die Einhaltung arbeits-, sozial- und datenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Anforderungen sind so ausgestaltet, dass sie eine diskriminierungsfreie Teilnahme am Wettbewerb ermöglichen und gleichzeitig eine hinreichend bestimmte und vergleichbare Angebotsgrundlage gewährleisten. Der Rahmenvertrag regelt die allgemeinen Bedingungen der Leistungserbringung. Einzelne Leistungen werden durch Abrufe innerhalb des vertraglich definierten Rahmens konkretisiert. Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistungserbringung bestimmen sich nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers sowie den objektspezifischen Anforderungen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHN/ADeadline: Jul 01
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHN/ADeadline: Jun 26
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)KarlsruheDeadline: Jul 20
Skalierbare KI-Lösung zur automatisierten Metadatenanreicherung technischer Unterlagen des Baubestandswerks (MetaBBW)
'- sowie die Unterlagen und zugehörigen Metadaten in die DVtU überführen. Für diesen Anwendungsbereich ist ein "Human-in-the-Loop"-Ansatz verpflichtend vorzusehen, sodass erzeugte Metadaten und Verarbeitungsergebnisse vor der Übernahme geprüft, korrigiert und freigegeben werden können. b. Optimierung bestehender Metadaten - mindestens 20.000, maximal 1.000.000 TUs (Leistungsteil B) Für TUs, die bereits in der DVtU vorhanden sind, jedoch eine unzureichende oder fehlerhafte Metadatenqualität aufweisen, muss die KI-Pipeline eine Optimierung der vorhandenen Metadaten unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Erkennung unvollständiger oder inkonsistenter Metadaten, die Durchführung fachlicher Plausibilitätsprüfungen, die Harmonisierung von Schreibweisen, die Erkennung potenzieller Dubletten sowie die Generierung fachlicher Korrekturvorschläge. Hierzu müssen bestehende TUs einschließlich vorhandener Metadaten aus der DVtU exportiert, analysiert und durch die KI-Pipeline verarbeitet werden können. Die geänderten bzw. optimierten Metadaten müssen durch fachkundige Personen auf Seiten des Auftraggebers überprüft, korrigiert und freigegeben werden können. Auch in diesem Anwendungsbereich ist ein "Human-in-the-Loop"-Ansatz verpflichtend vorzusehen. Das Projekt wird agil und in mehreren Stufen durchgeführt. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Zuschlag verbindlich mit folgenden Leistungen: - Konzeption, Entwicklung und Bereitstellung einer betriebsfähigen Grundlösung der Verarbeitungslösung/KI-Pipeline für die neu zu erschließenden Metadaten (Leistungsteil A) innerhalb der ersten sechs Monate nach Zuschlag. Die Grundlösung muss den Human-in-the-Loop-Ansatz beinhalten, die Qualitätskriterien nach sechs Monaten aus Tabelle 1 der Leistungsbeschreibung beinhalten, und in der Lage sein die TUs zu verarbeiten und die Metadaten und die TUs in die DVtU zu überführen, - Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Support für die Grundlösung der Verarbeitungslösung/KI-Pipeline für ein Jahr (ab Monat sieben nach Zuschlag), - Umsetzung der Erschließung von 200.000 TUs (ab Monat sieben nach Zuschlag), - Weiterentwicklungsleistungen für die technische Verarbeitungslösung/KI-Pipeline in Höhe von 100 Personentagen (ab Monat sieben nach Zuschlag). Die folgenden Leistungen sind als optionale (Teil-)Leistungen ausgestaltet, die der Auftraggeber nach Zuschlag nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen abrufen darf: - Zusätzliche Weiterentwicklungsleistungen für die technische Verarbeitungslösung /KlPipelineinHöhe von 250 Personentagen, - Umsetzung der Erschließung von weiteren 2.000.000 TUs, - Weitere Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Support für technische Verarbeitungslösung/KI-Pipeline ab Monat 19 nach Zuschlag (insgesamt 30 Mal um jeweils einen weiteren Monat verlängerbar). Der Auftragnehmer muss die optionalen Leistungen - optional und nach Zwischenentscheidungen des Auftraggebers über die tatsächliche Ausführung -erbringen. Der Auftraggeber darf die optionalen Leistungen einzeln oder als Gesamtpaket beauftragen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag und der Leistungsbeschreibung. Im Rahmen eines vorherigen Projektes hat der Auftraggeber eine KI-gestützte Software eines externen Unternehmens getestet und genutzt. Die Ergebnisse dieses Vorprojektes sind für den Auftragnehmer für die von ihm zu erbringende Leistung nutzbar. Der Auftraggeber hat mit der Bereitstellung der Vergabe- und Vertragsunterlagen (insbesondere durch die Vorberichte, Anlagen zur Leistungsbeschreibung) alle Maßnahmen ergriffen, die erforderlich und angemessen sind, um einen Informations- und Wissensvorsprung dieses Unternehmens aus dem vorherigen Projekt zu vermeiden. Insbesondere hat er den Bietern - soweit zulässig -die wesentlichen Arbeitsergebnisse anonymisiert zur Verfügung gestellt, um einen Informations- und Wissensvorsprung des Unternehmens zu vermeiden. Das Unternehmen war nicht in die Konzeption und Abläufe dieses Vergabeverfahrens eingebunden. - Universitätsklinikum Köln AöRKölnDeadline: Jul 14
Gutachter und Sachverständigenleistungen - Technische Abnahmen, Planungs- und Baugbegleitende Gutachterleistung zur Qualitätssicherung
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die fachtechnische Prüfung von Planungs- und Ausführungsunterlagen sowie die Durchführung von Sachverständigenleistungen für Bauvorhaben des Universitätsklinikums Köln im Bereich technischer und baulicher Anlagen. Gegenstand des Verfahrens ist die gewerkeübergreifende Beauftragung externer Sachverständiger für insbesondere folgende Leistungsbereiche: vorbeugender baulicher Brandschutz, Elektrotechnik/Sicherheitstechnik, Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär), Tragwerk/Konstruktion, Medizintechnik/Reinräume sowie Explosions- und Arbeitsschutz. Die Leistungen umfassen u.a. die Prüfung der Ausführungsplanung in der Leistungsphase 5 (HOAI-Bezug), den Abgleich mit den einschlägigen technischen Regelwerken und Genehmigungsauflagen, die Erstellung von Prüfberichten mit Abweichungs- und Mängellisten sowie die Begleitung der Abnahmeprüfungen. Die Prüfungen erfolgen insbesondere nach den Anforderungen der SVVO NRW und der PRÜF VO NRW für die jeweils einschlägigen Fachrichtungen (z.B. TGA-Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, bautechnische Prüfungen). Der Auftragnehmer setzt hierfür ausschließlich entsprechend anerkannte bzw. qualifizierte Sachverständige ein; sämtliche Prüfer müssen öffentlich bestellte oder anerkannte Sachverständige sein. Der Rahmenvertrag ist nicht exklusiv; der Auftraggeber behält sich vor, gleichartige Leistungen parallel oder ergänzend gesondert auszuschreiben. Die Leistungen werden im Einzelfall auf Abruf durch das Projektmanagement medfacilities Bau GmbH (mf Bau) im Namen des Universitätsklinikums Köln abgerufen. Voraussichtliche Vertragslaufzeit / Volumen Vertragslaufzeit: ca. 4 Jahre (voraussichtlich 01.09.2026 bis 31.08.2030). Maximale Abrufmenge aus dem Rahmenvertrag: bis zu 1.500.000,00 EUR netto über die gesamte Laufzeit; Eine Mindestabnahmepflicht besteht nicht. Vergütungsmodell Die Vergütung erfolgt nach Aufwand auf Basis vereinbarter Stundensätze für drei Leistungsphasen (Planungsphase, Baustellentermine, Erstprüfungen vor Inbetriebnahme). Die Stundensätze werden im Preisblatt angeboten; Reisekosten und Nebenkosten sind als All-in-Preise in den Stundensätzen enthalten. Besondere Anforderungen an die Eignung Von der Leistungserbringung sind schwerpunktmäßig Sachverständigenbüros angesprochen, die: - über anerkannte Prüfsachverständige nach PRÜF VO NRW (z.B. Versorgungstechnik, Elektrotechnik) bzw. anerkannte bautechnische Sachverständige nach SVVO NRW verfügen; - mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung der Schlüsselpersonen nachweisen; - mindestens 3 vergleichbare Prüfaufträge in den letzten Jahren nachweisen (z.B. Prüfungen von Anlagen mit Anlagensummen > 250.000 EUR netto je Kostengruppe); - einen ausreichend großen, interdisziplinären Sachverständigen-Pool für die relevanten Gewerke (Brandschutz, TGA, Elektro, Tragwerk, Medizintechnik, Explosions-/Arbeitsschutz) vorhalten und dessen Verfügbarkeit nachweisen; - die personelle Kontinuität sicherstellen (mindestens 80 % der im Angebot benannten Schlüsselpersonen müssen während der Projektlaufzeit tatsächlich eingesetzt werden). Zuschlagskriterien (Kurzinfo) Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot nach dem Verhältnis Qualität zu Preis. Die Qualität wird mit 70 %, der Preis mit 30 % gewichtet. Auf der Qualitätsseite werden insbesondere bewertet: - ein projektbezogenes Prüfkonzept für einen Krankenhausbau (ca. 50 Mio. EUR, OP/Intensiv/Labor), -ein Konzept zur Reaktionszeit/Erreichbarkeit (bis zu 4 Stunden) sowie -Größe und Nähe des Sachverständigen-Pools (Anfahrtszeit: 60-180 Minuten nach Köln). Die Konzepte werden durch drei Fachangehörige bewertet. Für den Fall abweichender Einzelbewertungen einigen sich die Fachangehörigen auf eine gemeinsame Bewertung. Der Preis wird anhand des Gesamtpreises aus den angebotenen Stundensätzen und fiktiven Jahresmengen für 4 Jahre relativ zum günstigsten Angebot bewertet.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Rheinbahn AG.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.