Stadt Wien Magistratsabteilung 51 – Sport Wien, vertreten durch WIP Wiener Infrastruktur Projekt GmbHWienTED
JURA | Generalunternehmerleistungen für Generalsanierung Rundturnhalle
Die Auftraggeberin hat den Auftragnehmer am 07.08.2024 mit den Generalunternehmerleistungen für die Generalsanierung JURA, Jura-Soyfer-Gasse 3, 1100 Wien, zu einem Auftragswert von EUR 6.742.190,92 netto beauftragt. Die gegenständliche Bekanntgabe erfolgt aufgrund der Beauftragung des Auftragnehmers mit zusätzlich erforderlichen Leistunge...
NON_RESIDENTIAL_BUILDING
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Die Auftraggeberin hat den Auftragnehmer am 07.08.2024 mit den Generalunternehmerleistungen für die Generalsanierung JURA, Jura-Soyfer-Gasse 3, 1100 Wien, zu einem Auftragswert von EUR 6.742.190,92 netto beauftragt. Die gegenständliche Bekanntgabe erfolgt aufgrund der Beauftragung des Auftragnehmers mit zusätzlich erforderlichen Leistu...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Wien Magistratsabteilung 51 – Sport Wien, vertreten durch WIP Wiener Infrastruktur Projekt GmbH
- Published:
- July 22, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- NON_RESIDENTIAL_BUILDING
- Object:
- Sporthalle / Turnhalle
Object classification
- Sporthalle / TurnhallePrimary
Tender description
Die Auftraggeberin hat den Auftragnehmer am 07.08.2024 mit den Generalunternehmerleistungen für die Generalsanierung JURA, Jura-Soyfer-Gasse 3, 1100 Wien, zu einem Auftragswert von EUR 6.742.190,92 netto beauftragt. Die gegenständliche Bekanntgabe erfolgt aufgrund der Beauftragung des Auftragnehmers mit zusätzlich erforderlichen Leistungen im Rahmen dieses Vertrages (Vertragsänderung).
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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10- Stadt Wien Magistratsabteilung 51 – Sport Wien, vertreten durch WIP Wiener Infrastruktur Projekt GmbHWien
JURA | Generalunternehmerleistungen für Generalsanierung Rundturnhalle
Die Auftraggeberin hat den Auftragnehmer am 07.08.2024 mit den Generalunternehmerleistungen für die Generalsanierung JURA, Jura-Soyfer-Gasse 3, 1100 Wien, zu einem Auftragswert von EUR 6.742.190,92 netto beauftragt. Die gegenständliche Bekanntgabe erfolgt aufgrund der Beauftragung des Auftragnehmers mit zusätzlich erforderlichen Leistungen im Rahmen dieses Vertrages (Vertragsänderung). - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jul 07
RV Beschaffung von Tower Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower-Servern. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 200 Tower Server zzgl. verschiedener Einbaukomponenten gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zusammengestellt werden. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 700.000,00 EUR netto; 833.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jul 07
RV Beschaffung von Tower Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower-Servern. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 200 Tower Server zzgl. verschiedener Einbaukomponenten gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zusammengestellt werden. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 700.000,00 EUR netto; 833.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen. - Stadt OberlungwitzOberlungwitz
Neubau Feuerwehrgerähtehaus Oberlungwitz; Hier: Los 5
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung)- LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto): 344.840,34 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): entfällt (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den- Projektleiter- Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)- Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C5 zu entnehmen. - Stadt OberlungwitzOberlungwitz
Los 5 – Freianlagen gemäß § 39 ff. i.V. mit Anlage 11.1 HOAI
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto): 344.840,34 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): entfällt (Vergütung erfolgt wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage C5 zu entnehmen. - Klinikum Mittelbaden gGmbHBaden-Baden
Malerarbeiten zur Brandschutzsanierung Klinikum Rastatt
Vertragsgegenstand: Der Brandschutzsanierung liegen Planungsleistungen unter Berücksichtigung des aktuellen Brandschutzkonzepts vom 9. Juni 2019 zugrunde. Die Bauleistungen erfolgten über Rahmenvereinbarun-gen, damit eine clusterweise (abschnittsweise) Ausführung zur größtmöglichen Schonung des Klinikbetriebs möglich ist. Insgesamt werden 8 Rahmenvereinbarungen für die unterschiedlichen Gewerke ausgeschrieben. Die Gesamtmaßnahme (Kostengruppen 300 und 400) beläuft sich nach einer vor-läufigen Kostenprognose auf EUR 33.000.000 netto. Die Rahmenvereinbarungen sollen jeweils mit drei bis fünf Auftragnehmern geschlossen werden und eine Laufzeit von neun Jahren haben. Den Bietern, die sich als Rahmenvereinbarungspartner qualifizieren, wird im Rahmen der Einzelvorhaben die Möglichkeit gegeben, ihre Angebotsinhalte aus dem gegenständlichen Vergabeverfahren immer wieder zur Anwendung zu bringen. Für die Vergabe der Einzelmaßnahmen wird jeweils ein Miniwettbewerb oder das Kaskadenverfahren nach Maßgabe der Rahmenvereinbarung durchgeführt. Das Kaskadenverfahren ist das Regelverfahren. Der Auftraggeber führt zur Förderung des Wettbewerbs einen Miniwettbewerb durch, wenn der Auftragswert der jeweiligen Einzelauftrags EUR 100.000 netto überschreitet und mindestens drei Auftragnehmer der jeweiligen Rahmenvereinbarung unverzüglich die Leistung erbringen und die dafür erforderlichen Kapazitäten bereitstellen können. Näheres regelt die Rahmenvereinbarung, die den Bietern in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt wird. Inhalt und Umfang der Vertragsleistung werden im Einzelnen insbesondere in der Rahmenvereinbarung im Rahmen der Angebotsphase festgelegt. Die auszuführenden Leistungen sind dem jeweiligen Rahmenvereinbarungsleistungsverzeichnis (RVLV) zu entnehmen. Dieses wird den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen zum Start der ersten Angebotsphase zur Verfügung stehen. Leistungsbereiche: Die Bauleistungen des Auftragnehmers betreffen insbesondere die folgenden Leis - Starke Projekte GmbHDüsseldorf
Neugestaltung der Landstraße in Holzweiler - Freianlagen- und Verkehrsplanung
LEISTUNGSUMFANG Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die ingenieurtechnischen Leistungen, die im Rahmen der Objektplanungen Verkehrs- und Freianlagenplanung erbracht werden müssen. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise: Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2 §38 ff. Leistungsstufe 1: Leistungsphase 1 bis 3 Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 bis 6 (Optional) Leistungsstufe 3: Leistungsphase 7 bis 8 (Optional) Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9 (Optional) Besondere Leistungen (Optional) Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 4 §45 ff. Leistungsstufe 1: Leistungsphase 1 bis 3 Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 bis 6 (Optional) Leistungsstufe 3: Leistungsphase 7 bis 8 (Optional) Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9 (Optional) Besondere Leistungen (Optional) Die Auftraggeberin beauftragt den Auftragnehmer zunächst nach Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe erfolgt schriftlich und rechtzeitig durch die Auftraggeberin. Abgerechnet wird auf Nach-weis der Erbringung der Leistung nach HOAI durch den Auftragnehmer, die Abnahme erfolgt durch die Auftraggeberin. In der Angebotsphase ist neben dem Angebot auch ein Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Der Lösungsvorschlag soll für den Bereich im Umfeld der Kirche St. Cosmas und Damian erstellt werden. Ziel ist, bereits im Verfahren unterschiedliche Ideen und Planungsansätze zu erhalten und Lösungsvorschläge im Hinblick auf die Qualität zu bewerten. Das Honorar wurde entsprechend der Berechnung der Anlage 1 ermittelt und beträgt 2.600 EUR netto. Jedes Büro erhält in der Stufe 2 folglich eine pauschale Vergütung für den geforderten Lösungsvorschlag. - Klinikum Fürth (Anstalt des öffentlichen Rechts)Fürth
Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma
Für das gegenständliche Vergabeverfahren haben sich 12 Krankenhausträger mit 26 Standorten und rund 7.400 stationären Betten nebst deren verbundene Einrichtungen zusammengeschlossen und beabsichtigen eine gemeinsame Auftragsvergabe durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma mit einem Unternehmen als Auftragnehmer („Beschaffungsvorhaben“). Die Vorbereitung, Konzeption und Durchführung des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens wird von der Klinik-Kompetenz-Bayern eG („KKB“) für die vorstehenden Auftraggeber koordiniert. Die KKB ist ein freiwilliger Verbund, dem derzeit insgesamt 32 Träger mit 61 leistungs-starken kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken sowie Medizinischen Versorgungszentren („Mitglieder“) im Freistaat Bayern angehören. Die in der KKB zusammengeschlossenen Mitglieder betreuen derzeit rund 13.000 akut stationäre Betten mit insgesamt ca. 1,6 Mio. Patienten pro Jahr. Durch die Bündelung der Bedarfe der einzelnen Krankenhäuser und die gemeinsame Beauftragung sowie zentrale Steuerung von Dienstleistern können Projekte effektiver umgesetzt werden als in kleineren Einzelvorhaben. Das Gesamtbeschaffungsvolumen im Bereich der Arzneimittel, der apothekenpflichtigen Medikalprodukte und dem Apothekenbedarf der Auftraggeber beträgt derzeit rund EUR 120 Mio. (netto) pro Jahr. Das Mindestabrufvolumen beträgt während der Vertragslaufzeit EUR 80 Mio. (netto) pro Jahr und das Höchstabrufvolumen EUR 180 Mio. (netto) pro Jahr. Die Rahmenvereinbarung wird gemäß § 21 Abs. 2 und 3 VgV zwischen den benannten Auftraggebern einerseits und einem Vertragspartner als Auftragnehmer andererseits abgeschlossen. Der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils durch Beauftragung des Auftragnehmers durch den jeweiligen Auftraggeber im Wege eines Einzelabrufs. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen: • Fachliche Beschaffungsunterstützung (Vorbereitung, Verhandlung und Abschluss von Dienstleistungs- und Liefe - Klinikum Fürth (Anstalt des öffentlichen Rechts)Fürth
Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma
Für das gegenständliche Vergabeverfahren haben sich 12 Krankenhausträger mit 26 Standorten und rund 7.400 stationären Betten nebst deren verbundene Einrichtungen zusammengeschlossen und beabsichtigen eine gemeinsame Auftragsvergabe durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma mit einem Unternehmen als Auftragnehmer („Beschaffungsvorhaben“). Die Vorbereitung, Konzeption und Durchführung des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens wird von der Klinik-Kompetenz-Bayern eG („KKB“) für die vorstehenden Auftraggeber koordiniert. Die KKB ist ein freiwilliger Verbund, dem derzeit insgesamt 32 Träger mit 61 leistungs-starken kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken sowie Medizinischen Versorgungszentren („Mitglieder“) im Freistaat Bayern angehören. Die in der KKB zusammengeschlossenen Mitglieder betreuen derzeit rund 13.000 akut stationäre Betten mit insgesamt ca. 1,6 Mio. Patienten pro Jahr. Durch die Bündelung der Bedarfe der einzelnen Krankenhäuser und die gemeinsame Beauftragung sowie zentrale Steuerung von Dienstleistern können Projekte effektiver umgesetzt werden als in kleineren Einzelvorhaben. Das Gesamtbeschaffungsvolumen im Bereich der Arzneimittel, der apothekenpflichtigen Medikalprodukte und dem Apothekenbedarf der Auftraggeber beträgt derzeit rund EUR 120 Mio. (netto) pro Jahr. Das Mindestabrufvolumen beträgt während der Vertragslaufzeit EUR 80 Mio. (netto) pro Jahr und das Höchstabrufvolumen EUR 180 Mio. (netto) pro Jahr. Die Rahmenvereinbarung wird gemäß § 21 Abs. 2 und 3 VgV zwischen den benannten Auftraggebern einerseits und einem Vertragspartner als Auftragnehmer andererseits abgeschlossen. Der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils durch Beauftragung des Auftragnehmers durch den jeweiligen Auftraggeber im Wege eines Einzelabrufs. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen: • Fachliche Beschaffungsunterstützung (Vorbereitung, Verhandlung und Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträge sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit den Auftraggebern) im klinischen Bereich bezogen auf Arzneimittel, apothekenpflichtige Medikalprodukte und Apothekenbedarf. • Weitere fachliche Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen in den betreffenden Bereichen. Nach Erteilung des Auftrages (Zuschlag) ist beabsichtigt, in einem ersten Schritt zunächst die Vorbereitung und Durchführung der Leistungsübernahme durch den Auftragnehmer für die KKB und sämtliche betreffenden Mitglieder zu realisieren (Transitionsphase), um dann in einem zweiten Schritt zum 1.1.2027 die auftragsgegenständlichen Leistungen unterbrechungsfrei und vollumfänglich für die KKB und die weiteren Auftraggeber erbringen zu können. - Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgart
Beschaffung einer Langzeitarchivlösung
Gegenstand des Vertrages ist der Aufbau des Langzeitarchivs für Geodaten in Baden-Württemberg an ein sog. elektronisches Langzeitarchiv. Dies beinhaltet eine Komplettlösung bestehend aus dem Kauf der Hardware, Miete der Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen) für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren, die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und den Betrieb des Langzeitarchivs (inkl. Garantie, Support, Instandhaltung und Pflegeleistungen) für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren. Die Miete der Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen), sowie der Betrieb des Langzeitarchivs können, sofern eine Verlängerungsoption gezogen wird optional zu dem Zeitpunkt der Verlängerung beschafft werden. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die Dienstleistungen der Rollen 1 bis 3. Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen: Vertrag: - Kauf der Hardwarekomponenten (einmalig) - Miete für die Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen) für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren - Zusammenstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Langzeitarchivs (einmalig) - Betrieb des Langzeitarchivs (ganzheitliche Betreuung und Verwaltung inkl. Garantie, Support, Schulung, Instandhaltungs- und Pflegeleistungen) für Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren - Miete für die Software (inkl. Nutzungsrechte und Lizenzen) für die optionalen Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr nach der Mindestvertragslaufzeit - Betrieb des Langzeitarchivs (ganzheitliche Betreuung und Verwaltung inkl. Garantie, Support, Instandhaltungs- und Pflegeleistungen) für die optionalen Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr nach der Mindestvertragslaufzeit Rahmenvereinbarung: Rolle 1: Projektleitung (166 PT für 5 Jahre) Rolle 2: Technical Consultant (320 PT für 5 Jahre) Rolle 3: Techniker/in (166 PT für 5 Jahre) Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 36 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Die Auftraggeberin teilt dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit mit, ob die Option gezogen wird und sich der Vertrag somit für ein weiteres Jahr verlängert. Für die weiteren optionalen Verlängerungen gilt selbiges. Die Rahmenvereinbarung endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 735.200,00 EUR netto; 874.888,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
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