Interimsvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Busverkehr auf der Linie 86 Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz auf der Linie 86.
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- April 01, 2026
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Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz auf der Linie 86.
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