DB Global Business Services (Bukr 1S)BerlinTED
KI-gestütztes Medienmonitoring
Die Deutsche Bahn AG (DB) ist die Konzernobergesellschaft des DB Konzerns. Im DB-Konzern erbringen deren Eisenbahnverkehrsunternehmen („EVU“ - insb. DB Regio AG und DB Fernverkehr AG) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen („EIU“ - insb. DB InfraGO AG) Leistungen im Eisenbahnverkehr und damit Sektorentätigkeiten gemäß § 102 GWB. Die EV...
Public Relations, Market Research
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- DB Global Business Services (Bukr 1S)
- Published:
- July 02, 2026
- Deadline:
- August 03, 2026
- Topic:
- Public Relations
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Die Deutsche Bahn AG (DB) ist die Konzernobergesellschaft des DB Konzerns. Im DB-Konzern erbringen deren Eisenbahnverkehrsunternehmen („EVU“ - insb. DB Regio AG und DB Fernverkehr AG) und die Eisenbahninfrastrukturunternehmen („EIU“ - insb. DB InfraGO AG) Leistungen im Eisenbahnverkehr und damit Sektorentätigkeiten gemäß § 102 GWB. Die EVU planen und erbringen Verkehrsleistungen, indem sie Fahrgäste befördern und dafür Trassen und Stationsleistungen nutzen. Die EIU nehmen Aufgaben im Bereich der Eisenbahninfrastruktur wahr, insbesondere die Bereitstellung, den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Schienenwege und der Personenbahnhöfe sowie die Erbringung von Infrastrukturleistungen für EVU. Die Deutsche Bahn (DB) und ihre Tochtergesellschaften suchen als Auftraggeberin (AG) einen Auftragnehmer (AN) als Rahmenvertragspartner für die Bereitstellung und Betreuung eines KI-gestützten Medienmonitorings. Künstliche Intelligenz (KI) muss dafür genutzt werden, um Prozesse zu beschleunigen, Inhalte zu aggregieren, Analysen zu automatisieren und den Einbezug größerer Volumina an Medien zu ermöglichen. Als „Media-Intelligence-Berater“ muss der AN im Dialog mit der AG die über das Medienmonitoring generierten Ergebnisse kuratieren, interpretieren und in definierte Analyse-, Redaktions- und Berichtsformate mit konkreten Handlungsempfehlungen überführen und auf Wunsch der AG Ad-hoc Analysen erstellen. Die Auftraggeberin wendet auf das hier bekannt gemachte Vergabeverfahren freiwillig die Vorschriften der Sektorenverordnung an, selbst wenn sie hierzu nicht verpflichtet sein sollte. Denn die Auftraggeberin ist keine öffentliche Auftraggeberin nach § 99 Nr. 2 GWB (VK Bund, Beschl. v. 14.04.2025 – VK2-19/25), und sie ist auch kein Sektorenauftraggeber, wenn die mit der Ausschreibung beschafften Dienstleistungen keinen hinreichenden Bezug zu Sektorentätigkeiten aufweisen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.01.2026). Sie führt freiwillig ein Verfahren durch, das den Regeln des Sektorenvergaberechts folgt, indem sie ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 15 SektVO durchführt. Da der hier zu vergebende Auftrag wegen seiner Komplexität nicht ohne Verhandlungen vergeben werden kann, wäre ein solches Verfahren auch nach § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV statthaft, wenn diese Verfahrensordnung – wovon die Auftraggeberin nicht ausgeht – anwendbar wäre.
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4Markterkundung KI-gestütztes Assistenzsystem für die Wohngeldsachbearbeitung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, IV C - Städtebauförderung / StadterneuerungBerlinDeadline: Jul 29Diese Bekanntmachung dient ausschließlich der Durchführung einer unverbindlichen Markterkundung gemäß § 28 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV). Ziel der Markterkundung ist es, den Markt über einen möglichen zukünftigen Beschaffungsbedarf des Landes Berlin zu informieren und Erkenntnisse zur Marktverfügbarkeit, Produktreife, Funktionsabdeckung, Integrationsfähigkeit und Referenzlage von Softwarelösungen zur KI-gestützten Unterstützung der Wohngeld-Sachbearbeitung zu gewinnen. Gegenstand der Markterkundung ist die Prüfung, ob am Markt Softwarelösungen verfügbar sind, die als eigenständiges Modul vor einem bestehenden Wohngeld-Fachverfahren, insbesondere DiWo, und/oder vor einer elektronischen Akte betrieben werden können, ohne das Fachverfahren selbst zu ersetzen oder strukturell zu verändern. Im Fokus stehen insbesondere folgende Funktionen: Entgegennahme und Vorbereitung eingehender elektronischer Wohngeldanträge einschließlich Anlagen bis zur Vorlage bei der Sachbearbeitung bzw. Übergabe/Ablage in Richtung Fachverfahren oder elektronischer Akte; KI-gestützte Analyse und Auswertung eingereichter Antragsunterlagen, insbesondere Prüfung auf Vollständigkeit und Erzeugung von Hinweisen für die Sachbearbeitung; Erstellung von Entwürfen für Schreiben an Bürgerinnen und Bürger, insbesondere zur Nachforderung fehlender oder unklarer Unterlagen. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich ausdrücklich weder um eine Auftragsbekanntmachung noch um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Durch die Durchführung der Markterkundung wird kein Vergabeverfahren eingeleitet. Das Land Berlin ist nicht verpflichtet, auf Grundlage der Markterkundung ein Vergabeverfahren durchzuführen, und ist an deren Ergebnisse nicht gebunden. Die Teilnahme begründet keinerlei Rechtsansprüche, insbesondere keinen Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens oder auf Beteiligung an einem etwaigen späteren Vergabeverfahren. Interessierte Unternehmen werden gebeten, den bereitgestellten Fragekatalog auszufüllen und ihre Rückmeldung bis zum 07.07.2026, 12:00 Uhr elektronisch an [email protected] zu übermitteln. Es werden keine verbindlichen Angebote, keine vollständigen Lösungskonzepte und keine Preisblätter erwartet. Ausreichend sind kurze, belastbare Angaben zur Produktverfügbarkeit, Funktionsabdeckung, Integrationsfähigkeit, Produktreife, Referenzlage und zum möglichen Betriebsmodell. Ergänzende Produktunterlagen, Datenblätter oder öffentlich benennbare Referenzen können beigefügt oder verlinkt werden. Sofern einzelne Angaben aus Sicht des Unternehmens vertraulich zu behandeln sind, sind diese entsprechend zu kennzeichnen. Die eingehenden Rückmeldungen werden ausschließlich zur Auswertung der Marktlage im Zusammenhang mit dem beschriebenen Beschaffungsbedarf verwendet und im Rahmen der vergaberechtlichen Dokumentation berücksichtigt. Sofern auf Grundlage der Ergebnisse der Markterkundung ein Vergabeverfahren eingeleitet werden sollte, wird das Land Berlin geeignete Maßnahmen zur Wahrung der Gleichbehandlung und zur Vermeidung einer Wettbewerbsverfälschung ergreifen.NRW.BANK - KI-gestützte Datenextraktion aus Bonitätsunterlagen für den digitalen WRF-Kreditprozess
NRW.BANK AöRMünsterDeadline: Jul 31Gegenstand der Ausschreibung ist ein Vertrag über folgende Leistung: KI-gestützte Datenextraktion aus Bonitätsunterlagen für den digitalen WRF-Kreditprozess Als Förderbank für Nordrhein-Westfalen unterstützt die NRW.BANK das Land bei seinen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. Sie agiert dabei im öffentlichen Auftrag, wettbewerbsneutral und setzt das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte ein - vom klassischen Kredit bis zur maßgeschneiderten Beratung. Die drei Förderfelder der NRW.BANK sind "Wirtschaft", "Wohnraum" sowie "Infrastruktur/Kommunen". Nachhaltigkeit ist dabei ein zentrales Leitmotiv. Die NRW.BANK fördert die notwendige Transformation Nordrhein-Westfalens hin zu einer emissionsarmen und klimaresilienten Wirtschaft und Lebensumgebung. Der Bereich "Öffentliche Wohnraumförderung" stellt dabei eines der zentralen Fördersegmente im Förderfeld "Wohnraum" dar. Zielgruppe sind Selbstnutzer oder Mieter innerhalb definierter Einkommensgrenzen. Bei Selbstnutzern erfolgt die Förderung direkt im Rahmen der Eigentumsförderung, Mieter werden mittelbar gefördert durch die Kreditvergabe an Investoren in der öffentlichen Mietwohnraumförderung. Im Rahmen der Mietwohnraumförderung agiert die NRW.BANK als Darlehensgeber. Dies umfasst die vollständige Kette von der Kreditanalyse über die Kreditbearbeitung, die Immobilienbewertung bis zur Problemkreditbearbeitung. Im Neugeschäft ist dem Kreditprozess die Prüfung der Fördervoraussetzungen und Bedarfslage durch kommunale Bewilligungsbehörden vorgeschaltet, die NRW.BANK trifft nach dieser Drittinitiierung die erforderliche Kreditentscheidung im 1-Votun-Verfahren und agiert durch den Bereich Wohnraumförderung im Sinne der MaRisk als "Marktfolge". Hieran schließt sich im Bestandsgeschäft die Kreditbetreuung und -bearbeitung einschließlich jährlicher Kreditüberwachung über die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung an. Das Bestandsportfolio der NRW.BANK in der Mietwohnraumförderung beläuft sich auf rd. 15 Mrd. Euro und umfasst ca. 8.000 Mietinvestoren in heterogener Struktur (insbes. private Mietinvestoren, klassische Wohnungswirtschaft mit kommunalem oder genossenschaftlichem Hintergrund oder Kapitalmarktbezug, Investoren mit karitativem Hintergrund). Pro Jahr fertigt die NRW.BANK rd. 2.500 Kreditvorlagen (= Aggregation zu Risikoeinheiten) im Neugeschäft sowie im Rahmen der jährlichen Kreditüberwachung an. In der Eigentumsförderung erfolgt das Neugeschäft vollständig durch kommunale Bewilligungsbehörden ohne kreditfachliches Votum durch die NRW.BANK. Die Bank nimmt hier die Kreditbetreuung und -sachbearbeitung im Neu- und Bestandsgeschäft bis zur Problemkreditbearbeitung wahr. Das Bestandsportfolio umfasst rd. 2 Mrd. Euro mit über 40.000 Kunden.KI-basierte Detektion von Totästen
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeFunktionale Leistungsbeschreibung: KI-basierte Detektion von Totästen 1. Einführung und Zielstellung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeption, Entwicklung und prototypische Umsetzung eines Systems zur automatisierten Detektion von Totästen innerhalb der Infrastruktur der Autobahn GmbH des Bundes. Ziel ist, ein digitales Werkzeug bereitzustellen, das die visuelle Inspektion durch eine KI-basierte Bildanalyse unterstützt und somit die Effizienz und Sicherheit der Instandhaltungsmaßnahmen signifikant erhöht. Die konkrete technische Umsetzung liegt im Ermessen der Bieter. Bei der Konzeption, Entwicklung und Umsetzung des KI-Systems sind alle einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer hat insbesondere sicherzustellen, dass das zu entwickelnde KI-System im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung - KI-VO) steht, soweit diese anwendbar ist.2. Funktionale Anforderungen an das System (Leistungsprogramm) Die zu erbringende Leistung muss folgende Kernfunktionen erfüllen, die in einem Proof-of-Concept /Machbarkeitsnachweis (PoC) und in einer darauf aufbauenden prototypischen Anwendung nachzuweisen sind. 2.1. Datenerfassung Das System muss in der Lage sein, visuelle Daten (Bilder oder Videosequenzen) aus einer mobilen Einheit (z. B. einem Fahrzeug) in einer für die KI-Analyse geeigneten Qualität zu erfassen. Funktion: Automatisierte und kontinuierliche Erfassung von Bildmaterial der umgebenden Baumlandschaft. 2.2. KI-Algorithmus zur Bildauswertung Das Herzstück der Anwendung ist ein KI-Algorithmus, der eine automatisierte Analyse der erfassten Bilddaten vornimmt. Funktion: Automatische Erkennung, Klassifizierung und räumliche Lokalisierung (Positionierung) von Totästen. Anforderung: Der Algorithmus muss eine definierte Mindesttrefferquote und Zuverlässigkeit in verschiedenen Umgebungsbedingungen (Tageslicht, Schattenwurf, Witterung) erreichen. Die Ergebnisse müssen eindeutig zuzuordnen und nachvollziehbar sein. 2.3. Frontend-Anwendung (Benutzeroberfläche) Das System muss eine benutzerfreundliche Schnittstelle zur Darstellung und Verwaltung der Analyseergebnisse bereitstellen. Funktion: Grafische Aufbereitung der KI-Ergebnisse für den Praxiseinsatz Anforderung: Das Frontend muss eine übersichtliche Darstellung der detektierten Totäste auf einer Karte ermöglichen. Zudem müssen im Frontend Funktionen zur Validierung, Kommentierung und Freigabe der Ergebnisse durch den Nutzer enthalten sein. 2.4. Datenmanagement und Schnittstellen Anforderung: Ein autarkes System muss angeboten werden, welches die Möglichkeit zur Datenbefüllung- und Datenintegration ermöglicht und dessen Ergebnisse einsehbar sind. Eine Integration in bestehende IT-Systeme der Autobahn GmbH ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Das KI-System wird vollständig durch den Auftragnehmer betrieben. Der Auftragnehmer hat die im Rahmen der Leistungserbringung generierten Daten und Analyseergebnisse in elektronischer Form bereitzustellen. Dabei sind Formate zu verwenden, die sowohl für die Auftraggeberin lesbar als auch maschinell weiterverarbeitbar sind. Weitere technische Schnittstellen oder Systemanbindungen sind nicht Bestandteil der zu erbringenden Leistung. 3. Nicht-funktionale Anforderungen Über die genannten Funktionen hinaus, sind folgenden Qualitäten des Systems von Bedeutung: Skalierbarkeit: Das System muss so konzipiert sein, dass es bei Bedarf auf größere Datenmengen und weitere Einsatzgebiete ausgeweitet werden kann. IT-Sicherheit: Die gesamte Architektur und die Datenverarbeitung müssen den aktuellen IT-Sicherheitsstandards entsprechen, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Daten und Systemen in kritischen Infrastrukturen. Wartbarkeit: Das System soll so konzipiert sein, dass es einfach gewartet und weiterentwickelt werden kann. Die Nutzungsrechte der entwickelten Software (KI) verbleiben ausschließlich bei der Autobahn GmbH des Bundes. 4. Projektergebnis Nachweis der Funktionsfähigkeit (PoC): Nach der ersten Phase ist ein funktionsfähiger Nachweis (PoC) zu erbringen, der die Machbarkeit der KI-basierten Detektion demonstriert. Prototypische Anwendung: Das finale Ergebnis ist eine voll funktionsfähige, prototypische Anwendung, die alle oben genannten funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen erfüllt und in der Praxis getestet werden kann. Hinweis: Die Entscheidung über die konkrete technische Umsetzung (z. B. verwendete Programmiersprachen, spezifische KI-Frameworks etc.) bleibt den Bietern überlassen. Entscheidend ist die Erfüllung der beschriebenen Funktionen und Ziele. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate ab Vertragsbeginn. Innerhalb dieses Zeitraums ist das KI-System vollständig zu entwickeln und bereitzustellen. Die Datenlieferungen gemäß Abschnitt 2.4 sind ebenfalls innerhalb dieses Zeitraums regelmäßig zu erbringen.GPU-Serversystem für KI-Workloads und Forschung
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, IT-ServicezentrumHalle (Saale)Deadline: Jul 31Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: BA2-2026-70-E 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, IT-Servicezentrum Kurt-Mothes-Str. 1 06120 Halle (Saale) Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.uni-halle.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Lieferung eines GPU-Serversystems für gehobene ML-Aufgaben. Menge und Umfang: Es wird ein GPU-Serversystem für gehobene ML-Aufgaben, zu denen das Training/RAG größerer KI-Modelle von mehr als 250GB Größe benötigt. Aufgrund der bereits im Vorprojekt und im aktuellen Projekt entwickelten umfangreichen Software (siehe https://gitlab.informatik.uni-halle.de/cybersecmlu) muss das System die Entwicklung und Betrieb der Machine-Learning-Modelle mit Keras und Tensorflow mit CUDA unterstützen. Zusätzlich wird Software für ARM-Prozessoren entwickelt, so dass das Basissystem eine ARM-Prozessor oder Copropzessor-Architektur besitzen muss. Das Training der aktuellen ML-Modelle in der aktuellen Größe erfordert hinreichend Speicher und eine schnelle Speicher-Anbindung, sowohl für CPU, als auch für GPU und für den Transport der Daten zwischen CPU und GPU. Ein ARM-System mit hoher Bandbreite für GPU und CPU-Bindung und hinreichend RAM für die Forschungsarbeit sind dafür erforderlich. Ort der Leistung: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Informatik, Von-Seckendorff-Platz 1, 06120 Halle, 2. Etage, Raum 2.09 oder 2.18 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: schnellstmöglich (max. 30 Tage nach Erteilung des Auftrages). 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f3c267043-3a2dd1dc6b571511 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 31.07.2026 12:00 Ablauf der Bindefrist: 04.09.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Skontoabzüge bei einer Zahlungsfrist von mind. 14 Kalendertagen richten sich nach den Angaben im Angebotsschreiben. Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen zur Rechnungslegung nach https://haushalt.verwaltung.uni-halle.de/e-rechnung/ . Diese Bestimmungen sind auch Inhalt der Vergabeunterlagen. Abschlagszahlungen erfolgen nur nach Inrechnungstellung der tatsächlich erbrachten Leistungen im jeweiligen Ausführungsabschnitt. Es erfolgen keine pauschalen Abschlagszahlungen. Im Ausnahmefall und nur nachvorheriger Zustimmung des Auftraggebers erfolgen Vorauszahlungen nur Zug um Zug gegen Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe. Die Kosten für die Vorauszahlungsbürgschaft trägt der Auftragnehmer. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen - Bestandteil der Vergabeunterlagen - (Sofern eine Präqualifizierung vorliegt, muss diese Erklärung nicht dem Angebot beigefügt werden. Der Nachweis der Präqualifizierung ist stattdessen dem Angebot beizufügen.) Eigenerklärung zur Eignung (124 LD) (Sofern eine Präqualifizierung vorliegt, muss diese Erklärung nicht dem Angebot beigefügt werden. Der Nachweis der Präqualifizierung ist stattdessen dem Angebot beizufügen.) Vorlage des Nachweises der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der ABSt Sachsen-Anhalt (www.pq-abst.de) bzw. AVPQ (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) oder Vorlage folgender gültiger Einzelnachweise: 1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (gleichwertige Nachweise gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU). Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/Berufs- und Handelsregister soll nicht älter als 6 Monate sein. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Abgabe des Angebotes gültig ist. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. 2. Gewerbeanmeldung/-Ummeldung oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist. 3. Bewerbererklaerung_gem_RdErl_MW_21.11.2008_41-3257-03_EU 4. Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Absatz 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen (Eigenerklärung_Ausschlussgründe_GWB) 5. gültiger Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken sowie die entsprechenden Deckungssummen ergeben) bzw. Eigenerklärung, dass eine aktuelle branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung besteht. In diesem Fall ist spätestens vor beabsichtigter Zuschlagserteilung eine Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken sowie die entsprechenden Deckungssummen ergeben, auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. 6. Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen 7. Eigenerklärung zur Eignung (124 LD) Darüber hinaus (nicht Bestandteil des AVPQ/ULV) sind folgende Nachweise /Erklärungen vorzulegen: 1. ggf. Bietergemeinschaftserklärung Sollte eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgegeben, so sind die vorstehend angeführten Eignungsnachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. 2. Vordruck_Referenzen (Vorlage von 3 Referenzen, ausgeliefert in den letzten 3 Geschäftsjahren) 3. Für Nachunternehmer sind die Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt und die Erklärung, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen, ausgefüllt in Textform einzureichen. 4. Angabe der Steuernummer Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Bestandteil der Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt gemäß RdErI. des MW vom 21.11.2008 - 41-32570/3) Eigenerklärung Sanktionen Russland rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Eigenerklärung bzgl. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Eigenerklaerung_Tariftreue__Mindeststundenentgelt.pdf Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise und Erklärungen entsprechend den gestellten Anforderungen vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste PQ/ULV geführt werden. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, weitere Nachweise aus oben genannter Liste auch vom Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen abzufordern. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Fremdsprachigen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei der elektronischen Angebotsabgabe ist grundsätzlich für den Nachweis der Eignung die Vorlage von eingescannten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen (=Kopie) ausreichend. Die Vergabestelle behält sich vor auf gesondertes Verlangen die Vorlage von Original-Unterlagen nachzufordern. Eine Nachreichung von Unterlagen nach Ablauf der Angebotsfrist muss nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen erfolgen. Nur im Ausnahmefall bei Vorliegen wichtiger Gründe kann diese Frist einmalig angemessen verlängert werden. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Das Angebotsschreiben (Formblatt 633) wird nicht nachgefordert. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, folgende Nachweise und Erklärungen auf gesondertes Verlangen abzufordern: 1. Kalkulation (Einzelpreisaufgliederung), sofern Aufklärungsbedarf besteht, z.B. gem. § 15 TVergG LSA, § 60 VgV 2. Nachweis Unterlagen Unfallversicherung 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist (max. 6 Monate alt) 4. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (max. 6 Monate alt) 5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (max. 6 Monate alt) 6. Die Lieferung hat durch die vom Hersteller vorgesehenen Lieferkanäle zu erfolgen. Auf Anforderung sind entsprechende Nachweise vom Hersteller beizubringen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Ihre Daten dienen der Durchführung von Vergabeverfahren mit dem Ziel der Beschaffung von Liefer- oder Dienstleistungen. Mit der zum Download verfügbaren "Information gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)" geben wir Ihnen Auskunft über die Verwendung der Daten, die Sie uns bei der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Verfügung stellen. Bitte nutzen Sie folgenden Link: https://zuv1.verwaltung.uni-halle.de/ZGST/HH/Formulare/Information_Art_13_14_DS-GVO.pdf Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis. Die Finanzierung erfolgt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie vom Land Sachsen-Anhalt. Hardware
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