Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainTED
Kommunale Vermögenseigenschadenversicherung
Gegenstand der Beschaffung ist der umfassende Schutz des städtischen Vermögens gegen Schäden durch schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen von Vertrauenspersonen, Straftaten Dritter sowie sonstige in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die kommunale Vermögenseigenschadenversicherung (AVB VE, Teil F der Vergabeunterlagen) näher...
Insurance
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Stadt Offenbach am Main
- Published:
- July 14, 2026
- Deadline:
- August 13, 2026
- Topic:
- Insurance
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Gegenstand der Beschaffung ist der umfassende Schutz des städtischen Vermögens gegen Schäden durch schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen von Vertrauenspersonen, Straftaten Dritter sowie sonstige in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die kommunale Vermögenseigenschadenversicherung (AVB VE, Teil F der Vergabeunterlagen) näher beschriebene Ereignisse. Die Einzelheiten des Versicherungsschutzes und des Vertragsverhältnisses ergeben sich aus der Versicherungsvertragsurkunde (Teil G der Vergabeunterlagen). Die Stadt Offenbach am Main ist eine kreisfreie Stadt im Bundesland Hessen mit rund 140.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Sie nimmt als Gebietskörperschaft eigene und übertragene Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung wahr und betreibt eine Vielzahl von Beteiligungsgesellschaften und sonstigen Einrichtungen. Zur Absicherung des kommunalen Vermögens gegen Schäden durch schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen von Vertrauenspersonen, durch Straftaten Dritter sowie durch sonstige versicherungspflichtige Ereignisse schreibt die Stadt Offenbach am Main eine kommunale Vermögenseigenschadenversicherung aus. Zu den wesentlichen Deckungsbestandteilen zählen u. a.: • Vertrauensschadenversicherung für schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen von Vertrauenspersonen (§§ 1 ff. AVB VE), • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unterschlagung, Betrug, Computerbetrug und verwandte Straftatbestände, • EDV-Schäden gemäß § 4 AVB VE, • nicht aufgeklärte Kassenfehlbeträge (Mankoversicherung gemäß § 7 AVB VE). Die Versicherungssumme beträgt 125.000,00 EUR je Versicherungsfall (Grundversicherung); für den versicherten Personenkreis der Zusatzteilversicherung (Bürgermeister, Beigeordnete, Rat und Ausschüsse, Kämmerer) gilt eine zusätzliche Deckungssumme von 125.000,00 EUR. Zur fachlichen Begleitung des Vergabeverfahrens hat die Auftraggeberin einen unabhängigen Versicherungsberater im Sinne des § 34d Abs. 2 GewO beauftragt, der ausschließlich in ihrem Interesse tätig ist und keine wirtschaftlichen Bindungen an Versicherungsunternehmen unterhält. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 3 Nr. 3, 17 VgV aufgrund der Komplexität des Leistungsgegenstandes als zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden bis zu fünf geeignete Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines Erstangebots sowie zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert. Nach Abschluss der Verhandlungsphase werden die Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebots gemäß § 17 Abs. 10 VgV aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 Abs. 1 VgV bereits auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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