Entsorgung ZimmerbergHorgenTED
Kartonverwertung 2027 - 2029
Im Bezirk Horgen werden jährlich rund 3'000 Tonnen Karton gesammelt und an zwei Standorten (Samstagern, Adliswil) zu Ballen gepresst. Der Auftrag umfasst Abtransport und stoffliche Verwertung als Gesamtauftrag für 3 Jahre. Abholung erfolgt auf Abruf.
No credit card · Instant access
Content at a glance
Im Bezirk Horgen werden jährlich rund 3'000 Tonnen Karton gesammelt und an zwei Standorten (Samstagern, Adliswil) zu Ballen gepresst. Der Auftrag umfasst Abtransport und stoffliche Verwertung als Gesamtauftrag für 3 Jahre. Abholung erfolgt auf Abruf.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Entsorgung Zimmerberg
- Published:
- May 19, 2026
- Deadline:
- July 21, 2026
Tender description
Im Bezirk Horgen werden jährlich rund 3'000 Tonnen Karton gesammelt und an zwei Standorten (Samstagern, Adliswil) zu Ballen gepresst. Der Auftrag umfasst Abtransport und stoffliche Verwertung als Gesamtauftrag für 3 Jahre. Abholung erfolgt auf Abruf.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
10- Entsorgung ZimmerbergHorgenDeadline: Jul 20
Kartonverwertung 2027 - 2029
Abtransport und stoffliche Verwertung von jährlich rund 3.000 Tonnen Karton in den Gemeinden des Bezirks Horgen für die Jahre 2027 bis 2029. Der Karton wird bei der Urs Huber Transport AG (Samstagern) und der Schneider Umweltservice AG (Adliswil) zu Ballen gepresst bereitgestellt und auf Abruf abgeholt. - Entsorgung ZimmerbergHorgen
Sammellogistik Glas und Dosen 2027 - 2034
Jährliche Sammlung von rund 3.800 Tonnen Glas und 310 Tonnen Dosen in neun Verbandsgemeinden (Adliswil, Horgen, Kilchberg, Langnau, Oberrieden, Richterswil, Rüschlikon, Thalwil, Wädenswil). Auftrag umfasst Bereitstellung von Oberflurcontainern (Miete) und Entleerung/Logistik als Gesamtauftrag zur Wiederverwertung. - Entsorgung ZimmerbergHorgenDeadline: Jul 20
Textilverwertung 2027 - 2030
In den Gemeinden des Bezirks Horgen werden jährlich ca. 800 Tonnen Textilien gesammelt. Die Textilien werden in Containern deponiert, von der Anbieterin eingesammelt und der Wiederverwendung oder Verwertung zugeführt. In den Verbandsgemeinden wohnen rund 133'000 Personen, welche die Textilsammlungen nutzen können.Der Auftrag beinhaltet das Bereitstellen und Leeren von Textilcontainern inkl. UFC (siehe Leistungsbeschrieb) im Verbandsgebiet der EZI sowie die Zuführung der gesammelten Textilien an die Wiederverwendung oder dem Recycling. Rahmenvertrag Klärschlammentsorgung 2027-2030
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Übernahme, den Transport, die Zwischenlagerung sowie die ordnungsgemäße und rechtskonforme Verwertung bzw. Entsorgung von stabilisiertem Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung der Kläranlage Zarrentin für eine Grundlaufzeit von zwei Jahren (01.01.2027 bis 31.12.2028) mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Leistung umfasst insbesondere die Gestellung von Wechselsattelmulden, die Übernahme des Klärschlamms an der Kläranlage, den Transport, die Zwischenlagerung sowie die anschließende landwirtschaftliche oder thermische Verwertung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus sind sämtliche erforderlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten nach den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen. Die geschätzte Jahresmenge beträgt ca. 2.500 Tonnen stabilisierten Klärschlamms mit einem Feststoffgehalt von üblicherweise 18 % ± 3 %. Die tatsächliche Zuordnung zur landwirtschaftlichen oder thermischen Verwertung erfolgt im Rahmen der Vertragsausführung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen. Die geschätzte Gesamtmenge über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt ca. 10.000 Tonnen.- Landkreis Spree-Neiße, Eigenbetrieb AbfallwirtschaftForst (Lausitz)
Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil (Teilleistung 1), Abholung von an der stationären Sammelstelle Forst angenommenen gefährlichen Abfällen auf Anforderung durch den Auftraggeber (Teilleistung 2), Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen aus Schulen auf Anforderung durch den Auftraggeber (Teilleistung 3), Sammlung und Beförderung von anderen Standorten, an denen gefährliche Abfälle angefallen sind, auf Anforderung des Auftraggebers (Teilleistung 4) und Transport und umweltgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle (Teilleistung 5). Es sind ca. 70.000 bis 100.000 kg gefährliche Abfälle pro Jahr einzusammeln, zu befördern und umweltgerecht zu entsorgen; Teilleistung 1: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil mit zweimal jährlicher Anfahrt von rund 140 Haltepunkten im gesamten Kreisgebiet und mit einer Nettohaltezeit von rund 160 h pro Jahr; Teilleistung 2: bis zu 24 Abholungen von gefährlichen Abfällen am Standort der stationären Schadstoffannahmestelle in Forst (Lausitz) pro Jahr; Teilleistung 3: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen an 2 bis 8 Schulstandorten pro Jahr, Teilleistung 4: 0 bis 5 Einsätze zur Sammlung und Beförderung an anderen Standorten, an denen gefährliche Abfälle angefallen sind. Die Ausschreibung erfolgt ohne weitere Losaufteilung. - Abwasserzweckverband Sude-SchaaleWittenburgDeadline: Aug 10
Übernahme, Transport, Zwischenlagerung und Verwertung (landwirtschaftlich oder thermisch) von entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage Zarrentin
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Übernahme, den Transport, die Zwischenlagerung sowie die ordnungsgemäße und rechtskonforme Verwertung bzw. Entsorgung von stabilisiertem Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserbehandlung der Kläranlage Zarrentin für eine Grundlaufzeit von zwei Jahren (01.01.2027 bis 31.12.2028) mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr. Die Leistung umfasst insbesondere die Gestellung von Wechselsattelmulden, die Übernahme des Klärschlamms an der Kläranlage, den Transport, die Zwischenlagerung sowie die anschließende landwirtschaftliche oder thermische Verwertung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus sind sämtliche erforderlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten nach den geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen. Die geschätzte Jahresmenge beträgt ca. 2.500 Tonnen stabilisierten Klärschlamms mit einem Feststoffgehalt von üblicherweise 18 % ± 3 %. Die tatsächliche Verwertung (landwirtschaftlich oder thermisch) erfolgt im Rahmen der Vertragsausführung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den jeweils vorliegenden Klärschlammuntersuchungen. Die geschätzte Gesamtmenge über die maximale Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt ca. 10.000 Tonnen. - GELSENDIENSTEGelsenkirchen
Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. - Kreiswerke Cham
Los 3
1. Betroffene EAG bei Los 3 und Metallschrott: Die bei Los 3 betroffenen Altgeräte stammen aus der Sammelgruppe 4 - ohne Nachtspeicherheizgeräte und - ohne Leuchten, Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Telekommunikations- und Bürotechnik, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt und einen hohen Kunststoffanteil aufweisen. Die Untergruppe batteriebetriebene EAG aus Gruppe 4 wird an den Wertstoffhöfen grds. gesondert erfasst und dem Auftragnehmer optional auch gesondert übergeben, sollten solche EAG überhaupt anfallen – bislang ist dies nicht der Fall. Der vom Los 3 überdies betroffene Metallschrott wird an den WSH bislang aufgrund von Platzengpässen und wegen der anschließenden Eigenverwertung in denselben Containern mit den vorgenannten EAG der Sammelgruppe 4 - ohne Untergruppe - erfasst. Er weist unterschiedliche Qualitäten auf, eine bestimmte Zusammensetzung kann von den Kreiswerken nicht zugesagt werden. Die insgesamt in den Letzten Jahren von den WSH abzuholenden Gesamtmasse an EAG und Metallschrott nach diesem Los betrug in 2025: 1.258,66 t, in 2024: 1.245,57 t in 2023: 1.139, 15 t. Der Anteil EAG an der erfassten Gesamtmenge machte dabei insgesamt rund 25% aus, 75% der Gesamtmasse betrafen Metallschrott. Zuzüglich wurde knapp 1 t zusätzlich pro Monat aus Direktannahmen der EAG an der EBA erzielt. Der grds. von Los 2 umfasste Anteil der EAG aus Gruppe 4 mit hohem Kunststoffanteil, welcher nur bei Aufhebung des Loses 2 auch vom hiesigen Auftragnehmer für Los 3 zu übernehmen ist, wird auf rund 12 t pro Jahr geschätzt. 4.3.2 Zu erbringende Leistungen in Los 3: Der Auftragnehmer des Loses 3 hat im Einzelnen folgende Leistungen zu erbringen: - Gestellung von Sammelcontainern an den Wertstoffhöfen wie folgt: o je mindestens einen Absetzcontainer für 38 Wertstoffhöfe mit einem Volumen von mindestens 10m³ (ca. 50 Stück), o einen Abrollcontainer (36m³) für den Wertstoffhof Cham o optional bei Bedarf sind auf gesonderte Anforderung der Kreiswerke an einzelnen Wertstoffhöfen (bis zu 39 Stück insgesamt) Gitterboxen zur Getrennterfassung etwaiger batteriebetriebener EAG der Gruppe 4 zu stellen, hierfür werden daher gesonderte Preise abgefragt. - Abholung der Sammelcontainer/Gitterboxen auf Abruf und innerhalb von 3 Werktagen nach Vollmeldung. Die Erfassung und der Transport haben so zu erfolgen, dass die spätere Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Demontage und das Recycling nicht behindert und Brandrisiken minimiert werden. - Transport der Container zur Erstbehandlungsanlage und dortige eichrechtlich konforme Verwiegung der von den WSH insgesamt übernommenen Masse je Abholung (z.B. Differenzverwiegung der Anlieferung mit den Vorgaben aus Los 2), - Annahme von direkten Altgeräte-Anlieferungen der Gruppe 4 aus privaten Haushalten an einer Sammelstelle im Umkreis von 25 km zum Verwaltungssitz der Kreiswerke Cham, Mittelweg 15, 93413 Cham, einschließlich eichrechtlich konformer Verwiegung bei deren Anlieferung und – falls nicht mit dem Standort der Erstbehandlungsanlage identisch - Transport zur Erstbehandlungsanlage. Die Masse der auf diese Weise separat erfassten EAG ist gesondert auszuweisen und in der Statistik aufzunehmen. - Erstbehandlung der EAG von den WSH sowie aus der Direktannahme im Namen der Kreiswerke nach Maßgabe des ElektroG, der EAG-BehandV und Berücksichtigung der einschlägigen LAGA-Merkblätter; soweit eine Vorbereitung zur Wiederverwendung ausscheidet, mindestens Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung - Folgebehandlung der EAG einschl. Verwertung bzw. (soweit nicht möglich) Beseitigung - die Masse der erfassten EAG (sowie optional auch der Untergruppe batteriebetriebene Geräte) einschließlich der weiteren Angaben nach ElektroG über die Art der Verwertung, etwaige Beseitigung sowie überdies die Masse des erfassten Metallschrotts ist für Zwecke der Abfallstatistik und bei EAG auch der Mengenmeldungen an die stiftung ear vom Auftragnehmer zu ermitteln; - Zusammenstellen der erforderlichen Mengendaten nach ElektroG für die Erstellung der Monatsmeldungen über die erfassten und einer Verwertung oder Beseitigung zugeführten EAG zzgl. Untergruppe batteriebetrieben Geräte gemäß ElektroG und stiftung ear (Elektro Altgeräte Register) durch den Auftraggeber, Übersendung der Monatsstatistik nach ElektroG an den Auftraggeber bis spätestens zum 10. des dem Leistungsmonat folgenden Monats, sowie der entsprechenden Jahresstatistik bis zum 10.03. des dem Leistungsjahr folgenden Jahres, Erstellen der Monats- und Jahresstatistik über den erfassten Metallschrott und Übermittlung an den Auftraggeber zu denselben Stichtagen. - Vermarktung oder Verwertung des übernommenen Metallschrotts und Nachweis der Masse sowie der Verwertungswege Wird für Gruppe 5 nicht optiert => bei Los 3 zuzügliche Übernahme der EAG aus Gruppe 4 mit hohem Kunststoffanteil Die Ausführung des Loses 3 ist davon abhängig, dass Los 2 ebenfalls beauftragt werden kann, da sich die Sammelgruppe 4 auf diese beiden Lose verteilt. Für den Fall, dass Los 2 mangels Angeboten oder mangels Wirtschaftlichkeit nicht beauftragt werden kann, eine Optierung daher für Gruppe 5 nicht in Betracht kommt, hat der Auftragnehmer des Loses 3 zzgl. zum dargestellten Leistungsspektrum auch die EAG der Gruppe 4 mit hohem Kunststoffanteil zu übernehmen und zu verwerten. Diese betragen schätzungsweise rund 1 t pro Monat. - Stadt HennigsdorfHennigsdorfDeadline: Jul 16
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt. Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle inkl. Transportleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 21. Juli 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Entsorgung Zimmerberg.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.