Stadt Fürstenberg/HavelFürstenberg/Havel
Instandsetzung von verschiedenen Pflasterflächen in Fürstenberg/Havel und Ortsteilen
Instandsetzung von Pflasterflächen in Fürstenberg/Havel und Ortsteilen. Der Auftrag umfasst die Reparatur abgesackter Pflasterflächen sowie die Sanierung von Asphaltflächen, die durch Baumwurzeln beschädigt wurden. Diese Asphaltbereiche sind auszuschneiden und durch Pflasterflächen zu ersetzen. Es handelt sich um mehrere kleinere Flächen ...
Paving
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Instandsetzung von Pflasterflächen in Fürstenberg/Havel und Ortsteilen. Der Auftrag umfasst die Reparatur abgesackter Pflasterflächen sowie die Sanierung von Asphaltflächen, die durch Baumwurzeln beschädigt wurden. Diese Asphaltbereiche sind auszuschneiden und durch Pflasterflächen zu ersetzen. Es handelt sich um mehrere kleinere Fläch...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Fürstenberg/Havel
- Published:
- April 27, 2026
- Deadline:
- May 19, 2026
- Topic:
- Paving
Tender description
Instandsetzung von Pflasterflächen in Fürstenberg/Havel und Ortsteilen. Der Auftrag umfasst die Reparatur abgesackter Pflasterflächen sowie die Sanierung von Asphaltflächen, die durch Baumwurzeln beschädigt wurden. Diese Asphaltbereiche sind auszuschneiden und durch Pflasterflächen zu ersetzen. Es handelt sich um mehrere kleinere Flächen gemäß beigefügtem Übersichtsplan.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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10- Stadt Fürstenberg/HavelDeadline: May 19
Instandsetzung von verschiedenen Pflasterflächen in Fürstenberg/Havel und Ortsteilen
Instandsetzung von verschiedenen Pflasterflächen in Fürstenberg/Havel und Ortsteilen - Dr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-StiftungMünchen
Dr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-Stiftung wg. Ausschreibung Projektsteuerung für das Projekt MAX 59
Auftragsgegenstand ist die Leistung der Projektsteuerung für das Projekt MAX 59. Es handelt sich um die Sanierung eines im Eigentum der Stadt Augsburg befindlichen Anwesens in der Maximilianstraße 59 im Zentrum der Stadt. Die Bebauung mit Innenhof umfasst einen dreigeschossigen Hauptkörper mit Satteldach sowie einen rückwärtigen, ebenfalls dreigeschossigen Anbau mit Flachdach zur Dominikanergasse. Der Hauptzugang befindet sich an der Maximilianstraße. Bei dem Anwesen handelt es sich im Kern um ein denkmalgeschütztes, ehemaliges Bürgerhaus aus dem 16. Jahrhundert, die äußere Erscheinung des Traufseitbaus zur Maximilianstraße geht auf das Ende des 18. Jahrhunderts zurück. Das Gebäude wurde im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und wieder aufgebaut. Es wurde ab 1956 als Sing- und Musikschule genutzt, später als Einrichtung zur Fachakademie für Musik ernannt (Vorläufer des späteren Leopold-Mozart-Konservatoriums). Seit 2020 steht das Anwesen leer. Aufgrund seiner Tradition und Funktion hat das Haus eine lange Geschichte als Bildungs- und Kulturort der Stadt Augsburg. Seit der Ergänzung und teilweisen Instandsetzung der technischen Anlagen im Jahr 1972 wurden keine wesentlichen Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen an dem Gebäude durchgeführt. Die Dr. Ingeborg von Tessin und Marion von Tessin-Stiftung plant das Anwesen zu sanieren und einer Nutzung als Bildungs-, Kultur- und Beratungshaus mit Schwerpunkt auf Angeboten für Jugendliche zuzuführen. Es ist der vollständige Austausch der technischen Gebäudeausrüstung, die brandschutzseitige und statische Ertüchtigung und ein barrierefreier Ausbau des Gebäudes vorgesehen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die stufenweise Beauftragung (einseitige Option zugunsten des AG) mit den erforderlichen Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung für das Projekt MAX 59 gemäß dem Entwurf der Vertragsbedingungen. Für das Projekt besteht eine Machbarkeitsstudie, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. - Bundesstadt Bonn - Referat VergabediensteBonn
Bundesstadt Bonn: Andreasschule - Generalplanerleistungen (GP)
Gegenstand des Auftrags ist die Generalplanung für die Umgestaltung der GGS Andreasschule in Bonn. Der bestehende Schulkomplex umfasst mehrere Gebäude, darunter das Gebäude A mit sanitären Einrichtungen, das Gebäude B mit den Gebäudeteilen B1 und B2, die ehemalige Hausmeisterwohnung sowie die Turnhalle im Gebäude C. Die bestehenden Gebäudeteile (Bauteil A und B) weisen untereinander eine Höhendifferenz auf. Zur Realisierung der geplanten Erweiterung und zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen des Raumprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird empfohlen den stark sanierungsbedürftigen Gebäudeteil B1 und die ehemalige Hausmeisterwohnung vollständig abzu-reißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der angrenzende, nachträglich errichtete OGS-Erweiterungsbau B2 soll hierbei, wenn möglich erhalten bleiben und durch eine Teilaufstockung in den Neubau integriert werden. Gebäude A wurde 2015 in wesentlichen Teilen instandgesetzt. Dieser Gebäudeteil wird im Rahmen des Projekts durch kleinere, gezielte Umbauten (z.B. zur Flächeneffizienz) in das neue Raumkonzept eingebunden. Der für die Maßnahme ermittelte Flächenbedarf beläuft sich auf eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 1.820 m2 für den Neubau. Für die Neubaumaßnahme soll ein hoher Vorfertigungsgrad geprüft werden. Im Zuge der Planung soll auch untersucht werden, ob eine Sanierung der Turn-halle (Bauteil C) möglich und wirtschaftlich ist oder der Abriss und anschließender Neubau erfolgen muss. Die Bruttogrundfläche (BGF) der Turnhalle beläuft sich auf ca. 578,46 m2. Die Schätzkosten der KG 300+400 für die Schule belaufen sich auf ca. 9 Mio. EUR brutto. Ist ein Neubau der Turnhalle erforderlich, wurden die Kosten für die KG 300+400 auf ca. 2 Mio. EUR brutto geschätzt. Nach Fertigstellung der Maßnahmen und Rückbau von etwaigen Interimsbauten müssen die in Anspruch genommenen Flächen in den Außenanlagen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wiederhergestellt und neugestaltet werden. Durch das Vergabeverfahren soll ein Planungsbüro gefunden werden, das als Generalplaner insbesondere die folgenden Leistungen erbringt: - Leistungen gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume - Leistungen gemäß § 51 HOAI Fachplanung Tragwerksplanung - Leistungen gemäß § 55 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-8 - Leistungen § 39 ff. HOAI Objektplanung Freianlagen - Leistungen gemäß HOAI Anlage 1.2 Bauphysik (Wärmeschutz u. Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) - Leistungen gemäß AHO Heft-Nr. 17 - bauordnungsrechtlicher Brandschutz Es ist vorgesehen, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Derzeit ist beabsichtigt den Generalplaner mit den Leistungsphasen 1 bis 4 voll zu beauftragen und ab der Leistungsphase 5 einen Generalunternehmer zu beauftragen. Der Generalplaner soll mit der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie mit der Bauoberleitung beauftragt werden. Weitere Angaben zum Bauvorhaben und Gegenstand des zu vergebenden Generalplanungsauftrags enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projektbeschreibung. - Bundesstadt Bonn - Referat VergabediensteBonn
Bundesstadt Bonn: Andreasschule - Generalplanerleistungen (GP)
Gegenstand des Auftrags ist die Generalplanung für die Umgestaltung der GGS Andreasschule in Bonn. Der bestehende Schulkomplex umfasst mehrere Gebäude, darunter das Gebäude A mit sanitären Einrichtungen, das Gebäude B mit den Gebäudeteilen B1 und B2, die ehemalige Hausmeisterwohnung sowie die Turnhalle im Gebäude C. Die bestehenden Gebäudeteile (Bauteil A und B) weisen untereinander eine Höhendifferenz auf. Zur Realisierung der geplanten Erweiterung und zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen des Raumprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird empfohlen den stark sanierungsbedürftigen Gebäudeteil B1 und die ehemalige Hausmeisterwohnung vollständig abzu-reißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der angrenzende, nachträglich errichtete OGS-Erweiterungsbau B2 soll hierbei, wenn möglich erhalten bleiben und durch eine Teilaufstockung in den Neubau integriert werden. Gebäude A wurde 2015 in wesentlichen Teilen instandgesetzt. Dieser Gebäudeteil wird im Rahmen des Projekts durch kleinere, gezielte Umbauten (z.B. zur Flächeneffizienz) in das neue Raumkonzept eingebunden. Der für die Maßnahme ermittelte Flächenbedarf beläuft sich auf eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 1.820 m2 für den Neubau. Für die Neubaumaßnahme soll ein hoher Vorfertigungsgrad geprüft werden. Im Zuge der Planung soll auch untersucht werden, ob eine Sanierung der Turn-halle (Bauteil C) möglich und wirtschaftlich ist oder der Abriss und anschließender Neubau erfolgen muss. Die Bruttogrundfläche (BGF) der Turnhalle beläuft sich auf ca. 578,46 m2. Die Schätzkosten der KG 300+400 für die Schule belaufen sich auf ca. 9 Mio. EUR brutto. Ist ein Neubau der Turnhalle erforderlich, wurden die Kosten für die KG 300+400 auf ca. 2 Mio. EUR brutto geschätzt. Nach Fertigstellung der Maßnahmen und Rückbau von etwaigen Interimsbauten müssen die in Anspruch genommenen Flächen in den Außenanlagen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wiederhergestellt und neugestaltet werden. Durch das Vergabeverfahren soll ein Planungsbüro gefunden werden, das als Generalplaner insbesondere die folgenden Leistungen erbringt: - Leistungen gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume - Leistungen gemäß § 51 HOAI Fachplanung Tragwerksplanung - Leistungen gemäß § 55 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-8 - Leistungen § 39 ff. HOAI Objektplanung Freianlagen - Leistungen gemäß HOAI Anlage 1.2 Bauphysik (Wärmeschutz u. Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) - Leistungen gemäß AHO Heft-Nr. 17 - bauordnungsrechtlicher Brandschutz Es ist vorgesehen, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Derzeit ist beabsichtigt den Generalplaner mit den Leistungsphasen 1 bis 4 voll zu beauftragen und ab der Leistungsphase 5 einen Generalunternehmer zu beauftragen. Der Generalplaner soll mit der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie mit der Bauoberleitung beauftragt werden. Weitere Angaben zum Bauvorhaben und Gegenstand des zu vergebenden Generalplanungsauftrags enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projektbeschreibung. - Bundesstadt Bonn - Referat VergabediensteBonn
Bundesstadt Bonn: Andreasschule - Generalplanerleistungen (GP)
Gegenstand des Auftrags ist die Generalplanung für die Umgestaltung der GGS Andreasschule in Bonn. Der bestehende Schulkomplex umfasst mehrere Gebäude, darunter das Gebäude A mit sanitären Einrichtungen, das Gebäude B mit den Gebäudeteilen B1 und B2, die ehemalige Hausmeisterwohnung sowie die Turnhalle im Gebäude C. Die bestehenden Gebäudeteile (Bauteil A und B) weisen untereinander eine Höhendifferenz auf. Zur Realisierung der geplanten Erweiterung und zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen des Raumprogramms wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Als Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird empfohlen den stark sanierungsbedürftigen Gebäudeteil B1 und die ehemalige Hausmeisterwohnung vollständig abzu-reißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Der angrenzende, nachträglich errichtete OGS-Erweiterungsbau B2 soll hierbei, wenn möglich erhalten bleiben und durch eine Teilaufstockung in den Neubau integriert werden. Gebäude A wurde 2015 in wesentlichen Teilen instandgesetzt. Dieser Gebäudeteil wird im Rahmen des Projekts durch kleinere, gezielte Umbauten (z.B. zur Flächeneffizienz) in das neue Raumkonzept eingebunden. Der für die Maßnahme ermittelte Flächenbedarf beläuft sich auf eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 1.820 m2 für den Neubau. Für die Neubaumaßnahme soll ein hoher Vorfertigungsgrad geprüft werden. Im Zuge der Planung soll auch untersucht werden, ob eine Sanierung der Turn-halle (Bauteil C) möglich und wirtschaftlich ist oder der Abriss und anschließender Neubau erfolgen muss. Die Bruttogrundfläche (BGF) der Turnhalle beläuft sich auf ca. 578,46 m2. Die Schätzkosten der KG 300+400 für die Schule belaufen sich auf ca. 9 Mio. EUR brutto. Ist ein Neubau der Turnhalle erforderlich, wurden die Kosten für die KG 300+400 auf ca. 2 Mio. EUR brutto geschätzt. Nach Fertigstellung der Maßnahmen und Rückbau von etwaigen Interimsbauten müssen die in Anspruch genommenen Flächen in den Außenanlagen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wiederhergestellt und neugestaltet werden. Durch das Vergabeverfahren soll ein Planungsbüro gefunden werden, das als Generalplaner insbesondere die folgenden Leistungen erbringt: - Leistungen gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume - Leistungen gemäß § 51 HOAI Fachplanung Tragwerksplanung - Leistungen gemäß § 55 HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-8 - Leistungen § 39 ff. HOAI Objektplanung Freianlagen - Leistungen gemäß HOAI Anlage 1.2 Bauphysik (Wärmeschutz u. Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) - Leistungen gemäß AHO Heft-Nr. 17 - bauordnungsrechtlicher Brandschutz Es ist vorgesehen, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Derzeit ist beabsichtigt den Generalplaner mit den Leistungsphasen 1 bis 4 voll zu beauftragen und ab der Leistungsphase 5 einen Generalunternehmer zu beauftragen. Der Generalplaner soll mit der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung sowie mit der Bauoberleitung beauftragt werden. Weitere Angaben zum Bauvorhaben und Gegenstand des zu vergebenden Generalplanungsauftrags enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projektbeschreibung. - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDeadline: Jul 28
TNW_ELT_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, 6 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDeadline: Jul 28
TNW_TWP_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausen
TNW_TWP_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 14 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausen
TNW_HLS_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 vergeben. Zudem werden Besondere Leistungen vergeben. Hinweis: Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nur für solche Anlagen beauftragt, für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften eine unmittelbare Genehmig - Zweckverband Grund- und Mittelschule HebertshausenHebertshausenDeadline: Jul 28
TNW_Arch_Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen_Sanierung der Dreifachturnhalle
Der Zweckverband Grund- und Mittelschule Hebertshausen plant die umfassende Sanierung der Dreifachsporthalle aus dem Baujahr 1981 am Standort "Am Weinberg" in Hebertshausen. Ziel ist es, den baulichen Zustand, die energetische Qualität, den Brandschutz, die Barrierefreiheit sowie die technische Gebäudeausrüstung auf den aktuellen Stand zu bringen und die Halle damit langfristig für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu erhalten. Das Gebäude umfasst neben der eigentlichen Dreifachsporthalle einen glasüberdachten Gang mit Tribüne, Umkleide- und Sanitärräume sowie eine Hausmeisterwohnung. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 3.300 m², die Hausmeisterwohnung ca. 90 m². Das Gebäude ist als Sonderbau (Gebäudeklasse 3) eingestuft und gilt zugleich als Versammlungsstätte. Denkmalschutz besteht nicht. Die Hausmeisterwohnung ist seit Juni 2026 neu vermietet und wurde zuletzt vollständig saniert. Eine Innensanierung der Wohnung ist daher nicht Gegenstand der vorliegenden Beauftragung. In den Umgriff der Generalsanierung fallen lediglich die zur Wohnung gehörige Terrasse sowie die Fassade, soweit diese im Zusammenhang mit der Gesamtfassadensanierung des Gebäudes steht. Die Halle befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Wesentliche Bauteile - insbesondere Fassade, Verglasung, Glasdach, Tragwerk, Haustechnik und Innenausbau - entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik und den geltenden gesetzlichen Anforderungen nach GEG, BayBO sowie der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines dauerhaft nutzbaren, energetisch effizienten, brandschutzkonformen und barrierefreien Gebäudes für den Schul- und Vereinssport. Wesentliche Mängel und Sanierungsbedarf: - Gebäudehülle und Konstruktion Die Bodenplatte der Turnhalle ist unterhalb der Trittschalldämmung feucht; ein Schwingboden ist nicht vorhanden. Die Glasfassade sowie sämtliche Fenster stammen noch aus dem Baujahr und verfügen weder über eine thermische Entkoppelung noch über einen Sonnenschutz, sodass sie den heutigen Anforderungen nach GEG nicht entsprechen. Gleiches gilt für das Glasdach, das darüber hinaus undicht ist und keine Isolierverglasung aufweist. Die Knotenpunkte des hölzernen Dachtragwerks sind gemäß vorliegendem Gutachten sanierungsbedürftig. Die Außenfassade weist abgeplatzten Putz auf und ist nicht gedämmt. Hinweis zur Gebäudehülle und zum Dachtragwerk: Die Gebäudehülle soll im Rahmen der Sanierung möglichst in ihrer bestehenden Form erhalten und nicht grundlegend verändert werden. Das hölzerne Dachtragwerk soll in seiner baulichen Struktur erhalten bleiben; vorgesehen ist lediglich eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigen Knotenpunkte. Das Flachdach wurde im Jahr 2012 erneuert. Es ist im Rahmen der Planung auf seinen aktuellen Zustand hin zu überprüfen. - Innenausbau Der Turnhallenboden ist großflächig beschädigt und weist Stolperkanten auf. Die Prallwand ist akustisch hart, nicht flächenbündig ausgeführt und die Holzoberfläche sanierungsbedürftig. Die Bodenhülsen der Sportgeräte sind korrodiert und nicht funktionstüchtig; die Basketballkörbe verfügen über keine Klappfunktion. In den Umkleiden sind die Wandverkleidungen und Einbauten abgenutzt, in den Nasszellen ist die Abdichtung zu überprüfen. Die Tribünenbestuhlung und die Geländer sind abgenutzt; Tragfähigkeit und Statik sind noch zu prüfen. - Brandschutz Gemäß Gutachten bestehen Mängel u. a. bei Blitzschutz, Alarmierungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegbeleuchtung sowie fehlenden Brandschutztüren (T30RS) an Brandabschnittsübergängen. - Barrierefreiheit Das Gebäude erfüllt die Anforderungen nach Art. 48 BayBO derzeit nicht. Erforderliche Maßnahmen umfassen u. a. die Nachrüstung eines Aufzugs, barrierefreie Erschließung, angepasste Türdrückerhöhen sowie ein barrierefreies WC. - Haustechnik Heizung, Sanitär, Lüftung und Elektro entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand nach GEG; eine vollständige Strangsanierung ist erforderlich. - Schadstoffe Aufgrund des Baujahres 1981 ist das Gebäude auf Asbest, PCB, Schwermetalle und künstliche Mineralfasern (KMF) zu untersuchen. Grundsätzlich wird angestrebt, die Sanierung in einem einzigen Bauabschnitt durchzuführen, wobei die Turnhalle für diesen Zeitraum gegebenenfalls ausgelagert werden muss. Sollte dies nicht realisierbar sein, ist eine bauabschnittsweise Bearbeitung vorgesehen. Die finale Abstimmung zur Vorgehensweise ist derzeit noch ausstehend und soll im Zuge der weiteren Planung erarbeitet werden. Die bereits erarbeitete Machbarkeitsstudie sowie die vorhandenen Bestandsunterlagen werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt bei ca. 7,8 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 3,6 Mio. EUR netto auf die KG 300 und 2,4 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Es ist beabsichtigt Fördermittel zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine: Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung beginnen und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll 2028 beginnen. Die Fertigstellung ist im Jahr 2029 vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
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