Land Brandenburg, vertreten durch MLEUV, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)TED
Kartierungen Brutvogelarten 2026
Erfassung und Bewertung des Erhaltungsgrades ausgewählter Brutvogelarten in EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Die Leistungen umfassen die Bewertung der Teilparameter (Populationszustand, Habitatqualität, Beeinträchtigungen/Gefährdungen) nach vorgegebener Methodik, die Formulierung der Begründungen sowie den Vergleich der Ergebnisse mit vorang...
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Erfassung und Bewertung des Erhaltungsgrades ausgewählter Brutvogelarten in EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Die Leistungen umfassen die Bewertung der Teilparameter (Populationszustand, Habitatqualität, Beeinträchtigungen/Gefährdungen) nach vorgegebener Methodik, die Formulierung der Begründungen sowie den Vergleich der Ergebnisse mit vor...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Land Brandenburg, vertreten durch MLEUV, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU)
- Published:
- March 25, 2026
- Deadline:
- May 04, 2026
Tender description
Erfassung und Bewertung des Erhaltungsgrades ausgewählter Brutvogelarten in EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Die Leistungen umfassen die Bewertung der Teilparameter (Populationszustand, Habitatqualität, Beeinträchtigungen/Gefährdungen) nach vorgegebener Methodik, die Formulierung der Begründungen sowie den Vergleich der Ergebnisse mit vorangegangenen Erfassungen. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
9- Deadline: May 04
Kartierungen Brutvogelarten 2026
Für die zu kartierenden Brutvogelarten sind folgende Leistungen zu erbringen: Erhebung quantitativer Bestandsdaten, punktgenaue kartografische Darstellung aller Brut- und Reviervorkommen im GIS sowie die Auswertung und Zusammenstellung der Ergebnisse. Zudem ist eine Bewertung des Erhaltungsgrades inklusive stichpunktartiger Begründung erforderlich. - Landesamt für Umwelt
Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Der Leistungsbereich besteht aus folgenden Teilleistungen: 1. Für das Libellen-Monitoring sind folgende Teilaufgaben zu erbringen: - Durchführung der Freilandarbeiten, Bewertung der Stichproben nach vorgeschriebener Methodik (BfN Skript 480) - Zusammenstellung der Ergebnisse in artspezifischen Gutachten - Eintragung der Ergebnisse in das MBCS-FFH-Modul. - Repräsentative Fotodokumentation der Untersuchungsgebiete und ihrer Habitatqualität - Bei Negativnachweisen: Beschreibung des aktuellen Habitatzustands und Angaben zu möglichen Ursachen für ein Erlöschen der Population oder zu Nachweisproblemen. - Formulierung von Aussagen zu erforderlichen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen. - Zusammenfassung und Darstellung aller Sachverhalte und Ergebnisse in einem Gutachten als Grundlage für das FFH-Monitoring der einzelnen Libellenarten im Land Brandenburg. Ein digitaler Zwischenbericht und der Endbericht für die einzelnen Libellenarten sind jeweils zum 30.11. des jeweiligen Jahres einzureichen. Das abgeschlossene Werk ist dem Auftraggeber in elektronischer Form als PDF-Datei und Word (docx)-Datei zu übergeben. Von gedruckten Berichten ist abzusehen. Die digitalen Erfassungsdaten sind in vorgegebener Form zusammen mit den Berichten zu übersenden. Die Basis der Rahmenvereinbarung besteht aus: 2. Option in 2030: Kann nur ausgelöst werden bei verfügbaren Haushaltsmitteln Auswertung der FFH-Daten der Libellenarten hinsichtlich der Verbreitung und Gefährdung als Vorbereitung des FFH-Berichts 3. Vorgabe zur Methodik Libelleneerfassung 4. Fachliche Begleitung von Artenschutzmaßnahmen anlassbezogen auf Bedarfsmeldung vom AG 5. Datenprüfung/Eingabe, MP, Gutachten, MBCS 6. Abstimmung mit dem AG, schriftliche Berichtserstattung 7. Workshops und interne Schulungen Die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten, erschöpfend dargestellten Leistungen des hier ausgeschriebenen Auftrags, sollen mittels eines Abrufsformular abgerufen werden. - Der Abruf der Leistung beginnt mit der ersten erbrachten Leistung. Abrufformulare und Abschlagsrechnungen können einmal im Quartal eingereicht werden. - Zum Beginn eines jeden Jahres wird ein grober Arbeitsplan (Anzahl der Kartiertage und Gewässer, Thema und Aufwand für Beratungsleistungen) zwischen AN und AG festgelegt. Aktuelle und dringliche Beratungsbedarfe werden jederzeit kommuniziert. - Der AN kommuniziert im Voraus den Arbeitsaufwand je Gewässer, Art und Beratungsthematik. Das Abrufformular enthält das Datum, den Ort, Gewässernamen, die Art sowie eine Angabe der durchgeführten Arbeiten (Monitoring Arten, Vor-Ort-Termin oder Beratungsleistung). - Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt je nach Bedarf einmal im Quartal oder spätestens am Ende des Kalenderjahres mit einer Gesamtrechnungsstellung zum 01.12. des jeweiligen Jahres. Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgende Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen: - 2026: 129.300 EUR Brutto - 2027: 138.450 EUR Brutto - 2028: 136.500 EUR Brutto - 2029: 16.700 EUR Brutto - Option 2030: 21.300 EUR Brutto Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Der Beginn zum 09.05.2026 berücksichtigt den plangemäß frühesten Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf und Auftragserteilung zum letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Bindefrist. Sofern die Prüfung und Wertung der Angebote und der allgemeine Verfahrensablauf es ermöglichen, soll der Zuschlag so früh wie möglich erteilt werden, sodass der Auftragsbeginn auch auf einen Termin vor dem 09.05.2026 fallen kann. - Landesamt für Umwelt
Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Der Leistungsbereich besteht aus folgenden Teilleistungen: 1. Für das Libellen-Monitoring sind folgende Teilaufgaben zu erbringen: - Durchführung der Freilandarbeiten, Bewertung der Stichproben nach vorgeschriebener Methodik (BfN Skript 480) - Zusammenstellung der Ergebnisse in artspezifischen Gutachten - Eintragung der Ergebnisse in das MBCS-FFH-Modul. - Repräsentative Fotodokumentation der Untersuchungsgebiete und ihrer Habitatqualität - Bei Negativnachweisen: Beschreibung des aktuellen Habitatzustands und Angaben zu möglichen Ursachen für ein Erlöschen der Population oder zu Nachweisproblemen. - Formulierung von Aussagen zu erforderlichen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen. - Zusammenfassung und Darstellung aller Sachverhalte und Ergebnisse in einem Gutachten als Grundlage für das FFH-Monitoring der einzelnen Libellenarten im Land Brandenburg. Ein digitaler Zwischenbericht und der Endbericht für die einzelnen Libellenarten sind jeweils zum 30.11. des jeweiligen Jahres einzureichen. Das abgeschlossene Werk ist dem Auftraggeber in elektronischer Form als PDF-Datei und Word (docx)-Datei zu übergeben. Von gedruckten Berichten ist abzusehen. Die digitalen Erfassungsdaten sind in vorgegebener Form zusammen mit den Berichten zu übersenden. Die Basis der Rahmenvereinbarung besteht aus: 2. Option in 2030: Kann nur ausgelöst werden bei verfügbaren Haushaltsmitteln Auswertung der FFH-Daten der Libellenarten hinsichtlich der Verbreitung und Gefährdung als Vorbereitung des FFH-Berichts 3. Vorgabe zur Methodik Libelleneerfassung 4. Fachliche Begleitung von Artenschutzmaßnahmen anlassbezogen auf Bedarfsmeldung vom AG 5. Datenprüfung/Eingabe, MP, Gutachten, MBCS 6. Abstimmung mit dem AG, schriftliche Berichtserstattung 7. Workshops und interne Schulungen Die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten, erschöpfend dargestellten Leistungen des hier ausgeschriebenen Auftrags, sollen mittels eines Abrufsformular abgerufen werden. - Der Abruf der Leistung beginnt mit der ersten erbrachten Leistung. Abrufformulare und Abschlagsrechnungen können einmal im Quartal eingereicht werden. - Zum Beginn eines jeden Jahres wird ein grober Arbeitsplan (Anzahl der Kartiertage und Gewässer, Thema und Aufwand für Beratungsleistungen) zwischen AN und AG festgelegt. Aktuelle und dringliche Beratungsbedarfe werden jederzeit kommuniziert. - Der AN kommuniziert im Voraus den Arbeitsaufwand je Gewässer, Art und Beratungsthematik. Das Abrufformular enthält das Datum, den Ort, Gewässernamen, die Art sowie eine Angabe der durchgeführten Arbeiten (Monitoring Arten, Vor-Ort-Termin oder Beratungsleistung). - Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt je nach Bedarf einmal im Quartal oder spätestens am Ende des Kalenderjahres mit einer Gesamtrechnungsstellung zum 01.12. des jeweiligen Jahres. Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgende Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen: - 2026: 129.300 EUR Brutto - 2027: 138.450 EUR Brutto - 2028: 136.500 EUR Brutto - 2029: 16.700 EUR Brutto - Option 2030: 21.300 EUR Brutto Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Der Beginn zum 09.05.2026 berücksichtigt den plangemäß frühesten Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf und Auftragserteilung zum letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Bindefrist. Sofern die Prüfung und Wertung der Angebote und der allgemeine Verfahrensablauf es ermöglichen, soll der Zuschlag so früh wie möglich erteilt werden, sodass der Auftragsbeginn auch auf einen Termin vor dem 09.05.2026 fallen kann. - Stadt QuerfurtQuerfurtDeadline: Jun 22
Machbarkeitsstudie / Planung zur energetischen Optimierung der Kläranlage Querfurt
Die Anlagen zur Abwasserbehandlung der Stadt Querfurt umfassen aktuell den Betrieb der mechanischen Vorreinigung am historischen Standort der Kläranlage Querfurt sowie eine 20 Jahre alte Abwasserüberleitung zur Kläranlage Karstdorf. Dort finden die biolo-gische Reinigung und die weitergehende Klärschlammbehandlung statt. Die Überleitung zur Kläranlage Karsdorf ist stark geschädigt und der Energieaufwand für den Transport ist unverhältnismäßig hoch. Daher soll eine Planung zur Optimierung der Abwasserbe-handlung erarbeitet werden. Bisherige Voruntersuchungen haben gezeigt, dass der Er-satz der Überleitung und der Bau einer biologischen Reinigungsstufe die energetisch günstigste Variante sind. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie in der Leistungsphase 2 ist eine Sanierung der Überleitung als zusätzliche Variante zu betrachten. Ziel der Planung ist die energetische Optimierung der vorhandenen Abwasserbehand-lung sowie der anschließenden Überleitung nach Karsdorf unter Berücksichtigung aller relevanten Rahmenbedingungen. Dafür sind Planungsleistungen nach HOAI in den Be-reichen Gebäude, Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, EMSR sowie Tragwerks-planung erforderlich. Bei Bedarf sind zusätzlich verschiedene Ausbaustufen zu betrach-ten. Die verschiedenen Maßnahmen und die exakte Zielstellung sind in den Vergabeun-terlagen (D1_Leistungsbeschreibung) zu entnehmen. Auf Basis der EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist die zu planende Kläranlage so zu konzipieren, dass - der Anteil an Eigenstromerzeugung bei mindestens 70 % beträgt, -der spezifische Energieverbrauch der Anlage max. 23 kWh/EWa beträgt, -die Anlage imstande ist, die vorgegebenen Überwachungswerte im Ablauf sicher einzuhalten. Die zu erbringenden Planungsleistungen (Aufschlüsselung der Leistungsbilder und Leistungsphasen) sind ebenfalls im Detail in der Leistungsbeschreibung (D1) zusammengefasst. Für die Durchführung der ausgeschriebenen Planungsleistungen sind folgende Termine vorgesehen: Planungsbeginn: 09/2026 LPH 2: Lesefassung Vorplanung 12/2026 LPH 2: Fertigstellung und Übergabe der vollständigen Vorplanung 01/2027 - KfW BankengruppeFrankfurt am Main
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut. - KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut. - KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbHN/ADeadline: Jun 26
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad LippspringeDeadline: Jun 26
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 04. Mai 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Land Brandenburg, vertreten durch MLEUV, vertreten durch das Landesamt für Umwelt (LfU).
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.