Stadtverwaltung Alzey
Investorenwettbewerb Parkdeck Friedrichstraße Alzey
Im Investorenwettbewerb soll ein Investor als Generalübernehmer das Grundstück an der Ecke Friedrichstraße/Spießgasse von der Stadt erwerben, den bestehenden Parkplatz umbauen und sowohl die erforderlichen Planungsleistungen als auch die Bauausführung innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens sicherstellen.
Engineering Structures, Industrial Construction
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Im Investorenwettbewerb soll ein Investor als Generalübernehmer das Grundstück an der Ecke Friedrichstraße/Spießgasse von der Stadt erwerben, den bestehenden Parkplatz umbauen und sowohl die erforderlichen Planungsleistungen als auch die Bauausführung innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens sicherstellen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtverwaltung Alzey
- Published:
- March 03, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Engineering Structures
- Object:
- Parkhaus / Tiefgarage
Object classification
- Parkhaus / TiefgaragePrimary
Tender description
Im Investorenwettbewerb soll ein Investor als Generalübernehmer das Grundstück an der Ecke Friedrichstraße/Spießgasse von der Stadt erwerben, den bestehenden Parkplatz umbauen und sowohl die erforderlichen Planungsleistungen als auch die Bauausführung innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens sicherstellen.
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5- Stadtverwaltung AlzeyAlzey
Investorenwettbewerb Parkdeck Friedrichstraße Alzey
Investorenwettbewerb zur Errichtung eines Parkhauses auf dem Grundstück Friedrichstraße/Spießgasse in Alzey. Gesucht wird ein Generalübernehmer für Grundstückskauf, Planung und Bauausführung. Die Stadt Alzey wird Betreiber und mietet das Objekt für 20 Jahre (plus 10 Jahre Option) an. Angebote müssen als Bruttomiete kalkuliert werden. Grundlage ist eine vorhandene Machbarkeitsstudie als funktionale Leistungsbeschreibung. Die Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB. - Stadtverwaltung Alzey
Investorenwettbewerb Parkdeck Friedrichstraße Alzey
Die verbandsfreie Stadt Alzey ist als Kreisstadt nicht nur Verwaltungssitz der Kreisverwaltung Alzey-Worms, sondern mit rund 20.000 Einwohner*innen die größte Stadt im Landkreis Alzey-Worms. Die Stadt plant, um dem steigenden Parkdruck in der Alzeyer Innenstadt zeitnah begegnen zu können, den vorhandenen Parkplatz an der Ecke Friedrichstraße / Spießgasse im Rahmen eines Investorenwettbewerbs mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zur Errichtung eines Parkhauses umzubauen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Investorenwettbewerb. Es soll ein Investor als Generalübernehmer gefunden werden, der das Grundstück von der Stadt kauft und im vorgegebenen Zeitrahmen sowohl erforderlichen Planungsleistungen als auch die Ausführung der Bauleistungen sicherstellt. Die Bieter müssen einen Mietvertrag für das ganze Objekt anbieten. Der Mietzins soll die Nutzung des Parkhauses auf die Dauer von 20 Jahren und einer Verlängerungsoption von weiteren 10 Jahren kalkulieren. Die Kalkulation ist offen zu legen, da der Vertrag von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Betreiber des Parkhauses wird die Stadt Alzey. Da die Stadt Alzey nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist die Bruttomiete anzubieten. Die Stadt beabsichtigt, das fertig gestellte Parkhaus langfristig anzumieten. Sowohl der Mietvertrag im Entwurf, als auch der Grundstückskaufvertrag wird den Bietern, die für das Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, zur Verfügung gestellt. Das vorgesehene Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12 in der 2. Änderung von 1983. Dieser Plan gilt aus heutiger Sicht nicht mehr als qualifizierter Plan und kann, wenn überhaupt, nur als grobe Richtlinie gelten. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB Es liegt bereits eine Machbarkeitsstudie des Architektenbüros Glaser vor. Diese ist Bestandteil dieses Verfahrens. Grundlage des Angebots ist die Machbarkeitsstudie im Sinne einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Das Angebot des Bieters in Bezug auf das zu errichtende Bauwerk „Parkhaus“ muss die Anforderungen aus dem Aufforderungsschreiben erfüllen. - Stadtverwaltung AlzeyAlzeyDeadline: Apr 07
Investorenwettbewerb Parkdeck Friedrichstraße Alzey
Die Stadt Alzey plant den Umbau eines Parkplatzes in ein Parkhaus durch einen Investorenwettbewerb. Gesucht wird ein Generalübernehmer, der das Grundstück kauft und Planung sowie Bau übernimmt. Die Stadt beabsichtigt, das fertiggestellte Parkhaus für 20 Jahre mit Verlängerungsoption zu mieten. Die Bruttomiete muss offengelegt werden, da der Vertrag genehmigungspflichtig ist. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB. Grundlage ist eine Machbarkeitsstudie des Architektenbüros Glaser. - Messe Berlin GmbH
Verbinder Halle 8, hier: Objektplanung Lph 5-7, optional Lph 8
Die Messe Berlin GmbH, im Folgenden gleichbedeutend auch Messe Berlin und Auftraggeberin genannt, schreibt die Leistungen für die Ausführung von Planungsleistungen in den HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 als Objektplaner für die Sanierung und den Umbau des Verbindungsbauwerks zwischen der Halle 8 und der Halle 9 auf den Liegenschaften der Messe Berlin aus. Die auf dem Messegelände unterm Funkturm vorhandene Halle 9 soll abgerissen und an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzt werden. Hierzu wurde zunächst eine Entwicklungsstudie erstellt auf deren Grundlage eine Bauvoranfrage zur Genehmigungsfähigkeit eingereicht wurde. Die Bauvoranfrage wurde positiv beschieden, so dass die Messe Berlin aktuell in einem parallel geführten Verfahren nach einem Generalübernehmer für die Planung und Bauausführung sucht. Zwischen der Bestandshalle 9 und somit auch zwischen der neuen Halle 9 und der Halle 8 existiert ein Verbindungsbauwerk, was im Wesentlichen die unterschiedlichen Hallenniveaus der Hallen 8 und 9 ausgleicht und miteinander verbindet. Das Verbindungsbauwerk bleibt grundsätzlich im Bestand erhalten, soll jedoch durch konstruktive und gestalterische Eingriffe aufgewertet und an den Neubau angepasst werden. Die Anlagen und Anlagenteile der Technischen Gebäudeausrüstung sollen vollständig über alle Kostengruppen erneuert werden. In diesem Zusammenhang wurden die Leistungsphasen 1 und 2 im November 2025 abgeschlossen. Die Leistungsphase 3 befindet sich aktuell in der Bearbeitung und wird Ende April 2026 fertiggestellt sein. Die Leistungsphase 4 schließt unmittelbar an den Abschluss der Leistungsphase 3 an. Der Bauantrag soll Anfang Juni 2026 eingereicht werden. In dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Planungsleistungen für die Sanierung/ den Umbau des Verbindungsbauwerks angefragt (LP 5 bis 8 nach HOAI). Aufbauend auf den Ergebnissen der Leistungsphase 3 soll die Leistungsphase 5 erbracht werden. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die Leistungsverzeichnisse für die Vergabeeinheit Abbruch/Rohbau bereits ab 09/2026 erstellt werden sollen, um eine Vergabe dieser Leistungen im Januar 2027 zu erreichen, so dass ab 02/27 mit den Ausführungen auf der Baustelle begonnen werden kann. Die Leistungsphase 8 soll als optionale Leistung angeboten werden. Im Planungsprozess der Sanierungs- und Umbauarbeiten, sind auch Provisorien, Um- und Rückbauten für den Weiterbetrieb der technischen Anlagen und die Sicherstellung von Veranstaltungen zu planen und zu überwachen. Bei der Erstellung der Ausführungsplanung ist zu beachten, dass die Sanierungs- und Umbauarbeiten am Verbindungsbauwerk aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in einem zusammenhängenden Zeitfenster erfolgen können. Die Sanierungs-/Umbauarbeiten müssen zur Sicherstellung von Veranstaltungen unterbrochen und Provisorien für den Veranstaltungsbetrieb geschaffen werden, dies insbesondere auch unter Berücksichtigung, dass der Betrieb der direkt angrenzenden Halle 8 für Veranstaltungen, die diese Hallen nutzen, gewährleistet sein muss. Darüber hinaus müssen je nach Planungsstand der parallel in der Planung und Realisierung befindlichen Halle 9 Schnittstellen vorgegeben oder Vorgaben in der Planung berücksichtigt werden. Dazu werden gesonderte Abstimmungstermine mit den Planungsbeteiligten der Halle 9 sowohl zur Planung als auch später während der Ausführung erforderlich. Bei der Ausführung der Planungsleistungen für die Sanierungs- und Umbauarbeiten sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und umzusetzen. Des Weiteren gelten: • Vorschriften zur Bauordnung, Feuerwehr und zum barrierefreien Bauen, die das Land Berlin betreffen • DIN- und DIN VDE-Normen • Bauaufsichtliche Normen über die brandschutztechnischen Anforderungen MLAR, MLÜAR • Richtlinien des VdS und VDI • ASR in den jeweils neuesten Fassungen. Für alle erstellten Planungs- und Revisionsunterlagen sowie Projektdokumentationen sind die Dokumentationsrichtlinien der Messe Berlin zu berücksichtigen und umzusetzen. Anrechenbare Kosten Verbindungsbauwerk (netto): • KG 300 > 4.500.000,00 € • KG 400 > 2.900.000,00 € Wichtiger Hinweis: Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung erfolgt der Abruf der Leistungsstufe 1 (LP 5). Der Abruf der weiteren Leistungsstufen 2 (LP 6+7) und 3 (optional Lph 8) erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers mit Fertigstellung / Abnahme der vorherigen Leistungsstufe. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen. - Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft mbHDeadline: Jun 04
Totalunternehmerleistungen Energetische Sanierung eines Wohngebäudes - Gartenstr. 14-19, 06773 Gräfenhainichen
Die Stadt Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt) liegt 20 km südwestlich von Wittenberg und südöstlich von Dessau sowie nordöstlich von Bitterfeld. Die Lage am Rand der Dübener Heide ermöglicht den Bewohnern einen schnellen Zugang zu landschaftlich reizvollen Naherholungsgebieten und Freizeitmöglichkeiten, weshalb die Stadt einige Wohnattraktivität besitzt. Die Auftraggeberin ist ein wohnungswirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen der Stadt Gräfenhainichen. Insofern werden eigene Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Garagen in der Stadt Gräfenhainichen selbst und in den Ortsteilen bewirtschaftet. Darüber hinaus verwaltet die Auftraggeberin Wohnungen und Gewerbeeinheiten Dritter in der Stadt Gräfenhainichen und den Ortsteilen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden erhebliche Mittel in die Modernisierung und die Instandsetzung des im Eigentum befindlichen Wohnungsbestandes investiert. Der Schwerpunkt der Investitionen lag bei der Sanierung und Modernisierung auf der Senkung der Wärme- und übrigen Verbrauchskosten. Diesem Ziel folgt auch die hier gegenständliche Ausschreibung. Die Leistung umfasst die komplette Planung ab der LPH 3 gemäß §§ 34 ff. HOAI für alle Fachbereiche und für die anschließende Ausführung in serieller Bauweise. Insofern soll das Gebäude zum Objekt Gartenstraße 14-19 in Gräfenhainichen einer umfassenden energetischen Sanierung unterzogen werden. Dabei soll es zum einen zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnqualität und zum anderen aber auch zu einem CO2 neutralen Betrieb kommen. Im Ergebnis soll ein Gebäude mit dem Standard EH 70 EE entstehen. Ziel der Maßnahme ist also die Entstehung eines modernisierten Wohngebäudes mit einem ansprechenden Erscheinungsbild, einem deutlich reduzierten Energiebedarf und in dessen Folge auch deutlich reduzierten Betriebskosten für die Bewohner. Die Gesamtmaßnahme soll dabei den Rückbau von derzeitig 5 auf 3 Geschosse und den anschließend neuen Dachaufbau umfassen. Das heißt, die Abbrucharbeiten der oberen 2 Etagen und der vorhandenen Balkonanlagen sowie die insofern erforderlichen Planungsleistungen sind ebenfalls Gegenstand des Auftrages. Im Anschluss an den Dachaufbau soll es zur Herstellung einer wärmeübertragenden Gebäudehülle kommen, wobei die vorhandene Gebäudetechnik weitgehend unberührt bleibt. Das heißt die Anlagen für die Trinkwasser- und Warmwasserversorgung sowie die Heizkörper sollen möglichst erhalten bleiben. Die Wärmeversorgung erfolgt derzeitig über Fernwärme. Es soll ein neues Lüftungssystem entstehen. Für die Durchführung dieser Arbeiten bedarf es einer gesonderten Baugenehmigung, die ebenfalls Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ist. Der Auftraggeberin ist es wichtig zu betonen, dass es sich um eine konventionelle Sanierung mit Mineralwolldämmung handeln soll. Dabei sollen besonders nachhaltige Konstruktions- und Dämmmaterialien zum Einsatz kommen. Neue nachhaltige Fensterkonstruktionen sowie eine integrierte Gebäudetechnik runden die energetische Sanierung ab und tragen so zur Zielstellung Energieeffizienzhaus 70 EE bei. Die gewünschte konventionelle Bauweise mit einem WDVS aus Mineralwolle erfordert überwiegend handwerkliche Ausführung direkt auf der Baustelle. Vor diesem Hintergrund sind organisatorische und bauliche Maßnahmen erforderlich, um die Baustellenabläufe effizient zu gestalten. Dies ist insbesondere erforderlich, da die unteren 3 Etagen in den Wohngebäuden, die erhalten werden, wenigstens teilbewohnt bleiben und daher besondere Rücksichtnahme und eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Bewohner geboten ist. Die Auftraggeberin nimmt Fördermittel in Anspruch. Dabei ist die Inanspruchnahme unterschiedlicher Förderungen zu beachten und es sind die jeweiligen Anforderungen unbedingt zu beachten und einzuhalten. Anpassungen der bisher vorliegenden Planungen können vorgeschlagen werden, sofern die angestrebten Ziele der energetischen Sanierung mit dem Charakter Effizienzhaus 70 EE voll erfüllt werden. Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um einen Wohnblock mit mehreren Eingängen. Die Gartenstraße 14-19 wurde 1973 im damals typischen Wohnbaustil gebaut. Insofern handelt es sich um die Typenserie IW 64/0,8 Mp Brandenburg. Das Gebäude soll nach der Sanierung mit Rückbau der oberen beiden Etagen eine vermietbare Fläche von 2150 m² mit 36 Wohneinheiten umfassen. Es sind und bleiben 6 Hauseingänge. Die vorhandenen Balkonanlagen sind zurückzubauen und neu zu errichten. Die Gebäudehülle soll in konventioneller Bauweise saniert werden. Dabei sind sowohl das Dach, die Fassade und der Keller zu sanieren. Nach dem Rückbau der beiden oberen Geschosse und der vorrübergehenden Abdeckung, muss es zur Neueindeckung des Daches und zur Dämmung der obersten Geschossdecke durch geeignete energieeffiziente und nachhaltige Baustoffe kommen. Es ist keine erneute Aufstockung der zurückgebauten Geschossbereiche vorzusehen. Die Fassadensanierung ist durch Neuaufbau von Balkonen zu ergänzen. Es sind insgesamt 210 Fenster ohne Kellerfenster jedoch inklusive der Außen- und Innenfensterbänke, Rollläden und Fensteranschläge zu demontieren und anschließend zu entsorgen. Neben dem anschließend erforderlichem Trockenbau ist auch der Staubschutz für den dahinterliegenden Innenbereich zu berücksichtigen. Es wird nochmals betont, dass der Rückbau der beiden oberen Geschosse, die Herstellung eines geeigneten Unterbaus für die neue Dachabdeckung und die anschließende Installation einer Notabdichtung Gegenstand dieses Auftrages sind. Auch die Demontage der installierten Notabdichtung ist vom Auftragsumfang erfasst. Anschließend ist ein Flachdach auf der vorhandenen Betondecke zu errichten und entsprechend der Zielerreichung Energieeffizienzhaus 70 EE zu dämmen. Dabei ist die Entwässerung neu herzustellen und eine Attika zu errichten. Eine Bodenluke im Treppenhaus in wärmegedämmter, luftdichter und brandschutztechnisch geeigneter Form ist einzubauen. Der Zugang ist in geeigneter Form vorzusehen. Die Treppenhausöffnungen nach oben sind im Übrigen so zu verschließen, dass dies ebenfalls den energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen entspricht. Es ist eine Verlängerung der bestehenden Brandschutzwand zwischen den Gebäuden im Bereich des neuen Daches vorzusehen. Die Schmutzwasserlüftungsleitungen sind über das Dach abzuführen. Die vorhandenen Kellertreppen sind einschließlich der Hauptkellertüren zurückzubauen und die Kellerbereiche sind anschließend zu verfüllen. Die Öffnungen sind mit Sichtmauerwerk zu verschließen. Entsprechend des Energiekonzeptes und der dortigen Zielstellung ist eine Kellerdeckendämmung zu liefern und zu montieren. Die 6 vorhandenen Hauseingangstüren sind einschließlich der Vordächer zu demontieren und zu entsorgen. Anschließend soll die Neumontage von Türelementen mit Glas erfolgen, die ebenfalls für die Zielerreichung Energieeffizienzhaus70 EE geeignet sind. Die Vordächer sind ebenfalls neu zu installieren. Die Hauseingangsbereiche sind mit Einlassvorrichtungen (Klingelanlagen) und beleuchteten Hauseingangsnummern zu versehen. Die Eingangsbereiche und Treppenhäuser sind mit trittfesten Dämmungen und Bodenbelägen zu versehen. Im Anschluss an die Fassadensanierung im Außenbereich sind die Bestandsgehweg-platten einschließlich Unterbau neu zu verlegen. Die vorhandenen Hausanschlüsse bleiben im Bestand, die Kellerbeleuchtung ist zu demontieren. Es sind elektrisch steuerbarer Wärmeschutz (Jalousien) sowie die Einzelraumlüfter zu installieren. Dies soll mit einem neu installierten Allgemein-Stromverteiler sowie Untermessungen in den einzelnen Wohnungen erfolgen. Es sind Beleuchtungen für die Vordächer der Eingangsbereiche vorzusehen und mit Bewegungsmeldern auszustatten. Lüftungsgeräte müssen eine hygienisch erforderliche Grundlüftung garantieren, womit auch die Durchfeuchtung der Wohnungen vermieden wird. Es sind Wohnraumlüftungskonzepte und Kellerlüftungskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Die Auftraggeberin will die vorhandenen Heizkörper in den Wohnungen weiterverwenden. Allerdings sind Rücklaufverschraubungen, Heizkörperventile und Thermostatköpfe zur Realisierung des hydraulischen Abgleiches vorzusehen. Die Heizungsleitungen zwischen Fernwärmeanschluss in der Zentrale bis zu den Frischwasserstationen sind zu erneuern und zu dämmen. Trinkwasserkaltleitungen vom Hausanschluss bis zum Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen sind zum Teil ebenfalls zu erneuern. Die Zugänge zu den Balkonen sind neu herzustellen und in diesem Zuge zu vergrößern. Darüber hinaus sind 5 neue Balkonanlagen mit jeweils 6 Balkonen in Form von Doppeltürmen sowie 2 neue Balkonanlagen mit 3 Einzelbalkonen hofseitig zu errichten. Die Entwässerung der Balkone soll oberirdisch auf dem Grundstück erfolgen. Die Bemaßung der Balkone ist mit der Auftraggeberin im Vorfeld abzustimmen. Zu planen sind die Grundleistungen der LPH 3-8 gemäß §§ 34 ff. HOAI sowie etwa erforderliche zusätzliche Leistungen. Die Planungsleistungen müssen den Anforderungen des Fördermittelgebers entsprechen und die Auftraggeberin ist bei der Kommunikation mit dem Fördermittelgeber maximal zu unterstützen. Bei den zusätzlichen Leistungen ist zur Erfüllung des EH 70 EE- Standard zu erbringen: - Prüfung und Digitalisierung der 2D Bestandspläne (Gebäude und technische Ausrüstung) - Voranalyse der Liegenschaft (Gebäude und technische Ausrüstung) - 3D Bestandsmodell - Brandschutzplanung - Statik Fassade - Statik Dach - Bauphysikalische Berechnung - Koordination externer Planer - SiGEKO - Nachweis KfW-Standard EH 70 EE (Übergabe an Auftraggeberin) Die verbliebenen Bewohner sind während der Bauphase maximal zu informieren. Bei erforderlichen vorübergehenden Räumungen oder Abwesenheiten ist frühzeitig und umfassend zu informieren. Beschwerden sind innerhalb von 24 Stunden zu beantworten bzw., sofern möglich, vollständig zu beseitigen. Die durchaus komplexe Aufgabenstellung wird eine erhöhte Vor-Ort-Präsenz der Bauleitung während der Umsetzung nach sich ziehen. Dies ist ebenfalls zu berücksichtigen. Als Kostenrahmen für die Maßnahme der Modernisierung sind insgesamt (KG 100 - 700) ca. 3.650.000,00 EUR brutto/3.067.226,89 EUR netto (Baukosten dabei: ca. 3.000.000,00 EUR brutto/2.521.008,40 EUR netto) vorgesehen. Als Kostenrahmen für den Rückbau und die vorübergehende Dacheindeckung sind 584.96,00 EUR brutto/ 491.517,64 EUR netto vorgesehen. Das Vorhaben soll sehr zügig realisiert werden. Die Ausführung ist für den Zeitraum bis 30.04.2027 vorgesehen.
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