Rheinbahn AGDüsseldorf
Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings bei der Rheinbahn AG
Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings zu vergeben. Der beschaffungsgegenständliche Vertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehme...
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Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings zu vergeben. Der beschaffungsgegenständliche Vertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragne...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Rheinbahn AG
- Published:
- July 24, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Seminars
Tender description
Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings zu vergeben. Der beschaffungsgegenständliche Vertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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10- Rheinbahn AGDüsseldorf
Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings bei der Rheinbahn AG
Die Vergabestelle – die Rheinbahn – beabsichtigt durch die Ausschreibung im offenen Verfahren den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Konzeption, Vorbereitung, Durchführung und Evaluation von Achtsamkeitstrainings zu vergeben. Der beschaffungsgegenständliche Vertrag ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Trainings sind zielgruppenspezifisch zu konzipieren und richten sich insbesondere an folgende Mitarbeitendengruppen: - Fahrdienst (z. B. Bus- und Stadtbahnfahrer*innen) - Mitarbeitende der Leitstelle Die inhaltliche und didaktische Ausgestaltung der Trainings hat die unterschiedlichen organisatorischen und arbeitsplatzspezifischen Rahmenbedingungen dieser Zielgruppen zu berücksichtigen. Insbesondere sind die besonderen Anforderungen hinsichtlich Verantwortung, sicherheitsrelevanter Tätigkeit, Zeitdruck, Umgang mit Störungen sowie Konfliktsituationen im Kundenkontakt angemessen zu berücksichtigen. Die Leistung umfasst insbesondere: - Zielgruppenspezifische Konzeption der Lerninhalte - Aufbereitung sämtlicher Trainingsunterlagen im Corporate Design der Rheinbahn - Terminkoordination in enger Abstimmung mit der Projektleitung der Rheinbahn - Erstellung eines geeigneten Evaluationsbogens sowie Sicherstellung der strukturierten Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse Die Trainings sind als zweitägige Präsenzveranstaltungen auszugestalten. Pro Training sind jeweils 15 Teilnehmende vorgesehen. Es sind 45 Trainingsdurchläufe pro Jahr durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl um bis zu 10 zusätzliche Trainingsdurchgänge pro Jahr zu erhöhen. Die Durchführung der Trainingstage erfolgt vorwiegend in den Zeiträumen Q1/Anfang Q2 sowie Ende Q3 und Q4. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme einer bestimmten Mindestanzahl an Trainingsdurchläufen über die initiale Beauftragung hinaus besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich gleichwohl vor, während der gesamten Laufzeit weitere Abrufe im Rahmen der vereinbarten Kontingente vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist zur Leistungserbringung im Falle eines Abrufs verpflichtet. Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Rheinbahn AG für die Lieferjahre 2028 und 2029
Die Ausschreibung umfasst die Belieferung der Liegenschaften der Rheinbahn AG mit 100 % Ökostrom für die Lieferperiode 01.01.2028 – 31.12.2029. Zwei Cluster (Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung und mit Standard‑Lastprofil) werden in einem Los vergeben. Die Beschaffung erfolgt im Portfoliomodell, der Auftragnehmer erstellt den Fahrplan, trägt das Ausgleichs‑Energierisiko und kann Drittmengen einbinden. Der Vertrag beinhaltet reine Stromlieferung ohne Netznutzung.- Rheinbahn AGDüsseldorfDeadline: Jul 07
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften der Rheinbahn AG für die Lieferjahre 2028 und 2029
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Belieferung mit elektrischer Energie aus erneuer-baren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften der Rheinbahn AG. Die Lieferung umfasst zwei Cluster, die gemeinsam in einem Los an einen Auftragnehmer vergeben werden. Ziel der Ausschreibung ist es, die Versorgung der Marktlokationen der Rheinbahn AG im Lieferzeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2029 mit zu 100% aus erneuerbaren Energien stammendem Strom sicherzustellen und damit zum Ausbau der erneuer-baren Energien beizutragen. Ein Cluster umfasst die Marktlokationen mit registrierender Leistungsmessung (RLM). Die Beschaffung der benötigten Mengen erfolgt im Rahmen einer strukturierten Beschaffung (Portfoliomodell) und wird als ein Portfolio bewirtschaftet. Der Auftragnehmer verantwortet die Fahrplanerstellung und trägt das Ausgleichs-energierisiko. Auf Wunsch ist es dem Auftraggeber gestattet, Drittmengen beizustellen. Der Liefervertrag umfasst eine reine Stromlieferung ohne Netznutzung. Das zweite Cluster umfasst die Marktlokationen mit Standard-Lastprofil. Für diese erfolgt die Belieferung im Rahmen eines All Inclusive Stromliefervertrages einschließlich Netznutzung. Die Vergabe erfolgt im Festpreismodell. Durch eine Preisindizierung besteht für den Auftragnehmer die Möglichkeit, weitgehend auf Risikoaufschläge zu verzichten. Die Ausschreibung sieht eine 100% Ökostrom-Lieferung über den gesamten Lieferzeitraum vor. Eine Ökostrom-Lieferung liegt vor, wenn der Auftragnehmer wahlweise die in der Leistungsbeschreibung darge-legten Anforderungen erfüllt, eine Zertifizierung nach Ökostrom-Gütesiegel „OK Power“ bzw. „Grüner Strom“ nachweisen kann oder die relevanten Anforderungen der genannten Gütesiegel einhält (siehe Leis-tungsbeschreibung). - BAHN-BKKFrankfurt/MainDeadline: Jul 11
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Maßnahmen nach § 20b SGB V
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung von Maßnahmen nach § 20b SGB V Der Vertrag wird mit allen Trainern/Unternehmen geschlossen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Ein Beitritt zu diesem Rahmenvertrag ist während der Vertragslaufzeit jederzeit zu den von der Auftraggeberin vorgegebenen Bedingungen möglich. Der Vertrag beginnt zum 01.04.2026 und hat eine unbefristete Vertragslaufzeit. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Information kann die Zulassung zum Vertrag beantragt werden. Leistungsbestandteile sind insbesondere - die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahme - die Evaluation der Maßnahme - die Beschaffung von Lebensmitteln für Ernährungsworkshops mit praktischem Anteil bei Bedarf - die Erstellung / Konzipierung von Unterlagen bei Bedarf. Alle Informationen zum Beitritt sowie zum Vertrag sind zu finden unter folgendem Link: www.bahn-bkk.de/open-house - Hamburger Stadtentwässerung AöRHamburg
Dienstleistungsrahmenvertrag über die Durchführung von eignungsdiagnostischen Verfahren bei HAMBURG WASSER
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (federführend), beabsichtigt mittels eines europaweiten offenen Ausschreibungsverfahrens einen Vertrag über die Durchführung von eignungsdiagnostischen Verfahren (Potenzialinterviews) zur Führungskräfteauswahl bei HAMBURG WASSER zu vergeben. Der Vertrag umfasst schwerpunktmäßig die folgenden Leistungen: - Durchführung von Potenzialinterviews (ca. 35 Stück pro Jahr) - Durchführung von Management Appraisals (ca. 2 Stück pro Jahr) Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren zzgl. einer einmaligen Optionsziehung von weiteren 2 Jahren geschlossen werden. Vertragsbeginn soll der 01.10.2026 sein. Die Angebotswertung erfolgt zu 40% nach den preislichen Komponenten und zu 60% nach den qualitativen Aspekten. - Hamburger Stadtentwässerung AöRHamburg
Dienstleistungsrahmenvertrag über die Durchführung von eignungsdiagnostischen Verfahren bei HAMBURG WASSER
Die Einkaufsgemeinschaft HAMBURG WASSER, bestehend aus der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Hamburger Stadtentwässerung AöR (federführend), beabsichtigt mittels eines europaweiten offenen Ausschreibungsverfahrens einen Vertrag über die Durchführung von eignungsdiagnostischen Verfahren (Potenzialinterviews) zur Führungskräfteauswahl bei HAMBURG WASSER zu vergeben. Der Vertrag umfasst schwerpunktmäßig die folgenden Leistungen: - Durchführung von Potenzialinterviews (ca. 35 Stück pro Jahr) - Durchführung von Management Appraisals (ca. 2 Stück pro Jahr) Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren zzgl. einer einmaligen Optionsziehung von weiteren 2 Jahren geschlossen werden. Vertragsbeginn soll der 01.10.2026 sein. Die Angebotswertung erfolgt zu 40% nach den preislichen Komponenten und zu 60% nach den qualitativen Aspekten. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverN/ADeadline: Aug 11
Evaluation der Zentralstellen zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen
Für das MJ soll die Durchführung einer unabhängigen, wissenschaftlichen Evaluation auf kriminologischer Basis zu der Frage, ob die in Niedersachsen eingerichteten Zentralstellen zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen die Strafverfolgung verbessern, ob ihre Zuständigkeit einer Änderung Bedarf und ggf. welche negativen Effekte bestehen, vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik sowie die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und internen Regelungen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Ergebnisse der Tätigkeit eindeutig, schlüssig und verständlich in Deutsch schriftlich zusammenzufassen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Sachverständigentätigkeit unvoreingenommen und ohne Ansehen der berührten Institutionen vorzunehmen. Werden während der Laufzeit des Vertrages Umstände bekannt, die den Sinn und Zweck der vereinbarten Leistung infrage stellen, hat der Auftragnehmer unverzüglich Verhandlungen über eine eventuelle Neufassung des Vertragsgegenstandes anzuregen. Auf die Bestimmungen des § 132 GWB wird hingewiesen, wesentliche Änderungen können ein neues Vergabeverfahren erfordern. Für die ausgeschriebene Leistung steht ein Budget in Höhe von 94.100,00 EUR (netto) zur Verfügung. Darüber hinaus ist die ausgeschriebene Evaluation zwingend im Jahr 2027 abzuschließen und abzurechnen. Angebote, die das genannte Budget überschreiten bzw. den Abschluss und die Abrechnung der Evaluation nicht spätestens im Jahr 2027 vorsehen, werden zwingend von der Wertung ausgeschlossen. - Landtag BrandenburgPotsdam
Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates
Erstellung einer Konzeption 1.1 Erstellung einer detaillierten Konzeption, die u. a. die inhaltliche Ausgestaltung, Funktionsweise, Einrichtung und Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" beschreibt. Erwartet werden Ausführungen zu Arbeitsweisen und -formaten des Bürgerrates sowie Ausführungen zur Einbindung von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis. Zu berücksichtigen sind dabei der im Beschluss des Landtages (Drucksache 8/2833-B) formulierte übergeordnete Auftrag an den Bürgerrat sowie die darin aufgeführten Themenfelder. 1.2 Beschreibung und Begründung der Auswahlfaktoren und des Auswahlverfahrens zur Zusammensetzung des Bürgerrates. 1.3 Beschreibung zur Auswahl und Anzahl der erforderlichen Moderatoren und Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis sowie Aussagen zu deren Rolle und Arbeitsformaten. 1.4 Erstellung von Zeitplan und Arbeitsplan, inklusive Empfehlungen für den Einsetzungszeitraum des Bürgerrates sowie Turnus und Dauer der jeweiligen Sitzungen. 1.5 Beschreibung der notwendigen Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Raumausstattung und Technik sowie gegebenenfalls einer Konferenzversorgung der Teilnehmenden des Bürgerrats. 1.6 Beschreibung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungen des Bürgerrates sollen in geeigneter Form der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. 2. Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" Durchführung und Dokumentation des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" auf der Grundlage der unter Ziffer 1. erstellten und mit dem Auftraggeber abgestimmten detaillierten Konzeption. 2.1 Durchführung des Bürgerrates auf der Grundlage der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption unter Nutzung von Plattformlösungen für den spezifischen Austausch der Teilnehmenden des Bürgerrates. 2.2 Organisation und Durchführung aller mit dem Bürgerrat zusammenhängenden Arbeitsformate (z. B. Plenum, Arbeitsgruppen, Kleingruppen etc.). Dies gilt auch für die Auftakt- und Abschlussveranstaltung. 2.3 Organisation und Abstimmung mit den im Beratungsverlauf beteiligten Moderatoren und Sachverständigen. Die Durchführung der Veranstaltungen des Bürgerrates schließt die Aufgabe einer neutralen Moderation grundsätzlich ein. 2.4 Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden des Bürgerrats. 3. Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung der Transparenz der Arbeit des Bürgerrates und einer landesweiten Resonanz ist eine kontinuierliche Arbeit mit der brandenburgischen Medienlandschaft. Daraus ergeben sich folgende Leistungsanforderungen: 3.1 Präsentation des Projektes für die Medien, in Publikationen und auf digitalen Kanälen; fortlaufende, barrierefreie Aktualisierung und Bereitstellung von Informationen zum jeweils aktuellen Projektstatus und zu Zwischenergebnissen. Die Informationen sollen in Text- und Bildform (Foto und Film) zur Verfügung gestellt werden. 3.2 Beantwortung von Anfragen, die den Auftraggeber zu inhaltlichen oder organisatorischen Aspekten der Durchführung des Bürgerrates erreichen. 3.3 Durchführung geeigneter Maßnahmen zur medialen Bekanntmachung des Bürgerrates sowie seiner Ergebnisse. 3.4 Die Vorbereitung und Durchführung von Presseinformationen bzw. Presseterminen ist inhaltlich mit dem Auftraggeber abzustimmen. 4. Abstimmungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Die Durchführung des Projektes Bürgerrat setzt eine enge Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer voraus. 4.1 Mit der Auftragserteilung ist eine Anlaufphase zu definieren, in der die geplanten Vorgehensweisen abgestimmt, entsprechende Ziele für die Durchführung formuliert und die beiderseitige Kommunikation abgestimmt werden. 4.2 Darüber hinaus sind iim Projektverlauf weitere regelmäßig stattfindende Abstimmungsgespräche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich. Form und Häufigkeit sollen im Rahmen des Angebotes vorgeschlagen und in der Anlaufphase konkretisiert werden. Seitens des Auftraggebers werden die Abstimmungsgespräche durch die Projektstelle Bürgerrat beim Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg wahrgenommen. 5. Berichterstattung und Dokumentation 5.1 Aufbereitung und DSGVO-konforme Dokumentation durchgeführter Veranstaltungen und Veranstaltungsergebnisse mit textlichen, fotografischen und filmischen Mitteln. 5.2 Erstellung einer Abschlussdokumentation über die durchgeführte Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Art und Umfang sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. 6. Wissenschaftliche Begleitung Eine wissenschaftliche Begleitung dient der Evaluation des Projektes Bürgerrat. 6.1 Seitens des Auftragnehmers sind Angaben zu Art und Umfang der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung des Projektes Bürgerrat vorzulegen. 6.2 Abschätzung des zeitlichen Rahmens bis zur Vorlage der Evaluationsergebnisse. 6.3 Angaben zu Art und Weise der Präsentation der Evaluationsergebnisse - Landtag BrandenburgPotsdam
Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates
Erstellung einer Konzeption 1.1 Erstellung einer detaillierten Konzeption, die u. a. die inhaltliche Ausgestaltung, Funktionsweise, Einrichtung und Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" beschreibt. Erwartet werden Ausführungen zu Arbeitsweisen und -formaten des Bürgerrates sowie Ausführungen zur Einbindung von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis. Zu berücksichtigen sind dabei der im Beschluss des Landtages (Drucksache 8/2833-B) formulierte übergeordnete Auftrag an den Bürgerrat sowie die darin aufgeführten Themenfelder. 1.2 Beschreibung und Begründung der Auswahlfaktoren und des Auswahlverfahrens zur Zusammensetzung des Bürgerrates. 1.3 Beschreibung zur Auswahl und Anzahl der erforderlichen Moderatoren und Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis sowie Aussagen zu deren Rolle und Arbeitsformaten. 1.4 Erstellung von Zeitplan und Arbeitsplan, inklusive Empfehlungen für den Einsetzungszeitraum des Bürgerrates sowie Turnus und Dauer der jeweiligen Sitzungen. 1.5 Beschreibung der notwendigen Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Raumausstattung und Technik sowie gegebenenfalls einer Konferenzversorgung der Teilnehmenden des Bürgerrats. 1.6 Beschreibung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungen des Bürgerrates sollen in geeigneter Form der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. 2. Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" Durchführung und Dokumentation des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" auf der Grundlage der unter Ziffer 1. erstellten und mit dem Auftraggeber abgestimmten detaillierten Konzeption. 2.1 Durchführung des Bürgerrates auf der Grundlage der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption unter Nutzung von Plattformlösungen für den spezifischen Austausch der Teilnehmenden des Bürgerrates. 2.2 Organisation und Durchführung aller mit dem Bürgerrat zusammenhängenden Arbeitsformate (z. B. Plenum, Arbeitsgruppen, Kleingruppen etc.). Dies gilt auch für die Auftakt- und Abschlussveranstaltung. 2.3 Organisation und Abstimmung mit den im Beratungsverlauf beteiligten Moderatoren und Sachverständigen. Die Durchführung der Veranstaltungen des Bürgerrates schließt die Aufgabe einer neutralen Moderation grundsätzlich ein. 2.4 Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden des Bürgerrats. 3. Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung der Transparenz der Arbeit des Bürgerrates und einer landesweiten Resonanz ist eine kontinuierliche Arbeit mit der brandenburgischen Medienlandschaft. Daraus ergeben sich folgende Leistungsanforderungen: 3.1 Präsentation des Projektes für die Medien, in Publikationen und auf digitalen Kanälen; fortlaufende, barrierefreie Aktualisierung und Bereitstellung von Informationen zum jeweils aktuellen Projektstatus und zu Zwischenergebnissen. Die Informationen sollen in Text- und Bildform (Foto und Film) zur Verfügung gestellt werden. 3.2 Beantwortung von Anfragen, die den Auftraggeber zu inhaltlichen oder organisatorischen Aspekten der Durchführung des Bürgerrates erreichen. 3.3 Durchführung geeigneter Maßnahmen zur medialen Bekanntmachung des Bürgerrates sowie seiner Ergebnisse. 3.4 Die Vorbereitung und Durchführung von Presseinformationen bzw. Presseterminen ist inhaltlich mit dem Auftraggeber abzustimmen. 4. Abstimmungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Die Durchführung des Projektes Bürgerrat setzt eine enge Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer voraus. 4.1 Mit der Auftragserteilung ist eine Anlaufphase zu definieren, in der die geplanten Vorgehensweisen abgestimmt, entsprechende Ziele für die Durchführung formuliert und die beiderseitige Kommunikation abgestimmt werden. 4.2 Darüber hinaus sind iim Projektverlauf weitere regelmäßig stattfindende Abstimmungsgespräche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich. Form und Häufigkeit sollen im Rahmen des Angebotes vorgeschlagen und in der Anlaufphase konkretisiert werden. Seitens des Auftraggebers werden die Abstimmungsgespräche durch die Projektstelle Bürgerrat beim Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg wahrgenommen. 5. Berichterstattung und Dokumentation 5.1 Aufbereitung und DSGVO-konforme Dokumentation durchgeführter Veranstaltungen und Veranstaltungsergebnisse mit textlichen, fotografischen und filmischen Mitteln. 5.2 Erstellung einer Abschlussdokumentation über die durchgeführte Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Art und Umfang sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. 6. Wissenschaftliche Begleitung Eine wissenschaftliche Begleitung dient der Evaluation des Projektes Bürgerrat. 6.1 Seitens des Auftragnehmers sind Angaben zu Art und Umfang der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung des Projektes Bürgerrat vorzulegen. 6.2 Abschätzung des zeitlichen Rahmens bis zur Vorlage der Evaluationsergebnisse. 6.3 Angaben zu Art und Weise der Präsentation der Evaluationsergebnisse - Landtag BrandenburgPotsdamDeadline: Aug 10
Einrichtung und Durchführung eines Bürgerrates
Erstellung einer Konzeption 1.1 Erstellung einer detaillierten Konzeption, die u. a. die inhaltliche Ausgestaltung, Funktionsweise, Einrichtung und Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" beschreibt. Erwartet werden Ausführungen zu Arbeitsweisen und -formaten des Bürgerrates sowie Ausführungen zur Einbindung von Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis. Zu berücksichtigen sind dabei der im Beschluss des Landtages (Drucksache 8/2833-B) formulierte übergeordnete Auftrag an den Bürgerrat sowie die darin aufgeführten Themenfelder. 1.2 Beschreibung und Begründung der Auswahlfaktoren und des Auswahlverfahrens zur Zusammensetzung des Bürgerrates. 1.3 Beschreibung zur Auswahl und Anzahl der erforderlichen Moderatoren und Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis sowie Aussagen zu deren Rolle und Arbeitsformaten. 1.4 Erstellung von Zeitplan und Arbeitsplan, inklusive Empfehlungen für den Einsetzungszeitraum des Bürgerrates sowie Turnus und Dauer der jeweiligen Sitzungen. 1.5 Beschreibung der notwendigen Räumlichkeiten sowie der erforderlichen Raumausstattung und Technik sowie gegebenenfalls einer Konferenzversorgung der Teilnehmenden des Bürgerrats. 1.6 Beschreibung der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Die Beratungen des Bürgerrates sollen in geeigneter Form der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. 2. Durchführung des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" Durchführung und Dokumentation des Bürgerrates "Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" auf der Grundlage der unter Ziffer 1. erstellten und mit dem Auftraggeber abgestimmten detaillierten Konzeption. 2.1 Durchführung des Bürgerrates auf der Grundlage der mit dem Auftraggeber abgestimmten Konzeption unter Nutzung von Plattformlösungen für den spezifischen Austausch der Teilnehmenden des Bürgerrates. 2.2 Organisation und Durchführung aller mit dem Bürgerrat zusammenhängenden Arbeitsformate (z. B. Plenum, Arbeitsgruppen, Kleingruppen etc.). Dies gilt auch für die Auftakt- und Abschlussveranstaltung. 2.3 Organisation und Abstimmung mit den im Beratungsverlauf beteiligten Moderatoren und Sachverständigen. Die Durchführung der Veranstaltungen des Bürgerrates schließt die Aufgabe einer neutralen Moderation grundsätzlich ein. 2.4 Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Teilnehmenden des Bürgerrats. 3. Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung der Transparenz der Arbeit des Bürgerrates und einer landesweiten Resonanz ist eine kontinuierliche Arbeit mit der brandenburgischen Medienlandschaft. Daraus ergeben sich folgende Leistungsanforderungen: 3.1 Präsentation des Projektes für die Medien, in Publikationen und auf digitalen Kanälen; fortlaufende, barrierefreie Aktualisierung und Bereitstellung von Informationen zum jeweils aktuellen Projektstatus und zu Zwischenergebnissen. Die Informationen sollen in Text- und Bildform (Foto und Film) zur Verfügung gestellt werden. 3.2 Beantwortung von Anfragen, die den Auftraggeber zu inhaltlichen oder organisatorischen Aspekten der Durchführung des Bürgerrates erreichen. 3.3 Durchführung geeigneter Maßnahmen zur medialen Bekanntmachung des Bürgerrates sowie seiner Ergebnisse. 3.4 Die Vorbereitung und Durchführung von Presseinformationen bzw. Presseterminen ist inhaltlich mit dem Auftraggeber abzustimmen. 4. Abstimmungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Die Durchführung des Projektes Bürgerrat setzt eine enge Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer voraus. 4.1 Mit der Auftragserteilung ist eine Anlaufphase zu definieren, in der die geplanten Vorgehensweisen abgestimmt, entsprechende Ziele für die Durchführung formuliert und die beiderseitige Kommunikation abgestimmt werden. 4.2 Darüber hinaus sind iim Projektverlauf weitere regelmäßig stattfindende Abstimmungsgespräche zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich. Form und Häufigkeit sollen im Rahmen des Angebotes vorgeschlagen und in der Anlaufphase konkretisiert werden. Seitens des Auftraggebers werden die Abstimmungsgespräche durch die Projektstelle Bürgerrat beim Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg wahrgenommen. 5. Berichterstattung und Dokumentation 5.1 Aufbereitung und DSGVO-konforme Dokumentation durchgeführter Veranstaltungen und Veranstaltungsergebnisse mit textlichen, fotografischen und filmischen Mitteln. 5.2 Erstellung einer Abschlussdokumentation über die durchgeführte Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Art und Umfang sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. 6. Wissenschaftliche Begleitung Eine wissenschaftliche Begleitung dient der Evaluation des Projektes Bürgerrat. 6.1 Seitens des Auftragnehmers sind Angaben zu Art und Umfang der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung des Projektes Bürgerrat vorzulegen. 6.2 Abschätzung des zeitlichen Rahmens bis zur Vorlage der Evaluationsergebnisse. 6.3 Angaben zu Art und Weise der Präsentation der Evaluationsergebnisse
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