Hamburg Verkehrsanlagen GmbHTED
Kampfmittelsondierung
Die baubegleitende Kampfmittelsondierung in eigener Verantwortung des Auftragnehmers dient der frühzeitigen Erkennung und Beseitigung von Gefahren durch Kampfmittel sowie der Verhinderung von Verlagerungen und Überbauung belasteter Bereiche. Alle erforderlichen Maßnahmen gemäß §6(2) KampfmittelVO sind durchzuführen.
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Die baubegleitende Kampfmittelsondierung in eigener Verantwortung des Auftragnehmers dient der frühzeitigen Erkennung und Beseitigung von Gefahren durch Kampfmittel sowie der Verhinderung von Verlagerungen und Überbauung belasteter Bereiche. Alle erforderlichen Maßnahmen gemäß §6(2) KampfmittelVO sind durchzuführen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
- Published:
- May 14, 2026
- Deadline:
- June 18, 2026
Tender description
Die baubegleitende Kampfmittelsondierung in eigener Verantwortung des Auftragnehmers dient der frühzeitigen Erkennung und Beseitigung von Gefahren durch Kampfmittel sowie der Verhinderung von Verlagerungen und Überbauung belasteter Bereiche. Alle erforderlichen Maßnahmen gemäß §6(2) KampfmittelVO sind durchzuführen.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
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Related tenders
10- Hamburg Verkehrsanlagen GmbHHamburgDeadline: Jun 18
Kampfmittelsondierung
Die baubegleitende Kampfmittelsondierung in eigener Verantwortung des Auftragnehmers, dient der frühzeitigen Erkennung und Beseitigung von Gefahren durch Kampfmittel, der Verhinderung von Kampfmittelverlagerungen und der Verhinderung der Überbauung kampfmittelbelasteter Bereiche. Der Auftragnehmer hat deshalb die einschlägigen Maßnahmen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung von Gefahren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung der Bauarbeiten in Sinne von § 6 Abs. 2 KampfmittelVO erforderlich sind. - Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Kreiskämmerei/Zentrale VergabeSaalfeldDeadline: Jul 24
Bewachungsleistung Flüchtlingsunterkünfte
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt betriebenen Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen. Ziel der Beauftragung ist die Gewährleistung eines sicheren und geordneten Betriebs der Unterkünfte sowie der Schutz von Personen, Gebäuden und sonstigen Sachwerten. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: Einlass- und Pfortendienste, Objektschutz, Kontroll- und Streifendienste innerhalb und außerhalb der Unterkünfte zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten, Erkennung und Meldung von Gefahren-, Störungs- und Konfliktlagen, Einleitung der vertraglich vorgesehenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie Unterstützung bei der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Rahmen der übertragenen Aufgaben. Die Kontroll- und Bewachungsleistungen dienen insbesondere der Verhinderung unberechtigter Zutritte, der frühzeitigen Erkennung von Gefahren- und Störungslagen sowie dem Schutz von Personen und Sachwerten. Die Leistungen sind an folgenden Standorten zu erbringen: Saalfeld, Hans-Gottwalt-Straße 2/3 inkl. dazugehörige Nebengebäude (245 h/Woche x 52 Kalenderwochen = 12.740 h/a) Rudolstadt, Jenaische Straße 14, Haus 3/4, Haus 9 (247 h/Woche x 52 Kalenderwochen = 12.844 h/a) - Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Kreiskämmerei/Zentrale VergabeSaalfeldDeadline: Jul 24
Bewachungsleistung Flüchtlingsunterkünfte
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt betriebenen Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen. Ziel der Beauftragung ist die Gewährleistung eines sicheren und geordneten Betriebs der Unterkünfte sowie der Schutz von Personen, Gebäuden und sonstigen Sachwerten. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: Einlass- und Pfortendienste, Objektschutz, Kontroll- und Streifendienste innerhalb und außerhalb der Unterkünfte zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten, Erkennung und Meldung von Gefahren-, Störungs- und Konfliktlagen, Einleitung der vertraglich vorgesehenen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie Unterstützung bei der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Rahmen der übertragenen Aufgaben. Die Kontroll- und Bewachungsleistungen dienen insbesondere der Verhinderung unberechtigter Zutritte, der frühzeitigen Erkennung von Gefahren- und Störungslagen sowie dem Schutz von Personen und Sachwerten. Die Leistungen sind an folgenden Standorten zu erbringen: Saalfeld, Hans-Gottwalt-Straße 2/3 inkl. dazugehörige Nebengebäude (245 h/Woche x 52 Kalenderwochen = 12.740 h/a) Rudolstadt, Jenaische Straße 14, Haus 3/4, Haus 9 (247 h/Woche x 52 Kalenderwochen = 12.844 h/a) - Stadt Ludwigshafen, Bereich GebäudewirtschaftLudwigshafen
Albert Schweitzer Schule und KTS Ludwigshafen, Dach-, Fenster- und Fassadensanierung, hier: Abbrucharbeiten
Auszubauende Bauteile: - Demontage von Unterdecken aus Gipskartonplatten (GK) einschl. aller Deckenauf- und Deckeneinbauten gemäß TRGS 521. - Demontage von Dämmungen an der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß TRGS 521. - Demontage von schadstofffreien Bodenoberbelägen. Sanierungsziel: Das Sanierungsziel der Abbrucharbeiten ist der Ausbau nicht belasteter Baustoffe sowie die Durchführung von Schadstoffsanierungsarbeiten. Die Arbeiten und die Endlagerung aller ausgebauten Stoffe sind ohne Gefahr für Mensch und Umwelt durchzuführen. Die Entsorgungsmaßnahmen im Baukörper werden generell in abgeschotteten Sanierungsbereichen ausgeführt, die mit entsprechenden Luftaustauschgeräten unter einer hohen Luftwechselrate gesetzt werden. Das Betreten und Verlassen der Schutzbereiche erfolgt mit entsprechenden Schleusenstellungen. Die Schadstoffsanierung wird nach den jeweiligen Technischen Arbeitsschutzrichtlinien TRGS 521 und 524 durchgeführt. Kurzaufstellung der wichtigsten Positionen 3 x Baustelleneinrichtung 4 Stk 2-Kammer Personalschleusen 4 Stk 2-Kammer Materialschleusen 6 Stk Industriestaubsauger 6 Stk Luftaustauschgeräte 6.000 cbm/h 2.400 qm PE- Folienabschottungen 1.400 qm Demontage KMF belasteter GK Unterdecken 1.050 Demontage GK Unterdecken 1.470 qm Demontage Bodenbeläge 4.600 qm Reinigungsarbeiten - Gemeinde Brieselang
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan. - Gemeinde Brieselang
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan. - Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltMagdeburg
NB HWS Krottorf (Umsetzung der Flutberme) Überwachung der Bauleistung
Im Abschnitt der Bode zwischen der Witwenstraße (Fluss-km 61,350) und Bode-km 60,600 wird eine Profilaufweitung des Gewässers hergestellt. Hierzu wird am rechten Ufer eine ca. 7,0 m breite Flutberme mit einer Gesamtlänge von ca. 807 m angelegt. Die Maßnahme dient der hydraulischen Verbesserung des Abflussquerschnitts sowie der Herstellung eines betrieblichen Unterhaltungsweges entlang der Gewässerstrecke. Im Zuge der Arbeiten erfolgen Erdarbeiten zur Herstellung der Flutberme einschließlich Abtrag und Wiedereinbau von Bodenmaterial. Weiterhin werden eine Zufahrt im Bereich der Witwenstraße sowie eine Winkelstützmauer aus Betonfertigteilen errichtet. Ergänzend wird ein Betriebs- und Unterhaltungsweg hergestellt. Für die Bauausführung kann im Bereich der Stützmauer eine temporäre Grundwasserabsenkung erforderlich werden. Bauzeit: 27.07.2026 - 28.04.2028 (mit Winterunterbrechungen) Mitwirkungs- und Koordinierungsleistungen -Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung) -Veranlassen und Mitwirken bei der Auswertung von Kontrollprüfungen -Mitwirkung beim Antrag auf behördliche Abnahmen, bspw. im Zuge der Freigabe der archäologischen Dokumentation von Bodendenkmalen und Teilnahme daran -Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen -Prüfung der Bestandspläne auf Übereinstimmung mit der Ist-Bauausführung (inkl. 2-maliger Korrektur) -Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen -Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche Überwachung der Bauleistung -Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten -Teilnahme und Leitung der Bauberatungen (bei Bautätigkeit wöchentlich) und Bauprotokollversandt via E-Mail binnen 24 Std. -Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, den Plänen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers und deren Freigabe -Fotodokumentation der Bauausführung -Aufmaßprüfung; Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen. Das Aufmaß des Auftragnehmers ist inkl. der Mengenermittlungen zu prüfen und zu unterzeichnen bei der Rechnungslegung -Prüfung und Dokumentation von Nachtragsforderungen des Auftragnehmers, Aufstellen des Nachtragsprüfungsvermerkes gemäß Vorgabe / Muster des LHW -Fortschreibung des Auftragsleistungsverzeichnis -Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen -Umgang mit Mängeln: Feststellen und Dokumentieren der Mängel, Verfassen und Versenden von Mangelanzeigen vor und während der Gewährleistungsfrist und Führen einer Mangelliste, Mitwirkung bei der Prüfung von Sanierungskonzepten des Auftragnehmers, Überwachung der Beseitigung von vor der VOB- Abnahme festgestellten und angezeigten Mängeln, Übernahme festgestellter und nicht abgestellter Mängel in das VOB-Abnahmeprotokoll -Umgang mit Bedenken- und Behinderungsanzeigen sowie mit Mehrkostenanzeigen: Alle Bedenken- und Behinderungsanzeigen sind durch die Bauüberwachung in Abstimmung mit dem LHW innerhalb von 4 Werktagen zu beantworten, Mehrkostenanzeigen sind zu prüfen und wenn diese ganz oder anteilig abgelehnt werden sind diese durch die Bauüberwachung in Abstimmung mit dem LHW innerhalb von 4 Werktagen zu beantworten. -Bauzeitdokumentation: Plausibilitätsprüfung des, vollständige Dokumentation des Ist-Bauzeitenplans durch regelmäßige Fortschreibung des Soll-Bauzeitenplans; Übergabe an den AG; im Ergebnis bildet der vollständige Ist-Bauzeitenplan eine wichtige Grundlage für die Bewertung von möglichen Bauzeitänderungen, Überwachung der zeitlichen Ausführung des Auftragnehmer des Bauvertrags und Dokumentation fehlender Leistungsbereitschaft -Teilnahme an öffentlichen Terminen (2 Stk.) - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und VertragsmanagementDresdenDeadline: Jul 17
BImA Generalzolldirektion Dresden, Neubau Dienstgebäude (Fachpl. Tragwerksplanung)
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsphasen (LP 2 - 6, anteilig 8). Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Einzelheiten sind dem Vertrag sowie der Anlage zu § 6 - Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag - zu entnehmen, die den Vergabeunterlagen beiliegen. Im ersten Schritt ist die Erstellung einer Finalen Projektunterlage (FPU) gemäß Abschnitt E RBBau zu leisten. Des Weiteren ist auch die Verbaustatik mit der besonderen Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung durchzuführen. Die Baufeldfreimachung ist Bestandteil der FPU, soll allerdings durch andere Fachplaner beplant werden. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Baumaßnahme des Bundes. Es gelten dementsprechend die einschlägigen Regelungen und Richtlinien. Mit Umsetzung der Baumaßnahme sind die klimapolitischen Ziele gemäß den Energieeffizienzanforderungen für Neu-/ Erweiterungs- und Bestandsgebäude des Bundes (EEFB) mindestens im Standard eines Energieeffizienzgebäudes Bund 40 (EGB 40) sowie die Zertifizierung im Standard Silber gemäß dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) umzusetzen. Bei der Maßnahme ist der BImA-Standard Barrierefreiheit ZK-B1 zu erreichen. Die Baumaßnahme ist als BIM-Projekt gemäß Masterplan BIM für Bundesbauten (Level 1) durchzuführen. Die zukünftige Arbeitsstätte ist für ca. 400 Bedienstete mit einer Büro-Nutzfläche von 7.182 m² zzgl. 970 m² Sonderflächen für den Nutzerbedarf zu realisieren. Zum Aufgabenspektrum des Nutzers zählt vor allem die Auskunftserteilung. Die Anfragen werden sowohl schriftlich als auch telefonisch gestellt. Das Tätigkeitsprofil des Nutzers bedarf in Bezug auf die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Sprachverständlichkeit und Konzentrationsfähigkeit eine angemessene und akustisch verständliche, ruhige Arbeitsatmosphäre. Dies ist bei der Planung der Arbeitsplätze besonders zu berücksichtigen. Bei der Umsetzung soll eine Verteilung von 55 % klassischer Zellenbürostruktur zu 45 % größeren offenen / flexiblen Bürostrukturen erfolgen. In beiden Bereichen soll ein Desk Sharing System implementiert werden. Sowohl die Planung der offenen Bürowelten sowie des Desk Sharing Systems und aller zugehörigen baulichen und organisatorischen Voraussetzungen / Komponenten sind Bestandteil der Planungsaufgabe der Tragwerksplanung und in diesem Zusammenhang zu erbringen. Die funktionalen Zusammenhänge bzgl. der offenen Bürowelten sowie des Desk Sharing Systems sowie die daraus resultierenden Anforderungen an die Grundrissgestaltung sowie die Einrichtung der Arbeitsbereiche sind durch den Tragwerksplaner auszuarbeiten und in enger Abstimmung mit Objektplaner Gebäude, Bauherr und Nutzer zu finalisieren. Dies auch insbesondere unter Integration der Vorstellung des Bauherrn / Nutzers sowie der durch Bauherrn / Nutzer vorgegebenen Randbedingungen. Die Dokumentation ist entsprechend der BFR GBestand zu übergeben. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und VertragsmanagementDresdenDeadline: Jul 10
26D512003 - BImA Generalzolldirektion Dresden, Neubau Dienstgebäude (Fachpl. Tragwerksplanung)
Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die Fachplanung Tragwerksplanung (Leistungsphasen (LP 2 - 6, anteilig 8). Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Einzelheiten sind dem Vertrag sowie der Anlage zu § 6 - Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag - zu entnehmen, die den Vergabeunterlagen beiliegen. Im ersten Schritt ist die Erstellung einer Finalen Projektunterlage (FPU) gemäß Abschnitt E RBBau zu leisten. Des Weiteren ist auch die Verbaustatik mit den besonderen Leistungen Statische Nachweise und Kontrolle der Ausführung durchzuführen. Die Baufeldfreimachung ist Bestandteil der FPU, soll allerdings durch andere Fachplaner beplant werden. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Baumaßnahme des Bundes. Es gelten dementsprechend die einschlägigen Regelungen und Richtlinien. Mit Umsetzung der Baumaßnahme sind die klimapolitischen Ziele gemäß den Energieeffizienzanforderungen für Neu-/ Erweiterungs- und Bestandsgebäude des Bundes (EEFB) mindestens im Standard eines Energieeffizienzgebäudes Bund 40 (EGB 40) sowie die Zertifizierung im Standard Silber gemäß dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) umzusetzen. Bei der Maßnahme ist der BImA-Standard Barrierefreiheit ZK-B1 zu erreichen. Die Baumaßnahme ist als BIM-Projekt gemäß Masterplan BIM für Bundesbauten (Level 1) durchzuführen. Die zukünftige Arbeitsstätte ist für ca. 400 Bedienstete mit einer Büro-Nutzfläche von 7.182 m² zzgl. 970 m² Sonderflächen für den Nutzerbedarf zu realisieren. Zum Aufgabenspektrum des Nutzers zählt vor allem die Auskunftserteilung. Die Anfragen werden sowohl schriftlich als auch telefonisch gestellt. Das Tätigkeitsprofil des Nutzers bedarf in Bezug auf die zur Aufgabenerfüllung erforderliche Sprachverständlichkeit und Konzentrationsfähigkeit eine angemessene und akustisch verständliche, ruhige Arbeitsatmosphäre. Dies ist bei der Planung der Arbeitsplätze besonders zu berücksichtigen. Bei der Umsetzung soll eine Verteilung von 55 % klassischer Zellenbürostruktur zu 45 % größeren offenen / flexiblen Bürostrukturen erfolgen. In beiden Bereichen soll ein Desk Sharing System implementiert werden. Sowohl die Planung der offenen Bürowelten sowie des Desk Sharing Systems und aller zugehörigen baulichen und organisatorischen Voraussetzungen / Komponenten sind Bestandteil der Planungsaufgabe der Tragwerksplanung und in diesem Zusammenhang zu erbringen. Die funktionalen Zusammenhänge bzgl. der offenen Bürowelten sowie des Desk Sharing Systems sowie die daraus resultierenden Anforderungen an die Grundrissgestaltung sowie die Einrichtung der Arbeitsbereiche sind durch den Tragwerksplaner auszuarbeiten und in enger Abstimmung mit Objektplaner Gebäude, Bauherr und Nutzer zu finalisieren. Dies auch insbesondere unter Integration der Vorstellung des Bauherrn / Nutzers sowie der durch Bauherrn / Nutzer vorgegebenen Randbedingungen. Die Dokumentation ist entsprechend der BFR GBestand zu übergeben. Weiterführende Beschreibungen siehe Vergabeunterlagen - Projektbeschreibung - DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Leitungskoordination RWB+ADC
Die A 100 (Berliner Stadtautobahn) verläuft im Westen Berlins als zentrale Verkehrsachse und verknüpft u. a. die Autobahnen A 111, A 113 und A 115. Im Abschnitt Rudolf-Wissell-Brücke (RWB) und Autobahndreieck (AD) Charlottenburg zählt die Strecke zu den verkehrlich am höchsten beanspruchten Bereichen (im Bereich der RWB ca. 173.000 Kfz/24h). Ziel der Maßnahme ist der Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke sowie der Umbau des Autobahndreiecks Charlottenburg unter Aufrechterhaltung des Verkehrs. Hierzu sind mehrere Bauphasen mit komplexen räumlichen und zeitlichen Abhängigkeiten sowie bauzeitliche Ver-kehrsführungen erforderlich. Träger der Baulast ist die Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung). Vorha-benträger ist die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES. Die Gesamtmaßnahme umfasst insbesondere Rückbau und Neubau von Ingenieurbauwer-ken, Anpassungen von Rampen und Anschlussstellen, Erneuerung/Anpassung von Entwäs-serungsanlagen, aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen sowie die Umverlegung bzw. Sicherung vorhandener Kabel- und Leitungstrassen. Ergänzend ist der Ersatzneubau der Westendbrücke (WEB) im Zuge der A 100 zwischen den Anschlussstellen Kaiserdamm und Spandauer Damm Bestandteil des Vorhabens. Auch hier ist die Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit ein maßgeblicher Randparame-ter (DTV im Abschnitt ca. 180.000 Kfz/Tag). Die Leitungskoordinierung dient der planungs- und baubegleitenden Abstimmung aller be-troffenen Leitungsträger (Versorgung, Entsorgung, Telekommunikation, bahneigene Anlagen sowie Anlagen des Straßenbaulastträgers) zur Sicherstellung der Baufreiheit in den jeweili-gen Bauphasen sowie zur Minimierung von Konflikten mit den Fachplanungen der Gesamt-maßnahme. Die Gesamtmaßnahme ist im Wesentlichen in drei Hauptbauphasen untergliedert: 1. Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke (RWB) Ost, 2. Umbau des Autobahndreiecks Charlottenburg (ADC), 3. Ersatzneubau der RWB West. Die Leitungskoordinierung hat die phasenweise Umsetzung der Bauabschnitte einschließlich der bauzeitlichen Verkehrsführungen, Provisorien sowie der abschnittsweisen Herstellung der Baufreiheit systematisch zu berücksichtigen. • Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen an den Leitungen/Anlagen der Versorgungsunternehmen sowie deren Fachplanungen in den einzelnen Bauphasen. • Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen an den Leitungen/Anlagen der Versorgungsunternehmen sowie deren Fachplanungen für den Endzustand. • Erstellen und fortschreiben der Pläne einzelner Leitungen sowie des koordinierten Gesamtleitungsplans für den die Ausführungsphase und für den Endzustand.
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