Wasserversorgung SULINGER LANDSulingenTED
Kläranlage Sulingen Erweiterung - Gewerk M7 Gasspeicher
Erweiterung der Kläranlage Sulingen für eine Ausbaugröße von 40.000 EW mit Neuausrüstung/Umbau der mechanischen Vorreinigung und Vorklärung, Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe durch Neubau eines dreiteiligen Rechteck-Belebungsbecken einschl. Gebläsestation, Neubau Nachklärbecken II, Erweiterung/Neubau eines Betriebsgebäudes und ...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Wasserversorgung SULINGER LAND
- Published:
- July 29, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Object:
- Kläranlage / Abwasseraufbereitung
Object classification
- Kläranlage / AbwasseraufbereitungPrimary
Tender description
Erweiterung der Kläranlage Sulingen für eine Ausbaugröße von 40.000 EW mit Neuausrüstung/Umbau der mechanischen Vorreinigung und Vorklärung, Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe durch Neubau eines dreiteiligen Rechteck-Belebungsbecken einschl. Gebläsestation, Neubau Nachklärbecken II, Erweiterung/Neubau eines Betriebsgebäudes und Bau einer anaeroben Schlammfaulung mit Gasspeicher, Gasaufbereitung und Gasverwertung.
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Wasserversorgung SULINGER LANDSulingenKläranlage Sulingen wird von 21.000 auf 40.000 EW erweitert (biologische Reinigung, Schlammfaulung, Gasverwertung). Gewerk E1: Ersatz der bestehenden Trafostation durch neue Betonkompaktstation an der Grundstücksgrenze, Anschluss an 20-kV-Ringleitung (Westnetz). Station bauartgeprüft nach DIN EN 62271-202, VDE AR-N 4110. Leistungsumfang: Stationsgebäude, MS-Anlage, Öltrafo, NS-Verteilung, Erdung, Zubehör. Lieferung möglichst vormontiert. Fundament: verdichteter Schotter mit Splittbett.Kläranlage Sulingen Erweiterung Gewerk E1: Mittelspannung Anlage (Trafo Station) - Ex post
Wasserversorgung SULINGER LANDSulingenDie Wasserversorgung Sulinger Land beabsichtigt die Kläranlage Sulingen zu einer zentralen Abwasserbehandlungsanlage auszubauen und mittelfristig die Kläranlagen Ehrenburg, Kirchdorf und die Teichkläranlage Varrel aufzugeben. Die Kläranlage Sulingen mit einer Ausbaugröße von 21.000 EW soll im laufenden Betrieb für eine Kapazität von 40.000 EW umgebaut bzw. erweitert werden. Die Kläranlagenerweiterung umfasst neben den Ausbau der biologischen Reinigungsstufe auch den Neubau einer Schlammfaulung inklusive Gasverwertung. Leistungsumfang Gewerk E1: Die Wasserversorgung Sulinger Land plant die zurzeit im Erdgeschoss des Rechengebäudes installierte Trafostation, bestehend aus Öl-Trafo und Mittelspannungsschaltanlage, durch eine neue Trafostation zu ersetzen. Geplant ist eine neue Betonkompaktstation an der Grundstücksgrenze im Bereich der vorh. Kläranlagenzufahrt. Diese neue Mittelspannungs-Kompaktstation wird aus dem Stromnetz der Westnetz GmbH versorgt. Der Anschluss erfolgt über eine 20 kV-Ringleitung. Anlagenbeschreibung: Die Station soll als bauartgeprüfte Mittelspannungsstation gemäß DIN EN 62271-202 (VDE 0671 Teil 202) sowie entsprechend den "Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb - AR-N 4110 - (TAR Mittelspannung)" des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) mit den zusätzlichen Bedingungen der Westnetz GmbH ausgeführt sein. Die Anlage besteht aus Stationsgebäude, Mittelspannungsanlage, Drehstrom Öltrafo, Niederspannungsverteilung, Erdungsanlage und Zubehör. Zur optimalen Koordination des Bauablaufs soll die Station so weit wie möglich ausgebaut und mit allen Komponenten bestückt auf die Baustelle geliefert werden. Allenfalls Komponenten von untergeordneter Bedeutung können nachgeliefert werden. Als Fundament ist eine Tragschicht aus verdichtetem Schotter mit einem Splittbett als Ausgleichsschicht vorgesehen.Kläranlage Bad Waldsee - Erweiterung und Sanierung der mechanischen Stufe, Neubau Rechenhalle Stahlbau
Große Kreisstadt Bad WaldseeBad WaldseeDeadline: Sep 03Die Stadt Bad Waldsee plant die Erweiterung der biologischen und mechanischen Stufe der Kläranlage Bad Waldsee. Die Erweiterung der biologischen Stufe - Neubau Belebungsbecken, Gebläsestation ist bereits abgeschlossen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Neubau der Rechenhalle zur Erweiterung der mechanischen Stufe.Kläranlage Bad Waldsee - Sanierung und Erweiterung der mechanischen Stufe (Rechenanlage, Sand-/Fettfang, Hebewerk) Elektrotechnische Ausrüstung
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Stadt WildbergWildbergDeadline: Aug 18Die Stadt Wildberg betreibt die mechanisch-biologisch-chemische Kläranlage Wildberg. Dort wird das Wasser von ca. 10.000 Einwohner aus den Stadtteilen Wildberg, Effringen, Gültlingen, Schönbronn und Sulz am Eck gereinigt. Hinzu kommt der Anschluss einer Sprudelfabrik. Der Großteil der Kläranlage wurde 1980 errichtet. Im Jahr 2001 wurde die Kläranlage um eine zweite Straße erweitert, so dass die Kläranlage seitdem aus zwei separaten biologischen Reinigungsstraßen besteht. Das Wasser teilt sich im Ablauf des Sandfangs auf die beiden Straßen auf und wird nach der Nachklärung im Ablaufbauwerk wieder zusammengeführt. Die Stadt Wildberg sieht den Neubau einer 4. Reinigungsstufe vor. Die geeignetste Baufläche zur Errichtung der 4. Reinigungsstufe ist die Fläche des Kombibeckens (Vorklärung, Belebungsbecken) der Straße 1. Dementsprechend muss zur Realisierung der 4. Reinigungsstufe für die gesicherte Abwasserreinigung neues Belebungsbeckenvolumen zur Verfügung gestellt werden. Dies soll durch den Neubau einer zweiten Belebungsbeckenstraße direkt östlich der bestehenden Straße 2 erfolgen. Für die Umsetzung der beiden Bauwerke stehen folgende Maßnahmen an: - Erweiterung des Zwischenhebewerks auf die gesamte Wassermenge der Kläranlage - Umbau der Vorklärung 2 zur Aufteilung auf die beiden Belebungsbeckenstraßen - Neubau der Belebungsbeckenstraße (3 Kaskaden) - Umbau Gebläsestation 2 - Neubau Leitung zwischen Belebungsbeckenstraße und Nachklärbecken 1 - Neubau Rücklaufschlammpumpwerk 1 - Anpassung P-Fällung - Abbruch Kombibecken Straße 1 - Neubau 4. Reinigungsstufe Mit dieser Realisierung werden Synergien genutzt, die Kläranlage zukunftssicher ausgebaut, die neu zu versiegelten Flächen auf ein Minimum reduziert und die Abwasserreinigung durch den Bau der 4. Reinigungsstufe deutlich verbessert. Die Auflagen der Förderstelle und / oder der Genehmigungsbehörden sind zwingend in der Planung umzusetzen und die Fördervoraussetzungen sind vollumfänglich zu erfüllen.Neubau Biologie und 4. Reinigungsstufe, Kläranlage Wildberg
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Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu - Eigenbetrieb Städt.Abwasserbeseitigung LeutkirchLeutkirchDeadline: Jun 29Der Eigenbetrieb „Städtische Abwasserbeseitigung Leutkirch“ betreibt eine mechanisch-biologische Kläranlage mit getrennter anaerober Schlammstabilisierung. Die Ausbaugröße beträgt 100.000 EW, die wasserrechtliche Erlaubnis endete am 31.12.2025. Die Kläranlage ist aufgrund der deutlich gestiegenen Belastung bzw. aufgrund neuer Bemessungsvorgaben zu erweitern. Die Zahl der natürlichen Einwohner im Einzugs-gebiet beträgt derzeit ca. 20.000 E, ein Indirekteinleiter (Molkeverwertung) trägt maßgebend zur Gesamtbelastung bei. Die künftige Ausbaugröße der Kläranlage wird vorläufig mit 110.000 EW, die hydraulische Kapazität bei Mischwasserzufluss mit 340 l/s festgelegt. Eine endgültige Festlegung erfolgt bis zur Vergabe der Ingenieurleistungen. In den Jahren 2024 und 2025 wurde eine Vorplanung zur Erweiterung der Belebungsbecken erstellt: Die Neubemessung der biologischen Stufe ergab ein erforderliches Belebungsbeckenvolumen von ca. 12.350 m3, unter Berücksichtigung des vorhandenen Belebungsvolumen von 7.650 m³ ist der Neubau von ca. 4.700 m³ erforderlich. Aktuell vorhanden sind insgesamt 6 Belebungsbecken mit jeweils 1.275 m³. Es gibt zwei vorgeschaltete Denitrifikationsbecken und vier Nitrifikationsbecken. Das erforderliche Neubauvolumen von 4.700 m³ wird auf zwei Becken aufgeteilt, die hydraulisch zwischen die Denitrifikationsbecken und die Nitrifikationsbecken gebaut werden. Die neuen Belebungsbecken werden mit Rührwerken und abschaltbaren Belüftern ausgestattet, so dass sie variabel als Deni- bzw. Nitrifikationsbecken genutzt werden können. Die neuen Belebungsbecken werden tiefer als die vorhandenen gebaut. Die Belüf-tung der neuen Becken erfolgt unabhängig von den bereits vorhandenen Nitrifikationsbecken. Neben dem erforderlichen Neubau der zwei geplanten Belebungsbecken ist der Neu-bau eines Zwischenhebewerks erforderlich. Das Zwischenhebewerk ist als Schneckenpumpwerk geplant. Die zu behandelnde maximale Wassermenge der Kläranlage bleibt unverändert. Die mechanischeErweiterung Kläranlage Leutkirch - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Technische Ausrüstung und Tragwerkplanung
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Stadtwerke Meppen - Eigenbetrieb der Stadt MeppenMeppenDie Stadtwerke Meppen betreiben die Kläranlage (KA) Meppen mit einer Ausbaugröße von 40.000 Einwohnerwerten (EW). Bis 1990 wurde die Kläranlage mit einem sogenannten Tropfkörperverfahren betrieben. Ab 1990 wurde die Kläranlage erneuert und an die gestiegenen Reinigungsanforderungen (Nährstoffelimination) angepasst. Zur Abwasserreinigung stehen eine mechanische und eine biologische Reinigungsstufe zur Verfügung. In der mechanischen Reinigungsstufe werden mit Rechen und Sandfang Feststoffe aus dem Abwasser abgeschieden. Die biologische Reinigung erfolgt im Belebungsverfahren. Zur weitergehenden Phosphatelimination wird das Fällmittel Eisen-III-Chlorid-Sulfat zugegeben. Das gereinigte Abwasser fließt über den Vorfluter, die Nordradde, in die Ems. Der bei der Abwasserreinigung anfallende Klärschlamm wird in der Belebungsanlage aerob stabilisiert und bis in das Jahr 2024 auf die etwa vier Kilometer entfernten Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Seit dem Jahr 2024 wird der aerob stabilisierte Klärschlamm überwiegend mobil entwässert und anschließend thermisch oder je nach Möglichkeit landwirtschaftlich verwertet. Ein Teil des Schlammes wird weiterhin auf die Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Aufgrund der stetig steigenden Energiepreise sowie dem sich abzeichnendem Ende der Vererdungsbeetelebensdauer wurde seitens der Stadtwerke Meppen geprüft, wie auch zukünftig die Wirtschaftlichkeit der Abwasserreinigung und der Klärschlammbehandlung der Stadt Meppen gewährleistet werden kann. Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass nach der EU-Kommunalabwasserrichtlinie bis 2045 eine 100%ige Energieneutralität für Kläranlagen gefordert wird. Als Ergebnis der Prüfung wurde die Errichtung eines Faulturms inkl. BHKW als mögliche Lösung festgehalten. Um die Ergebnisse noch inhaltlich zu vertiefen und um eine perspektivische Förderung der zukünftigen Baumaßnahmen zu erhalten, haben die Stadtwerke Meppen eine Machbarkeitsstudie nach 4.1.6 der Kommunalrichtlinie (KRL) durch das Planungsbüro PFI aus Hannover erstellen lassen. Dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie entsprechend werden hiermit die Planungsleistungen für folgende Maßnahmen auf der Kläranlage ausgeschrieben: - Austausch der zwei Transformatoren - Austausch der Sandfanggebläse (zwei Ringkolbenverdichter) - Erneuerung des Belüftungssystems der biologischen Reinigungsstufe (Gebläse inkl. EMSR-Technik, Druckluftleitungen, Plattenmembranbelüfter etc.) - Neubau einer Photovoltaikanlage auf verschiedenen Flächen des Kläranlagengeländes (siehe Machbarkeitsstudie) mit einer Gesamtleistung von ca. 420 kWp - Neubau einer Schlammentwässerung (Zentrifuge oder Schneckenpresse, Schlammstapel- und Verladesilo etc.) - Neubau einer Schlammfaulung (Vorklärbecken, Primärschlammpumpwerk, Faulturm, Gasspeicher, BHKW, Klärgasfackel, Maschinengebäude zur Schlammbehandlung und Gasverwertung inkl. Einrichtung (ÜS-Schlammeindickung, Polymerdosierstation, Wärmetauscher für den Heizkreislauf, Gasaufbereitungssystem etc.) - Annahmestelle für Klärschlamm von der Kläranlage Rühle Die vorgenannten Maßnahmen sollen so geplant werden, dass auf dem bestehenden Kläranlagengelände weiterhin ausreichend Platz bleibt für Kapazitätserhöhungen sowie Verfahrenserweiterungen; wie bspw. dem Bau einer vierten Reinigungsstufe. Die vorgenannte Machbarkeitsstudie soll dabei als grobe Orientierung der Planungsleistungen dienen. Weiterhin soll im Rahmen der hiermit ausgeschriebenen Planungsleistungen sichergestellt werden, dass die Qualitätsanforderungen weiterhin erfüllt werden bzw. nach Möglichkeit mehr als erfüllt werden. In diesem Zuge sind verschiedene Varianten und Kosten-Nutzen-Analysen für die Ausführungsvarianten der verschiedenen zu planenden Maßnahmen zu erstellen. Wenn für die Auslegung der neuen Schlammentwässerung oder der Schlammfaulung beispielsweise Schlammversuche etc. nötig sind, dann ist dies auch Bestandteil der Planungsleistungen. Während der Planungsphase ist ebenfalls zu beachten, dass Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die geplanten Maßnahmen nach den geltenden Richtlinien und Gesetzen möglichst eliminiert werden bzw. so gering wie möglich ausfallen. Mit der Teilerneuerung und Erweiterung der Kläranlage soll eine langfristige Prozessstabilität und dauerhaft gesicherte Abwasserreinigung realisiert werden. Das Ziel ist die Reinigung des Abwassers unter zukünftigen Reinigungsanforderungen bzw. Parametervorgaben bei gleichzeitig wirtschaftlich optimalem Betrieb zu gewährleisten. Verschiedene Varianten sind hinsichtlich Optimierungs- und Einsparpotentiale zu erarbeiten und vorzustellen. Das DWA-Regelwerk ist für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen zur Abwasserreinigung maßgeblich zu berücksichtigen. Die Gesamtbaukosten liegen lt. Studie bei brutto 15,0 Mio. EUR (KG 200 bis 700). Eine Fertigstellung und Aufnahme des Probebetriebs werden bis Ende 2031 angestrebt. Förderung: Die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI werden seitens der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gefördert. Der dazugehörige Zuwendungsbescheid liegt den Stadtwerken Meppen bereits vor und beinhaltet den Bewilligungszeitraum von einem Jahr ab Anzeige des Vorhabenbeginns. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer ab Beginn der Leistungsphase 3 nach HOAI genau ein Jahr Zeit hat die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI fertigzustellen. Daneben wird zusätzlich auf die Fördermittelbeantragung basierend auf der hier mit ausgeschriebenen Planung ergebenen Baumaßnahmen hingewiesen. Insbesondere wird seitens der Stadtwerke Meppen eine Förderung der Baumaßnahmen nach der Kommunalrichtlinie beabsichtigt. Der Auftragnehmer wird hiermit verpflichtet, seinen zeitlichen Ablauf der Planungen so zu optimieren, dass der Fördermittelantrag für die späteren förderbaren Baumaßnahmen bis spätestens 31.12.2027 (LP 3 ist bis 30.09.2027 zu beenden) der ZUG in Berlin in Papierform vorliegt.
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