Futurium gGmbHBerlin
Konzeption und Durchführungen von Live Action Role Plays (LARPs) für das Futurium
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und 30 Durchführungen eines Live Action Role Plays (kurz: LARP 1) zum Thema "Zukünfte des Weltraums" durch den Auftragnehmer (AN). Des Weiteren wird optional eine zweite Konzeption mit 30 weiteren Durchführungen ausgeschrieben (kurz: LARP 2). Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbesch...
Museum Services, Cultural Events
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Leistungsgegenstand ist die Konzeption und 30 Durchführungen eines Live Action Role Plays (kurz: LARP 1) zum Thema "Zukünfte des Weltraums" durch den Auftragnehmer (AN). Des Weiteren wird optional eine zweite Konzeption mit 30 weiteren Durchführungen ausgeschrieben (kurz: LARP 2). Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbe...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Futurium gGmbH
- Published:
- July 16, 2026
- Deadline:
- July 31, 2026
- Topic:
- Museum Services
Tender description
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und 30 Durchführungen eines Live Action Role Plays (kurz: LARP 1) zum Thema "Zukünfte des Weltraums" durch den Auftragnehmer (AN). Des Weiteren wird optional eine zweite Konzeption mit 30 weiteren Durchführungen ausgeschrieben (kurz: LARP 2). Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung- Anlage A
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
2 files recorded- Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXP4YF7MUSQ.zip
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10- Futurium gGmbHBerlinDeadline: Jul 31
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Konzeption und Durchführungen von Live Action Role Plays (LARPs) für das Futurium - Germany Trade and Invest Gesellschaft für Außenwirtschaft und standortmarketing mbHBerlin
Interne Revision
Zu Beginn des Auftrages erstellt der Auftragnehmer eine mehrjährige Prüfungsplanung auf Basis einer Risikoanalyse in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer führt die vorgegebenen Pflichtprüfungen für die Geschäftsjahre 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030 durch. Darüber hinaus führt der Auftragnehmer jährlich Schwerpunktprüfungen zu bestimmten Themen durch. Erfahrungsgemäß können jährlich 1-2 Schwerpunktprüfungen erfolgen. Die Schwerpunktprüfungen werden im jährlichen Prüf-plan abgestimmt und durch die AG separat mit einem Kostenvoranschlag beauftragt. Optionale Leistungen: Sollte während der Erbringung der Dienstleistung ein zusätzlicher Bedarf entstehen - insbesondere hinsichtlich der Durchführung von Workshops und Beratungen zu ausgewählten Themen - übernimmt der Auftragnehmer die Konzeption, technische Umsetzung sowie die Durchführung dieser Maßnahmen. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Magistrat der Stadt Bremerhaven - SchulamtBremerhavenDeadline: Jul 01
Los 2 Neue Grundschule Geestemünde
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Lieferung von regenerationsfähigen Speisen (Cook & Chill) für das Mittagessen von Schülerinnen und Schülern (SuS) an zwei Bremerhavener Ganztagsgrundschulen zu vergeben. Los 2 Neue Grundschule Geestemünde: Es wird eine Lieferung von 108.013 Speisen für die Laufzeit von 4 Jahren (inkl. Verlängerungsoptionen) ausgeschrieben. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten. Der AN erstellt einen Speiseplanvorschlag für die Grundschule. Ein Menüzyklus von 6 Wochen ist einzuhalten. Der Speiseplanvorschlag enthält 2 Menülinien (davon eine vegetarisch) sowie ein täglich wechselndes Speiseangebot und wird den Schulen spätestens 2 Wochen vor Beginn des Lieferzeitraumes als Auswahl zur Verfügung gestellt. Die Schule hat innerhalb von 1 Woche eine Auswahl der Speisen vorzunehmen. Nähere Informationen zum Speiseplanvorschlag entnehmen Sie bitte dem Pkt. 4.3 der Leistungsbeschreibung. Mit der Angebotsabgabe ist ein Speiseplanvorschlag über 4 Wochen einzureichen. - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und JugendKölnDeadline: Jul 27
Durchführung der Bundesinitiative „Lokale Bündnisse für Familie“
Zielsetzung des Auftrags Ziel der neuen Projektphase ist es, den Lokalen Bündnissen nach der Neuaufstellung des BMBFSFJ einen damit verbundenen ganzheitlichen Ansatz von Bildungsbiografien, Familienpolitik und Teilhabe im Kontext der Vereinbarkeit zu vermitteln. Dazu gehört auch, die Arbeit der Lokalen Bündnisse für Familie im Hinblick auf die familienpolitischen Vorhaben der Bundesregierung zu fokussieren. Hierbei ist es von erheblicher Bedeutung, - das Thema Vereinbarkeit in all seinen Facetten in den Kommunen weiterhin als strategisch wichtiges Thema zu positionieren und die Lokalen Bündnisse dabei zielgerichtet zu unterstützen, - die Gewinnung weiterer Akteure/Bündnispartner zu forcieren, - Wirtschaft und Kommunen dafür zu sensibilisieren, die unterschiedlichen Belange von Familien mehr in den Fokus zu nehmen und ihre Aktivitäten entsprechend auszurichten, - die Zusammenarbeit mit Unternehmen zur Gestaltung familienfreundlicher Lebens- und Arbeitsbedingungen auszubauen. Dabei sind grundsätzliche Entwicklungen als Rahmenbedingungen zu berücksichtigen: - Veränderungen der Arbeitswelt (u. a. Digitalisierung) und die Auswirkungen auf Familien, z. B. auf eine partnerschaftliche Aufgabenverteilung in Familien, steigende Müttererwerbstätigkeit, Ausgestaltung von Sorgearbeit, aktive Väter, Großelternbeteiligung etc. - Ausbau bedarfsgerechter unterstützender Betreuungsangebote für Kinder aller Altersstufen, insbesondere für Grundschulkinder (Rechtsanspruch) sowie in Ferien- oder Randzeiten - Familienfreundlichkeit als Standortfaktor (darunter auch Willkommenskultur für Familien mit Migrationshintergrund) - Bildungs- und Familienpolitik sollen zusammen gedacht und operationalisiert werden. Im Rahmen der vom BMBFSFJ identifizierten Schwerpunktsetzung, insbesondere im Hinblick auf die inhaltliche Neuaufstellung des BMBFSFJ, sollen die Lokalen Bündnisse für Familie in der neuen Projektlaufzeit als kompetente Ansprechpartner für familiäre Belange geschult und weiterentwickelt werden. Zentraler Bestandteil der neuen Phase ist die Umsetzung eines Strategie- und Kommunikationsprogramms, welches die Bündnisse in die Lage versetzt, dass sie Themen strategisch planen und zielgerichtet und öffentlichkeitswirksam kommunizieren können. Ziele der Umsetzung sind: • Verbreiterung des kommunalen/regionalen Aktionsradius der Bündnisse • Verstetigung der direkten Kommunikationskanäle zwischen Bundesebene und Kommune • Stärkung der Wahrnehmbarkeit der Bündnisaktivitäten vor Ort • Professionelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur zielgerichteten Weiterleitung familienbegleitender Botschaften. Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin hat die Aufgabe, ein innovatives Gesamtkonzept für die Bundesinitiative „Lokale Bündnisse für Familie“ zu entwickeln und in enger Abstimmung mit dem BMBFSFJ umzusetzen. Zu bereits bestehenden Maßnahmen oder Instrumenten, die weitergeführt werden müssen, enthält die Leistungsbeschreibung besondere Ausführungen. Folgende Maßgaben sind bei der Konzeption der kommenden Programmphase zu berücksichtigen: (1) Betrieb des Servicebüros „Lokale Bündnisse für Familie“ (2) Strategie- und Kommunikationsentwicklung (3) Durchführung von zentralen (Fach-) Veranstaltungen mit Leitungsbeteiligung (1* jährlich) (4) Identifikation und Vermarktung von Erfolgsbeispielen aus der Bündnisarbeit vor Ort (5) Begleitung /Mitwirkung beim bundesweiten Aktionstag anlässlich des Internationalen Tages der Familie (6) Konzeption und Durchführung eines Mentoring-Programms (7) Gesamtprogrammmanagement inkl. Programmmonitoring und -dokumentation Weitere Aufgaben, die im Rahmen der Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ zu erfüllen sind, sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurt
2. Stufe (Angebotsphase) Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V "Videosprechstunde in den digitalen Versicherten-Services der Auftraggeberin"
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war die Bereitstellung eines Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung via Videosprechstunde innerhalb der digitalen Anwendung der Auftraggeberin. Hierfür sollte ein Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen werden. Im Rahmen seines Angebotes bietet der Auftragnehmer eine technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde für die nutzungsberechtigten Versicherten an. Das Angebot des Auftragnehmers besteht aus einer vorgelagerten Abfrage zur Bedarfsgerechtigkeit mittels einer Software, einer digitalen Terminvereinbarung sowie der Organisation und technischen Durchführung der Videosprechstunde (nachfolgend "Videosprechstundenprozess"). Die Organisation und Einbindung von Vertragsärzten, welche die Nutzer im Rahmen der Videosprechstunde fernbehandeln, ist des Weiteren Gegenstand des Angebotes. Der Auftragnehmer hat hierfür eine ausreichende Anzahl von Vertragsärzten für die Durchführung von Videosprechstunden gemäß der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) vertraglich zu binden. Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbesondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebotes dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet. Unabhängig davon, hat der gesamte "Videosprechstundenprozess" des Auftragnehmers während der gesamten Vertragslaufzeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen, die sich insbesondere aus § 87 2o und § 365 Abs. 1 SGB V sowie den Vorgaben aus Anlage 31b und 31c zum BMV-Ä ergeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zu entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt als Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 8 SGB V den Versorgungsauftrag und insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Die Teilnahme des Versicherten an der besonderen Versorgung ist freiwillig. Das Angebot schließt nicht aus, dass die Versicherten Vertragsärzte persönlich konsultieren oder andere Videodienstanbieter, insbesondere der vertragsärztlichen Versorgung, nutzen. Bei Bedarf der Auftraggeberin muss insbesondere die Möglichkeit bestehen, zur Erweiterung des Versorgungsangebotes und der bedarfsgerechten Steuerung in Versorgungspfade den Videosprechstundenprozess des Auftragnehmers zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Technischen Leistungsbeschreibung, welche den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhänge 1 und 2 zu Anlage 1 beigefügt sind, zu entnehmen. Die AOK NordWest, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund (nachfolgend: "Abrufberechtigte") ist berechtigt, die Leistung, die Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, ab Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer abzurufen. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung nebst aller Anhänge (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase nebst Anhängen und Annexen) gelten, sofern die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrechts Gebrauch macht, für die Abrufberechtigte entsprechend, wobei im erforderlichen Rahmen in dem eigenständigen Vertrag zwischen der Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer kassenspezifische Abweichungen einzelvertraglich geregelt werden können. Die Abrufberechtigte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dem Rahmenvertrag dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Eine Mindestabnahmemenge wird für die Abrufrufberechtigte ebenfalls nicht vereinbart. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen sowie Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 6 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. V. 17.06.2021, C - 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 4,2 Mio. EUR netto. Für den Fall, dass die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrecht Gebrauch macht, beträgt die Höchstmenge für diese insgesamt max. 3,6 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein. Gleiches gilt für die Abrufrufberechtigte im Falle des Abrufs. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Regelungen (Anlage 1 und Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen. - Deutscher Akademischer Austauschdienst e. V.Bonn
SAP MOVE und Projekt ZEBRA - Betriebsunterstützung, Weiterentwicklung und Projektbegleitung
Der Auftrag umfasst die Sicherstellung des Betriebs und der Wartung des bestehenden SAP MOVE-Systems sowie die fachlich-technische Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung des Nachfolgesystems ZEBRA. Im Bereich MOVE-Betrieb sind insbesondere folgende Leistungen zu erbringen: - 2nd-Level-Support und Fehlerbehebung im Rahmen definierter SLAs - Durchführung von Pflegearbeiten und korrektiver Wartung - Betreuung der zentralen MOVE-Komponenten (u. a. SAP HCM mit DAAD-spezifischen Infotypen, RMPS, Queue-Verarbeitung, Formularwesen) - Betrieb und Pflege der integrierten Zusatzprodukte (z. B. ESCRIBA, Akte2Go, biz2Scan, Seal, CLC PADD) - Sicherstellung der Schnittstellenfunktionalität zu internen und externen Systemen Im Bereich Projekt ZEBRA ist der Auftragnehmer in die Konzeption, Entwicklung, Integration und Erprobung neuer SAP-BTP-/S/4HANA-basierter Komponenten eingebunden. Dazu gehören u. a. UI5-/Fiori-Entwicklung, Backend- und Integrationslösungen, Datenmigration sowie die Umsetzung der Clean-Core-Strategie. Der Auftragnehmer stellt für beide Leistungsbereiche qualifizierte Ansprechpartner, Fachspezialisten und Vertretungen bereit und arbeitet eng mit den Fachbereichen, der IT des DAAD und weiteren Projektbeteiligten zusammen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung in Anlage BW2 zu entnehmen. - AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurt
2. Stufe (Angebotsphase) Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V "Videosprechstunde in den digitalen Versicherten-Services der Auftraggeberin"
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war die Bereitstellung eines Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung via Videosprechstunde innerhalb der digitalen Anwendung der Auftraggeberin. Hierfür sollte ein Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen werden. Im Rahmen seines Angebotes bietet der Auftragnehmer eine technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde für die nutzungsberechtigten Versicherten an. Das Angebot des Auftragnehmers besteht aus einer vorgelagerten Abfrage zur Bedarfsgerechtigkeit mittels einer Software, einer digitalen Terminvereinbarung sowie der Organisation und technischen Durchführung der Videosprechstunde (nachfolgend "Videosprechstundenprozess"). Die Organisation und Einbindung von Vertragsärzten, welche die Nutzer im Rahmen der Videosprechstunde fernbehandeln, ist des Weiteren Gegenstand des Angebotes. Der Auftragnehmer hat hierfür eine ausreichende Anzahl von Vertragsärzten für die Durchführung von Videosprechstunden gemäß der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) vertraglich zu binden. Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbesondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebotes dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet. Unabhängig davon, hat der gesamte "Videosprechstundenprozess" des Auftragnehmers während der gesamten Vertragslaufzeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen, die sich insbesondere aus § 87 2o und § 365 Abs. 1 SGB V sowie den Vorgaben aus Anlage 31b und 31c zum BMV-Ä ergeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zu entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt als Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 8 SGB V den Versorgungsauftrag und insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Die Teilnahme des Versicherten an der besonderen Versorgung ist freiwillig. Das Angebot schließt nicht aus, dass die Versicherten Vertragsärzte persönlich konsultieren oder andere Videodienstanbieter, insbesondere der vertragsärztlichen Versorgung, nutzen. Bei Bedarf der Auftraggeberin muss insbesondere die Möglichkeit bestehen, zur Erweiterung des Versorgungsangebotes und der bedarfsgerechten Steuerung in Versorgungspfade den Videosprechstundenprozess des Auftragnehmers zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Technischen Leistungsbeschreibung, welche den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhänge 1 und 2 zu Anlage 1 beigefügt sind, zu entnehmen. Die AOK NordWest, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund (nachfolgend: "Abrufberechtigte") ist berechtigt, die Leistung, die Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, ab Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer abzurufen. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung nebst aller Anhänge (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase nebst Anhängen und Annexen) gelten, sofern die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrechts Gebrauch macht, für die Abrufberechtigte entsprechend, wobei im erforderlichen Rahmen in dem eigenständigen Vertrag zwischen der Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer kassenspezifische Abweichungen einzelvertraglich geregelt werden können. Die Abrufberechtigte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dem Rahmenvertrag dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Eine Mindestabnahmemenge wird für die Abrufrufberechtigte ebenfalls nicht vereinbart. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen sowie Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 6 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. V. 17.06.2021, C - 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 4,2 Mio. EUR netto. Für den Fall, dass die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrecht Gebrauch macht, beträgt die Höchstmenge für diese insgesamt max. 3,6 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein. Gleiches gilt für die Abrufrufberechtigte im Falle des Abrufs. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Regelungen (Anlage 1 und Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen. - Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedbergDeadline: Aug 18
Generalplanerleistungen / Erweiterung Ganztag und Anpassungen im Bestand an der Geschwister-Scholl-Schule, Geschwister-Scholl-Straße 26, 61194 Niddatal
Generalplanungsleistung: Aufgrund der ab 2026 gesetzlich geltenden Ganztags-Regelung steigt am Schulstandort der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal - Assenheim der reguläre Raumbedarf. Im Rahmen einer übergeordneten Standortbetrachtung erfolgte schulträgerseitig eine Raumbedarfsprüfung aus der weitergehend ein angepasstes vorläufiges Raumprogramm hervorging. Um das standortbezogene Raumprogramm abbilden zu können, sind am Schulstandort im Rahmen dieser Maßnahme die nachfolgend beschriebenen wesentlichen Planungsleistungen zu erbringen: • Titel 1: Neubau/Erweiterung für den Ganztag (ohne Außenanlage) Generalplanerleistung gem. Leistungsbeschreibung zur Errichtung eines Neu-/Erweiterungsbaus gem. eines noch final abzustimmendem Raumprogramms auf Basis gesetzlicher Anforderungen und Vorgaben des Wetteraukreises sowie rechtzeitiger Benennung und Beschreibung weiterer erforderlicher Planungs- und Gutachterleistungen nach Bedarf. • Titel 2: Anpassungen im Bestand Generalplanerleistung gem. Leistungsbeschreibung für Umzüge und Umbauarbeiten (vorrangig im Geb. -07 Caféteria/Aula) sowie Anpassungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) von betroffenen Räumen gem. eines noch final abzustimmendem Raumprogramms mit Abgleich bestehender Baugenehmigungen und zugehörigen genehmigten Brandschutzkonzepten der Bestandsgebäude sowie rechtzeitiger Benennung und Beschreibung weiterer erforderlicher Planungs- und Gutachterleistungen nach Bedarf. • Titel 3: Herstellung/Erweiterung der Außenanlage Generalplanerleistung gem. Leistungsbeschreibung für Arbeiten im Außenbereich inkl. übergeordneter Betrachtung, grundlegender Angaben und Festlegungen bspw. aus Sicht des Brandschutzes im Außenbereich für die Bestandsgebäude und des für den Neu-/Erweiterungsbau zu erstellende Brandschutzkonzept sowie rechtzeitiger Benennung und Beschreibung weiterer erforderlicher Planungs- und Gutachterleistungen nach Bedarf. Es soll optional die Errichtung einer möglichen erforderlichen Erweiterung von Stellplätzen geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden. Die Geschwister-Scholl-Schule ist eine Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe im Wetteraukreis. Weitere Einzelheiten sowie den Umfang der zu erbringenden Generalplanerleistungen und den vorgesehenen Stufen A und B entnehmen Sie bitte der Anlage 01 Objektbeschreibung und den Anlagen02a-g Leistungsbeschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 12 Angebotsvordruck im Excel-Format oder Anlage 13 Angebotsvordruck im pdf-Format) für die Baumaßnahme abgeben. Die entsprechenden anrechenbaren Kosten sind bereits in dem Angebotsvordruck vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (Stufe A), sowie nach Abruf und schriftlicher Benachrichtigung, die der Leistungsphase 5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Stufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufen B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen (siehe § 3 Besondere Vertragsbedingungen). Hinweis für Titel 3 KG 410 und KG 440: Der Umfang dieser Leistungen wird ggf., sobald dieser genau feststeht, nachträglich beauftragt. Es ergibt sich kein automatischer Anspruch auf Beauftragung. - Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFriedbergDeadline: Aug 18
Generalplanerleistungen / Erweiterung Ganztag und Anpassungen im Bestand an der Geschwister-Scholl-Schule, Geschwister-Scholl-Straße 26, 61194 Niddatal
Beschreibung: Generalplanungsleistung: Aufgrund der ab 2026 gesetzlich geltenden Ganztags-Regelung steigt am Schulstandort der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal - Assenheim der reguläre Raumbedarf. Im Rahmen einer übergeordneten Standortbetrachtung erfolgte schulträgerseitig eine Raumbedarfsprüfung aus der weitergehend ein angepasstes vorläufiges Raumprogramm hervorging. Um das standortbezogene Raumprogramm abbilden zu können, sind am Schulstandort im Rahmen dieser Maßnahme die nachfolgend beschriebenen wesentlichen Planungsleistungen zu erbringen: • Titel 1: Neubau/Erweiterung für den Ganztag (ohne Außenanlage) Generalplanerleistung gem. Leistungsbeschreibung zur Errichtung eines Neu-/Erweiterungsbaus gem. eines noch final abzustimmendem Raumprogramms auf Basis gesetzlicher Anforderungen und Vorgaben des Wetteraukreises sowie rechtzeitiger Benennung und Beschreibung weiterer erforderlicher Planungs- und Gutachterleistungen nach Bedarf. • Titel 2: Anpassungen im Bestand Generalplanerleistung gem. Leistungsbeschreibung für Umzüge und Umbauarbeiten (vorrangig im Geb. -07 Caféteria/Aula) sowie Anpassungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) von betroffenen Räumen gem. eines noch final abzustimmendem Raumprogramms mit Abgleich bestehender Baugenehmigungen und zugehörigen genehmigten Brandschutzkonzepten der Bestandsgebäude sowie rechtzeitiger Benennung und Beschreibung weiterer erforderlicher Planungs- und Gutachterleistungen nach Bedarf. • Titel 3: Herstellung/Erweiterung der Außenanlage Generalplanerleistung gem. Leistungsbeschreibung für Arbeiten im Außenbereich inkl. übergeordneter Betrachtung, grundlegender Angaben und Festlegungen bspw. aus Sicht des Brandschutzes im Außenbereich für die Bestandsgebäude und des für den Neu-/Erweiterungsbau zu erstellende Brandschutzkonzept sowie rechtzeitiger Benennung und Beschreibung weiterer erforderlicher Planungs- und Gutachterleistungen nach Bedarf. Es soll optional die Errichtung einer möglichen erforderlichen Erweiterung von Stellplätzen geprüft und bei Bedarf umgesetzt werden. Die Geschwister-Scholl-Schule ist eine Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe im Wetteraukreis. Weitere Einzelheiten sowie den Umfang der zu erbringenden Generalplanerleistungen und den vorgesehenen Stufen A und B entnehmen Sie bitte der Anlage 01 Objektbeschreibung und den Anlagen02a-g Leistungsbeschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 12 Angebotsvordruck im Excel-Format oder Anlage 13 Angebotsvordruck im pdf-Format) für die Baumaßnahme abgeben. Die entsprechenden anrechenbaren Kosten sind bereits in dem Angebotsvordruck vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (Stufe A), sowie nach Abruf und schriftlicher Benachrichtigung, die der Leistungsphase 5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Stufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufen B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen (siehe § 3 Besondere Vertragsbedingungen). Hinweis für Titel 3 KG 410 und KG 440: Der Umfang dieser Leistungen wird ggf., sobald dieser genau feststeht, nachträglich beauftragt. Es ergibt sich kein automatischer Anspruch auf Beauftragung. - Landesaufnahmebehörde NiedersachsenBraunschweig
Stellung eines Brandschutzbeauftragten
Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
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