Solestadt Bad DürrenbergBad Dürrenberg
Kellerüberdachung der KITA "Zwergenhaus" / Metallbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg plant für das Objekt Kita „Zwergenhaus“ im Soleweg 1, 06231 Bad Dürrenberg eine Überdachung der bestehenden Außenkellertreppe. Der Kellereingang befindet sich westlich des Gebäudes und führt zum Umkleideraum der Kinder und zur Küche. Der Kellerzugang ist von zwei Seitentreppen zugänglich. Bei Sta...
Steel Construction
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Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg plant für das Objekt Kita „Zwergenhaus“ im Soleweg 1, 06231 Bad Dürrenberg eine Überdachung der bestehenden Außenkellertreppe. Der Kellereingang befindet sich westlich des Gebäudes und führt zum Umkleideraum der Kinder und zur Küche. Der Kellerzugang ist von zwei Seitentreppen zugänglich. Bei ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Solestadt Bad Dürrenberg
- Published:
- May 25, 2026
- Deadline:
- June 16, 2026
- Topic:
- Steel Construction
- Object:
- Kindergarten / Kita
Object classification
- Kindergarten / KitaPrimary
Tender description
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg plant für das Objekt Kita „Zwergenhaus“ im Soleweg 1, 06231 Bad Dürrenberg eine Überdachung der bestehenden Außenkellertreppe. Der Kellereingang befindet sich westlich des Gebäudes und führt zum Umkleideraum der Kinder und zur Küche. Der Kellerzugang ist von zwei Seitentreppen zugänglich. Bei Starkregenereignissen tritt Wasser in den Keller. Um diesem entgegenzuwirken, ist eine Überdachung geplant. Die geplante Überdachung soll aus einer Stahlbaukonstruktion ausgeführt werden. Diese Überdachung erhält ein Gründach, welches auf einer Unterkonstruktion aus Trapezblech ausgeführt wird. Die Überdachung ist in zwei unterschiedlichen Höhen auszuführen und ist dem entsprechend zweigeteilt geplant. Die Überdachungen sind 1,55 m breit und insgesamt 6,30m lang, was einer Überdachungsfläche von etwa 9,80m² entspricht. --- Grobmassen: + 1 Stk. Werkstattzeichnungen + 0,9t Stahlkonstruktion - Dachtragwerk inkl. Feuerverzinkung + 13m² Trapezprofil-Dach + 1 Stk. Überdachung liefern und montieren --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit de
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10- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jun 29
Kellerüberdachung der KITA "Zwergenhaus" / Dachdeckerarbeiten - Gründach
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg plant für das Objekt Kita „Zwergenhaus“ im Soleweg 1, 06231 Bad Dürrenberg eine Überdachung der bestehenden Außenkellertreppe. Der Kellereingang befindet sich westlich des Gebäudes und führt zum Umkleideraum der Kinder und zur Küche. Der Kellerzugang ist von zwei Seitentreppen zugänglich. Bei Starkregenereignissen tritt Wasser in den Keller. Um diesem entgegenzuwirken, ist eine Überdachung geplant. Die geplante Überdachung soll aus einer Stahlbaukonstruktion ausgeführt werden. Diese Überdachung erhält ein Gründach, welches auf einer Unterkonstruktion aus Trapezblech ausgeführt wird. Die Überdachung ist in zwei unterschiedlichen Höhen auszuführen und ist dem entsprechend zweigeteilt geplant. Die Überdachungen sind 1,55 m breit und insgesamt 6,30m lang, was einer Überdachungsfläche von etwa 9,80m² entspricht. --- Grobmassen: + 1 Stk. Werkstattplanung Dachklempnerarbeiten + 13 m² Gründach + Dachklempnerarbeiten + 1 Jahr Pflanzpflege --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jun 17
Kellerüberdachung der KITA "Zwergenhaus" / Rohbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg plant für das Objekt Kita „Zwergenhaus“ im Soleweg 1, 06231 Bad Dürrenberg eine Überdachung der bestehenden Außenkellertreppe. Der Kellereingang befindet sich westlich des Gebäudes und führt zum Umkleideraum der Kinder und zur Küche. Der Kellerzugang ist von zwei Seitentreppen zugänglich. Bei Starkregenereignissen tritt Wasser in den Keller. Um diesem entgegenzuwirken, ist eine Überdachung geplant. Die geplante Überdachung soll aus einer Stahlbaukonstruktion ausgeführt werden. Diese Überdachung erhält ein Gründach, welches auf einer Unterkonstruktion aus Trapezblech ausgeführt wird. Die Überdachung ist in zwei unterschiedlichen Höhen auszuführen und ist dem entsprechend zweigeteilt geplant. Die Überdachungen sind 1,55 m breit und insgesamt 6,30m lang, was einer Überdachungsfläche von etwa 9,80m² entspricht. --- Grobmassen: + Baustelleneinrichtung (Bauzaun, WC) + 20 m² Oberbodenabtragen + 1,3m³ Fundamentenaushub + 3 Stück Fundamente herstellen C25/30 + 100kg Betonstabstahl + 3m³ Oberboden liefern und andecken + 20m² Rasenansaat + 28m³ Raumgerüst + 1 Stk. Rollgerüst + 4 Stk. Verguss Stahlanker im MW + 4 Stk. Verguss Fußplatten Stahlstützen + 15m² Fassadenputz in Teilflachen + 15m² Sockelputz in Teilflachen + 1 Stk. Bodenablauf erneuern --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jun 17
Kellerüberdachung der KITA "Zwergenhaus" / Rohbauarbeiten
Die Stadt Bad Dürrenberg plant eine Überdachung der Außenkellertreppe der Kita 'Zwergenhaus'. Die Überdachung soll aus Stahlbaukonstruktion mit Gründach auf Trapezblech bestehen, 1,55m breit, 6,30m lang und 9,80m² groß sein. Die Arbeiten umfassen u.a. Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Fundamentherstellung, Stahlarbeiten, Fassaden- und Sockelputz sowie Rasenansaat. Haupt- und Nebenangebote sind zugelassen, müssen aber bestimmte Anforderungen erfüllen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jun 29
Kellerüberdachung der KITA "Zwergenhaus" / Dachdeckerarbeiten - Gründach
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg plant für das Objekt Kita „Zwergenhaus“ im Soleweg 1, 06231 Bad Dürrenberg eine Überdachung der bestehenden Außenkellertreppe. Der Kellereingang befindet sich westlich des Gebäudes und führt zum Umkleideraum der Kinder und zur Küche. Der Kellerzugang ist von zwei Seitentreppen zugänglich. Bei Starkregenereignissen tritt Wasser in den Keller. Um diesem entgegenzuwirken, ist eine Überdachung geplant. Die geplante Überdachung soll aus einer Stahlbaukonstruktion ausgeführt werden. Diese Überdachung erhält ein Gründach, welches auf einer Unterkonstruktion aus Trapezblech ausgeführt wird. Die Überdachung ist in zwei unterschiedlichen Höhen auszuführen und ist dem entsprechend zweigeteilt geplant. Die Überdachungen sind 1,55 m breit und insgesamt 6,30m lang, was einer Überdachungsfläche von etwa 9,80m² entspricht. --- Grobmassen: + 1 Stk. Werkstattplanung Dachklempnerarbeiten + 13 m² Gründach + Dachklempnerarbeiten + 1 Jahr Pflanzpflege --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jun 15
Kellerüberdachung der KITA "Zwergenhaus" / Dachdeckerarbeiten - Gründach
Die Stadt Bad Dürrenberg plant eine Überdachung der Außenkellertreppe der Kita „Zwergenhaus“ (Soleweg 1) aus Stahl mit Gründach auf Trapezblech, zweigeteilt in unterschiedlichen Höhen, 1,55 m breit, 6,30 m lang (ca. 9,80 m²). Leistungen: Werkstattplanung, 13 m² Gründach, Dachklempnerarbeiten, 1 Jahr Pflanzpflege. Mehrere Hauptangebote zugelassen, jedes muss einzeln zuschlagsfähig sein. Nebenangebote unter Einhaltung der Ausführungsplanung und mit Genehmigungsvorbehalt für Änderungen zugelassen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: May 12
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Trockenbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: + 16m² Rückbau Rasterdecke & Wiedereinbau + 80 m² Vorwandinstallation + 19 m² Trennwand d=15cm + 100St Wandöffnung d=5cm bis 12cm + 30 m² Unterhangdecke --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jun 10
FP 8701- Umsetzung von Vorhaben der ländlichen Entwicklung i. R. d. Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien Rudolf-Breitscheid-Straße Gehwegsanierung
Kurzbeschreibung: Gehwegsanierung + 420 m² Kleinpflaster aufnehmen und zum städtischen Bauhof liefern + 160 m² Gehwegplatten aufnehmen und entsorgen + 390 m³ Boden lösen und verwerten + 650 m² Planum + 195 m³ Frostschutzschicht herstellen + 175 m³ Schottertragschicht herstellen + 15 Einbauelemente im Gehweg schützen und höhenmäßig anpassen + 650 m² Pflasterdecke aus Betonrechteckpflaster herstellen + 30 m Betonrechteckpflaste schneiden für Übergangsbereiche + 20 m² Pflasterdeckenanpassung mit Mosaikpflastersteinen + 400 m Bordstein aus naturstein richten und anpassen + 100 m² Oberboden liefern und andecken + 100 m² Rasenansaat --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jun 09
Einbau eines Klappschotts an der Eingangstür zum Mehrzweckraum Siedlungsgrundschule - allgemeine Bauleistungen
Kurzbeschreibung: Die Siedlungsgrundschule ist eine von drei Grundschulen der Stadt Bad Dürrenberg. Das Grundstück der Siedlungsgrundschule Bad Dürreberg befindet sich im Nordosten der Stadt Bad Dürrenberg. Seine umgebende Bebauung ist geprägt von Wohnbebauung und kleineren Gewerbeeinrichtungen. Es befindet sich in der „Alten Siedlung“, in der Richard-Wagner- Straße 2a, unweit der Kindertagesstätte „Bummi“. Das zweigeschossige Gebäude wurde im Jahr 1993 erbaut und verfügt über ein ausgebautes Erd- und Obergeschoss. Im Nebengebäude ist der Hort untergebracht. Es ist davon auszugehen, dass der Schulstandort langfristig erhalten bleibt. Das Schulgebäude verfügt über einen Mehrzweckraum mit angeschlossenem Geräteraum, der auch für den Schul- und Vereinssport genutzt wird.Um die Sportnutzung im Mehrzweckraum weiterhin aufrechtzuerhalten, wurden 2024 Umkleideräume errichtet sowie der Sanitärtrakt im EG saniert. Die Schule hat einen kindgerechten Pausenhof mit Sportflächen. Das Gelände vor der Schule wird vormittags von den Kindergartenkindern und nachmittags auch von den Hortkindern genutzt. Im Gebäude stehen 8 Klassenräume und diverse Nebenräume zur Verfügung. Im Jahr 2015 wurde das Gebäude bereits brandschutztechnisch aufgerüstet. Das jetztige Projekt verfolgt das Ziel, das Gebäude der Siedlungsgrundschule, hier den Eingangsbereich zum Mehrzweckraum, wirksam gegen die zunehmenden Risiken infolge von Starkregenereignissen zu schützen. Bereits in den vergangenen Jahren entstanden erhebliche Schäden durch das Eindringen von Regenwasser bei starken Niederschlägen. Das Parkett und der Sockelbereich wurden bereits mehrfach beschädigt, eine Nutzung des Raumes musste durch Absperrung eingeschränkt werden, der Sportunterricht konnte teilweise nicht mehr erfolgen. Die geplante Maßnahme zielt darauf ab, die entsprechende Eintrittsstelle baulich abzusichern und Schäden an der Gebäudesubstanz zu verhindern. Gleichzeitig können die künftigen Schadenskosten reduziert bzw. ausgeschlossen werden. Der Hochwasserschott ist eine dauerhafte und effiziente Schutzmaßnahme, die in die bestehende Gebäudestruktur integriert wird. Es handelt sich um eine investive Maßnahme, die in Zusammenhang mit der Klimaanpassungsfähigkeit steht und sich durch ihre Nachhaltigkeit und hohe Wirksamkeit auszeichnet. Im folgenden Leistungsverzeichnis sind die für den Einbau des Klappschotts notwendigen Allgemeinen Bauleistungen beschrieben. Diese gliedern sich in Arbeiten vor und nach dem Einbau des Schottes in zwei zeitliche Einheiten. Die Arbeiten sollen bei laufenden Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden. Der Zugang zum Mehrzwecksraum erfolgt während der Bauausführung über den Schulhof. Strom sowie Wasseranschluss stehen im Hausanschlussraum zur Verfügung (Entfernung bis zu 50 m). Lagerräume bzw. Aufenthaltsräume können durch den AG nicht zur Verfügung gestellt werden. --- Nachfolgend beschriebene wesentliche Leistungen sind zu erbringen: · Baustelleneinrichtung und -sicherung · Erd- und Fundamentarbeiten · Entwässerungskanalarbeiten · Pflasterarbeiten · Elektroinstallationsarbeiten (bauseits) · Einbau des Schotts (bauseits) --- Das Klappschott soll im Juli 2026 eingebaut werden. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Nutzer sowie den am Bau beteiligten Gewerken. Die Umbauleistungen sind so vorzubereiten und auszuführen, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen durch Lärm, Schmutz, Staub u. ä. im Schulbereich auftritt. --- Zur besonderen Beachtung: 1. Die Arbeiten sind bei laufendem Schul-/Hortbetrieb im Objekt und in den Nachbargebäuden durch zu führen. Die Sicherheit der Kinder und des Personals ist jederzeit zu gewährleisten. 2. Der Auftragnehmer hat sich grundsätzlich täglich vor Arbeitsauf nahme an- und zum Feierabend abzu melden. 3. Vor Angebotsabgabe ist eine Baustellenbesichtigung durch zuführen. Nachforderungen aus Nichtkenntnis der Baustel len gegebenheiten werden nicht anerkannt. 4. Im Objekt besteht ein striktes Rauchverbot. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jul 27
LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Siedlungsbereichen der Solestadt Bad Dürrenberg
Kurzbeschreibung: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage im ausgeschriebenen Bereich auf energieeffiziente LED-Technik einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen LED-Leuchten bzw. LED-Umrüstsätze, der Ausbau und die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der demontierten Komponenten sowie sämtliche erforderlichen Anpassungs- und Anschlussarbeiten. Die Arbeiten sind abschnittsweise auszuführen. Ein begonnener Straßenzug ist grundsätzlich vollständig fertigzustellen, einschließlich aller zugehörigen Montage-, Anschluss-, Prüf- und Wiederherstellungsarbeiten, bevor mit den Arbeiten in einem weiteren Straßenzug begonnen wird. Abweichungen hiervon sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ziel dieser Regelung ist es, die Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer auf das erforderliche Maß zu beschränken sowie einen geordneten und zügigen Bauablauf sicherzustellen. Etwaige Mehrkosten, die sich aus dieser Bauablaufvorgabe ergeben, sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, DIN- und EN-Normen, der VDE-Bestimmungen sowie der Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers auszuführen. Der Auftragnehmer hat alle für eine vollständige und funktionsfähige Anlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen zu erbringen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind, jedoch zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten notwendig werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Anlagen zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und die entsprechenden Prüf- und Bestandsunterlagen dem Auftraggeber vollständig zu übergeben. Die Einweisung des Auftraggebers bzw. des Betriebspersonals ist Bestandteil der Leistung. Während der Ausführung der Arbeiten ist die Verkehrssicherung gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen. Einschränkungen des Verkehrs sind auf das notwendige Maß zu beschränken und mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung und- räumung, sämtliche zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen einschließlich Absperrungen, halbseitiger Sperrungen, Wanderbaustellen, Sicherungsmaßnahmen sowie die Einrichtung und Unterhaltung der Verkehrssicherung sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Ebenso sind die Kosten für das Einholen, Vorhalten und Umsetzen aller erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen, Genehmigungen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle hieraus entstehenden Kosten, Nebenleistungen und Aufwendungen sind in die angebotenen Einheitspreise einzurechnen, auch wenn sie in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses nicht gesondert aufgeführt sind. Die Angaben zu den vorhandenen Mastzopfdurchmessern dienen lediglich der Orientierung. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Die Lieferung und Montage aller zur Anpassung an die vorhandenen Mastzöpfe erforderlichen Befestigungs- und Adapterelemente ist Bestandteil der Einheitspreise und wird nicht gesondert vergütet. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergDeadline: Jul 29
Erweiterung des Speisesaales der Siedlungsgrundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Rohbauarbeiten
Kurzbeschreibung: Zur Erweiterung des Speisesaales soll an den Giebel des vorhandenen, zweigeschossigen, unterkellerten Hortgebäudes ein rechteckiger Anbau mit flach geneigtem, nichtausgebautem Pultdach, ohne Unterkellerung angebaut werden. Für die Verbindung zum Bestandsgebäude werden 2 vorhandenen Fensteröffnungen als Durchgang umgebaut. Zum Leistungsumfang der Rohbauarbeiten gehören folgende wesentliche Leistungen: Errichtung des neuen Anbaues: - Baustelleneinrichtung (25 m Bauzaun und 1 Baustellen-WC, einschl. 35 Wochen Vorhaltung) - ca. 100 m³ Aushub, Zwischenlagerung und 65 m³ Wiedereinbau als Verfüllung der Baugrube der Einzelfundamente bzw. als Unterbau und Planum für die Herstellung des Streifenfundaments, der Einzelfundamente und der Bodenplatte - ca. 11,5 m Steifenfundament (50/120 cm) aus Stahlbeton C25/30, 11m³ unbewehrter Beton für 2 Einzelfundamente mit Drainagedurchführung, einschl. Schalung, Eckausbildung, Unterbeton und 1 Hauptunterzug (11,5 m lang 30/50 cm) zwischen den Einzelfundamenten bzw. dem Hauptunterzug/Gebäude und dem Streifenfundament (Unterzüge 30/20 cm je 4,5 m lang) - ca. 58 m² Bodenplatte aus Stahlbeton C25/30 einschl. Randschalung und 30 m Fundamenterder mit 1 Anschlussfahne - 60 m² Außenwände 36,5 cm dick, aus Mauerziegeln Druckfestigkeitsklasse 6 und Rohdichteklasse 0,6 sowie ca. 7 m² Innenmauerwerk aus HLz 12/0.9-24 cm dick, einschl. Mauerwerksverbinder, Abdichtung auf der Bodenplatte unter dem Mauerwerk, Herstellen von 1 Stück Tür- und 5 Stück Fensteröffnungen, einer ins Außenwandmauerwerk integrierten Stütze und 21,5 m Ringanker mit gedämmter Ringankerschale sowie 1 Stahlbetonstütze 24/24 cm (2,93 m hoch) und einem Unterzug in Anschluss an die Stütze und die Ringanker --- Maßnahmen im Außenbereich - Rückbau von ca. 120 m² Pflasterbelägen, davon ca. 50 % zur Wiederverwendung - ca. 22 m neue Grundleitungen für Regenwasser (DN150/125 PP) einschl. Anbindung an den Kanal für die Anschlüsse des neuen Anbaues und Herstellen eines System-schachtes aus Kunststoff, Abdeckung Klasse D einschl. zugehöriger Erdarbeiten und Dichtheitsprüfungen - Rückbau von nicht mehr benötigten Grundleitungen und einer Entwässerungsrinne --- Baumaßnahmen im Bestandsgebäude - Schaffung der neuen Durchgangsöffnungen zum Bestandsgebäude durch Rückbau von 2 Fenstern und Fensterbrüstungen, einschl. erforderlicher Staubschutzmaß-nahmen im Bestandsgebäude - Ausbesserung, Ergänzung von Fliesen im Essenausgabebereich --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
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