DFS Deutsche Flugsicherung GmbHTED
Jahresabschlussprüferleistungen für das Geschäftsjahr 2027 plus Option auf Vertragsverlängerung
Rahmenvereinbarung mit wirtschaftlichstem Bieter für Wirtschaftsprüferleistungen ab 2027. Leistungen anhand Einzelabruf, unter Vorbehalt Prüfung Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung und Beauftragung Überwachungsorgans. Schwerpunkte: Prüfung IFRS Konzernjahresabschluss (vorgeschrieben), HGB Jahresabschluss für DFS Deutsche Flugs...
Auditing
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Rahmenvereinbarung mit wirtschaftlichstem Bieter für Wirtschaftsprüferleistungen ab 2027. Leistungen anhand Einzelabruf, unter Vorbehalt Prüfung Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung und Beauftragung Überwachungsorgans. Schwerpunkte: Prüfung IFRS Konzernjahresabschluss (vorgeschrieben), HGB Jahresabschluss für DFS Deutsche Fl...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
- Published:
- May 05, 2026
- Deadline:
- June 04, 2026
- Topic:
- Auditing
Tender description
Rahmenvereinbarung mit wirtschaftlichstem Bieter für Wirtschaftsprüferleistungen ab 2027. Leistungen anhand Einzelabruf, unter Vorbehalt Prüfung Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung und Beauftragung Überwachungsorgans. Schwerpunkte: Prüfung IFRS Konzernjahresabschluss (vorgeschrieben), HGB Jahresabschluss für DFS Deutsche Flugsicherung GmbH usw., Haushaltsgrundsatzegesetz inkl. Risikofrüherkennungssystem und Bezüge-Bericht. Optional: Prüfung Teilkonzernabschlüssen (gesetzlich vorgeschrieben), Unterjährige Prüfung Zwischenabschlüsse, Sonderprüfungen.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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4- DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Jahresabschlussprüferleistungen für das Geschäftsjahr 2027 plus Option auf Vertragsverlängerung
Es ist vorgesehen, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Wirtschaftsprüferleistungen abzuschließen. Der Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung soll anhand von Einzelabrufen erfolgen und steht unter dem Vorbehalt der Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss durch die jeweilige Gesellschafterversammlung und die entsprechende Beauftragung durch das jeweils zuständige Überwachungsorgan. Prüfungsschwerpunkte: 1. Prüfung IFRS Konzernjahresabschluss DFS auf Grundlage der von der EU übernommenen internationalen Rechnungslegungsnormen ab dem Geschäftsjahr 2027, sofern für diese Gesellschaften vorgeschrieben. 2. Prüfung HGB Jahresabschluss für DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, DFS International Business Services GmbH, DAS GmbH, DFS Energy GmbH, R. Eisenschmidt GmbH, Kaufbeuren ATM Training GmbH und Droniq GmbH auf Grundlage der gültigen gesellschafts- und handelsrechtlichen Vorschriften ab dem Geschäftsjahr 2027. Auf alle zu prüfenden Gesellschaften sind die Vorschriften des 3. Buches des HGB für die Prüfung und Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. 3. Prüfung der Vorschriften Haushaltsgrundsätzegesetz unter Einbeziehung des Risikofrüherkennungssystem nach den Grundsätzen des § 317 Abs. 4 HGB für alle oben genannten Gesellschaften ab dem Geschäftsjahr 2027. Die Prüfung nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz umfasst ebenfalls die Erstellung eines Berichts über die Bezüge des Überwachungsorgans, der Geschäftsführung und der leitenden Angestellten (Bezügebericht). Optional: 4. Prüfung von Teilkonzernabschlüssen der o.a. Gesellschaften, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben. 5. Unterjährige Prüfung nach nationalen und internationalen Normen der Zwischenabschlüsse der o.a. Gesellschaften zur Vorlage bei Banken und Investoren bzw. deren Beauftragten ab dem Geschäftsjahr 2027. 6. Sonderprüfungen im Auftrag des Gesellschafters oder Aufsichtsrates für noch zu bestimmende Geschäftsvorfälle ab dem Geschäftsjahr 2027. 7. Prüferische Durchsicht der Gesamtbilanz nach Gebührenrecht / IFRS 14. 8. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Konzernebene nach den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unter Berücksichtigung der entsprechenden Umsetzung in deutsches Recht sowie in Verbindung mit den jeweils geltenden ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) ab dem Geschäftsjahr 2027. 9. Prüfung Fördermittel: Prüfung und Zertifizierung von Förderprojekten nach programmspezifischen EU-Normen und nationalen Richtlinien. - Offenbach am Main
Jahresabschlussprüferleistungen für das Geschäftsjahr 2027 plus Option auf Vertragsverlängerung
Rahmenvereinbarung für Wirtschaftsprüferleistungen zum Jahresabschluss 2027 mit Option auf Verlängerung. Leistungen werden auf Basis von Einzelabrufen in Abhängigkeit von der Bestellung durch die Gesellschafterversammlung und Beauftragung durch das Überwachungsorgan erbracht. - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)MainzDeadline: Jul 31
Rahmenvereinbarung Jahresabschlussprüfung 2027 - 2031
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung der ISB und ihrer Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031. Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf Prüfungsleistungen, Nichtprüfungsleistungen sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Auftraggeber erbringen wird. Die Prüfung hat unter Beachtung des Landesgesetz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) zu erfolgen. Die Einzelabrufe beinhalten die nachfolgenden, unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen. 1. Prüfungsaufgaben für die ISB 1.1. Prüfung des Jahresabschluss- und Lageberichtes - Prüfung der Abschlüsse nach § 316 ff., § 340 k HGB und nach Maßgabe der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. - Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der ISB zum Einzelabschluss. - Hinsichtlich der Beurteilung des zusammengefassten Lageberichtes siehe Punkt 1.3 "Prüfung eines Konzernabschlusses" - Prüfung der Erfüllung der Anforderungen und Umsetzungen des PCGK des Landes RLP in der ISB sowie des dem Jahresabschluss angehängten Corporate Governance Berichts unter Beachtung der im PCGK aufgeführten Anforderungen. Die ISB gibt die danach erforderlichen Erklärungen darüber hinaus auch für die Tochterunternehmen i.S.v. § 18 AktG ab, soweit diese nicht über einen eigenen Geschäftsbetrieb verfügen. 1.2. Prüfung nach §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 1.3. Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen 2. Prüfung eines Konzernabschlusses 3. Prüfung der Tochtergesellschaften der ISB 3.1. Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 3.2. Prüfung nach §55 HGrG in Verbindung mit §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 3.3. Prüfung der Einhaltung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften für mehrere (Tochter-) Gesellschaften 4. Unterjährige Unterstützungsleistungen 5. Weitere Leistungen 5.1. Prüfungen hinsichtlich der Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen (MACC-Prüfung) Jährliche Durchführung einer Verfahrens- und Stichprobenprüfung gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank als Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen. 5.2. Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der ISB hinsichtlich des "Customer Security Programmes (CSP)" in dem technische und organisatorische Absicherungsmaßnahmen definiert sind. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgen gemäß den Vorgaben in von der SWIFT vorgegebenen SWIFT-Templates inkl. eines "Completion Letters". 5.3. Prüfungsbegleitende Tätigkeiten im Rahmen von Sonderprüfungen der BaFin (sog. § 44er-Prüfung) sowie den im Nachgang einer solchen Prüfung eventuellen anfallenden Nachschauprüfungen. 5.4. Qualitätssicherung im Hinblick auf die Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben in der ISB (z. B. aufgrund MaRisk Novellen) 5.5. Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen Jährliche im Rahmen der Geschäftsbesorgung der ISB durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen der LBBW und SaarLB. 5.6. Bescheinigung gemäß §15 EntschFinV. 5.7. Für den Träger hat der Wirtschaftsprüfer die Ermittlung der Verrechnungsstundensätze der ISB für die Abrechnung des Treuhandentgeltes gegenüber den Landesministerien zu prüfen. Hierbei ist eine Aussage darüber zu treffen, ob diese in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den unter Berücksichtigung des Geschäftsumfanges, der Besonderheiten der Geschäftstätigkeit und der Struktur der ISB abgeleiteten an eine interne Kostenverrechnung zu stellenden betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfolgt ist. Diese Prüfung hat auf Anforderung des Trägers zu erfolgen und wird voraussichtlich während der Beauftragung einmal durchzuführen sein. 6. Erstellung von Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken 7. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,7 Mio. EUR netto. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt das doppelte des geschätzten Auftragswertes 5,4 Mio. EUR netto. - Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)MainzDeadline: Jul 31
Rahmenvereinbarung Jahresabschlussprüfung 2027 - 2031
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung der ISB und ihrer Tochtergesellschaften für die Geschäftsjahre 2027 bis 2031. Die Leistungsbeschreibung bezieht sich auf Prüfungsleistungen, Nichtprüfungsleistungen sowie sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) als Auftraggeber erbringen wird. Die Prüfung hat unter Beachtung des Landesgesetz über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISBLG) zu erfolgen. Die Einzelabrufe beinhalten die nachfolgenden, unter Beachtung gesetzlicher und berufsständischer Qualitätsstandards und Verlautbarungen zu erbringenden Dienstleistungen. 1. Prüfungsaufgaben für die ISB 1.1. Prüfung des Jahresabschluss- und Lageberichtes - Prüfung der Abschlüsse nach § 316 ff., § 340 k HGB und nach Maßgabe der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung. - Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der ISB zum Einzelabschluss. - Hinsichtlich der Beurteilung des zusammengefassten Lageberichtes siehe Punkt 1.3 "Prüfung eines Konzernabschlusses" - Prüfung der Erfüllung der Anforderungen und Umsetzungen des PCGK des Landes RLP in der ISB sowie des dem Jahresabschluss angehängten Corporate Governance Berichts unter Beachtung der im PCGK aufgeführten Anforderungen. Die ISB gibt die danach erforderlichen Erklärungen darüber hinaus auch für die Tochterunternehmen i.S.v. § 18 AktG ab, soweit diese nicht über einen eigenen Geschäftsbetrieb verfügen. 1.2. Prüfung nach §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 1.3. Prüfung aufsichtsrechtlicher Anforderungen 2. Prüfung eines Konzernabschlusses 3. Prüfung der Tochtergesellschaften der ISB 3.1. Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts 3.2. Prüfung nach §55 HGrG in Verbindung mit §53 Abs. 2 HGrG unter Berücksichtigung des IDW PS 720 3.3. Prüfung der Einhaltung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften für mehrere (Tochter-) Gesellschaften 4. Unterjährige Unterstützungsleistungen 5. Weitere Leistungen 5.1. Prüfungen hinsichtlich der Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen (MACC-Prüfung) Jährliche Durchführung einer Verfahrens- und Stichprobenprüfung gemäß den Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank als Sicherheit für Offenmarktgeschäfte abgetretener Forderungen. 5.2. Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen der ISB hinsichtlich des "Customer Security Programmes (CSP)" in dem technische und organisatorische Absicherungsmaßnahmen definiert sind. Die Dokumentation der Ergebnisse erfolgen gemäß den Vorgaben in von der SWIFT vorgegebenen SWIFT-Templates inkl. eines "Completion Letters". 5.3. Prüfungsbegleitende Tätigkeiten im Rahmen von Sonderprüfungen der BaFin (sog. § 44er-Prüfung) sowie den im Nachgang einer solchen Prüfung eventuellen anfallenden Nachschauprüfungen. 5.4. Qualitätssicherung im Hinblick auf die Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben in der ISB (z. B. aufgrund MaRisk Novellen) 5.5. Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen Jährliche im Rahmen der Geschäftsbesorgung der ISB durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung von Wohnungsbauforderungen der LBBW und SaarLB. 5.6. Bescheinigung gemäß §15 EntschFinV. 5.7. Für den Träger hat der Wirtschaftsprüfer die Ermittlung der Verrechnungsstundensätze der ISB für die Abrechnung des Treuhandentgeltes gegenüber den Landesministerien zu prüfen. Hierbei ist eine Aussage darüber zu treffen, ob diese in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den unter Berücksichtigung des Geschäftsumfanges, der Besonderheiten der Geschäftstätigkeit und der Struktur der ISB abgeleiteten an eine interne Kostenverrechnung zu stellenden betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfolgt ist. Diese Prüfung hat auf Anforderung des Trägers zu erfolgen und wird voraussichtlich während der Beauftragung einmal durchzuführen sein. 6. Erstellung von Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken 7. Sonstige erlaubte Nichtprüfungsleistungen Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,7 Mio. EUR netto. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt das doppelte des geschätzten Auftragswertes 5,4 Mio. EUR netto.
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- The submission deadline is 04. Juni 2026.
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- The contracting authority is DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.
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