Landeshauptstadt Kiel - Der OberbürgermeisterKiel
Kieler Schloss; Rückführung Lüftungsanlagen
Rückführung einer Bestandslüftungsanlage, die für die Dauer der Sanierungsarbeiten am Konzerthaus in Kiel die Versorgung der noch im Kieler Schloss unterbrachten Nutzungen übernommen hat. Die Anlage wurde bereits für die Rückführung in die vorhandene Technikzentrale ausgelegt.
Heating & Air Conditioning
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister
- Published:
- August 05, 2026
- Deadline:
- September 09, 2026
- Topic:
- Heating & Air Conditioning
- Object:
- Kultur- / Veranstaltungsgebäude
Object classification
- Kultur- / VeranstaltungsgebäudePrimary
Tender description
Rückführung einer Bestandslüftungsanlage, die für die Dauer der Sanierungsarbeiten am Konzerthaus in Kiel die Versorgung der noch im Kieler Schloss unterbrachten Nutzungen übernommen hat. Die Anlage wurde bereits für die Rückführung in die vorhandene Technikzentrale ausgelegt.
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10Schloss Erkersreuth - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7, 8 anteilig gem. §53 HOAI 2021
Stiftung Kulturerbe BayernMünchenDie Stiftung Kulturerbe Bayern möchte das in der Ortsmitte gelegene denkmalgeschützte Schlossensemble Erkersreuth zu einem „Kulturcampus“ entwickeln. Es ist geplant in mehreren Bausteinen schrittweise das gesamte Schlossareal zu revitalisieren und als Ortsmitte von Erkersreuth zu etablieren. Die Umnutzung der verschiedenen Gebäude bzw. auch Gebäudeteile wird sich final zu einem schlüssigen und nachhaltigen Gesamtkonzept zusammenfügen. Zentrum der Anlage wird das denkmalgeschützte Schloss sein. Die anderen Gebäude werden in diesem Zusammenhang zu „dienenden“ Gebäuden. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme ist nur über mehrere Förderbausteine möglich, die zwingend getrennt voneinander zu betrachten sind. Aufgrund des stark geschädigten Daches des Schlosses wir derzeit mit Mittel des Entschädigungsfonds und der Oberfrankenstiftung die statische Sanierung des Daches und der Holzbalkendecken incl. Fassadensanierung durchgeführt. Für den nächsten jetzt anstehenden Bauabschnitt wurden bereits Mittel auf dem Bundesprogramm KulturInvest, der Oberfrankenstiftung und anderer Fördergeber in Aussicht gestellt. Mit Vorlage der Kostenberechnung und des finalen Nutzungskonzeptes wird der Bund dann die Maßnahme final prüfen und die Geldmittel frei geben. Ein weiterer gesonderter Förderbaustein wird dann den Schlosshof und ggf. das sogenannte alte Brauhaus betreffen. Der von KulturInvest geförderte Baustein für den dieses VgV Verfahren ausgelobt wird, umfasst folgende Gebäude / Gebäudeteile: • Schloss: Umnutzung EG zu einer „kleinen“ Gastronomie / Café, Kellersanierung (Feuchte) sowie Innensanierung incl. technischer Gewerke (denkmalfachlicher Fachbauleitung sowie Innenraumgestaltung EG wir zusätzlich beauftragt) • Brunnenhaus: Instandsetzung ohne konkrete Nutzung • Gebäudeteil Verwaltergebäude: Gesamtinstandsetzung ohne größere Umbaumaßnahmen • Gebäudeteil Tenne: Rückbau und Neubau / Teilneubau im EG für Seminar- / Veranstaltungsräume, OG als großer offener ungedämmter Raum für VeranstalBOC Fachplanung Brandschutz
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbHBochumDie Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH (im Folgenden AG genannt) ist eine der neun Akutkliniken der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Tochtergesellschaft der BG Kliniken gGmbH. Die BG Kliniken sind medizinische Leistungserbringer der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist es, schwer verletzte Unfallopfer und Menschen mit Berufskrankheiten zu behandeln und wiederherzustellen. In neun Akutkliniken, einer Klinik für Berufskrankheiten, einer Reha-Klinik und zwei ambulanten Einrichtungen versorgen die BG Kliniken bundesweit über eine halbe Million Patientinnen und Patienten im Jahr. Die BG Kliniken sind mit über 15.000 Beschäftigten eine der größten Klinikgruppen Deutschlands. Darüber hinaus zählt das Bergmannsheil zu den größten Akutklinken der Maximalversorgung im Ruhrgebiet. 1890 als weltweit erste Unfallklinik der zur Versorgung verunglückter Bergleute gegründet, vereint das Bergmannsheil heute 23 hochspezialisierte Kliniken und Fachabteilungen unter einem Dach. Rund 2.200 Mitarbeitende stellen die Versorgung von rund 84.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr sicher. Im Jahr 1977 wurde das Bergmannsheil zur Universitätsklinik der RuhrUniversität Bochum, gemeinsam mit weiteren Kliniken aus dem Bochumer Raum. Das anfänglich als Provisorium gestartete "Bochumer Modell" wurde später zu einer dauerhaften Lösung weiterentwickelt. Als Universitätsklinik wird im Bergmannsheil auch Forschung und Lehre durchgeführt. Das Klinikgebäude ist geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, unterschiedlicher Bauweise und Baujahre. Die Gebäude sind teilweise verbunden, teilweise freistehend. Aus diesem Grund erfolgte im Jahr 2021 eine brandschutztechnische Bestandsanalyse und Bestandsbetrachtung. Diese wurde anschließend in eine Zielplanung Brandschutz überführt. Die Abarbeitung der festgestellten Mängel erfolgt im Rahmen dieses Projektes "Brandschutzmaßnahmen". Im Rahmen der 2021 erfolgten Bestandsanalyse und -betrachtung wurden häuserweise die vorhandenen Brandschutzmängel und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe aufgenommen. Betrachtet wurden dabei die Häuser 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 8, 12, 15, 16, 41. Die Häuser 51, 2 und 6 wurden aufgrund Ihrer aktuellen Baujahre im Rahmen der Bestandsanalyse nicht betrachtet. Im Maßnahmenkatalog wurden für den Tiefkanal Punkte aus dem Begehungsbericht zum Brandschutz vom 25.03.2025 ergänzt. Zudem wurden für eine vollumfängliche Betrachtung des Brandschutzes in dem Maßnahmenkatalog Anforderungen an den Brandschutz des Haus 7 ergänzt. Es ist geplant die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in den Gebäuden 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 7, 8, 12, 15, 16, 41 sowie im Tiefkanal gem. Bestandsanalyse zu beseitigen sowie die BOS-Anlage in 1. BA von Haus 2 und 6 nachzurüsten. Parallel erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Gesamtzielplanung für das Klinikgelände, welche voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen wird. In dem Rahmen erfolgt ebenfalls eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Häuser 4, 5, 7, 8 und 41 sowie zu deren baulichen Umsetzungen. Die verbleibende Nutzungsdauer der Gebäude erfordert, unabhängig vom Ergebnis dieser Zielplanung, dass auch diese brandschutztechnisch ertüchtigt werden müssen. Zur vollständigen Beurteilung der baulichen Substanz auch der Gebäude jüngeren Baujahrs (Haus 2 und 6, 2. Bauabschnitt, Haus 51) ist eine strukturierte brandschutztechnische Bestandsaufnahme durchzuführen. Auf Basis der erhobenen Daten ist anschließend zu evaluieren, ob weiterführende Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Ebenso ist für die Gebäudes des Dienstleistungszentrums (DLZ) sowie der Wohngebäude Gilsingstraße 4 und 8 eine umfassende Bestandsaufnahme für den Brandschutz notwendig. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt in definierten Abschnitten, die jeweils einzeln beauftragt werden. Die notwendigen Handlungsbedarfe und Baumaßnahmen sind in einer "Zielplanung Brandschutz" zusammengestellt worden. Zudem wurden häuserweise Planunterlagen erstellt, die den Sollzustand nach erfolgter Sanierung darstellen. Die aktuellen Planstände der jeweiligen Gebäude können der Planliste (Anlage 06.5) entnommen werden, welche zur Angebotsabgabe nachgereicht wird. Bei der letzten Begehung des Tiefkanals Anfang 2025 wurden weitere Maßnahmen festgestellt, die in dem Maßnahmenkatalog (vgl. Anlage 06.1) ergänzt wurden. Der Maßnahmenkatalog sowie die weiteren Unterlagen der Anlagen 06.2 und 06.3 können den Bewerbern erst nach Abgabe der Geheimhaltungserklärung (vgl. Anlage 02.10) bereitgestellt werden. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung während der Angebotsphase besteht die Möglichkeit für die Bieter, den Maßnahmenkatalog und bereits bestehende Unterlagen zur Brandschutzplanung einzusehen. Ein konkreter Termin wird dann über die Vergabeplattform vereinbart.BOC BG Universitätsklinikum Bergmannsheil - Brandschutz - Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbHBochumDie Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH (im Folgenden AG genannt) ist eine der neun Akutkliniken der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Tochtergesellschaft der BG Kliniken gGmbH. Die BG Kliniken sind medizinische Leistungserbringer der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist es, schwer verletzte Unfallopfer und Menschen mit Berufskrankheiten zu behandeln und wiederherzustellen. In neun Akutkliniken, einer Klinik für Berufskrankheiten, einer Reha-Klinik und zwei ambulanten Einrichtungen versorgen die BG Kliniken bundesweit über eine halbe Million Patientinnen und Patienten im Jahr. Die BG Kliniken sind mit über 15.000 Beschäftigten eine der größten Klinikgruppen Deutschlands. Darüber hinaus zählt das Bergmannsheil zu den größten Akutklinken der Maximalversorgung im Ruhrgebiet. 1890 als weltweit erste Unfallklinik der zur Versorgung verunglückter Bergleute gegründet, vereint das Berg-mannsheil heute 23 hochspezialisierte Kliniken und Fachabteilungen unter einem Dach. Rund 2.200 Mitarbeitende stellen die Versorgung von rund 84.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr sicher. Im Jahr 1977 wurde das Bergmannsheil zur Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, gemeinsam mit weiteren Kliniken aus dem Bochumer Raum. Das anfänglich als Provisorium gestartete "Bochumer Modell" wurde später zu einer dauerhaften Lösung weiterentwickelt. Als Universitätsklinik wird im Bergmannsheil auch Forschung und Lehre durchgeführt. Das Klinikgebäude ist geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, unterschiedlicher Bauweise und Baujahre. Die Gebäude sind teil-weise verbunden, teilweise freistehend. Aus diesem Grund erfolgte im Jahr 2021 eine brandschutztechnische Bestandsanalyse und Bestandsbetrachtung. Diese wurde anschließend in eine Zielplanung Brandschutz überführt. Die Abarbeitung der festgestellten Mängel erfolgt im Rahmen dieses Projektes "Brandschutzmaßnahmen". Im Rahmen der 2021 erfolgten Bestandsanalyse und -betrachtung wurden häuserweise die vorhandenen Brandschutzmängel und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe aufgenommen. Betrachtet wurden dabei die Häuser 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 8, 12, 15, 16, 41. Die Häuser 51, 2 und 6 wurden aufgrund Ihrer aktuellen Baujahre im Rahmen der Bestandsanalyse nicht betrachtet. Aufgrund einer Brandschutzübung der Feuerwehr Bochum im laufenden Betrieb hat sich zudem der Bedarf der Nachrüstung einer BOS Anlage im 01. Bauabschnitt der Häuser 2 und 6 ergeben. Gleiches gilt für den Tiefkanal. Hier wurden im Rahmen von nachgelagerten Begehungen ebenfalls Brandschutzmängel festgestellt. Im Maßnahmenkatalog wurden für den Tiefkanal Punkte aus dem Begehungsbericht zum Brandschutz vom 25.03.2025 ergänzt. Zudem wurden für eine vollumfängliche Betrachtung des Brandschutzes in dem Maßnahmenkatalog Anforderungen an den Brandschutz des Haus 7 ergänzt. Es ist geplant die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in den Gebäuden 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 7, 8, 12, 15, 16, 41 sowie im Tiefkanal gem. Bestandsanalyse zu beseitigen sowie die BOS-Anlage in 1. BA von Haus 2 und 6 nachzurüsten. Parallel erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Gesamtzielplanung für das Klinikgelände, welche voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen wird. In dem Rahmen erfolgt ebenfalls eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Häuser 4, 5, 7, 8 und 41 sowie zu deren baulichen Umsetzungen. Die verbleibende Nutzungsdauer der Gebäude erfordert, unabhängig vom Ergebnis dieser Zielplanung, dass auch diese brandschutztechnisch ertüchtigt werden müssen. Zur vollständigen Beurteilung der baulichen Substanz auch der Gebäude jüngeren Baujahrs (Haus 2 und 6, 2. Bauabschnitt, Haus 51) ist eine strukturierte brandschutztechnische Bestandsaufnahme durchzuführen. Auf Basis der erhobenen Daten ist anschließend zu evaluieren, ob weiterführende Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Ebenso ist für die Gebäudes des Dienstleistungszentrums (DLZ) sowie der Wohngebäude Gilsingstraße 4 und 8 eine umfassende Bestandsaufnahme für den Brandschutz notwendig. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt in definierten Abschnitten, die jeweils einzeln beauftragt werden. Die notwendigen Handlungsbedarfe und Baumaßnahmen sind in einer "Zielplanung Brandschutz" zusammengestellt worden. Zudem wurden häuserweise Planunterlagen erstellt, die den Sollzustand nach erfolgter Sanierung darstellen. Die aktuellen Planstände der jeweiligen Gebäude können der Planliste (Anlage 06.5) entnommen werden, welche zur Angebotsabgabe nachgereicht wird. Bei der letzten Begehung des Tiefkanals Anfang 2025 wurden weitere Maßnahmen festgestellt, die in dem Maßnahmenkatalog (vgl. Anlage 06.1) ergänzt wurden. Der Maßnahmenkatalog sowie die weiteren Unterlagen der Anlagen 06.2 und 06.3 werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung als Planungsgrundlage bereitgestellt. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung während der Angebotsphase besteht die Möglichkeit für die Bieter, den Maßnahmenkatalog und bereits bestehende Unterlagen zur Brandschutzplanung einzusehen. Ein konkreter Termin wird dann über die Vergabeplattform vereinbart.BOC BG Universitätsklinikum Bergmannsheil - Brandschutz - Fachplanung Schadstoffe
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbHBochumDie Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH (im Folgenden AG genannt) ist eine der neun Akutkliniken der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Tochtergesellschaft der BG Kliniken gGmbH. Die BG Kliniken sind medizinische Leistungserbringer der gesetzlichen Unfallversicherung. Ihre Hauptaufgabe ist es, schwer verletzte Unfallopfer und Menschen mit Berufskrankheiten zu behandeln und wiederherzustellen. In neun Akutkliniken, einer Klinik für Berufskrankheiten, einer Reha-Klinik und zwei ambulanten Einrichtungen versorgen die BG Kliniken bundesweit über eine halbe Million Patientinnen und Patienten im Jahr. Die BG Kliniken sind mit über 15.000 Beschäftigten eine der größten Klinikgruppen Deutschlands. Darüber hinaus zählt das Bergmannsheil zu den größten Akutklinken der Maximalversorgung im Ruhrgebiet. 1890 als weltweit erste Unfallklinik der zur Versorgung verunglückter Bergleute gegründet, vereint das Berg-mannsheil heute 23 hochspezialisierte Kliniken und Fachabteilungen unter einem Dach. Rund 2.200 Mitarbeitende stellen die Versorgung von rund 84.000 Patientinnen und Patienten pro Jahr sicher. Im Jahr 1977 wurde das Bergmannsheil zur Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, gemeinsam mit weiteren Kliniken aus dem Bochumer Raum. Das anfänglich als Provisorium gestartete "Bochumer Modell" wurde später zu einer dauerhaften Lösung weiterentwickelt. Als Universitätsklinik wird im Bergmannsheil auch Forschung und Lehre durchgeführt. Das Klinikgebäude ist geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Gebäude, unterschiedlicher Bauweise und Baujahre. Die Gebäude sind teil-weise verbunden, teilweise freistehend. Aus diesem Grund erfolgte im Jahr 2021 eine brandschutztechnische Bestandsanalyse und Bestandsbetrachtung. Diese wurde anschließend in eine Zielplanung Brandschutz überführt. Die Abarbeitung der festgestellten Mängel erfolgt im Rahmen dieses Projektes "Brandschutzmaßnahmen". Im Rahmen der 2021 erfolgten Bestandsanalyse und -betrachtung wurden häuserweise die vorhandenen Brandschutzmängel und die daraus resultierenden Handlungsbedarfe aufgenommen. Betrachtet wurden dabei die Häuser 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 8, 12, 15, 16, 41. Die Häuser 51, 2 und 6 wurden aufgrund Ihrer aktuellen Baujahre im Rahmen der Bestandsanalyse nicht betrachtet. Aufgrund einer Brandschutzübung der Feuerwehr Bochum im laufenden Betrieb hat sich zudem der Bedarf der Nachrüstung einer BOS Anlage im 01. Bauabschnitt der Häuser 2 und 6 ergeben. Gleiches gilt für den Tiefkanal. Hier wurden im Rahmen von nachgelagerten Begehungen ebenfalls Brandschutzmängel festgestellt. Im Maßnahmenkatalog wurden für den Tiefkanal Punkte aus dem Begehungsbericht zum Brandschutz vom 25.03.2025 ergänzt. Zudem wurden für eine vollumfängliche Betrachtung des Brandschutzes in dem Maßnahmenkatalog Anforderungen an den Brandschutz des Haus 7 ergänzt. Es ist geplant die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen in den Gebäuden 1 (Flachbau), 3, 4, 5, 7, 8, 12, 15, 16, 41 sowie im Tiefkanal gem. Bestandsanalyse zu beseitigen sowie die BOS-Anlage in 1. BA von Haus 2 und 6 nachzurüsten. Parallel erfolgt derzeit eine Überarbeitung der Gesamtzielplanung für das Klinikgelände, welche voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen wird. In dem Rahmen erfolgt ebenfalls eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung der Häuser 4, 5, 7, 8 und 41 sowie zu deren baulichen Umsetzungen. Die verbleibende Nutzungsdauer der Gebäude erfordert, unabhängig vom Ergebnis dieser Zielplanung, dass auch diese brandschutztechnisch ertüchtigt werden müssen. Zur vollständigen Beurteilung der baulichen Substanz auch der Gebäude jüngeren Baujahrs (Haus 2 und 6, 2. Bauabschnitt, Haus 51) ist eine strukturierte brandschutztechnische Bestandsaufnahme durchzuführen. Auf Basis der erhobenen Daten ist anschließend zu evaluieren, ob weiterführende Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind. Ebenso ist für die Gebäudes des Dienstleistungszentrums (DLZ) sowie der Wohngebäude Gilsingstraße 4 und 8 eine umfassende Bestandsaufnahme für den Brandschutz notwendig. Die Umsetzung der brandschutztechnischen Maßnahmen erfolgt in definierten Abschnitten, die jeweils einzeln beauftragt werden. Die notwendigen Handlungsbedarfe und Baumaßnahmen sind in einer "Zielplanung Brandschutz" zusammengestellt worden. Zudem wurden häuserweise Planunterlagen erstellt, die den Sollzustand nach erfolgter Sanierung darstellen. Die aktuellen Planstände der jeweiligen Gebäude können der Planliste (Anlage 06.5) entnommen werden, welche zur Angebotsabgabe nachgereicht wird. Bei der letzten Begehung des Tiefkanals Anfang 2025 wurden weitere Maßnahmen festgestellt, die in dem Maßnahmenkatalog (vgl. Anlage 06.1) ergänzt wurden. Der Maßnahmenkatalog sowie die weiteren Unterlagen der Anlagen 06.2 und 06.3 werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung als Planungsgrundlage bereitgestellt. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung während der Angebotsphase besteht die Möglichkeit für die Bieter, den Maßnahmenkatalog und bereits bestehende Unterlagen zur Brandschutzplanung einzusehen. Ein konkreter Termin wird dann über die Vergabeplattform vereinbart.Neubau Rückkühlanlage und Verteilung für das DLR-Standort in Göttingen - Leistungen der Generalplanung, Leistungsphasen 2-9 gem. HOAI
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)StuttgartDie Kühlwasserversorgung aller Versuchs- und Versorgungsanlagen am Standort des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in Göttingen erfolgt aktuell über zwei auf dem Gelände verteilte Nasskühltürme, jeweils mit offenen Kühlwasserkreisläufen und einer Leistung von ca. 4,0 MW. Das angeschlossene Kühlwassernetz zur Versorgung der einzelnen Verbraucher ist zwischen den einzelnen Gebäuden größtenteils in Versorgungsgängen und innerhalb der Gebäude offen zu den Verbrauchern geführt. Ein geringer Anteil am Rohrleitungssystem (Zuführung Kühlturm Gebäude 6 – Gelände) wurde im Erdreich bzw. offen (Überquerung Leinekanal) verlegt. Im Zuge der laufenden Baumaßnahme „Sanierung Infrastruktur Erweiterungsgelände“ wurde die Hauptkühlwasserversorgung für diesen Geländeteil bereits neu installiert und ist im Zuge der Baumaßnahme an die neue Kühlwassererzeugung anzuschließen. Hier kommen im Erdreich doppelwandige PE100-Druckrohrleitungen mit Leckageüberwachung zum Einsatz. Über die Rückkühlanlage am Leinekanal wird im Normalbetrieb die Kühlwasserversorgung des kompletten Standortes mit Ausnahme der Versuchsanlagen im Gebäude 21 realisiert. Diese werden vom Kühlturm auf dem Dach des Geb. 21 versorgt. Der Kühlturm Geb. 21 kann bei Bedarf, z. B. Wartungsarbeiten, Störungen etc., ebenfalls durch manuelle Umschaltung die Kühlwasserversorgung des Standortes übernehmen. Für die vorliegende Maßnahme wurde eine Projektstudie erstellt. Diese wird im Zuge dieser Ausschreibung zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat sich für die Umsetzung der Variante 5 (adiabate Kühlung mit V-Kühlern) entschieden. Die Summe der Leistungen aller vorhandenen und aktuell geplanten zukünftigen Verbraucher beträgt gemäß einer groben Leistungsabschätzung ca. 19,5 MW. Im Zuge der Planung ist die Gesamtrückkühlleistung und der ausstehenden Leistungsmessungen abschließend zu ermitteln und festzulegen. Die Aufstellung der Anlagentechnik inkl. Technikzentrale erfolgt auf der Fläche des abzureißenden Gebäudes 23. Das Kühlwasser-Rohrleitungssystem ist vollständig zu erneuern (Material: PE). Die neue Kühlwasserversorgung muss die Anforderungen der 42. BImSchV sowie geltende Schallschutzanforderungen erfüllen. Die Kühlwasservorlauftemperatur soll max. 27 °C betragen. Während der Bauphase sind ggf. mobile Versorgungssysteme erforderlich. Zudem ist eine koordinierte Kühlwasserversorgung mit den Instituten abzustimmen. Demnach werden im Zuge der Baumaßnahme die Kühlwassererzeugung- und Verteilung vollständig erneuert und u. a. folgende Teilleistungen vorgesehen: - Ermittlung der notwendigen Rückkühlleistung; - Rohrnetzberechnung Kühlwassernetz; - Demontage der vorhandenen offenen Kühltürme Leinekanal (bei Geb. 6) und Geb. 21; - Optional: Abriss Geb. 23; - Demontage vorhandenes Rohrleitungssystem; - Errichtung Technikzentrale; - Montage neue Kühlwassererzeugung in Form von geschlossenen, adiabaten Rückkühlern; - Montage neues Rohrleitungssystem einschl. aller Absperr- und Regelarmaturen; - Hydraulischer Abgleich des Kühlwassernetzes; - Ertüchtigung Brand- und Schallschutz; - Erstellung der vollständigen Dokumentationsunterlagen. Die Baumaßnahme ist gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) durchzuführen. Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-500) werden auf ca. 11,85 Mio. € netto geschätzt. Leistungsumfang: Der Leistungsumfang für Generalplanerleistungen beinhaltet alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahme erforderlich sind LPH 2-9 gemäß Anlage zu § 6 des Vertrags , insbesondere der Leistungsbilder: • Objektplanung Ingenieurbauwerke, • Fachplanung Tragwerksplanung, • Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-8, • Objektplanung Freianlagen, • Bauphysik. Es ist eine stufenweise Beauftragung nachfolgend beschriebener Leistungen beabsichtigt. Zunächst werden in der Beauftragungsstufe 1a die Leistungsphasen 2 und 3 (Vorplanung und Entwurfsplanung) gemäß HOAI bzw. gem. Anlage des Vertrags beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind der Projektstudie sowie den sonstigen Informationsunterlagen, die den Ausschreibungsunterlagen als "Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen" beigefügt sind, zu entnehmen."Projektsteuerung – Neubau Zentrale Notaufnahme & OP Zentrum“
Klinikum Leverkusen gGmbHLeverkusenDeadline: Jul 10Das Klinikum Leverkusen, akademisches Lehrkrankenhaus der Universität zu Köln, ist ein Krankenhaus der regionalen Spitzenversorgung mit einem hochqualifizierten medizinischen und pflegerischen Leistungsangebot. Mehr als 2.600 Menschen kümmern sich in zwölf medizinischen Fachabteilungen mit insgesamt 746 Betten, zahlreichen Zentren und Instituten sowie in den Servicebereichen, Tochtergesellschaften und in der Verwaltung um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Pflegekräfte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie andere Berufsgruppen sind dafür rund um die Uhr im Einsatz. Im Laufe der letzten Jahrzehnte ist das Klinikum Leverkusen zu einem der größten Anbieter von Gesundheitsleistungen in der Region avanciert. Die Zentrale Notaufnahme (ZNA) ist zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten bei der Versorgung von 55.000 behandelten Patienten (2023) bereits völlig erschöpft. Bundesweit zeigt sich die zunehmende Nutzung von Notfallstrukturen durch die Bevölkerung, zum Teil weil andere Sektoren ebenfalls überausgelastet aber auch überfordert sind. Von einem noch wachsenden Patientenaufkommen im Notfallsektor ist auszugehen. Dabei steigt der Anteil der stationär aufzunehmenden Patienten, die notfallmäßig aus der ZNA rekrutiert werden, stetig, da häusliche Versorgungsengpässe neben den medizinischen Indikationen zusätzlich zum Aufnahmegrund werden. Die jetzige ZNA befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes 1, Bauteile 1O und 1P, mit einer Fläche von 1200 Quadratmetern. Eine Erweiterung der ZNA an jetziger Stelle wurde ausgeschlossen, da die baulichen Maßnahmen im laufenden Betrieb in der ZNA eines Maximalversorgers bei nicht vorhandener Möglichkeit der Auslagerung die Versorgungsqualität einschränken, vor allem aber die vorhandene Grundfläche an diesem Standort nicht ausreichen würde. Als neuer Standort der ZNA soll die Fläche des jetzigen Gebäudes 1, Bauteile F und B, genutzt werden. Dafür soll der Bauteil F vollständig abgerissen werden, um Platz für den Neubau der ZNA zu schaffen. Der Bauteil B kann durch Umbaumaßnahmen in den Neubau integriert werden. Dafür können die derzeit untergebrachten Funktionen an anderer, besser geeigneterer Stelle verortet werden. Bei dem rückzubauenden Bauteil F, handelt es sich um den ältesten noch befindlichen Bauteil auf dem Klinikgelände, der aktuell als Bettenstation genutzt wird. Dieser ist in einem baulich schlechten Zustand und eine Sanierung wäre nicht wirtschaftlich. Zudem ist der Bauteil für heutige Verhältnisse flächentechnisch zu klein und der Spielraum zur Erweiterung ist nicht vorhanden. Der Neubau soll zwei Vollgeschosse umfassen die zuvor genannte neue ZNA im Erdgeschoss aufnehmen und im 1.Obergeschoss einem zentralem OP-Zentrum zur Verfügung stehen. Für die erforderlichen technischen Anlagen und Logistikflächen soll der Neubau vollunterkellert werden. Die detaillierte Projektbeschreibung und die geforderten Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen zu entnehmen.Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) für die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 für die Weiterentwicklung Lehenbachschule
Gemeindeverwaltung WinterbachWinterbachDeadline: Jul 14Die Lehenbachschule Winterbach ist eine Grund- und Gemeinschaftsschule mit zentraler Lage in der Gemeinde. Die Schule besteht aus vier Gebäuden. Der sanierte Altbau, in dessen Dachgeschoss die Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder untergebracht ist, das Pavillongebäude und der neue Ganztagsbau (Mensa im Erdgeschoss), der im Zuge der Einrichtung des Ganztagsbetriebs in der Sekundarstufe I erstellt wurde, bilden gemeinsam mit dem sanierten Rektoratsgebäude und dem großen Pausenhof eine campusartige Einheit. Im Zuge der demografischen Entwicklung sowie einer geänderten Nachfragestruktur hat sich der schulische Bedarf innerhalb der Gemeinde Winterbach geändert. Gemeinsam mit der Schulleitung hat die Gemeinde daher die Weiterentwicklung der Lehenbachschule initiiert. Mit der Weiterentwicklung der Lehenbachschule verfolgt die Gemeinde Winterbach das Ziel, den Schulstandort langfristig an die zukünftigen Anforderungen einer modernen Grund- und Gemeinschaftsschule mit Ganztags- und Betreuungsangeboten anzupassen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse eines Strategiekonzeptes für Bildung und Betreuung sowie einer darauf aufbauenden Machbarkeitsstudie. Diese haben einen zusätzlichen Bedarf an Unterrichts-, Betreuungs-, Aufenthalts- und Mensaflächen aufgezeigt. Aus diesem Grund soll das bestehende Gebäude erweitert, umstrukturiert und modernisiert werden. Die Maßnahmen dienen der funktionalen und baulichen Weiterentwicklung des gesamten Schulcampus und sollen die räumlichen Voraussetzungen für einen zeit-gemäßen Schul- und Betreuungsbetrieb schaffen. Die Umsetzung erfolgt im laufenden Schulbetrieb und erfordert daher eine sorgfältige planerische und organisatorische Abstimmung aller Projektbeteiligten. Aktueller Planungsstand: Die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden bereits im Rahmen eines Vergabeverfahrens vergeben. Aufbauend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie sowie den abgestimmten Anforderungen der Gemeinde, der Schulleitung und der Betreuungseinrichtungen wurde durch das beauftragte Architekturbüro ein erster Vorentwurf für die bauliche Weiterentwicklung der Lehenbachschule erarbeitet. Der Vorentwurf konkretisiert die vorgesehenen Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen und bildet die Grundlage für die Einbindung und Beauftragung der weiteren Fachplanungen. Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtprojekts und umfasst sowohl Maßnahmen im Gebäudebestand als auch die Planung der technischen Anlagen für die vorgesehenen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Im Rahmen der Erweiterung und Aufstockung des Pavillongebäudes sind die Anlagen der Wärmeversorgung, Sanitärtechnik und Lüftungstechnik bedarfsgerecht neu zu planen und an die bestehende Infrastruktur des Schulcampus anzubinden. Hierzu gehören insbesondere die Versorgung der neu entstehenden Unterrichts- und Gruppenräume sowie die Einbindung in die vorhandenen technischen Systeme. Darüber hinaus sind die bestehenden Anlagen in den umzubauenden Gebäudebereichen hinsichtlich ihrer technischen, funktionalen und energetischen Eignung zu untersuchen und an die zukünftigen Anforderungen eines modernen Schul- und Betreuungsbetriebs anzupassen. Dies umfasst insbesondere die Anpassung und Erneuerung von Sanitäranlagen, Leitungsnetzen, Wärmeverteilungssystemen und gegebenenfalls lufttechnischen Anlagen. Im Zuge der Umstrukturierung des Alten Schulhauses sowie der Neuordnung des Mensa- und Küchenbereichs sind die erforderlichen technischen Anlagen für die künftigen Nutzungen zu planen und in die vorhandenen Gebäudestrukturen zu integrieren. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen an die Küchenversorgung, die Trinkwasserhygiene, den Wärmekomfort sowie gegebenenfalls die raumlufttechnische Versorgung zu berücksichtigen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung wirtschaftlicher, energieeffizienter und nachhaltiger Versorgungskonzepte unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) sowie der Förderbedingungen des Vorhabens. Die Fachplanung erfolgt in enger Abstimmung mit der Objektplanung, den weiteren Fachplanern sowie dem Bauherrn und unterstützt die zielgerichtete Entwicklung des Projekts unter Berücksichtigung der Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie Termin- und Kostensicherheit. Besondere Bedeutung kommt der Planung und Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Schul- und Betreuungsbetrieb zu. Hierbei sind die Anforderungen an Versorgungssicherheit, Nutzer- und Betriebsschutz sowie die abschnittsweise Umsetzung der Maßnahmen zu berücksichtigen. Für die Maßnahme stehen der Gemeinde Winterbach Fördergelder zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die fristgerechte Erbringung der Planungsleistungen sowie die Unterstützung einer termingerechten baulichen Umsetzung sicherzustellen. Außerdem sind im Rahmen der Projektumsetzung die Anforderungen des Nachhaltigkeitsstandards Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (NBBW) zu berücksichtigen. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen erfordert die Bearbeitung und Dokumentation verschiedener Nachhaltigkeitskriterien über die einzelnen Planungs- und Ausführungsphasen hinweg. Die Projektbeteiligten haben die jeweils erforderlichen Planungsgrundlagen, Berechnungen, Nachweise und Projektdaten bereitzustellen sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen im Rahmen ihrer Leistungen zu berücksichtigen. Erforderliche Nachweise, Doku-mentationen, Prüfungen und gegebenenfalls ergänzende Messungen sind im weiteren Projektverlauf mit dem Auftraggeber und den beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Anforderungen des NBBW sind bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens zu beachten und in die jeweiligen Fachplanungen zu integrieren.Generalsanierung - Planung Elektrotechnik / Informations- und Kommunikationstechnik KG 440, 450
Landkreis Dahme-SpreewaldLübbenAufgabenstellung Fachplanung Der Landkreis LDS plant die Generalsanierung des Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in Königs Wusterhausen.Der Schulkomplex befindet sich nördlich des Stadtkerns und liegt im Geltungsbereich des ausgewiesenen Sanierungsgebietes. Das u-förmige, historisch gewachsene Ensemble liegt auf einem dreieckigen Grundstück und wird von den Straßen Alte Plantage, Weg am Krankenhaus und der Köpenicker Straße begrenzt. Die sehr klein bemessenen Freiflächen des Grundstückes sind neugestaltet und dienen den Schülern und Lehrer zum Pausenaufenthalt. Das traufständig zur Köpenicker Straße stehende alte Schulhaus (Bauteil A) aus dem Ende des 19. Jh. und der östlich anschließende und über die Ecke führende Erweiterungsbau (Bauteil B) von 1912 stehen als Einzeldenkmale unter Denkmalschutz. Traufständig am Weg am Krankenhaus schließt sich ein so genannter Neubau (Bauteil C) von 1993 an. Die gegenüberliegende westliche Seite des Geländes schließt das bereits aufwändig sanierte Turnhallen-Feuerwehrgebäude ab. Im Erdgeschoss kommt es in Bauteil B zu erheblichen Eingriffen, um hier einen zusammenhängenden Bereich für Küche und Mensa zu schaffen. Die Mensa wird nicht mehr durch Wände getrennt, sondern durch variierende Sitzgruppen zoniert. Die Bibliothek zieht von Bauteil C in Bauteil A und wird um PC-Arbeitsplätze und Sitznischen ergänzt. Zwischen Mensa und Bibliothek erhält die Schule eine Cafeteria, die das Entspannen auf Sesseln oder Sitzstufen ermöglicht. Cafeteria und Bibliothek werden durch Glastüren getrennt. Einige Einbauten funktionieren nach dem Prinzip der Box. So sind die Sitznischen der Bibliothek als ein separater Baukörper in den Bestand geschoben. Nach dem gleichen Prinzip funktionieren die Umbaumaßnahmen für das Lehrerzimmer im 1. Obergeschoss. Auch hier gibt es eingeschobene Funktionsboxen mit Teeküche, Garderobe, Schließfächern und abgetrennte Sitzbereiche. Durch Öffnung zum Flur mittels Glaswand erhält das Lehrerzimmer größtmögliche Transparenz und fördert so den Kontakt zwischen Schülern und Lehrern. Der Gebäudekomplex erhält mit den geplanten Eingriffen neben der gewonnenen Nutzfläche punktuell besondere Highlights, die das Potenzial haben den Schulalltag für Schüler und Lehrer gleichermaßen aufzuwerten. Es liegt eine Baugenehmigung v. 2019 mit Baufreigabe vom 25.03.2020 vor, die für den 2. Bauabschnitt nicht mehr gelten wird. Ein Bauantrag muss erneut eingereicht werden. Es liegenEntwurfs- und Ausführungsplanung und entsprechende Berechnungen für die Anlagengruppen 4 und 5 zu dem gesamten Bauvorhaben mit Bearbeitungsstand 2019 vor. Geringfügige Planungsanpassungen werden aufgrund geänderter Anforderungen noch erforderlich werden. Der barrierefreie Gebäudeteil C ist nach abgeschlossener Sanierung bereits wieder in Nutzung. Die äußeren Fassaden- und Dacharbeiten an den Bauteilen A und B (2. Bauabschnitt) sind ebenfalls abgeschlossen. Bauteile A und B sind aktuell entkernt, statisch aufgewertet, der bautechnische und gewerktechnische Wiederausbau steht an. Auf dem Schulhof wurde ein Gerüsttreppenturm als 2. Rettungsweg für die Entfluchtung Bauteil C installiert. Ansonsten sind die Bautätigkeiten aus diversen Gründen aktuell unterbrochen. Die Sanierungsarbeiten sollen im laufenden Betrieb des fertiggestellten Bauteils C fortgeführt werden. In den Bauteilen A und B werden die Schulverwaltung, Lehrerzimmer, Aula, Mensa,Lehrküche und Ausgabeküche und einige Klassenräume und Fachräume untergebracht. Nach Fertigstellung Bauteil A und B muss die provisorische Schulverwaltung aus Bauteil C umziehen und die Räume wieder zu den geplanten Klassenräumen zurückgebaut werden.Es ist vorgesehen, die Fachplanungsleistung der Leistungsphasen 3-9 für die Sanierung der Bauteile A und B zu vergeben, wobei die Anteile an den einzelnen HOAI-Leistungsphasen der aktuell vorliegenden und zur Verfügung stehenden Plansituation aus Sicht des AG angepasst wurde. Die vorliegende Fachplanung (AP Lph 5) ist an die aktuelle Objektplanung anzupassen. Eine grundsätzlich neue Planung ist nicht erforderlich. Eine Einarbeitung und fachliche Überprüfung der bisherigen Planung wird jedoch vergütet. Insbesondere ist der aktuelle Zustand der sicherheitstechnischen Anlagenteile im Bauteil C (z.B. Sicherheitsbeleuchtung, Hausalarmierung, Notfall- Gefahren- System usw.) unter anderem für die bauliche Fortführung der Schnittstellen zwischen Bauteil C zu den Bauteilen A und B aufzunehmen (Besondere Leistung). Im Bauteil C sind noch einzelne Mängel vorhanden. Hier werden Beratungsleistungen zu einzelnen Problemstellungen durch den AG konkret angefragt. Es ist ein Teilgeneralplaner gebunden, der die Koordinierung übernimmt und die Objektplanungsunterlagen zur Verfügung stellt. Außerdem ist ein Fachplaner für die ALG 1 bis 3 und 7 gebunden. Es wird der Zugang zu einer Austauschplattform (Server) für den Datenaustausch durch den AG zur Verfügung gestellt. Besondere Leistungen - Simulation des Energiebedarfes als Lastgang über das gesamte Jahr - Raumbuch für technische Ausstattung ab Lph 2 erstellen - 3D-Planung für komplexinstallierte Bereiche (u.a. Technikzentralen, Steigeschächte) und Übergabe der Quelldateien als *.ifc (Version 4) oder *.rvt (24) - Mitwirken beim Aufstellen der gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix - Prüfen und Werten von Nebenangeboten - Ausschreibung von Wartungsleistungen nach Vorgaben vom Landkreis DahmeSpreewald fortschreibend im Bezug zu bestehenden Regelwerken - Planung der technischen Anlagen über den Lebenszyklus mit Berücksichtigung von Qualitäten, Ausfall und Wartung - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsrist (Gewährleistungszeit) - Erstellung Objektordner nach Vorlage AG (Handbuch für alle Gebäude der Liegenschaft) als Revisionsakte für die weitere Gebäudenutzung sowohl in Papier als auch digital (pdf, dwg usw.) - hier ein Wartungshandbuch mit Wartungszyklen- und Umfang als auch ein Bedienhandbuch für alle AnlagenteileInteressenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Stadt HennigsdorfHennigsdorfDeadline: Jul 16Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.Markterkundung zur Grunderneuerung des Intranets beim Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale VergabeDürenDeadline: Aug 15Markterkundung gemäß § 20 Abs. 1 UVgO 1. Auftraggeber: Wasserverband Eifel-Rur (WVER) Eisenbahnstraße 20 52353 Düren 2. Gegenstand der Markterkundung: Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) beabsichtigt hiermit, im Vorfeld einer geplanten Vergabe gemäß § 20 Abs. 1 UVgO eine Markterkundung durchzuführen. Ziel dieser Markerkundung ist es, den Markt hinsichtlich den nachfolgende beschriebenen Leistungen oder Produkte zu sondieren: 2.1 Allgemeine Unternehmensinformationen Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) ist eine Organisation, deren Einzugsgebiet sich entlang der Rur erstreckt und von der Eifel bis ins Heinsberger Land und von Düren bis Aachen reicht. Hauptnebengewässer der Rur sind Olef und Urft, Vicht und Inde und Wurm. Der Verbandssitz befindet sich in Düren. Die Aufgaben des WVER orientieren sich an § 2 Abs. 1 Eifel-RurVG, welches auf der Webseite des WVER zu finden ist (https://wver.de/unsere-organisation). Dazu zählen unteranderem die Sicherung des Hochwasserschutzes an Fließgewässern und die Verstetigung des Wasserflusses unterhalb von Talsperren, die Bereitstellung von Wasser für die Trinkwassergewinnung und von Betriebswasser, die Beseitigung von Abwässern aus Gewerbe und aus dem Privatbereich und die Herstellung von naturnahen Verhältnissen an den Gewässern sowie die Sicherung eines guten Zustands der Gewässer. Insgesamt unterhält der WVER eine Gewässerstrecke von ca. 1.900 km sowie vier große Stauseen und zwei kleinere Staubecken. Der WVER versteht sich als moderner Dienstleister der Wasserwirtschaft für seine Mitglieder. Mit seiner Arbeit legt er die Grundlagen etwa für die kommunale und gewerbliche Entwicklung. Zudem trägt er zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für die Menschen bei, etwa auch durch sein Engagement für den Klimaschutz. Seine Anlagen in einem technisch zeitgemäßen Zustand zu halten, ist sein Anspruch. Zudem sind ihm Transparenz gegenüber seinen Mitgliedern und der Öffentlichkeit wichtig. Ebenso schafft der Verband ein gutes Arbeitsumfeld im Sinne einer gesunden Work-Life-Balance für seine Belegschaft. Dazu gehören auch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement und die Schaffung von Freizeitangeboten, etwa über eine Betriebssportgemeinschaft. Der Verband hat das Ziel, sich zu einem der attraktivsten Arbeitgeber in seiner Region zu entwickeln. Angesichts des demografischen Wandels will er so eine Top-Adresse für qualifizierte Jobsuchende sein, um zukünftige personelle Lücken zu schließen. Ebenso bietet er jungen Menschen verstärkt Ausbildungsangebote, etwa in seinem hochmodernen Ausbildungszentrum in Aachen. Organisatorisch ist der Verband unterteilt in den Vorstandbereich und vier Geschäftsbereiche. Sowohl dem Vorstandsbereich als auch den Geschäftsbereichen sind verschiedene Stabstellen angegliedert. 750 Mitarbeitende aus verschiedenen Bereichen der Ingenieurs- und Naturwissenschaften, aber auch Juristinnen und Juristen, Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Menschen in handwerklichen Berufen und Datenverarbeitungsfachleute sind beim WVER beschäftigt. Die Mitarbeitenden sind an mehr als 44 Standorten im Verbandsgebiet tätig. Der WVER besitzt verschiedene interne Anspruchsgruppen wie Mitarbeitende, Verbandsmitglieder, verschiedene Gremien sowie weitere spezifische Zusammenschlüsse, die aus dem Unternehmenskontext resultieren (z.B. Betriebssportgemeinschaft). Weitere Informationen sind über www.wver.de abrufbar. 2.2 Ziel der Markterkundung Im Rahmen der Grunderneuerung des Intranets des WVER wird eine Markterkundung durchgeführt. Diese dient dazu, vor der Einleitung des Vergabeverfahrens einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen, technische Möglichkeiten, bewährte Vorgehensweisen sowie innovative Ansätze und Trends im Bereich moderner Intranet-Lösungen zu gewinnen. Gleichzeitig soll geprüft werden, inwieweit die bestehenden fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen durch die am Markt verfügbaren Lösungen erfüllt werden können. Die Markterkundung bildet somit die Grundlage für die anschließende Ausschreibung zur Auswahl einer geeigneten Agentur bzw. eines geeigneten Dienstleisters für die Konzeption und Umsetzung der Grunderneuerung des Intranets. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen ein und schaffen die Grundlage für eine marktgerechte, zukunftsfähige und bedarfsgerechte Leistungsbeschreibung sowie die Auswahl eines geeigneten Projektpartners. Die Markterkundung dient ausdrücklich nicht der Festlegung einer konkreten Software oder Plattform. Vielmehr sollen verschiedene Lösungsansätze und technische Möglichkeiten betrachtet werden, um die Anforderungen an das zukünftige Intranet zu schärfen und eine technologieoffene Ausschreibung vorzubereiten. 2.3 Ziel der Grunderneuerung des Intranets Ziel ist die Etablierung eines modernen, skalierbaren und wartbaren Intranets. Die Grunderneuerung des Intranets soll zukünftig die Basis und den Ausgangspunkt der internen Kommunikationslandschaft des WVER darstellen, wodurch die Aufbereitung und das Abrufen von allgemeingültigen internen Informationen gewährleistet ist. Es soll eine Plattform geboten werden, die auf die Bedürfnisse des WVER zugeschnitten ist. Eine Vorgabe zur verwendeten Plattform besteht nicht. Es wird angestrebt, dass die Mitarbeitenden das Intranet als verlässliche interne Informationsquelle wahrnehmen, sodass für sie ein Mehrwert entsteht. Im Zuge dessen sollen sich das Verständnis, die Akzeptanz und das Nutzungsverhalten bezogen auf das Intranet verbessern. Es soll nicht mehr als reine Datenablage wahrgenommen und genutzt werden, sondern als Informationsquelle, Vernetzungs- und Partizipationspunkt dienen. Dabei soll es technisch auf dem neusten Stand sein. Das Intranet soll das Zusammengehörigkeitsgefühl, die Verbundenheit und Identifikation mit dem WVER als Arbeitgeber steigern und die Aufgaben des Verbandes erkennbarer und für alle erlebbarer machen. 2.4 Ablauf des Markterkundung Im Rahmen der Markterkundung sind insgesamt fünf Einzeltermine mit jeweils einem Umfang von 60 Minuten vorgesehen, bei denen sich Dienstleister und Agenturen vor Ort beim WVER vorstellen. Zur Teilnahme an der Markterkundung ist eine Anmeldung bis 15.08.2026 notwendig. Mit Anmeldung müssen folgende Nachweise erbracht werden: - mehrjährige Erfahrungen im Bereich Relaunch, Aufbau und Etablierung von Intranetlösungen - Zusammenarbeit mit Institutionen des öffentlichen Dienstes Falls mehr Anmeldungen eingehen als Termine verfügbar sind, wird ausgelost. Die fünf Termine sollen gebündelt zwischen dem 07. und 11.09.2026 stattfinden. Geplant ist die Durchführung an ein bis zwei aufeinander folgenden Tagen. Sämtliche Termine finden in Präsenz im Verwaltungssitz des WVER statt. Die Vergabestelle des WVER verschickt die Termineinladungen. Die Teilnahme an der Markterkundung ist keine Voraussetzung für die spätere Bewerbung zum Vergabeverfahren. Die Dienstleister werden gebeten, anhand konkreter Praxisbeispiele aufzuzeigen, wie moderne Intranet-Lösungen heute aufgebaut sein können und welche aktuellen Trends bei der Gestaltung und Umsetzung berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen sie den typischen Ablauf eines Intranet-Relaunchs anhand von Best-Practice-Beispielen erläutern. Dabei sollen insbesondere die einzelnen Projektphasen von der Analyse der Ausgangssituation über die Auswahl eines geeigneten Intranet-Tools bis hin zur Umsetzung und Einführung dargestellt werden. Ergänzend sollen die Dienstleister eine realistische Einschätzung der zeitlichen Dauer der einzelnen Projektphasen geben. Darüber hinaus sollen die Dienstleister erläutern, wie die Zusammenarbeit während eines Relaunch-Projekts typischerweise gestaltet wird. Dabei sollen insbesondere die Rollenverteilung, die Kommunikationswege sowie die Abstimmungsprozesse zwischen Auftraggeber und Dienstleister beschrieben werden. Ein weiterer Bestandteil der Markterkundung ist die Darstellung der Informationen und Voraussetzungen, die auf Seiten des WVER für einen erfolgreichen Relaunch erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere technische Rahmenbedingungen, strukturelle Gegebenheiten sowie weitere relevante Informationen, die für die Planung und Durchführung des Projekts benötigt werden. Zeitlichter Ablauf der einzelnen Termine - Vorstellung und Einblicke WVER Intranet (5 Minuten) - Vorstellung Agentur (5 Minuten) - Beispiele zu aktuellen Intranettrends und Best-Pratice Beispielen (15 Minuten) - Präsentation exemplarischer Ablauf Relaunch Intranet (10 Minuten) - Benennung wichtiger Inhalte für mögliche Ausschreibung (10 Minuten) - Fragerunde (15 Minuten) 2.5 Ausgangslage Das bestehende Intranet des WVER basiert auf einem OnPrem gehosteten Sharepoint SE Edition. Genutzt werden unter anderem vom Server unterstützte Funktionen wie beispielsweise die Suchfunktion oder Workflows. 2007 wurde das erste Intranet eingeführt und seitdem regelmäßig auf die neueste Version aktualisiert. Dennoch variiert das Seitenlayout, sodass es kein einheitliches Bild ergibt. Einige Seiten sind zudem nicht in die neueste Version überführbar. Viele Inhalte sind statisch aufbereitet. Es gibt keine bis wenige Bilder bzw. Bewegtbildinhalte. Ebenfalls gibt es für die Mitarbeitenden keine Interaktionsmöglichkeiten in Form von Social Intranet Elementen (Kommentieren, Like, eigenständig Posten). Der technische Support wird durch die Organisationseinheit 2.5 Digitalisierung durchgeführt. Eine definierte inhaltliche und redaktionelle Verantwortung gibt es nicht, sodass Mitarbeitende, sofern eine Bearbeitungsberechtigung besteht, Inhalte eigenständig hochladen und Veränderungen bei der IT in Auftrag geben. Daraus ergibt sich, dass das Intranet aktuell als Ablageort fungiert und viele dort enthaltenen Dateien veraltet sind. Eine konsequente inhaltliche Pflege und Kontrolle sind nicht vorhanden. Alle Mitarbeitende des WVER haben Zugriff auf das Intranet. Über die Hälfte der Mitarbeitenden arbeitet nicht in der Verwaltung, sondern auf Anlagen im gesamten Verbandsgebiet verteilt. Ihnen steht das Intranet sowohl über ihr dienstliches mobiles Endgerät, als auch, falls verfügbar, über einen Dienstlaptop zur Verfügung. Mehr als drei Viertel der Mitarbeitenden verfügen über ein dienstliches mobiles Endgerät. Voraussetzung zum Abrufen des Intranets ist eine bestehende VPN-Verbindung. Die Seitenansicht ist nicht auf mobile Endgeräte angepasst. Eine personalisierte Verwendung des Intranets wird aktuell durch die Mitarbeitenden weitestgehend nicht genutzt, da diese Möglichkeit vielen nicht bewusst ist. Das bestehende Intranet des WVER ist somit technologisch und funktional veraltet und erfüllt aktuelle Anforderungen an Usability, Barrierefreiheit, mobile Nutzung sowie Zusammenarbeit nicht mehr ausreichend. 2.6 Festgelegte Mindeststandards für späteres Vergabeverfahren Unabhängig von den Ergebnissen der Markterkundung wurden seitens des WVER bereits grundlegende Rahmenbedingungen definiert, die im späteren Vergabe- und Ausschreibungsverfahren verbindlich einzuhalten sind. Ein Nachweis dieser Anforderungen ist im Rahmen der Markterkundung noch nicht erforderlich. Die zukünftige Lösung soll entweder als On-Premise- oder als Cloud-Lösung realisierbar sein. Im Falle einer Cloud-basierten Bereitstellung sind die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und ein Serverstandort innerhalb Europas sicherzustellen. Darüber hinaus müssen mindestens alle geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die für den WVER relevanten KRITIS-Anforderungen erfüllt werden. Zudem ist das bestehende Corporate Design vom WVER, insbesondere die Farbgestaltung und das Markentier, in der Gestaltung des Intranets zu berücksichtigen. Die genannten Anforderungen stellen verbindliche Mindeststandards für das spätere Vergabeverfahren dar und werden erst im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe nachzuweisen sein. 3. Ziel der Markterkundung: Diese Markterkundung dient der Einholung von Informationen über die Verfügbarkeit, technischer Möglichkeiten, innovativer Lösungen sowie marktüblicher Preise. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dabei helfen, den Vergabeprozess sachgerecht, wettbewerbsneutral und transparent vorzubereiten.
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