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Instandhaltung Radiologischer Systeme
Die Charité Facility Management GmbH (CFM), die Tochter der Charité - Universitätsmedizin Berlin, schreibt die Instandhaltung der in der Gerätebestandsliste je Los aufgeführten Geräte/ Anlagen aus. Die Leistungen werden in 18 Lose aufgeteilt und vergeben. Der AN ist verpflichtet, jederzeit den betriebsbereiten Zustand der vertragsgegenstä...
Medical Imaging
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- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
- Published:
- June 21, 2026
- Deadline:
- July 20, 2026
- Topic:
- Medical Imaging
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Die Charité Facility Management GmbH (CFM), die Tochter der Charité - Universitätsmedizin Berlin, schreibt die Instandhaltung der in der Gerätebestandsliste je Los aufgeführten Geräte/ Anlagen aus. Die Leistungen werden in 18 Lose aufgeteilt und vergeben. Der AN ist verpflichtet, jederzeit den betriebsbereiten Zustand der vertragsgegenständlichen Medizintechnik des jeweiligen Loses aufgeführten Anlagen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und festgelegter Prioritäten sicherzustellen. Alle Leistungen des AN sind unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Gesetzes über Medizinprodukte (MPDG), der Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (MPBetreibV), der Medizinprodukteverordnung (VO (EU) 2017/745) sowie den einschlägigen technischen Regelwerken durchzuführen. Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
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Dies umfasst den medizintechnischen Gesamtanlagenbestand an allen einbezogenen Standorten gemäß Anlage 1 - Bestandsverzeichnis einschließlich der standortübergreifenden Steuerung, Harmonisierung und Dokumentation der Leistungserbringung. Die in Anlage 2 - Schnittstellenverzeichnis beschriebenen Anlagen, Geräteklassen, Schnittstellen und Abgrenzungen sind ergänzend und komplementär zur Anlage 1 zu berücksichtigen. Sie dienen insbesondere der Konkretisierung der jeweiligen Zuständigkeiten sowie der Festlegung der im Einzelfall erforderlichen Tiefe und des Umfangs der Leistungserbringung. Durch die Expertise und die Leistungen des Auftragnehmers sollen eine hohe Verfügbarkeit der medizintechnischen Geräte, Systeme und Anlagen an sämtlichen einbezogenen Standorten sichergestellt und die Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Bewirtschaftung der Medizintechnik wirtschaftlich angemessen im Rahmen der geplanten Budgets der Märkischen Gesundheitsholding entwickelt werden. 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