Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am MainTED
Kasinobewirtschaftung Hauptverwaltung Baden-Württemberg
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierfür ein vom AG beigestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.3 und 11.2.1) einsetzt. Umfang der Leistung zur Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants des AG: 1 Betriebsrestaurant 1 Cafeteria 1 Aut...
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- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
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- May 27, 2026
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Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierfür ein vom AG beigestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.3 und 11.2.1) einsetzt. Umfang der Leistung zur Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants des AG: 1 Betriebsrestaurant 1 Cafeteria 1 Automatenstationen (Automatentypen siehe Punkt 5.2.2) 9 Tagungs- und Besprechungsräume mit Konferenzservice 1 Gästeräume für Sonderveranstaltungen Zielsetzung und Anforderungen Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort 310 Gastesser am Standort 20 Mittagsmahlzeit gesamt pro Tag 85 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr) 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr Frühstück 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe bis 13:30 Uhr) In Absprache mit dem AN wird das Kasino an einzelnen Tagen zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienereinigungen geschlossen (bevorzugt an sog. "Brückentagen"). 2.3 Zwischenverpflegung Ganztägig bereit zu stellen (Kaffee-, Snack-, Getränke-Automaten) 3 Verpflegungskonzept Konzept Frischküche vor Ort (Cook & Serve) Verpflegungssystem, bei dem die Speisen am Ort des Verzehrs zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig die Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber des AG in Form einer Eigenerklärung (siehe C8 Anlage 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20% Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung
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Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenDie Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400 Gastesser am Standort - ca. 500 Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025) Konferenzservice Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20 davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5 davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8 davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7 davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. 3 Verpflegungskonzept Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_LeistungsbeschreibungKasinobewirtschaftung München
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenDie Speiseräume werden vom Auftraggeber ausgestattet. Der Speisesaal im Betriebsrestaurant Ludwigstraße umfasst ca. 90 Sitzplätze, in der Leopoldstraße stehen ca. 130 Sitzplätze zur Verfügung. In der Cafeteria Leopoldstraße gibt es weitere ca. 40 Sitzplätze. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierbei ein vom AG bereitgestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.4 und 11.2.1 LB) einsetzt. Betriebsrestaurants: 2 Stück Automatenstationen (Automatentypen s. Punkt 2.11.2 LB): 6 Stück Tagungs- und Besprechungsräume mit Konferenzservice: Ludwigstr. ca. 15 Stück / Leopoldstr. ca. 10 Stück Gästeräume für Sonderveranstaltungen je Standort: 2 Stück Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundes-regierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirdschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Kasino Ludwigstraße Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Anzahl pro Jahr Aktive Bankangehörige am Standort ca. 400 Gastesser am Standort ca. 30 Mittagsmahlzeiten pro Tag ca. 35 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr (2024)) Kasino Leopoldstraße Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Anzahl pro Jahr Aktive Bankangehörige am Standort Ca. 400 Gastesser am Standort ca. 20 Mittagsmahlzeiten pro Tag ca. 65 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr (2024)) Konferenzservice Angaben zur Anzahl am Standort Ludwigstraße Angaben zur Anzahl basierend auf den Daten des letzten Geschäftsjahres (2024): Art der Konferenz Anzahl pro Jahr Anzahl Konferenzen pro Arbeitstag (im Durchschnitt) 1,4 davon Konferenzen mit 1-5 Teilnehmer/innen 71 davon Konferenzen mit 6-25 Teilnehmer/innen 264 davon Konferenzen mit mehr als 25 Teilnehmer/innen 8 Bemerkung: Der Tagesdurchschnitt wird auf Basis von 250 Arbeitstagen berechnet. Angaben zur Anzahl am Standort Leopoldstraße Angaben zur Anzahl basierend auf den Daten des letzten Geschäftsjahres (2024): Art der Konferenz Anzahl pro Jahr Anzahl Konferenzen pro Arbeitstag (im Durchschnitt) 1,7 davon Konferenzen mit 1-5 Teilnehmer/innen 126 davon Konferenzen mit 6-25 Teilnehmer/innen 285 davon Konferenzen mit mehr als 25 Teilnehmer/innen 17 Bemerkung: Der Tagesdurchschnitt wird auf Basis von 250 Arbeitstagen berechnet. Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Gemeinschaftsverpflegung und Konferenzbewirtungen sind an ca. 250 Arbeitstagen zu erbringen. Es gilt die Feiertagsregelung für Bayern. Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr Frühstück 11:15 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. Zwischenverpflegung Ganztägig bereit zu stellen (Kaffee-, Snack-, Getränke-Automaten) und während Öffnungs-zeit Verpflegungskonzept Produktion vor Ort (Cook & Serve) Verpflegungssystem, bei dem die Speisen am Ort des Verzehrs zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. weitere ausführliche Beschreibung siehe B1_LeistungsbeschreibungUnterhaltsreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG Hauptverwaltung Hamburg-Barmbek
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgHamburgDeadline: Jul 20Die Reinigungsleistungen werden gemäß Preisblatt_Kalkulation turnusmäßig nach Raumgruppen gegliedert und in Voll- und Sichtreinigung durchgeführt. Die Gesamtreinigungsfläche beträgt ca. 18.900 m2. Das Objekt liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen. Das gesamte Gebäude hat zwei Tiefgaragen-UG. In jedem Gebäudeteil befinden sich in jeder Etage Putzmittelräume mit Wasseranschluss, Toilettenkerne, Behinderten WCs sowie Teeküchen / Pantrys. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die Reinigungsflächen und ihre zugehörigen Reinigungsgruppen sind in den Anlagen "Preisblatt-Kalkulation und "Reinigungsgruppen und Reinigungsturnus" detailliert beschrieben. Das Reinigungspersonal hat zu vorbereitenden Tätigkeiten (Wechsel der Arbeitskleidung, Einweisungen durch Objektverantwortlichen) frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten Zutritt zum Gebäude. Unmittelbar nach Beendigung der Tätigkeiten (inkl. dem Wechsel der Arbeitskleidung) ist das Gebäude zu verlassen. Wechsel der Arbeitskleidung ist ausschließlich in den Umkleideräumen gestattet. Zur Sicherung der Ergebnisqualität hat der AN einmal im Monat eine Qualitätskontrolle (insgesamt 12 Qualitätskontrollen pro Jahr) nach einem strukturierten Prüfverfahren durchzuführen und dokumentiert Durchführung und Ergebnisse, dies ist der AG nachvollziehbar darzulegen. Die Qualitätskontrollen dürfen nur durch qualifiziertes Personal (VA oder Objektleitung) und nicht durch die vor Ort tätigen Reinigungskräfte durchgeführt werden, sie sind Grundlage für die Abnahme der erbrachten Leistung. Die Termine für die Qualitätskontrollen sind im Vorfeld mit der AG abzustimmen, die sich eine Teilnahme an dem Prüfverfahren vorbehält. Der AN oder dessen UAN sind verpflichtet, Arbeitnehmer, welche sie zur Leistungserbringung einsetzen, auszutauschen, sofern die AG dies aus wichtigem Grund verlangt. Objektleitung: - Der AN benennt die Objektleitung und dessen Stellvertreter namentlich. Der AN hat eine Vertretungsregelung für Krankheit und Abwesenheit der Objektleitung sicherzustellen und der AG bekannt zu machen. - Als Objektleitung darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Objekten eingesetzt werden. Der Wechsel der Objektleitung erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit der AG. - Die Objektleitung führt Qualitätskontrollen durch. - Die eingesetzte Objektleitung muss über eine Weisungsbefugnis und Dispositions-recht gegenüber den eingesetzten Beschäftigten verfügen. Die Objektleitung oder dessen Stellvertretung ist für die AG von montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch und elektronisch per E-Mail erreichbar. Vorarbeiter: - Als VA darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Objekten eingesetzt werden. Der Wechsel des VA erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit der AG. Der/Die eingesetzte VA ist tägliche Ansprechperson für das Reinigungspersonal und die AG. - Der VA oder dessen Stellvertretung ist in der Zeit von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Objekt präsent und davon mindestens 2,0 Stunden von direkten Reinigungsleistungen befreit. Reinigungskraft (eine Person am Tag) für den Frühdienst muss in der Zeit von 6:00 bis 14:30 Montag bis Freitag eingesetzt werden. Weiter hat die Reinigungskraft in der Zeit von 8:00 Uhr bis 14:30 Uhr die Tagesdamen zu unterstützen. Für die Bewirtschaftung, der über alle Gebäudeteile verteilten, Konferenz- und Besprechungsbereiche, Teeküchen und der Vorstandspantry, werden 3 Servicekräfte benötigt, die montags bis freitags in zwei Schichten, versetzt von 6:00 Uhr bis 14:30 Uhr, in Sonderfällen bis 20:00 Uhr, zur Verfügung stehen. Die Aufgaben der Servicekräfte sind nach Bereichen aufgelistet (Konferenz- und Besprechungsbereiche, Teeküchen, Vorstandspantry, - Cafeteria) Die Leistungsbeschreibung ist aufgegliedert nach: - Vorbemerkungen, - Reinigungszeiten, - Art und Umfang der Reinigungsarbeiten (Unterhaltsreinigung, Schließung der Außenfenster, Reinigung der Innenverglasung, Tiefgarage, Bereiche v.d. Treppenhauskern, Konferenz-, Besprechungsbereiche, Teeküchen, Vorstandspantry, Betriebsrestaurant, Cafeteria), - Serviceleistung der Hygienebehälter in den WC-Räumen, - Sicherheitsvorschriften (Der AN stellt insgesamt 70 Hygienebehälter zur Verfügung. Die Behälter sind freistehend, hygienisch einwandfrei, berührungsloses Öffnen des Deckels und für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet. Nach Beendigung des Auftrags entfernt der AN alle 70 Hygienebehälter vollständig und rückstandslos aus dem Gebäude der AG.), - Entsorgung von Wertstoffen, Restmüll und Reinigungsmittelresten (Entsorgungsrichtlinie), - Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen, z.B. Kehrsaugmaschinen, darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN ist für die sach- und fachgerechte Durchführung der Reinigungsarbeiten verantwortlich. Nach Durchführung der Arbeiten zur Unterhaltsreinigung ist der AN verpflichtet, einen Kontrollrundgang zu absolvieren. Alle verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel sind namentlich unter Angabe des Herstellers zu benennen, in einem Gefahrstoffkataster zu dokumentieren, bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren u bei der AG an zentraler Stelle zu hinterlegen. Sonderreinigungen/Regieleistungen: Die Sonderreinigungen sind kurzfristig bzw. nach Absprache mit der Kontaktperson der AG vor Ort durchzuführen. Details sind i.d. Vergabeunterlagen.Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs- und Prüfleistungen für hand- und kraftbetätigte Anlagen, mit und ohne Feststellanlagen in Baden-Württemberg, VOEK 515-25
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnDeadline: Jul 22Es sind folgende Leistungen - Wartung, Inspektion und Dokumentation der hand - und kraftbetätigten Anlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Wartung, Inspektion und Dokumentation von Feststellanlagen (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Wartung.) - Funktionsprüfung von Feststellanlagen (FSA) (Erfolgt durch die AN, im Intervall: gem. den Vorgaben der DIN 14677 (monatlich bzw. alle 3 Monate, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Eine der notwendigen Funktionsprüfung wird zeitgleich mit der Wartung durchgeführt.) - Sicherheitstechnische Prüfung (Erfolgt durch die AN, im Intervall: einmal jährlich, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Sie ist nach ASR A1.7 durchzuführen und muss mindestens den Leistungsinhalten der aktuell gültigen Muster- Prüflisten gemäß DGUV Grundsatz 308-006 entsprechen und ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 (Erfolgt durch die AN, im Intervall: alle 4 Jahre, in Abhängigkeit der letzten Prüfung. Jedoch nur für die Anlagen in diesem LV (d. h. für die jeweilige Anlage selbst, bis Anschlussklemme bzw. Steckdose). Die DGUV - Prüfung für die anderen elektrischen Anlagen wie z. B. Hauptverteilung, Unterverteilung, Lichtschalter, Steckdosen wird von einer anderen AN durchgeführt. Die Prüfung nach DGUV - Vorschrift 4 ist zeitgleich mit der Wartung durchzuführen.) - zusätzliche Dokumentation (detaillierte Bestandslisten) (Die AN erstellt und pflegt nach Vorgabe der AG, die detaillierten Bestandslisten (gem. Beispiel, siehe Anlage C-04-Muster - Bestandsliste v. d. AN zu pflegen) für die hand - und kraftbetätigten Anlagen. Für jedes Gebäude in der WE, erstellt die AN eine separate, detaillierte Bestandsliste.) an insgesamt 173 Anlagen, davon 115 Türen, 58 Tore durchzuführen. --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: - zusätzliche Funktionsprüfung einer Feststellanlage für Türen - Erstellung von Betriebs/ Prüfbüchern - Bereitstellung von Hubarbeitsbühnen oder vergleichbare Arbeitsmittel - Stundenverrechnungssätze für Instandsetzungsleistungen - Zuschlagssätze (in %) für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit - Fahrtkostenpauschale --- Weitere Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
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