Leibniz-Zentrum für Archäologie
Konzeption, Produktion und Moderation einer Videoreihe für YouTube
Konzeption, Produktion und Moderation einer Videoreihe für YouTube. Die Leistungen umfassen die Entwicklung eines Konzepts, die Produktion von mindestens 10 Videoclips und die Moderation der Reihe. Die Videoclips sollen in HD-Qualität produziert werden und eine Länge von etwa 10-15 Minuten haben. Die Moderation soll durch erfahrene Modera...
Photography & Video
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Konzeption, Produktion und Moderation einer Videoreihe für YouTube. Die Leistungen umfassen die Entwicklung eines Konzepts, die Produktion von mindestens 10 Videoclips und die Moderation der Reihe. Die Videoclips sollen in HD-Qualität produziert werden und eine Länge von etwa 10-15 Minuten haben. Die Moderation soll durch erfahrene Mod...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Leibniz-Zentrum für Archäologie
- Published:
- May 10, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Photography & Video
Tender description
Konzeption, Produktion und Moderation einer Videoreihe für YouTube. Die Leistungen umfassen die Entwicklung eines Konzepts, die Produktion von mindestens 10 Videoclips und die Moderation der Reihe. Die Videoclips sollen in HD-Qualität produziert werden und eine Länge von etwa 10-15 Minuten haben. Die Moderation soll durch erfahrene Moderatoren durchgeführt werden. Die Leistungen sollen innerhalb von 6 Wochen ab Vertragsabschluss abgeschlossen werden.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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Related tenders
8- IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbHEssenDeadline: Aug 07
Erstellung eines Imagefilms
IGA-2026-P2000-004: Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung, Konzeption, Produktion und distributionsbezogene Aufbereitung eines filmischen Gesamtkonzepts zur künstlerischen Inszenierung der drei Zukunftsgärten der Internationalen Gartenausstellung 2027 im Ruhrgebiet. Die Leistung erfolgt im Rahmen der EFRE-Fördermaßnahme „Erlebnisrouten IGA 2027 – Grüne Transformation mit dem Rad erleben“ und betrifft die Standorte Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen. Die audiovisuelle Produktion soll die Zukunftsgärten als touristische Erlebnisorte sichtbar machen und emotional aufladen. Im Mittelpunkt stehen die grüne Transformation des Ruhrgebiets, die Verbindung von Industriekultur und Naturerlebnis, nachhaltige Mobilität, insbesondere der Radverkehr, sowie die langfristige touristische Positionierung der IGA 2027 und der Region Ruhrgebiet. Der Auftrag umfasst insbesondere die Entwicklung eines kreativen und dramaturgischen Gesamtkonzepts einschließlich Storyboard, Leitmotiv, Produktionsplanung und Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die drei Zukunftsgärten sollen durch ortsspezifische künstlerische Performances, etwa aus den Bereichen Parkour, Urban Dance, Contemporary Dance, Akrobatik, Movement Arts oder Performancekunst, filmisch inszeniert werden. Weiterer Leistungsbestandteil ist die vollständige Filmproduktion einschließlich Vorproduktion, Casting und Künstlerkoordination, Location-Scouting, Drehplanung, Genehmigungsmanagement, Sicherheits- und Risikokonzept, Film- und Tonaufnahmen an allen drei Standorten, Drohnenaufnahmen, Fotoaufnahmen sowie sämtlicher Postproduktionsleistungen. Hierzu zählen insbesondere Schnitt, Farbkorrektur, Grading, Sounddesign, Musikunterlegung und Musiklizenzierung, Motion Graphics, Untertitelung, barrierearme Fassungen sowie das Mastering für unterschiedliche Ausspielkanäle. Zu erstellen sind mindestens ein Hauptfilm mit einer Länge von ca. 5 Minuten, zwei Kurzfilme mit ca. 3 Minuten bzw. ca. 1 Minute Länge, mindestens zehn Social-Media-Clips mit einer Länge von 15 bis 30 Sekunden, ein Trailer mit 30 bis 60 Sekunden sowie ein Fotopaket mit mindestens 100 professionell bearbeiteten Bildern. Der Auftrag umfasst zudem die Entwicklung eines Distributions- und Ausspielungskonzeptes für digitale Kanäle, insbesondere Instagram, YouTube, Facebook, die Website der IGA 2027, touristische Plattformen des Ruhrgebiets sowie mögliche Reiseblog- und Influencer-Kooperationen. Die Inhalte sind kanalgerecht aufzubereiten und für digitale Kampagnen bereitzustellen. Die Leistung richtet sich insbesondere an jüngere, urbane, kulturinteressierte, aktive und social-media-affine Zielgruppen sowie an Fahrrad- und Aktivtouristen. Sekundär sollen Tagesgäste, Familien, Besucherinnen und Besucher der IGA 2027 sowie Kultur- und Naturtouristen angesprochen werden. Bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben der EFRE-Förderung, die Anforderungen an eine nachhaltige öffentliche Beschaffung, ressourcenschonende und klimafreundliche Arbeitsweisen, regionale Wertschöpfung, Barrierefreiheit, diskriminierungsfreie Mediengestaltung sowie der Grundsatz „Do No Significant Harm“ zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen einzuräumen. Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere Online-Nutzung, Social Media, Websites, Messeauftritte, touristische Vermarktung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Nachnutzung über das Jahr 2027 hinaus. Die Rechte sind mit der Vergütung vollständig abgegolten. Der voraussichtliche Projektzeitraum beginnt mit der Beauftragung Ende Juli 2026. Die Dreharbeiten sind für September 2026 vorgesehen. Die Finalisierung soll spätestens zehn Wochen nach Drehende erfolgen. Die Kampagnenausspielung ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Für die Umsetzung steht ein Gesamtbudget von maximal 90.000,00 EUR brutto zur Verfügung. Darin enthalten sind sämtliche Kosten für Konzeption, künstlerische Entwicklung, Film- und Fotoproduktion, Postproduktion, Social-Media-Assets, Distributionskonzept, Buyouts einschließlich der Protagonistinnen und Protagonisten sowie alle Neben-, Honorar-, Reise- und Produktionskosten. - IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbHEssen
Erstellung eines Imagefilms
IGA-2026-P2000-004: Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung, Konzeption, Produktion und distributionsbezogene Aufbereitung eines filmischen Gesamtkonzepts zur künstlerischen Inszenierung der drei Zukunftsgärten der Internationalen Gartenausstellung 2027 im Ruhrgebiet. Die Leistung erfolgt im Rahmen der EFRE-Fördermaßnahme „Erlebnisrouten IGA 2027 – Grüne Transformation mit dem Rad erleben“ und betrifft die Standorte Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen. Die audiovisuelle Produktion soll die Zukunftsgärten als touristische Erlebnisorte sichtbar machen und emotional aufladen. Im Mittelpunkt stehen die grüne Transformation des Ruhrgebiets, die Verbindung von Industriekultur und Naturerlebnis, nachhaltige Mobilität, insbesondere der Radverkehr, sowie die langfristige touristische Positionierung der IGA 2027 und der Region Ruhrgebiet. Der Auftrag umfasst insbesondere die Entwicklung eines kreativen und dramaturgischen Gesamtkonzepts einschließlich Storyboard, Leitmotiv, Produktionsplanung und Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die drei Zukunftsgärten sollen durch ortsspezifische künstlerische Performances, etwa aus den Bereichen Parkour, Urban Dance, Contemporary Dance, Akrobatik, Movement Arts oder Performancekunst, filmisch inszeniert werden. Weiterer Leistungsbestandteil ist die vollständige Filmproduktion einschließlich Vorproduktion, Casting und Künstlerkoordination, Location-Scouting, Drehplanung, Genehmigungsmanagement, Sicherheits- und Risikokonzept, Film- und Tonaufnahmen an allen drei Standorten, Drohnenaufnahmen, Fotoaufnahmen sowie sämtlicher Postproduktionsleistungen. Hierzu zählen insbesondere Schnitt, Farbkorrektur, Grading, Sounddesign, Musikunterlegung und Musiklizenzierung, Motion Graphics, Untertitelung, barrierearme Fassungen sowie das Mastering für unterschiedliche Ausspielkanäle. Zu erstellen sind mindestens ein Hauptfilm mit einer Länge von ca. 5 Minuten, zwei Kurzfilme mit ca. 3 Minuten bzw. ca. 1 Minute Länge, mindestens zehn Social-Media-Clips mit einer Länge von 15 bis 30 Sekunden, ein Trailer mit 30 bis 60 Sekunden sowie ein Fotopaket mit mindestens 100 professionell bearbeiteten Bildern. Der Auftrag umfasst zudem die Entwicklung eines Distributions- und Ausspielungskonzeptes für digitale Kanäle, insbesondere Instagram, YouTube, Facebook, die Website der IGA 2027, touristische Plattformen des Ruhrgebiets sowie mögliche Reiseblog- und Influencer-Kooperationen. Die Inhalte sind kanalgerecht aufzubereiten und für digitale Kampagnen bereitzustellen. Die Leistung richtet sich insbesondere an jüngere, urbane, kulturinteressierte, aktive und social-media-affine Zielgruppen sowie an Fahrrad- und Aktivtouristen. Sekundär sollen Tagesgäste, Familien, Besucherinnen und Besucher der IGA 2027 sowie Kultur- und Naturtouristen angesprochen werden. Bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben der EFRE-Förderung, die Anforderungen an eine nachhaltige öffentliche Beschaffung, ressourcenschonende und klimafreundliche Arbeitsweisen, regionale Wertschöpfung, Barrierefreiheit, diskriminierungsfreie Mediengestaltung sowie der Grundsatz „Do No Significant Harm“ zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrechte an sämtlichen Arbeitsergebnissen einzuräumen. Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere Online-Nutzung, Social Media, Websites, Messeauftritte, touristische Vermarktung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Nachnutzung über das Jahr 2027 hinaus. Die Rechte sind mit der Vergütung vollständig abgegolten. Der voraussichtliche Projektzeitraum beginnt mit der Beauftragung Ende Juli 2026. Die Dreharbeiten sind für September 2026 vorgesehen. Die Finalisierung soll spätestens zehn Wochen nach Drehende erfolgen. Die Kampagnenausspielung ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Für die Umsetzung steht ein Gesamtbudget von maximal 90.000,00 EUR brutto zur Verfügung. Darin enthalten sind sämtliche Kosten für Konzeption, künstlerische Entwicklung, Film- und Fotoproduktion, Postproduktion, Social-Media-Assets, Distributionskonzept, Buyouts einschließlich der Protagonistinnen und Protagonisten sowie alle Neben-, Honorar-, Reise- und Produktionskosten. - Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorf
Fortführung und Weiterentwicklung des Skalierungsprogramms "Scale-up.NRW" - Konzeption, Ausbau und operative Umsetzung
Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen. Im Kern ist Aufgabe des zukünftigen Auftragnehmers: 1. Konzeption der Fortführung und Weiterentwicklung von Scale-up.NRW Der Auftragnehmer erarbeitet ein Konzept, in dem dargestellt ist, wie das Programm Scale-up.NRW im Zeitraum ab 2026 aussehen soll. Das Konzept muss folgende Leistungen enthalten: a) Aufbau von Scale-up.NRW - Programm und Community Scale-up.NRW soll sich auch in der Fortführung als ein hochselektives Skalierungsprogramm für die besten Start-ups in Nordrhein-Westfalen verstehen, die bereits nachhaltigen Umsatz erzielen und über ein signifikant großes und erfahrenes Managementteam und Personal verfügen. Bei den teilnehmenden Unternehmen soll es sich um Start-ups handeln, die das Potential haben, sich zu einem international operierenden Unternehmen zu entwickeln. Ein kohortenbasiertes Programm wie bislang soll auch künftig fortgesetzt werden. Dabei können jedoch andere oder neuartige Schwerpunkte gesetzt werden, von der Kohortendauer über die Programmgestaltung bis hin zu den individuellen Begleitungsleistungen durch den Auftragnehmer. Verpflichtend gilt jedoch, dass pro Jahr eine Kohorte mit 10 bis 20 Start-ups starten soll. Die Programmdauer pro Kohorte soll bei 12 bis 24 Monaten liegen. Das Programm muss ein klares und transparentes Leistungsversprechen formulieren, welches Gründerinnen und Gründer davon überzeugt, sich für den kompletten Zeitraum der Kohorte in dem Programm zu engagieren. Zusätzlich zum kohortenbasierten Programm (1. Säule) soll sich Scale-up.NRW künftig auch als Community (2. Säule) verstehen, die einerseits Start-ups nach Abschluss der Programmkohorten bindet, andererseits aber auch weitere relevante Start-ups und Scale-ups einbezieht. So soll möglichst viel des im Ökosystem vorhandenen Skalierungswissens gebündelt und für das landesweite Ökosystem nutzbar gemacht werden. b) Mediakonzept, Kommunikationsstrategie, bestehende Wort-Bild-Marke Ergänzend zur Repräsentanz und Sichtbarkeit des Programmteams entwickelt der Auftragnehmer ein Mediakonzept und eine Kommunikationsstrategie. Ziel ist, einerseits das Angebot von Scale-up.NRW bei den relevanten Zielgruppen bekannt zu machen, andererseits den programminvolvierten Start-ups zusätzliche Sichtbarkeit zu verschaffen. Fortlaufende Mediaaktivitäten sind notwendig, um über Fortschritte und Er-folge der Teilnehmenden zeitnah zu informieren. Ziel der systematischen, zielgruppengerechten Kommunikation des Programms ist es, den Bekanntheitsgrad und das Renommee des Programms national wie international kontinuierlich zu steigern und eine hohe Außenwirkung im Sinne des Brandings zu erzielen. 2. Umsetzung des Konzepts Im Rahmen der Umsetzung des Konzepts sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen: · Umsetzung der im abgestimmten Konzept skizzierten Maßnahmen; · Budgetsteuerung, -kontrolle und -abrechnung; · Wirksamkeitskontrolle des Skalierungsprogramms durch ein mit dem Auftraggeber zu entwickelndes Kennzahlen-System (KPIs) und einen fortlaufenden Planungs-, Budgetierungs- und Berichtsprozess; · Mindestens vierteljährliche strukturierte Abstimmungstermine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur strategischen Steuerung des Programms. Gegenstand dieser Termine sind insbesondere der Umsetzungsstand der Leistungen, die Zielerreichung anhand vereinbarter Kennzahlen, wesentliche Entwicklungen sowie ggf. erforderliche Anpassungs- und Entscheidungsbedarfe. · Kontinuierliche Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie kurzfristige Einzelabsprachen für Situationen mit besonderem Klärungsbedarf. - Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorf
Fortführung und Weiterentwicklung des Skalierungsprogramms "Scale-up.NRW" - Konzeption, Ausbau und operative Umsetzung
Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstands ist der Aufgabenbeschreibung zu entnehmen. Im Kern ist Aufgabe des zukünftigen Auftragnehmers: 1. Konzeption der Fortführung und Weiterentwicklung von Scale-up.NRW Der Auftragnehmer erarbeitet ein Konzept, in dem dargestellt ist, wie das Programm Scale-up.NRW im Zeitraum ab 2026 aussehen soll. Das Konzept muss folgende Leistungen enthalten: a) Aufbau von Scale-up.NRW - Programm und Community Scale-up.NRW soll sich auch in der Fortführung als ein hochselektives Skalierungsprogramm für die besten Start-ups in Nordrhein-Westfalen verstehen, die bereits nachhaltigen Umsatz erzielen und über ein signifikant großes und erfahrenes Managementteam und Personal verfügen. Bei den teilnehmenden Unternehmen soll es sich um Start-ups handeln, die das Potential haben, sich zu einem international operierenden Unternehmen zu entwickeln. Ein kohortenbasiertes Programm wie bislang soll auch künftig fortgesetzt werden. Dabei können jedoch andere oder neuartige Schwerpunkte gesetzt werden, von der Kohortendauer über die Programmgestaltung bis hin zu den individuellen Begleitungsleistungen durch den Auftragnehmer. Verpflichtend gilt jedoch, dass pro Jahr eine Kohorte mit 10 bis 20 Start-ups starten soll. Die Programmdauer pro Kohorte soll bei 12 bis 24 Monaten liegen. Das Programm muss ein klares und transparentes Leistungsversprechen formulieren, welches Gründerinnen und Gründer davon überzeugt, sich für den kompletten Zeitraum der Kohorte in dem Programm zu engagieren. Zusätzlich zum kohortenbasierten Programm (1. Säule) soll sich Scale-up.NRW künftig auch als Community (2. Säule) verstehen, die einerseits Start-ups nach Abschluss der Programmkohorten bindet, andererseits aber auch weitere relevante Start-ups und Scale-ups einbezieht. So soll möglichst viel des im Ökosystem vorhandenen Skalierungswissens gebündelt und für das landesweite Ökosystem nutzbar gemacht werden. b) Mediakonzept, Kommunikationsstrategie, bestehende Wort-Bild-Marke Ergänzend zur Repräsentanz und Sichtbarkeit des Programmteams entwickelt der Auftragnehmer ein Mediakonzept und eine Kommunikationsstrategie. Ziel ist, einerseits das Angebot von Scale-up.NRW bei den relevanten Zielgruppen bekannt zu machen, andererseits den programminvolvierten Start-ups zusätzliche Sichtbarkeit zu verschaffen. Fortlaufende Mediaaktivitäten sind notwendig, um über Fortschritte und Er-folge der Teilnehmenden zeitnah zu informieren. Ziel der systematischen, zielgruppengerechten Kommunikation des Programms ist es, den Bekanntheitsgrad und das Renommee des Programms national wie international kontinuierlich zu steigern und eine hohe Außenwirkung im Sinne des Brandings zu erzielen. 2. Umsetzung des Konzepts Im Rahmen der Umsetzung des Konzepts sind folgende Leistungen vom Auftragnehmer zu erbringen: · Umsetzung der im abgestimmten Konzept skizzierten Maßnahmen; · Budgetsteuerung, -kontrolle und -abrechnung; · Wirksamkeitskontrolle des Skalierungsprogramms durch ein mit dem Auftraggeber zu entwickelndes Kennzahlen-System (KPIs) und einen fortlaufenden Planungs-, Budgetierungs- und Berichtsprozess; · Mindestens vierteljährliche strukturierte Abstimmungstermine zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zur strategischen Steuerung des Programms. Gegenstand dieser Termine sind insbesondere der Umsetzungsstand der Leistungen, die Zielerreichung anhand vereinbarter Kennzahlen, wesentliche Entwicklungen sowie ggf. erforderliche Anpassungs- und Entscheidungsbedarfe. · Kontinuierliche Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie kurzfristige Einzelabsprachen für Situationen mit besonderem Klärungsbedarf. - Landkreis Meißen, Landratsamt, Rechts- und Kommunalamt, VergabestelleMeißen
Aufklärungskampagne Krisenkommunikation im Landkreis Meißen
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Meißen, Landratsamt, Rechts- und Kommunalamt, Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Brauhausstraße 21; Postleitzahl: 01662; Ort: Meißen; Land: DE; Fax: +49 352172588031; Internet-Adresse: www.kreis-meissen.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Meißen, Landratsamt, Angebotssammelstelle/Poststelle; Straße, Hausnummer: Brauhausstraße 21; Postleitzahl: 01662; Ort: Meißen; Land: DE; Internet-Adresse: www.kreis-meissen.de; Postfach: 100152; E-Mail: [email protected] 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: 2026-03-12.8.1.01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Gegenstand der Leistung ist die Konzeption und Umsetzung dieser Aufklärungskampagne im Rahmen des Forschungsprojekts „Krisenkommunikation im Landkreis Meißen“. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung zu Vorsorgemaßnahmen im Falle eines möglichen großflächigen Stromausfalls (Blackout). Durch die Vermittlung praxisnaher Hinweise und konkreter Handlungsempfehlungen soll die individuelle Handlungskompetenz gestärkt und ein sicheres, besonnenes Verhalten in Krisensituationen gefördert werden. Die Kampagne ist so zu gestalten, dass sie aufklärend und sensibilisierend wirkt, ohne Angst oder Panik zu erzeugen, und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der Resilienz der Bevölkerung leistet. Ziel ist es, eine breite Öffentlichkeit in Deutschland zu erreichen sowie eine hohe Reichweite und messbare Wirkung sicherzustellen. Die Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung besteht aus einem Hauptfilm (Filmlänge max. drei Minuten), begleitenden Social-Media-Clips (Clip-Länge 20-30 Sekunden pro Clip), einer Fotoproduktion sowie ergänzenden Infografiken. Es ist ein Kreativkonzept mit wesentlichen inhaltlichen Eckpunkten sowie eine detaillierte Umsetzungsstrategie mit allen notwendigen Schritten zu erarbeiten und vorzulegen. Eine Definition der Zielgruppen, welche mit der Aufklärungskampagne erreicht werden sollen sowie verschiedene Strategien zur Umsetzung sollen erarbeitet werden. Ebenfalls notwendig ist die Erstellung eines zeitlichen Ablaufplanes zur fristgerechten Umsetzung der angestrebten Leistung. Ablauf und Kurzbeschreibung der Leistung: 1. Konzeption & Planung 01.09.-20.09.2026 Briefung, Skript, Storyboard, Budget 2. Pre-Production (Vor-produktion) 21.09.-10.10.2026 Casting, Locationsuche, Crew-Booking 3. Produktion (Dreh) Mitte Oktober 1-3 Drehtage 4. Postproduktion (Schnitt) 20.10.-20.11.2026 Schnitt, Ton, Grading, Korrek-turschleifen 5. Kampagnen-Launch & Ausspielung 21.11.-31.12.2026 Social Media, Website, Presse, Veranstaltungen, Monitoring und Evaluation Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Meißen, Landratsamt, Dezernat Verwaltung, Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen; Straße, Hausnummer: Herrmannstraße 30-34; Postleitzahl: 01558; Ort: Großenhain; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.09.2026, Ende: 31.12.2026 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3386271/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 04.06.2026, 13:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: nicht angegeben 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: · nachweisbare Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung, Nachweise bisheriger Veröffentlichungen von mind. einer Medienkampagne und Medien im Bereich Social Media · Das Unternehmensprofil mit Beschreibung des Unternehmens sowie Beschreibung der Aufgabenfelder und der Anzahl der Beschäftigten ge-gliedert nach Beschäftigungsgruppen · fachliche Kompetenz in Medienplanung, Kreation und digitaler Kommunikation · Leistungsfähige Projektorganisation mit definiertem Ansprechpartner · Referenzen vergleichbarer abgeschlossene Projekte innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mit Angaben zum Projektinhalt, Dauer, Auftragnehmer, Ansprechpartner · Die vom Teilnehmer zu erbringenden Leistungsbestandteile Strategie, Story und Produktion des Films müssen inhouse angeboten werden (keine Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer). · Nachunternehmer sind nicht zugelassen Vorlage der zum Download bereitgestellten Formblätter: · Ausgefülltes Formblatt Verpflichtungserklärung Landkreis · Ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung Eignung 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Marketing/ Werbung - Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH
Ausstellungsgestaltung „Konzeption, Gestaltung und Installation einer Dauerausstellung über die Schloss- und Parkgeschichte mit Berücksichtigung der Wasserkunst im Schloss Lichtenwalde (bei Chemnitz)“
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH; Straße, Hausnummer: Schloss 1; Postleitzahl: 09573; Ort: Augustusburg/Sachsen; Land: DE; Telefon: +49 372913800; Fax: +49 3729138024; Internet-Adresse: https://www.asl-schloesser.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: LIWA 01/2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : In der 1. Phase des Verfahrens sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie unter Beachtung der Anforderungen gemäß §§ 36, 41 UVgO mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase aufgefordert. Das Format der einzureichenden Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Für die geforderten Auskünfte, Nachweise und Erklärungen sind die nachstehend genannten Formblätter zu nutzen: - Teilnahmeantrag (Formblatt 1) - Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2) - Nachweis der fachlichen Eignung: Referenzliste (Formblatt 3) Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind die in der Anlage beigefügten Teilnahmeunterlagen (Formblätter 1 bis 3) auszufüllen. Die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens wird wie folgt durchgeführt: Die Bieter müssen ein erstes Angebot, bestehend aus den Ausführungen zu den nachstehend genannten Kriterien sowie dem Honorarangebot, einreichen. Das erste Angebot muss bereits verbindlich sein. Diesem Angebot sind die Vorgaben für dieses Vergabeverfahren sowie der Anlagen unverändert zugrunde zu legen. Die Angebote, Erst- wie Schlussangebote, werden sodann auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Für die Abgabe des Angebotes ist das Formblatt 4 (Honorar/Preis) zwingend zu verwenden. Dieses wird mit Aufforderung zur 2. Stufe veröffentlicht. Beauftragt werden Leistungen gemäß HOAS über die LPH 1 bis 7. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 7 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 7 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster verwiesen, welches zum Beginn der 2. Stufe des Verfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt wird, die aufgefordert werden, ein Erstangebot abzugeben. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die zu erbringenden Leistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: C Mitte Anrechenbare Kosten (netto): 600.000,00 Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAS zu berechnen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 15 HOAS. Vertragsmuster: Zum Beginn der Verhandlungsphase (2. Stufe) wird ein Planungsvertrag ausgeliefert. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Schloss Lichtenwalde; Postleitzahl: 09577; Ort: Niederwiesa; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 31.12.2029 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3409766/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 28.07.2026, 11:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erkären, dass dieser Versicherungsschutz während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 30.05.2025 ausgestellt worden sein. 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Anlage B - Vertragsmuster (Auslieferung 2. Stufe) sowie den weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere HOAS und BGB. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt auf Vollständigkeit und Plausibilität i.V. mit § 41 UVgO: Teilnahmeantrag (Formblatt 1): Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2): - Angaben zum Bieter (Formblatt 2, Punkt A) Bitte tragen Sie die Angaben zum Bieter/zur Bewerbergemeinschaft und/oder Eignungsleihe in das Angebotsformular ein. - Qualifikation (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die als Fachplaner oder technische Fachkräfte berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind: - Die Planung der Innenräume erfolgt durch Personen, die folgende Berufsausbildung nachweisen können: Studium der Architektur oder Innenarchitektur, des Kommunikations- oder Ausstellungsdesigns, der Ausstellungsgestaltung oder Szenografie. - Die Lichtplanung erfolgt durch Personen, die lichttechnische und lichtplanerische Kenntnisse nachweisen können, beispielsweise von Architekten/Innenarchitekten mit entsprechender Spezialisierung. - Die Planung von Grafischen Leistungen für Ausstellungen kann erbracht werden durch ausgebildete Grafiker und Kommunikationsdesigner mit entsprechender Erfahrung im musealen Feld. - Medienplanungen erfordern spezielle Kenntnisse zu Medientechnik sowie über Erfahrung in der Entwicklung und im Einsatz von Medien in Ausstellungen. Darüber können Personen verfügen, die Informationsdesign, Interaction Design oder Medieninformatik studiert, vergleichbare Ausbildungen abgeschlossen oder als Quereinsteiger entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung einer der o. g. Berufsbezeichnung berechtigt ist. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Ausstellungszubehör/ Galerieausstattung/ Museumseinrichtungen,Design/ Gestaltung,Entwurfsplanung,Planung (Innenräume/ Inneneinrichtung) - Stadt HennigsdorfHennigsdorfDeadline: Jul 16
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt. - Landkreis WittenbergLutherstadt WittenbergDeadline: Jul 14
Beschaffung Lizenz sowie Unterstützungsleistungen für bestehende Robotic Process Automation-Infrastruktur (UiPath)
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö 51/26 L 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg Deutschland Telefonnummer: +49 3491806-2830 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: www.landkreis-wittenberg.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Erweiterung der bestehenden Robotic Process Automation-Infrastruktur (UiPath) Beschaffung einer zusätzlichen Lizenz- sowie Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die bestehende RPA-Lösung von UiPath Menge und Umfang: 1 Lizenz für UiPath Unattended Robot (Erweiterung von 1 auf 2 Robots mit Laufzeitanpassung an Erstlizenz, Laufzeit: 01.09.2026-14.01.2029) 20 h Dienstleistungskontingent optional: 1 Lizenz für UiPath Unattended Robot (Erweiterung von 2 auf 3 Robots mit Laufzeitanpassung an bestehende Lizenzen, Laufzeit: 01.03.2027-14.01.2029) optional: 20 h Dienstleistungskontingent Ort der Leistung: Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3 06886 Lutherstadt Wittenberg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Leistungserbringung unverzüglich nach Zuschlagserteilung Ende der Ausführung bis spätestens 36. KW 2026 Vertragslaufzeit: entsprechend Leistungsbeschreibung Optionale Beauftragung und Ausführung bzgl. weiterer Lizenz sowie Dienstleistungskontingent entsprechend Leistungsbeschreibung 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19ef4c26dc9-18ee29b54d446383 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 14.07.2026 11:00 Ablauf der Bindefrist: 14.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : entfällt 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : es gilt EVB-IT Rechnungslegung ausschließlich digital als PDF-Datei an den zentralen Rechnungseingang unter der E-Mail-Adresse: [email protected] weitere Hinweise entsprechend Pkt. 5 der Leistungsbeschreibung 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Zum Nachweis der Eignung ist die Eignerklärung zur Eignung allg. mit dem Angebot einzureichen (in Vergabeunterlagen enthalten). Diese enthält folgende Angaben: zu Insolvenzverfahren und Liquidation dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Angaben zur Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung Im Falle der Präqualifikation (Bieter und Nachunternehmer) entfällt die v. g. Eigenerklärung. Diese Unternehmen haben jedoch einen entsprechenden Nachweis der Präqualifikation vorzulegen. Akzeptiert wird die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen oder im AVPQ für die entsprechende Leistung. Des Weiteren mit dem Angebot einzureichen: Nachweis des geforderten UiPath-Partnerstatus (Mindestanforderung: Der Bieter muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über einen aktiven, offiziellen Partnerstatus des Herstellers UiPath (mindestens UiPath Registered Partner oder eine nachweisbar gleichwertige bzw. höhere Autorisierungsstufe des Herstellers, z. B. Gold oder Platinum) verfügen. Nachweis der personellen Qualifikation (Die Qualität der zu entwickelnden Automatisierungslösungen wird über personengebundene Mindestqualifikationen abgesichert. Mindestanforderung: Alle für die konkrete Leistungserbringung (insb. Prozessanalyse, Entwicklung, Testing) eingesetzten Berater und Entwickler müssen über ein gültiges Zertifikat als UiPath Certified Advanced RPA Developer oder eine nachweisbar gleichwertige, aktuelle und personengebundene Entwickler-Zertifizierung des Herstellers UiPath verfügen. Geforderter Nachweis: Die entsprechenden Zertifikatsnachweise (z. B. Kopie der Urkunde oder ein verifizierbarer Online-Verifizierungslink wie Credly) sind zwingend mit dem Angebot für alle vorgesehenen Schlüsselpersonen einzureichen. Es dürfen im gesamten Projektverlauf ausschließlich qualifizierte und für die ausgeschriebenen Leistungen geeignete Mitarbeitende eingesetzt werden. mind. 1 Referenz (Zum Nachweis seiner ausreichenden Erfahrung im öffentlich-rechtlichen Kontext hat der Bieter mit dem Angebot eine aussagekräftige Referenz über ein in den letzten drei Jahren (Stichtag ist der Schlusstermin für den Eingang der Angebote) erfolgreich durchgeführtes oder laufendes Projekt einzureichen. Mindestanforderungen an die Referenz: Gegenstand des Referenzprojektes ist die Konzeption, Entwicklung (Programmierung von Software-Robotern) und/oder die operative Betreuung einer RPA-Infrastruktur auf Basis der Softwareplattform UiPath. Der Auftraggeber des Referenzprojektes muss ein öffentlicher Auftraggeber sein. Die Projektsprache im Rahmen der Erbringung beim damaligen Referenzkunden sowie die dabei erstellte technische Dokumentation müssen in deutscher Sprache erfolgt sein. Die referenzierte Anwendung muss sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe seit mindestens sechs Monaten im unterbrechungsfreien Produktivbetrieb befinden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass bei Problemen und Fragen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die Supportbedingungen werden in den EVB-IT-Verträgen geregelt. Die Supportsprache ist deutsch. Datenschutz: DSGVO-Konformität Die datenschutzrechtlichen, auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betreffenden Vorgaben müssen zwingend eingehalten werden. (siehe Leistungsbeschreibung) Die IT-Grundschutzvorgaben müssen erfüllt und eingehalten werden. Der Auftragnehmer hat sich am BSI-Grundschutz zu orientieren, der folgende Ziele verfolgt: Schutz vor Täuschung und Betrug; Absicherung von Prozessen und Workflows als Ganzes; Vermeiden von Programmierfehlern, die zu Schwachstellen führen; richtige Wahl und sicherer Einsatz von Technologie; Absicherung der auf der Systemplattform eingesetzten Software; Absicherung von Host und Netzwerk. Es muss regelmäßige aber auch anlassbezogene Patches geben, um den Stand der Technik halten zu können und Sicherheitslücken zu schließen und vorzubeugen sowie für Fehlerkorrekturen im Programmcode. Der Auftraggeber kann entsprechend § 41 UVgO fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern, ist jedoch nicht verpflichtet. Auf Verlangen der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen der Nachunternehmer vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung allg. bzw. Nachweis der Präqualifikation ggf. v.g. Eignungsnachweise, soweit diese Leistungen durch Nachunternehmen erbracht werden sollen Weitere einzureichende Unterlagen und Erklärungen: Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig vorzulegen: Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. TVergG LSA Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz: Nachunternehmerverzeichnis mit Angabe der auszuführenden Teilleistungen und Namen der/des Nachunternehmer/s (in Vergabeunterlagen enthalten) Von den Nachunternehmen des Bestbieters sind auf Verlangen der Vergabestelle zudem folgende Unterlagen und Erklärungen vorzulegen: Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gem. TVerg LSA Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA Vom Bestbieter und seinem/seinen Nachunternehmer/n sind die auf Verlangen genannten Erklärungen und Nachweise verpflichtend nach Aufforderung elektronisch in Textform innerhalb von 6 Kalendertagen bei der Vergabestelle einzureichen. Bei nicht fristgerechter Vorlage kann das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen werden. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gem. § 6 WRegG Einsicht in das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt beantragen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: - Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft bei der Auftragserteilung einnehmen muss: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder 4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Software,IT-Systemdienstleistungen
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