DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt MainTED
Kabellieferung für ESTW Solingen 2b
Im Zuge der ESTW-Maßnahme Solingen Baustufe 2b werden Stammkabel (Energiekabel) zur Stromanbindung benötigt. Die Ausführung ist für Oktober 2026 geplant.
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- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
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Im Zuge der ESTW-Maßnahme Solingen Baustufe 2b werden Stammkabel (Energiekabel) zur Stromanbindung benötigt. Die Ausführung ist für Oktober 2026 geplant.
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DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt MainKabeltiefbauleistungen für den ESTW-Bereich Solingen 2b (ESTW D-Eller, Hilden, Immigrath) im Zeitraum 2025-2030 im Zuge des Projektes ETCS Korridor Rhine-Alpine, TP West. 35000 m Herstellung Kabelkanal Gr. I - III i.F. 4500 m Herstellung Randweg 8500 m Herstellung Kabelschutzrohre DN 110 125 Stück Herstellung Kabelschächte Gr. V - IX 250 Stück Herstellung Kabelkleinschächte 3600 m Herstellung Gleisquerungen in offener Bauweise 150 Stück Rammrohrgründung mit Adapter große Bauform bis 6,50 m einschl. Einfassungsrahmen 110000 m Kabelverlegung bis 25 mm, einschl. durch Rohre ziehen 114000 m Kabelverlegung von 25 - 40 mm, einschließlich durch Rohre ziehen 60000 m Kabelverlegung von 40 - 60 mm, einschließlich durch Rohre ziehen 30000 m Kabelverlegung von 60 - 80 mm, einschließlich durch Rohre Ziehen 21000 m QualitätsstopfgangESTW Gießen 2.BS: OLA-Begleitarbeiten
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt MainAusführung von temporären Oberleitungsarbeiten im Rahmen des Projekts ESTW Gießen 2. Baustufe. Die Leistungen umfassen die Lieferung, Montage, betriebsfertige Herstellung sowie den Rückbau temporärer Schalt- und Trenneinrichtungen in bestehenden Oberleitungsanlagen. Hierzu gehören insbesondere der Einbau temporärer Bautrenner, die Montage handbetriebener Masttrennschalter auf Bestands- und Hilfsmasten, die Herstellung temporärer Schalterquerleitungen sowie die Errichtung eines temporären Oberleitungsmastes auf Schwerlastfundament einschließlich aller erforderlichen Anschluss-, Regulierungs- und Anpassungsarbeiten an der Bestandsanlage.Neubau des Schulzentrums Vogelsang in Solingen
Klingenstadt Solingen Stadtdienst 23 - Gebäudemanagement vertreten durch den Oberbürgermeister Bonner Str. 100 42697 SolingenSolingenIm Stadtteil Solingen-Wald soll ein neues Schulzentrum für ein Gymnasium und eine Gesamtschule entstehen. Auf dem Grundstück des bisherigen, gleichnamigen Schulzentrums wird das bestehende Schulgebäude aus den 70er Jahren sukzessive abgerissen und durch einen modernen Neubau ersetzt. Die Gesamtmaßnahme ist in bis zu vier Bauabschnitte unterteilt, die jeweils separat betrachtet und einem eigenen Vergabeverfahren unterworfen werden. Der erste Bauabschnitt umfasst ausschließlich den Neubau des Lerngebäudes 8 für die Sekundarstufe II der beiden Schulen und stellt den Baubeginn des gesamten Projekts dar. Dieser Abschnitt ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Der Neubau des Lerngebäudes 8 wird in einer nachhaltigen Holz-Hybrid-Konstruktion errichtet und entspricht dem KfW 40-Standard für Energieeffizienz. Die tragende Struktur besteht aus Betonstützen und Holz-Beton-Verbund-Decken. Auf den Dächern sind raumlufttechnische Anlagen und eine maximale Belegung mit Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die Außenfassaden werden als vorgehängte Holz-Konstruktion ausgeführt, und die Glasfassaden werden mit außenliegenden Sonnenschutzbehängungen versehen und zusätzlich durch auskragende Fluchtbalkone geschützt. Die Ausführung des ersten Bauabschnitts soll 2026 beginnen und bis 2028 abgeschlossen sein. Bis zur Fertigstellung des Neubaus bleibt das bestehende Schulgebäude weiterhin in Betrieb. Der Abriss des alten OGS-Gebäudes ist notwendig, um Platz für das neue Oberstufengebäude zu schaffen. Die bestehende Sporthalle bleibt im Bestand und wird weiterhin genutzt. Erst nach Inbetriebnahme des neuen Gebäudes kann mit dem Abriss des Bestandsgebäudes begonnen werden. Für die Ausbaugewerke ist ein mittlerer Standard gemäß den Schulbaurichtlinien und den Einrichtungs-Standards der Stadt Solingen geplant. Die Errichtung der Außenanlagen erfolgt parallel zu den Bauabschnitten und wird ebenfalls durch den beauftragten Generalunternehmer erbracht. Das gesamte Projekt (BA 1) umfasst eine BruttogrVergabeverfahren Generalunternehmer Neubau Schulzentrum Vogelsang, Solingen
Klingenstadt Solingen Stadtdienst 23 - Gebäudemanagement vertreten durch den Oberbürgermeister Bonner Str. 100 42697 SolingenSolingenIm Stadtteil Solingen-Wald soll ein neues Schulzentrum für ein Gymnasium und eine Gesamtschule entstehen. Auf dem Grundstück des bisherigen, gleichnamigen Schulzentrums wird das bestehende Schulgebäude aus den 70er Jahren sukzessive abgerissen und durch einen modernen Neubau ersetzt. Die Gesamtmaßnahme ist in bis zu vier Bauabschnitte unterteilt, die jeweils separat betrachtet und einem eigenen Vergabeverfahren unterworfen werden. Der erste Bauabschnitt umfasst ausschließlich den Neubau des Lerngebäudes 8 für die Sekundarstufe II der beiden Schulen und stellt den Baubeginn des gesamten Projekts dar. Dieser Abschnitt ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Der Neubau des Lerngebäudes 8 wird in einer nachhaltigen Holz-Hybrid-Konstruktion errichtet und entspricht dem KfW 40-Standard für Energieeffizienz. Die tragende Struktur besteht aus Betonstützen und Holz-Beton-Verbund-Decken. Auf den Dächern sind raumlufttechnische Anlagen und eine maximale Belegung mit Photovoltaikanlagen vorgesehen. Die Außenfassaden werden als vorgehängte Holz-Konstruktion ausgeführt, und die Glasfassaden werden mit außenliegenden Sonnenschutzbehängungen versehen und zusätzlich durch auskragende Fluchtbalkone geschützt. Die Ausführung des ersten Bauabschnitts soll 2026 beginnen und bis 2028 abgeschlossen sein. Bis zur Fertigstellung des Neubaus bleibt das bestehende Schulgebäude weiterhin in Betrieb. Der Abriss des alten OGS-Gebäudes ist notwendig, um Platz für das neue Oberstufengebäude zu schaffen. Die bestehende Sporthalle bleibt im Bestand und wird weiterhin genutzt. Erst nach Inbetriebnahme des neuen Gebäudes kann mit dem Abriss des Bestandsgebäudes begonnen werden. Für die Ausbaugewerke ist ein mittlerer Standard gemäß den Schulbaurichtlinien und den Einrichtungs-Standards der Stadt Solingen geplant. Die Errichtung der Außenanlagen erfolgt parallel zu den Bauabschnitten und wird ebenfalls durch den beauftragten Generalunternehmer erbracht. Das gesamte Projekt (BA 1) umfasst eine BruttogrÜberprüfung der Auswirkungen des § 2b Umsatzsteuergesetz auf die Leistungen
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales BeschaffungsmanagementHammDeadline: Aug 19A.1 Allgemeines / Gegenstand der Ausschreibung Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beabsichtigt, die Auswirkungen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) auf ihre Tätigkeiten und Leistungsbeziehungen um-fassend zu untersuchen und die sich daraus ergebenden umsatzsteuerlichen Anforderungen umzusetzen. Der ASH ist eine rechtlich unselbstständige eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Hamm. Im Zuge der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz benötigt der ASH eine Überprüfung der umsatzsteuerlichen Einordnung der Tätigkeitsbereiche. Die Tätigkeiten des ASH gliedern sich grob in hoheitliche Tätigkeiten (Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Winter-dienst) und Tätigkeiten in den Betrieben Gewerblicher Art (Entsorgungsdienstleistungen, Werkstattleistungen...). Gegenstand der Prüfung sollen insbesondere die hoheitlichen Tätigkeitsbereiche der Einrichtung sein. Hintergrund ist die Fragestellung, ob die betreffenden Leistungen im Rahmen der Umstellung auf § 2b UStG künftig als steuerbar und umsatzsteuer-pflichtig zu behandeln sind oder weiterhin unter die bisherige umsatzsteuerfreie beziehungs-weise nicht steuerbare Behandlung fallen. Hierzu soll eine qualifizierte steuerberatende bzw. wirtschaftsprüfende Unterstützung in Anspruch genommen werden. Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens ist die Ermittlung geeigneter Steuerberatungsgesellschaften oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit nachgewiesener Expertise im Bereich der Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) und insbesondere des § 2b UStG. Als Themenschwerpunkte sind dabei eine Analyse der Einnahmeseite sowie eine Beurteilung der interkommunalen Vereinbarungen identifiziert worden. Eine Einnahmeninventur mit Erarbeitung der dahinterliegenden Sachverhalte wurde bereits vorbereitet. Auf Basis der daraus resultierenden Liste sollen Einschätzungen vorgenommen werden, welche Umsätze eindeutig steuerpflichtig, welche eindeutig nicht steuerpflichtig und welche noch eine tiefere Untersu-chung benötigen. Im Rahmen dieser umsatzsteuerlichen Würdigung soll auch gegebenenfalls vorhandenes Optimierungspotenzial identifiziert werden. Ergänzend zur Einnahmeninventur ist eine Vertragsinventur und -analyse erforderlich. Die interkommunalen Vereinbarungen sollen daraufhin untersucht werden, ob die Vertragsnatur eine öffentlich-rechtliche ist und ob die darin geregelte Tätigkeit Wettbewerbsrelevanz hat. A.2 Durchführung Der Auftragnehmer hat die Leistung unverzüglich nach Auftragserteilung aufzunehmen. Die Gesamtleistung soll innerhalb von maximal 4 Monaten nach Auftragserteilung erbracht wer-den. Sofern sich während der Projektbearbeitung weitere Prüfungs- oder Anpassungsbedarfe ergibt, kann der Auftraggeber eine Verlängerung des Leistungszeitraums vereinbaren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die erforderlichen personellen Ressourcen während der gesamten Projektlaufzeit zur Verfügung stehen. Die Kommunikation erfolgt bedarfsorientiert und kann sowohl digital als auch in Präsenz statt-finden. Die Leistung kann sowohl digital mittels Videokonferenzsystemen sowie in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden. A.3 Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungen: Steuerliche Analyse der Tätigkeiten - Analyse sämtlicher relevanter Tätigkeitsbereiche der Einrichtung im Hinblick auf § 2b UStG - Prüfung und Bewertung der einzelnen Leistungsbeziehungen hinsichtlich ihrer umsatz-steuerlichen Relevanz - Abgrenzung hoheitlicher und unternehmerischer Tätigkeiten - Beurteilung der Steuerbarkeit und Steuerpflicht einzelner Sachverhalte - Ermittlung möglicher Steuerbefreiungstatbestände - Identifizierung steuerlicher Risiken und Optimierungspotenziale - Erstellung von Handlungsempfehlungen Analyse von Verträgen und Leistungsbeziehungen Prüfung bestehender Vertragsverhältnisse und sonstiger Vereinbarungen hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Auswirkungen. Insbesondere: - Analyse von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen - Identifikation und Bewertung interkommunaler Kooperationen - Analyse von Leistungsbeziehungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Prüfung der Voraussetzungen des § 2b Abs. 3 UStG - Identifikation steuerlich relevanter Vertragsbestandteile - Aufzeigen von Anpassungsbedarfen Prüfung interkommunaler Vereinbarungen Der Auftragnehmer hat bestehende interkommunale Vereinbarungen sowie Kooperationsbeziehungen zu identifizieren und hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Behandlung zu bewerten. Hierzu gehören insbesondere: - Zweckvereinbarungen - öffentlich-rechtliche Vereinbarungen - Kooperationsvereinbarungen - Leistungsvereinbarungen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Dokumentation und Ergebnisdarstellung - Erstellung eines schriftlichen Abschlussberichts - Dokumentation der steuerlichen Würdigungen - Darstellung identifizierter Risiken - Ggfs. Präsentation der Ergebnisse gegenüber der Verwaltungsleitung und/oder den zuständigen Gremien - Unterstützung bei Rückfragen Beratungs- und Unterstützungsleistungen - laufende fachliche Begleitung während der Projektlaufzeit - Teilnahme an Besprechungen (vor Ort und digital) - Unterstützung bei Rückfragen der Finanzverwaltung - Beratung bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen A.4 Eignung Die Teilnahme ist Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten. Es werden insbesondere folgende Mindestanforderungen gestellt: Fachliche Eignung - Nachweis umfassender Kenntnisse im Umsatzsteuerrecht - besondere Erfahrung mit § 2b UStG - Erfahrung in der Beratung juristischer Personen des öffentlichen Rechts - Erfahrungen mit interkommunalen Kooperationen und öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen Referenzen Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren anzugeben, vorzugsweise bei: - Kommunen - Eigenbetrieben - eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen - Anstalten des öffentlichen Rechts oder sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Folgende Angaben sind erforderlich: - Auftraggeber - Leistungsumfang - Zeitraum - Ansprechpartner (optional) Projektteam Angabe des vorgesehenen Projektteams mit: - Funktion - Qualifikation - Berufserfahrung - SpezialisierungESTW D-Abstellbahnhof - Rückbau Außenbestandsanlage LST
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt MainDeadline: Sep 01Im Rahmen des Projekts ESTW KDA wird im Düsseldorfer Abstellbahnhof ein neues Elektronisches Stellwerk (ESTW) errichtet. Nach der geplanten Inbetriebnahme der Anlage im März 2027 soll die bestehende Leit- und Sicherungstechnik (LST) zeitnah außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden. Die Bestandsanlage ist in E43-Technik ausgeführt. Entsprechend besteht die Außenanlage unter anderem aus Schienenkontakten, Gleisstromkreisen und Formsignalen. Auch die zugehörige Kabelanlage entspricht dem technischen Stand der Bestandsanlage und ist daher entsprechend alt. Aufgrund der Abkündigung der eingesetzten Technik ist die Altanlage gemäß dem vorliegenden Gutachten des Signalwerks sowie den geltenden Verpackungsrichtlinien fachgerecht zu demontieren, zu verpacken und dem vorgesehenen Aufbereitungsstandort zuzuführen. Die hierfür erforderlichen Verpackungsmaterialien sowie der Transport werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Die Beschaffung bzw. Anmeldung der benötigten Materialien und Transporte erfolgt jedoch durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber. Der konkrete Leistungsumfang ist den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
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- The contracting authority is DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16).
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