Arbeitsmarktservice NiederösterreichWienTED
JugendOrientierungsCamps 2026
Maßnahmen mit laufenden Einstieg an mehreren Standorten in Niederösterreich, Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren, Inhalt: Stabilisierung, Kompetenzerhebung, berufliche (Neu)Orientierung, Beginn ab 30.03.2026
Vocational Training, Leadership Development
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Maßnahmen mit laufenden Einstieg an mehreren Standorten in Niederösterreich, Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren, Inhalt: Stabilisierung, Kompetenzerhebung, berufliche (Neu)Orientierung, Beginn ab 30.03.2026
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Arbeitsmarktservice Niederösterreich
- Published:
- May 07, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Vocational Training
Tender description
Maßnahmen mit laufenden Einstieg an mehreren Standorten in Niederösterreich, Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren, Inhalt: Stabilisierung, Kompetenzerhebung, berufliche (Neu)Orientierung, Beginn ab 30.03.2026
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8- Arbeitsmarktservice Niederösterreich
JugendOrientierungsCamps 2026
JugendOrientierungsCamps 2026: Maßnahmen zur Stabilisierung, Kompetenzerhebung und beruflichen (Neu)Orientierung für Jugendliche und junge Erwachsene (18-24 Jahre) an mehreren Standorten in Niederösterreich, Beginn: 30.03.2026 - Landkreis SaarlouisDeadline: Apr 22
Vergabe einer arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahme für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre
Fortführung und Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahme 'Startbahn25' im Landkreis Saarlouis ab 2026. Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren im SGB II mit erheblichen Vermittlungshemmnissen (z.B. fehlende Abschlüsse, Flucht-/Migrationshintergrund). Umfang: 120 Teilnehmendenplätze (plus bis zu 15 %). Ziel: Stabilisierung, Abbau von Hemmnissen, Heranführung an Ausbildung oder Beschäftigung, langfristige Integration. Maßnahmen: intensive individuelle Beratung, aufsuchende Arbeit, Kooperation mit regionalen Arbeitgebern, Netzwerkarbeit, digitale Beratung. Umsetzung durch Landkreis und Land, gefördert durch ESF-Mittel. - Kreisausschuss des HochtaunuskreisesBad HomburgDeadline: Aug 03
STEP Qualifzierungsmaßnahme
'- STEP- Start, Training, Einstieg, Perspektive. Aktuell bricht fast jede dritte Person in Ausbildung in Hessen ihre Ausbildung vorzeitig ab. Die Gründe hierfür sind vielfältig, aber häufig werden eine zu hohe Belastung, familiäre Probleme oder psychische Schwierigkeiten als Gründe benannt. Die Zielgruppe dieser Maßnahme ist sehr heterogen und umfasst junge Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahren, die aufgrund vielfältiger Voraussetzungen bisher keinen Ausbildungs-platz auf dem ersten Ausbildungsmarkt gefunden haben und einer besonderen Unterstützung bedürfen. Es handelt sich um Jugendliche, denen es aus multiplen Gründen nicht möglich ist, eine Regelausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Das Ziel dieser Maßnahme ist, benachteiligte junge Menschen in der Vorbereitung auf eine Berufsausbildung zu unterstützen und den Einstieg durch eine geförderte kooperative Ausbildung in Teilzeit eng zu flankieren, um im Nachgang eine Eingliederung in eine Regelausbildung (in Teilzeit) zu ermöglichen. Die Maßnahme unterteilt sich in insgesamt drei Stufen mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.10.2026 und endet am 30.09.2030. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es sind 5 Maßnahmeplätze vorzuhalten. Eine Vergütungsgarantie für 3 Teilnehmerplätze wird von Seiten des Auftraggebers gewährleistet. - Landratsamt BautzenDeadline: May 19
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland Umbau und Erweiterung des Westpfalz-Klinikums am Standort Kirchheimbolanden
Umbau und Erweiterung des Westpfalz-Klinikums am Standort Kirchheimbolanden Das Westpfalz-Klinikum liegt am westlichen Stadtrand von Kirchheimbolanden und besteht aus mehreren Bauteilen unterschiedlicher Entstehungszeiten. Den ältesten Teil der Anlage stellt das Bettenhaus 5 sowie der nördlich angebundene Behandlungsbau (Ambulanzen + OP) aus Mitte der 50er Jahre dar. In den 90er Jahren folgten Erweiterungsbauten an der OP-Abteilung, dem Eingangsbereich mit Cafeteria/Personalspeiseversorgung und der Intensivabteilung. Ab 2000 entstanden Anbauten am Kreißsaal, gefolgt von dem ambulanten OP-Zentrum und dem neuen Chefarztbereich 2011. Als letzter Baustein entstand in direkter Anbindung zur Notaufnahme das 4-geschossige MVZ. In südlicher, östlicher und nördlicher Richtung befinden sich Wohngebiete, in westlicher Richtung existiert in direkter Nähe keine Bebauung, sondern grüne Wiesen und Felder, die hangaufwärts zu bewaldeten Flächen führen. Im Zuge der geplanten Maßnahme erhält das Krankenhaus einen Neubau an der östlichen Seite des Klinikums, sowie eine Aufstockung in einem nord-östlichen Gebäudeteil.- Westpfalz-Klinikum GmbHKaiserslautern
Umbau und Erweiterung des Westpfalz-Klinikums am Standort Kirchheimbolanden - Los 28 - Fassadenbauarbeiten (Vorgeh. Fassade)
Umbau und Erweiterung des Westpfalz-Klinikums am Standort Kirchheimbolanden Das Westpfalz-Klinikum liegt am westlichen Stadtrand von Kirchheimbolanden und besteht aus mehreren Bauteilen unterschiedlicher Entstehungszeiten. Den ältesten Teil der Anlage stellt das Bettenhaus 5 sowie der nördlich angebundene Behandlungsbau (Ambulanzen + OP) aus Mitte der 50er Jahre dar. In den 90er Jahren folgten Erweiterungsbauten an der OP-Abteilung, dem Eingangsbereich mit Cafeteria/Personalspeiseversorgung und der Intensivabteilung. Ab 2000 entstanden Anbauten am Kreißsaal, gefolgt von dem ambulanten OP-Zentrum und dem neuen Chefarztbereich 2011. Als letzter Baustein entstand in direkter Anbindung zur Notaufnahme das 4-geschossige MVZ. In südlicher, östlicher und nördlicher Richtung befinden sich Wohngebiete, in westlicher Richtung existiert in direkter Nähe keine Bebauung, sondern grüne Wiesen und Felder, die hangaufwärts zu bewaldeten Flächen führen. Im Zuge der geplanten Maßnahme erhält das Krankenhaus einen Neubau an der östlichen Seite des Klinikums, sowie eine Aufstockung in einem nord-östlichen Gebäudeteil. - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnDeadline: Aug 17
TU - Planung und Ausführung zum Interim der Feuer- und Rettungswache 1
Die Feuer- und Rettungswache 1 in der Agrippastraße 18 in Köln zählt zu den zentralen Standorten im städtischen Sicherheitskonzept. Aufgrund steigender Einsatzzahlen und wachsender Anforderungen soll sie am bestehenden Standort vollständig neu errichtet werden. Für den Zeitraum der Neubauarbeiten wurde die Errichtung einer Interimswache beschlossen, um die Einsatzbereitschaft dauerhaft sicherzustellen. Die Maßnahme der Interims Feuer- und Rettungswache 1 wird im Rahmen einer Totalunternehmervergabe durchgeführt. Die Planung aller Gewerke ab Leistungsphase 2 und die Ausführung werden einem Unternehmer übertragen. Die Bauaufgabe umfasst die Planung sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung einer oder mehrerer Fahrzeughallen zur Unterbringung von insgesamt 14 Einsatzfahrzeugen sowie eines Sozialgebäudes in Containerbauweise mit circa 1.500 m² Nutzungsfläche (NUF). Zu den erforderlichen Funktionsbereichen gehören Büro und Besprechungsflächen, Sanitär und Umkleideräume, Lager und Werkstattbereiche sowie Aufenthalts und Speiseräume. Darüber hinaus sind 39 Ruheräume für die Einsatzkräfte sowie ein Sportbereich zur dienstlichen Fitness und Einsatzvorbereitung vorzusehen. Auf dem Interim der Feuer- und Rettungswache 1 wird zudem die Tauchergruppe der Feuerwehr Köln untergebracht. Da der Gebäudeentwurf vom Auftragnehmer zu erbringen ist, kommen zu der genannten Nutzungsfläche entwurfsabhängig die Flächen für Technik, Verkehrswege und Konstruktion hinzu. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, die baulichen Anlagen mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Zur Maßnahme gehört ebenfalls die Herstellung der Außenanlagen nebst der vollständigen, notwendigen Erschließung mit Medien (Ver- und Entsorgung). Die Containeranlage ist für eine maximale Standdauer von fünf Jahren ausgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitraums sollen die Container sowie die Fahrzeughalle(n) durch den Auftraggeber an einem anderen Standort erneut aufgebaut werden. - TRON - Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemeinnützige GmbH
Beschaffung von Serverinfrastruktur (4 Höheneinheiten mit 60 Festplatten á 24 TB am vorhandenen Controllerpaar NetApp 2720) für den wissenschaftlichen Anwendungsbereich der TRON
Der Storage Cluster DC FR7 ist mit einem Diskpool von 90 Festplatten à 8 TB ausgestattet. Die Serverkapazitäten am FR7 speichern u.a. Daten von Volumes, auf denen das T?Laufwerk sowie Ablagestrukturen für Daten wissenschaftlicher Geräte (z.B. Sequencer) liegen. Die Speicherinfrastruktur ist essenziell für den laufenden Forschungsbetrieb. Die vorhandene Speicherkapazität muss dringend erweitert werden, da die Festplatten nahezu ausgelastet sind. Aktuell liegt die Speicherauslastung bei über 95 % und steigt kontinuierlich. Für einen ausfallsicheren Betrieb ist jedoch ausreichend freier Speicher erforderlich, um jederzeit handlungsfähig zu bleiben und kritische Systemzustände zu vermeiden. Bei einem kritischen Zustand würden die Systeme bis zum Stillstand ausgebremst, Datenoperationen wären nicht mehr möglich. Durch unerwartet hohe Datenmengen der neuen Laborgeräte mit schlechter Komprimierungs- und Deduplizierungsrate entstehen wöchentlich mehrere Terabyte neuer Forschungsdaten. Prinzipbedingt lassen sich keine verlässlichen Annahmen zur Effizienz der Datenreduktion treffen, da diese von datenspezifischen Faktoren wie Änderungsfrequenz und Datenstruktur abhängt. Im Allgemeinen können nur Daten mit erkennbaren inneren Mustern besser komprimiert werden. Um einen systemkritischen Zustand zu vermeiden, müssen ab einer bestimmten Auslastungsgrenze unverzüglich Gegenmaßnahmen ergriffen werden, die erhebliche Auswirkungen auf den wissenschaftlichen und administrativen Betrieb haben können. So müssten z.B. Sequencer zwangsabgeschaltet werden, um neue große Datenmengen zu verhindern. Dies würde die wissenschaftliche Arbeit massiv einschränken. Diese Gefahr besteht akut, wenn der Status quo fortgeführt wird. Eine Auslastung von ca. 98 % wird voraussichtlich binnen weniger Wochen erreicht. Spätestens dann muss mit der Verschiebung der Daten auf einen neuen Speicherort begonnen werden. In einem ersten Schritt sind rund 140 TB zu migrieren, was etwa vier bis fünf Tage dauern wird. Erst danach kann der Systemzustand wieder als unkritisch gelten. Bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahme steht TRON vor besonderen Herausforderungen, die sich aus dem Serverstandort FR7 ergeben. Die Kapazitätserweiterung muss innerhalb derselben Struktur erfolgen. Der Schrankplatz in beiden Storage-Schränken ist begrenzt; für ein komplett neues System fehlen sowohl Einbauplatz als auch Netzwerkinfrastruktur. Eine Migration der gesamten Datenmenge in der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit ist unmöglich. Hinzu kommt, dass Daten teilweise für mehrere Jahre im Archiv gesperrt sind; diese Sperren können nur systemintern übertragen werden. Dies ist ein Sicherheitsmechanismus zum Schutz der Backups, der auch mit Administratorrechten nicht umgangen werden kann. Aus dieser Zwangslage sieht sich TRON gezwungen, die Speicherkapazitäten im Rahmen der vorhandenen Produkte auszubauen und einen Anbieter zu wählen, der die erforderlichen Modifikationen kurzfristig vornehmen kann. Technisch bedeutet dies die Installation eines effizienten Shelfs mit 4 HE und 60 Festplatten à 24 TB (ca. 1,5 PB) an das vorhandene Controllerpaar NetApp 2720 des bestehenden Clusters. Die Datenvolumes werden anschließend innerhalb des Clusters von den alten Diskshelfs auf das neue Diskshelf verschoben. Danach können die zwei alten Diskshelfs deinstalliert werden. Dadurch werden 2 × 4 HE frei; das neue Diskshelf benötigt nur 4 HE, sodass insgesamt 4 HE für weitere Anwendungen verbleiben. Der Speicherplatz für die vorhandenen Volumes wird faktisch verdoppelt, das End-of-Service-Life-Problem (Supportende ab September 2026) gelöst und es werden keine zusätzlichen Netzwerkports benötigt. Der Leistungsumfang ist nicht reduzierbar. Eine Reduktion durch Installation weniger Festplatten wäre technisch nicht zweckdienlich, da die Platten in Aggregaten zusammengefasst sind. Mit 60 × 24 TB liegt man ohne Cache an der Untergrenze; darunter entstünden Write Hotspots mit entsprechenden Performance-Engpässen. Zudem wird der Plattenstapel als Einheit mit 60 Platten geliefert. Aus Sicht von TRON ist dieses technische Set-up die einzige Möglichkeit, den kritischen Ist-Zustand zu beseitigen. Komponenten anderer Hersteller kommen nicht in Betracht, weil sie nicht in die vorhandenen Rahmenbedingungen integrierbar sind. Da die Systemumgebung hochspezialisiert, auf TRON zugeschnitten und die Umsetzung zeitkritisch ist, reduziert sich der in Frage kommende Anbietermarkt aus fachtechnischer Sicht faktisch auf null. TRON benötigt einen leistungsstarken Auftragnehmer, der die Umsetzung unmittelbar beginnen kann und mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut ist. Einarbeitungs- oder umfangreiche Projektvorbereitungszeiten sind unbedingt zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt TRON, die Firma CRIMSON Technology zu beauftragen. Das spezialisierte Systemhaus kann kurzfristig die benötigten Komponenten bereitstellen und ist durch frühere Projekte am FR7 bereits umfassend in die bestehenden Rahmenbedingungen eingearbeitet. CRIMSON ist nach Einschätzung von TRON der einzige Anbieter, der unmittelbar mit der Arbeit beginnen kann.
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