Abwasserverband Mittlere DillSinn-EdingenTED
Klärschlammverwertung KA Sinn-Edingen 2026
Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage Sinn-Edingen im Jahr 2026. Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (Abfallschlüssel 190805).
Wastewater
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Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage Sinn-Edingen im Jahr 2026. Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (Abfallschlüssel 190805).
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Abwasserverband Mittlere Dill
- Published:
- May 25, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Wastewater
Tender description
Verwertung von Klärschlamm der Kläranlage Sinn-Edingen im Jahr 2026. Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (Abfallschlüssel 190805).
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Klärschlammverwertung Kläranlage Sinn-Edingen - Entsorgungsverband SaarSaarbrückenDeadline: Jun 24
Klärschlammverwertung
Stoffliche und/oder thermische Verwertung von 52.900 t/a OS entwässertem Klärschlamm (Schlämme aus der Behandlung kommunaler Abwässer, AVV 190805) aus 36 Kläranlagen des EVS im Saarland aufgeteilt in 5 Mengenlose einschließlich Containergestellung, Transport, Kraftstoff, Maut, Verwiegung, Dokumentation, Personal sowie alle Nebenkosten im Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028 - Abwasserverband Mittlere DillSinn-Edingen
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Triberg - Klärschlammverwertung 2026-2028
Durchführung des Abtransports und der thermischen Verwertung des mechanisch entwässerten Klärschlammes (MEKS) für den Zeitraum 2026-2028. - Entsorgungsverband SaarDeadline: Jun 24
Los 5: Klärschlammverwertung 6.700 t/a aus 1 KA
Stoffliche und/oder thermische Verwertung von 6.700 t/a entwässertem Klärschlamm (AVV 19 08 05) aus 1 Kläranlage des EVS im Saarland inkl. Containergestellung, Transport, Kraftstoff, Maut, Verwiegung, Dokumentation, Personal sowie alle Nebenkosten. - Remiks Husholdning ASTromsøDeadline: Jul 29
Prior information notice: treatment of dewatered sewage sludge.
Remiks Husholdning AS plant eine Ausschreibung für die Behandlung von entwässertem Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen sowie von Spülschlamm aus kommunalen Anlagen. Ein langfristiger Vertrag über 10 bis 15 Jahre ist geplant. Die Vergabe könnte im September/Oktober 2026 erfolgen, mit Vertragsbeginn im Jahr 2027. - Abwasserverband IdsteinBrechen-NiederbrechenDeadline: Jul 16
MARKTERKUNDUNG - Kläranlagenbetriebsverband Ems- und Wörsbachtal - Klärschlammverwertung
MARKTERKUNDUNG - Klärschlammverwertung ab 2028 mit soweit erforderlich Phosphor-Rückgewinnung Die ordnungsgemäße Entsorgung von kommunalem Klärschlamm ist eine stetige und unverzichtbare kommunale Aufgabe. Ab dem 1. Januar 2029 gilt gemäß der bundesweit geltenden Klärschlammverordnung (AbfKlärV) die Pflicht, Phosphor aus Klärschlamm und Klärschlammasche zurückzugewinnen. Klärschlamm ist ein unvermeidbarer Abfall. In Deutschland trägt jeder Mensch täglich zum Entstehen dieses Abfalls bei. Kommunaler Klärschlamm zählt zur Gruppe der Siedlungsabfälle und ist somit dem Regelungsbereich des europäischen und nationalen Kreislaufwirtschaftsrechts unterworfen. Damit fallen die kommunalen Klär-schlämme unter die Bestimmungen der EU-Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2018/851) und deren Umsetzung durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). In der Klärschlammverordnung ist die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemischen und Klärschlammkomposten geregelt. Bei der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen sind zudem die Bestimmungen des Düngerechts, insbesondere der Düngemittelverordnung und der Düngerverordnung zu beachten. Die Klärschlammverordnung von 2017 hat mit den verpflichtenden Regelungen, Phosphor zurückzugewinnen und aus der direkten bodenbezogenen Verwertung auszusteigen bundesweit die Weichen für die Phosphorrückgewinnung gestellt und gleichzeitig den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung weiter forciert. Wesentliche Neuerung in der Klärschlammverordnung ist die ab dem 1. Januar 2029 geltende Pflicht zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammasche. Diese Pflicht gilt grundsätzlich für alle kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen unabhängig von deren Ausbaugröße, sofern der Klärschlamm 20 Gramm oder mehr Phosphor je Kilogramm Trockensubstanz (TS) enthält. Darüber hinaus dürfen Klär-schlämme aus Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von mehr als 50.000 Einwohnerwerten (EW) ab dem Jahr 2032 nicht mehr bodenbezogen verwertet werden. Gleiches gilt für Abwasserbehandlungsanlagen größer als 100.000 Einwohnerwerten bereits ab dem Jahr 2029. Die bodenbezogene Verwertung von Klärschlamm bei Kläranlagen bis 50.000 Einwohnerwerten bleibt ein-geschränkt möglich. Von Bedeutung sind hier zusätzlich einzuhaltende Grenzwerte und Untersuchungspflichten, die seit dem Inkrafttreten der Klärschlammverordnung ohne Übergangsfrist sofort gelten. Gleichzeitig besteht für Ab-wasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße von bis zu 50.000 Einwohnerwerten in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit, die anfallenden Klärschlämme nach Zustimmung der zuständigen Behörde oh-ne vorherige Phosphorrückgewinnung einer anderweitigen Verwertung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuzuführen, also einer energetischen Verwertung. Die Zwischenlagerung von Klärschlammaschen mit dem Ziel der späteren Aufbereitung und Phosphorrückgewinnung ist grundsätzlich unbefristet möglich. Hier ergeben sich dabei zu berücksichtigende Anforderungen (unter anderem Verbot zur Vermischung mit anderen Abfällen oder Stoffen und Gewährleistung einer späteren Phosphorrückgewinnung aus den gelagerten Klärschlammaschen). Der Phosphor in Klärschlämmen ist gemäß Klärschlammverordnung so zurückzugewinnen, dass entweder 50 Prozent des enthaltenen Phosphors gewonnen werden oder der Phosphorgehalt im behandelten Klär-schlamm auf weniger als 20 Gramm pro Kilogramm Trockenmasse (zwei Prozent) reduziert wird. Bei Klärschlammverbrennungsaschen müssen mindestens 80 Prozent des enthaltenen Phosphors zurückgewonnen werden. Wird Phosphor bereits im Rahmen der Abwasserbehandlung zurückgewonnen, sind die Anforderungen der Klärschlammverordnung nur dann erfüllt, wenn dadurch der Phosphorgehalt im Klär-schlamm auf weniger als zwei Prozent reduziert werden kann. Andernfalls wäre für den betreffenden Klär-schlamm und die Klärschlammasche eine erneute Phosphorrückgewinnung gemäß Klärschlammverordnung erforderlich. Aufgrund der langen Vorlaufzeiten für Planung und Genehmigung der dafür erforderlichen Anlagen müssen sich die Kläranlagenbetreiber im Land bereits heute damit befassen, wie eine Phosphorrückgewinnung erfolgen kann. Zur Frage der Möglichkeiten der Absicherung einer anforderungsgerechten Klärschlammverwertung ab 2028 mit soweit erforderlich Phosphor-Rückgewinnung führt der KLÄRANLAGENBETRIEBSVERBAND EMS- UND WÖRSBACHTAL diese Markterkundung nach § 28 Vergabeverordnung (VgV) durch wie folgt: Beschreibung: Es handelt sich lediglich um eine Markterkundung. Die Markterkundung wird ergebnisoffen durchgeführt und ist für beide Seiten unverbindlich. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keine Ansprüche auf die Durchführung in einem ggf. später durchzuführenden wettbewerblichen Vergabeverfahren. Die rechtliche Grundlage für die Markterkundung findet sich in § 28 der Vergabeverordnung (VgV) sowie in § 20 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Diese Regelungen erlauben es öffentlichen Vergabestellen, eine Marktabfrage vorzunehmen, um Informationen über den Markt, die Anbieter und die Preisstrukturen zu erhalten. Wichtig ist, dass die Markterkundung sich von einem Vergabeverfahren unterscheidet, da sie lediglich der Vorbereitung dient und keine bindenden Entscheidungen zur Auftragsvergabe getroffen werden. Zu den wesentlichen Zielen der Markterkundung gehört es, den Beschaffungsbedarf genauer zu erfassen, die Auftragswertschätzung vorzunehmen und den Wettbewerbsgrundsatz zu wahren. Die Markterkundung bietet den Vergabestellen die Möglichkeit, den Beschaffungsbedarf präzise zu ermitteln und realistische Preisanfragen zu stellen. Dies führt zu einer genaueren Auftragswertschätzung und reduziert das Risiko von Fehlkalkulationen. Mehr unter https://ax-projects.de/markterkundung-klaeranlagenbetriebsverband-ems/
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