Deutscher Wetterdienst - Referat BeschaffungOffenbach am Main
Installation von zwei Kältemengenzählern im Rechenzentrum am Standort des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Offenbach
Der DWD beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen: Im Rechenzentrum der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in 63067 Offenbach, Frankfurter Straße 135, sollen zwei Kältemengenzähler des Typs Keyence FD-R200 oder gleichwertig installiert werden. Die Kältemengenzähler dienen der Erfassung von Volumenströmen in den Kaltwasserleitungen ...
Heating & Air Conditioning, Building Automation
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Der DWD beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen: Im Rechenzentrum der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in 63067 Offenbach, Frankfurter Straße 135, sollen zwei Kältemengenzähler des Typs Keyence FD-R200 oder gleichwertig installiert werden. Die Kältemengenzähler dienen der Erfassung von Volumenströmen in den Kaltwasserleitung...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutscher Wetterdienst - Referat Beschaffung
- Published:
- May 12, 2026
- Deadline:
- June 10, 2026
- Topic:
- Heating & Air Conditioning
- Object:
- Rechenzentrum
Object classification
- RechenzentrumPrimary
Tender description
Der DWD beabsichtigt die Vergabe folgender Leistungen: Im Rechenzentrum der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in 63067 Offenbach, Frankfurter Straße 135, sollen zwei Kältemengenzähler des Typs Keyence FD-R200 oder gleichwertig installiert werden. Die Kältemengenzähler dienen der Erfassung von Volumenströmen in den Kaltwasserleitungen der Anlage und bilden in Verbindung mit vorhandenen Temperaturmessungen die Grundlage für die energetische Bewertung und Optimierung des Anlagenbetriebs. Aufgrund der Anforderungen an den unterbrechungsfreien Betrieb der Kälteanlage soll ein nichtinvasives Messverfahren (Clamp-on) eingesetzt werden. Die Montage erfolgt daher außen auf den bestehenden Rohrleitungen, sodass kein Eingriff in das aktive Rohrleitungssystem erforderlich ist. Die Montagearbeiten sind unter Berücksichtigung der bestehenden Betriebsbedingungen so zu planen und durchzuführen, dass die Kühlung des KRITIS Rechenzentrums während der gesamten Umbaumaßnahme uneingeschränkt gewährleistet bleibt. Sämtliche Arbeiten erfolgen daher im laufenden Betrieb ohne Beeinträchtigung der bestehenden Kühlleistung. Es ist zu beachten, dass alle Anlieferungen und Rücktransporte ausschließlich über die Warenannahme in der Löwenstraße 40, 63067 Offenbach, erfolgen. Ein Termin für eine Ortsbesichtigung kann auf Verlangen vereinbart werden. Zeitraum für Ortsbesichtigungen: 20.05.2026 - 27.05.2026 Auf Anfrage kann ein alternativer Termin außerhalb des vorgesehenen Zeitraumes für Ortsbesichtigungen vereinbart werden. Ein Anspruch hierauf sowie auf eine Fristverlängerung zur Angebotsabgabe besteht nicht, wenn vom genannten Zeitraum abgewichen wird. Da es sich bei dem Einbau der Anlagen um sicherheitsempfindliche Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 4 Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) handelt, ist der Einsatz von Personal erforderlich, das eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG erfolgreich durchlaufen hat. Diese Voraussetzung ist während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen!!!! Sollte das vorgesehene Personal bereits über eine entsprechende Sicherheitsüberprüfung verfügen, sind die Nachweise (Zertifikate) spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung beim Auftraggeber einzureichen. Falls kein überprüftes Personal zur Verfügung steht, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren, da in diesem Fall für die gesamte Dauer des Auf-enthalts der Mitarbeitenden vor Ort ein Sicherheitssonderdienst zu stellen ist, der die Arbeiten durchgehend begleitet.
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8- Deutscher Wetterdienst - Referat BeschaffungOffenbach am MainDeadline: Jun 10
Installation von zwei Kältemengenzählern im Rechenzentrum am Standort des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Offenbach
Installation von zwei Kältemengenzählern (Typ Keyence FD-R200 oder gleichwertig) im Rechenzentrum des DWD in Offenbach. Einsatz eines nichtinvasiven Clamp-on-Messverfahrens zur Erfassung von Volumenströmen ohne Eingriff in das Rohrleitungssystem. Die Arbeiten müssen im laufenden Betrieb ohne Beeinträchtigung der Kühlung erfolgen. Personal benötigt eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG. Ortsbesichtigungen sind vom 20.05. bis 27.05.2026 möglich. - Bundesrepublik Deutschland, Deutscher WetterdienstOffenbachDeadline: Aug 04
Modernisierung von 4 RLT Anlagen - Abluft Küche in der Zentrale des DWD in Offenbach am Main
In der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in 63067 Offenbach Frankfurter Straße 135, ist an vier der Raumlufttechnischen Abluftanlagen der Küche eine technische Modernisierung vorgesehen. Die bestehenden Abluftanlagen sind derzeit mit riemengetriebenen Radialventilatoren ausgestattet. Ziel der Maßnahme ist der vollständige Umbau auf direktgetriebene EC-Ventilatoren zur Effizienzsteigerung, Reduzierung von Wartungsaufwand sowie zur Erhöhung der Betriebssicherheit. Die Anlage befindet sich im laufenden Betrieb. Eine Unterbrechung darf nur nach vorheriger Abstimmung erfolgen und ist auf ein maximum von zwei Tagen pro RLT Anlage zu begrenzen. Des Weiteren ist die Modernisierung zwingend so durchzuführen, dass alle vorbereitenden Arbeiten, die im Vorfeld möglich sind, geplant und ausgeführt werden, um die tatsächliche Stillstandszeit der Anlage auf ein Minimum zu begrenzen. Da es sich bei dem Austausch der Anlagen um sicherheitsempfindliche Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 4 Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) handelt, ist zwingend der Einsatz von Personal erforderlich, das eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG2 erfolgreich durchlaufen hat. Diese Voraussetzung ist während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen. Für Personal das keine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG2 erfolgreich durchlaufen hat, ist die erweiterte Sicherheitsprüfung gemäß § 9 SÜG2 nach Zuschlagserteilung ohne Verzug durchzuführen bzw. zu beantragen. - Bundesrepublik Deutschland, Deutscher WetterdienstOffenbachDeadline: Aug 04
Modernisierung von 4 RLT Anlagen - Abluft Küche in der Zentrale des DWD in Offenbach am Main
In der Zentrale des Deutschen Wetterdienstes in 63067 Offenbach Frankfurter Straße 135, ist an vier der Raumlufttechnischen Abluftanlagen der Küche eine technische Modernisierung vorgesehen. Die bestehenden Abluftanlagen sind derzeit mit riemengetriebenen Radialventilatoren ausgestattet. Ziel der Maßnahme ist der vollständige Umbau auf direktgetriebene EC-Ventilatoren zur Effizienzsteigerung, Reduzierung von Wartungsaufwand sowie zur Erhöhung der Betriebssicherheit. Die Anlage befindet sich im laufenden Betrieb. Eine Unterbrechung darf nur nach vorheriger Abstimmung erfolgen und ist auf ein maximum von zwei Tagen pro RLT Anlage zu begrenzen. Des Weiteren ist die Modernisierung zwingend so durchzuführen, dass alle vorbereitenden Arbeiten, die im Vorfeld möglich sind, geplant und ausgeführt werden, um die tatsächliche Stillstandszeit der Anlage auf ein Minimum zu begrenzen. Da es sich bei dem Austausch der Anlagen um sicherheitsempfindliche Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 4 Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) handelt, ist zwingend der Einsatz von Personal erforderlich, das eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG2 erfolgreich durchlaufen hat. Diese Voraussetzung ist während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen. Für Personal das keine erweiterte Sicherheitsüberprüfung gemäß § 9 SÜG2 erfolgreich durchlaufen hat, ist die erweiterte Sicherheitsprüfung gemäß § 9 SÜG2 nach Zuschlagserteilung ohne Verzug durchzuführen bzw. zu beantragen. - Ministerium des Innern des Landes NRWDüsseldorfDeadline: Aug 11
Rahmenvertrag über technische Beratung-, Installations- und Montagedienstleistungen für Netzleitungen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind Installations-, Montage- und Beratungsdienstleistungen. Der jährliche Aufwand für die Leistungserbringung nach Ziffer 3 wird auf bis zu 500 Arbeitsstunden pro Jahr geschätzt. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen danach sukzessive nach Bedarf Leistungen zu vereinbarten Stundensätzen (vgl. Ziffer 5) abgerufen werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht. Die Höchstmenge an abrufbaren Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt in der regulären Laufzeit von 36 Monaten (1.500 Stunden) und bei Verlängerung auf 48 Monate (2.000 Stunden). Mit Erreichen dieser Höchstmengen wird die Rahmenvereinbarung unwirksam, sodass keine Einzelabrufe mehr aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgen dürfen. Installations- und Montageleistungen sind vor Ort in den Räumen des Auftraggebers im Gebäudekomplex Friedrichstraße 62-80, 40217 Düsseldorf auszuführen. Für die Tätigkeit in den Räumen des Auftraggebers ist ausschließlich Personal mit einer erfolgreich absolvierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 12 SÜG NRW zugelassen. Diese ist für jede Person vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen. Ohne vorliegenden Nachweis ist keine Tätigkeit im Gebäude möglich. Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Personal verfügen für die Durchführung der Leistungen über die folgenden fachlichen Anforderungen: - Kenntnis der aktuellen Fassungen der grundlegenden Vorschriften (insb. VDE, MLAR, VOB/C, BSI-Grundschutz, VSA) - Spleißen von LWL-Leitungen 50 /125 µm (Multimode) und 9/125 µm (Sin-glemode) - Erstellen und Auswerten von Messprotokollen (LWL- sowie Kupferleitungen) mit geeigneten Messwerkzeugen. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber hinsichtlich der erforderlichen Ausführung der Arbeiten, unter anderem bezogen auf Anforderungen nach MLAR, VDE, VOB/C, BSI-Grundschutz und VSA NRW. Weitergehende Informationen zu den Installations- und Montagedienstleistungen, siehe Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis einmalig um 12 Monate zu verlängern. Von diesem Recht hat er spätestens 2 Monate vor Vertragsende Gebrauch zu machen, andernfalls kann der Auftragnehmer die Verlängerung verweigern. Die Ausübung des Optionsrechtes hat schriftlich zu erfolgen. Mit Erreichen der unter Ziffer 3 genannten Höchstmenge für das Auftragsvolumen endet das Vertragsverhältnis vorzeitig. Für weitergehende Details zur Leistung, siehe Leistungsbeschreibung. - Staatliches Bauamt München 2MünchenDeadline: Jun 12
Fachplanung Technische Ausruestung E Anlagengruppen: 1.1.4 / KG440 - Starkstrom und 1.1.5 / KG 450 – Fernmelde
Maßnahmennummer: B14H E 01010009 Bezeichnung d. Maßnahme: LT Max, Techniksanierung Kellergeschoss Vergabenummer: 26-029721 Im Bayerischen Landtag findet eine Generalsanierung und Neuordnung / Neustrukturierung des gesamten Kellerbereichs im Altbau des Maximilianeums mit den Betriebs-, Lager-, Sozialräumen und Werkstätten des Altbaus (Maximilianeum) statt. Aufgrund des erhöhten Platzbedarfs für die Technikflächen und neuen Sicherheitsanforderungen wird in den Stützbauwerken unter den westlichen Auffahrtsrampen nicht genutztes Raumvolumen erschlossen, hergerichtet und für Techniknutzung umgebaut. Unterhalb des zweiten Untergeschosses werden in Teilbereichen neue Raumvolumen hergestellt. Diese Trogbauwerke dienen zur Unterbringung technischer Anlagen/Leitungen, die dort parallel zur bestehenden Technik aufgebaut und in Betrieb genommen werden, damit anschließend der Rückbau der bestehenden Technik erfolgen kann. Gleichzeitig wird die Erschließung des Gebäudes für Besuchergruppen und damit einhergehend die Verbesserung der Sicherheitsbelange des Landtages optimiert. Im Zuge der Herstellung eines neuen Besucherzugangs wird auch eine barrierefreie Erschließung von Westen geschaffen. Dafür wird das Westfoyer im Erdgeschoss des Altbaus entkernt, statisch ertüchtigt und für eine repräsentative und öffentlich wirksame Nutzung hergerichtet. Die Maßnahme MSK (MSK2+3) wird in mehreren Bauabschnitten in Abhängigkeit zur Baulogistik und zum Landtagsbetrieb ausgeführt. Die vorhandenen Räume sind baulich und technisch sehr stark verwoben und eine enge Verbindung der beiden Teilbaumaßnahmen (MSK2+3) ist damit obligatorisch. Bei der Ausführung der Bauaufgabe und den jeweiligen Umverlegungen ist besondere Sorgfalt darauf zu verwenden, dass der Betrieb des Landtags während der Baumaßnahme aufrechtzuerhalten ist. Die Baustellenabwicklung und Terminplanung müssen, entsprechend mit dem allgemeinen Betrieb des Landtags abgestimmt werden. Für den Betrieb des Landtags sind mehrere Verwaltungs-, Lager-, Werkstätten-, und Archivprovisorien erforderlich. Der Betrieb der Gaststätte im Kellergeschoss muss während der gesamten Bauzeit ebenfalls aufrechterhalten werden, inkl. der allfälligen Entsorgungsnotwendigkeiten. Die Erreichbarkeit der Lagerbereiche der Küche ist trotz der Provisorien zu gewährleisten. Lärmintensive Arbeiten dürfen nicht zu Zeiten der Vollversammlungen (Plenarsitzungen) des Landtags ausgeführt werden. Der Brandschutz muss auch während der Baudurchführung und in allen Bauabschnitten gewährleistet sein. Aufgrund der frühzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen ELT-Planer wurden nicht alle Leistungsphasen vollumfänglich abgeschlossen und sind nun im Zuge der Neubeauftragung zu prüfen, zu überarbeiten und zu vervollständigen. Siehe hierzu alle Informationen in der beiliegenden A_26-029721_Aufgabenbeschreibung. Es werden Leistungen - Grundleistungen und Besondere Leistungen - des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für Leistungsphasen 5-9 in Honorarzone II und III (Basishonorarsatz) vergeben. Es ist keine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Siehe hierzu alle Informationen in 26-029721_VII-11-H_Vertrag im Ordner Vertrag und Anlagen zum Vertrag. Ergänzung Zutrittsberechtigung zum Maximilianeum Alle vor Ort im Maximilianeum tätigen Personen des Auftragnehmers müssen nach Vertragsschluss mit dem vollständig ausgefüllten Formblatt zur Sicherheitsüberprüfung beim Landtagsamt angemeldet werden. Die Überprüfung erfolgt durch das Landeskriminalamt. Der Vertragsabschluss setzt das Einverständnis der vorgesehenen Mitarbeiter des Auftragnehmers zur Überprüfung durch das LKA voraus. Nach erfolgter positiver Zuverlässigkeitsüberprüfung erhalten die betroffenen Personen einen Berechtigungsschein zum Betreten der Liegenschaft, dieser Berechtigungsschein muss ständig mit sich geführt werden. Falls sich schwerwiegende Bedenken über die Zuverlässigkeit einer Person ergeben, darf diese nicht im Bereich des Bayerischen Landtags eingesetzt werden; hieraus können keine Terminüberschreitungen abgeleitet werden. - Magistrat der Stadt Bremerhaven - Historisches Museum
Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen
Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Europäischen Union gefördert. Es wird eine Preisobergrenze von 250.000,00 EUR (inkl. MwSt.) festgesetzt. Angebote, deren Angebotspreis über dieser Preisobergrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Kernaufgabe ist es, den letzten europäischen Seitentrawlers für die Nachwelt zu erhalten. Unter der Hand wird dabei natürlich einer, das Image des "Schaufensters" schädigenden, altersbedingten Havarieren oder Umweltschäden vorgebeugt, denn für die GERA gilt nach wie vor, dass sie die maritime Galionsfigur des "Schaufenster Fischereihafen" ist. Kein Schiff vermittelt das fischwirtschaftliche Erbe der Destination originaler und umfassender. Schließlich zielt das Projekt auf den Erhalt und die Inwertsetzung des soziokulturellen, maritimen und baulichen Erbes sowie dessen Nachnutzung mit fischwirtschaftlichem Bezug ein. Dies entspricht dem Ziel des EMFAF-Programms einer Förderung und Nutzung des sozialen und kulturellen fischereigeschichtlichen Erbes sowie dem Erhalt und der Verbesserung der Lebensqualität, in diesem Fall der Stadtgesellschaft wie auch der Besuchenden von auswärts. Gleichzeitig dient es der Wissensvermittlung und der generellen Information über den Fischfang und die spezielle Lebenskultur an Bord. Ebenso dient es der Sensibilisierung für die Qualität und die Spezifika des Grundnahrungsmittels Fisch. Die dadurch erzielte Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Identität liegt im kollektiven Interesse eines Gemeinwesens. Das Projekt soll Gäste und Besucher an dieser Identitätsvermittlung teilhaben lassen. Ort der zu erbringenden Leistungen ist das Museumsschiff FMS "GERA". Für die auf dem Museumsschiff durchzuführenden Tätigkeiten ist eine Dockung erforderlich, da das Schiff nicht mehr aus eigenem Antrieb fahren kann. Der AN trägt die Gefahr des Transports. Die Kernaufgaben der Ausschreibung dienen dem Erhalt der Schwimmfähigkeit und des Erscheinungsbildes des letzten Seitentrawlers in Europa sowie der Instandsetzung wesentlicher Maschinen im Hinblick auf die Vermittlung des fischeigeschichtlichen Erbes für die Nachwelt. In diesem Zusammenhang bestehen die Hauptaufgaben des Auftrags in der Prüfung der Rumpfstärken und gegebenenfalls seiner Verstärkung an kritischen Stellen. In der Reinigung des Rumpfes, seiner Beschichtung sowie der Erneuerung des historischen Anstrichs. Weitere zentrale Aufgaben liegen in der abschließenden Abdichtung des Wellenkanals, der Gangbarmachung der Netzwinde, der Reparatur der Saugleitung in einem Kühlwassertank als Voraussetzung für einen Vorführbetrieb der Antriebsmaschinen sowie in der Reinigung der Maschinenraumbilge. Einzelheiten über die Art des Leistungsumfangs sind Ziffer 4 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Leistungszeitraum (Vertragsbeginn) für die Instandhaltungsarbeiten beginnt mit der Zuschlagserteilung, welche spätestens für den 07.07.2026 vorgesehen ist. Der Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten gemäß Ziffer 4 ff. beträgt maximal 4 Wochen ab Vertragsbeginn; die Fertigstellung hat spätestens bis zum 30.09.2026 zu erfolgen. Ortsbesichtigung: Die Besichtigung des Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist verpflichtend. Begründung: Die besonderen baulichen Merkmale des Museumsschiffs und die geforderte Instandhaltung dieses, können in dieser Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und abschließend beschrieben werden. Hier kann der Bieter nur durch eine Ortsbesichtigung eine adäquate Einschätzung der Situation und des zu erbringenden Leistungs-Aufwandes vornehmen. Ein Vertreter des AG ist vor Ort und dokumentiert diese. Im Anschluss erhält der Bieter einen Nachweis (Anlage 3 - "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung") für die Teilnahme. Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in dem Zeitraum vom 04.05.2026 bis 06.05.2026 jeweils in der Zeit von 09:00 bis max. 17:00 Uhr statt. Zur Koordination der Besichtigungstermine, benötigt der AG die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Objektbesichtigung per E-Mail an [email protected] bis spätestens 29.04.2026 eingehend bis 10:00 Uhr eines jeden Bieters. Die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist auf maximal 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Die Bieter-Vertreter finden sich 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor dem Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ein. Für die Begehung ist ca. 1 Stunde einzuplanen. Details zur Begehung (Begehungsplan) werden Ihnen vor Ort ausgehändigt. Der/Die Vertreter des Bieters muss/müssen bei der Anmeldung namentlich benannt werden und sich vor Ort ausweisen können. Als Nachweis über die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist die Anlage 3 "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. - Magistrat der Stadt Bremerhaven - Historisches MuseumBremerhaven
Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen
Gegenstand des Dienstleistungsvertrages ist die Sicherung des historischen maritimen Erbens des FMS GERA und Instandsetzung der fischereilichen Einrichtungen. Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) der Europäischen Union gefördert. Es wird eine Preisobergrenze von 250.000,00 EUR (inkl. MwSt.) festgesetzt. Angebote, deren Angebotspreis über dieser Preisobergrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Kernaufgabe ist es, den letzten europäischen Seitentrawlers für die Nachwelt zu erhalten. Unter der Hand wird dabei natürlich einer, das Image des "Schaufensters" schädigenden, altersbedingten Havarieren oder Umweltschäden vorgebeugt, denn für die GERA gilt nach wie vor, dass sie die maritime Galionsfigur des "Schaufenster Fischereihafen" ist. Kein Schiff vermittelt das fischwirtschaftliche Erbe der Destination originaler und umfassender. Schließlich zielt das Projekt auf den Erhalt und die Inwertsetzung des soziokulturellen, maritimen und baulichen Erbes sowie dessen Nachnutzung mit fischwirtschaftlichem Bezug ein. Dies entspricht dem Ziel des EMFAF-Programms einer Förderung und Nutzung des sozialen und kulturellen fischereigeschichtlichen Erbes sowie dem Erhalt und der Verbesserung der Lebensqualität, in diesem Fall der Stadtgesellschaft wie auch der Besuchenden von auswärts. Gleichzeitig dient es der Wissensvermittlung und der generellen Information über den Fischfang und die spezielle Lebenskultur an Bord. Ebenso dient es der Sensibilisierung für die Qualität und die Spezifika des Grundnahrungsmittels Fisch. Die dadurch erzielte Stärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Identität liegt im kollektiven Interesse eines Gemeinwesens. Das Projekt soll Gäste und Besucher an dieser Identitätsvermittlung teilhaben lassen. Ort der zu erbringenden Leistungen ist das Museumsschiff FMS "GERA". Für die auf dem Museumsschiff durchzuführenden Tätigkeiten ist eine Dockung erforderlich, da das Schiff nicht mehr aus eigenem Antrieb fahren kann. Der AN trägt die Gefahr des Transports. Die Kernaufgaben der Ausschreibung dienen dem Erhalt der Schwimmfähigkeit und des Erscheinungsbildes des letzten Seitentrawlers in Europa sowie der Instandsetzung wesentlicher Maschinen im Hinblick auf die Vermittlung des fischeigeschichtlichen Erbes für die Nachwelt. In diesem Zusammenhang bestehen die Hauptaufgaben des Auftrags in der Prüfung der Rumpfstärken und gegebenenfalls seiner Verstärkung an kritischen Stellen. In der Reinigung des Rumpfes, seiner Beschichtung sowie der Erneuerung des historischen Anstrichs. Weitere zentrale Aufgaben liegen in der abschließenden Abdichtung des Wellenkanals, der Gangbarmachung der Netzwinde, der Reparatur der Saugleitung in einem Kühlwassertank als Voraussetzung für einen Vorführbetrieb der Antriebsmaschinen sowie in der Reinigung der Maschinenraumbilge. Einzelheiten über die Art des Leistungsumfangs sind Ziffer 4 ff. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Leistungszeitraum (Vertragsbeginn) für die Instandhaltungsarbeiten beginnt mit der Zuschlagserteilung, welche spätestens für den 07.07.2026 vorgesehen ist. Der Zeitraum für die Durchführung der Arbeiten gemäß Ziffer 4 ff. beträgt maximal 4 Wochen ab Vertragsbeginn; die Fertigstellung hat spätestens bis zum 30.09.2026 zu erfolgen. Ortsbesichtigung: Die Besichtigung des Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist verpflichtend. Begründung: Die besonderen baulichen Merkmale des Museumsschiffs und die geforderte Instandhaltung dieses, können in dieser Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und abschließend beschrieben werden. Hier kann der Bieter nur durch eine Ortsbesichtigung eine adäquate Einschätzung der Situation und des zu erbringenden Leistungs-Aufwandes vornehmen. Ein Vertreter des AG ist vor Ort und dokumentiert diese. Im Anschluss erhält der Bieter einen Nachweis (Anlage 3 - "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung") für die Teilnahme. Die Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in dem Zeitraum vom 04.05.2026 bis 06.05.2026 jeweils in der Zeit von 09:00 bis max. 17:00 Uhr statt. Zur Koordination der Besichtigungstermine, benötigt der AG die verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Objektbesichtigung per E-Mail an [email protected] bis spätestens 29.04.2026 eingehend bis 10:00 Uhr eines jeden Bieters. Die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist auf maximal 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Die Bieter-Vertreter finden sich 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin vor dem Museumsschiffs FMS "GERA", Fischkai ein. Für die Begehung ist ca. 1 Stunde einzuplanen. Details zur Begehung (Begehungsplan) werden Ihnen vor Ort ausgehändigt. Der/Die Vertreter des Bieters muss/müssen bei der Anmeldung namentlich benannt werden und sich vor Ort ausweisen können. Als Nachweis über die Teilnahme an der Objektbesichtigung ist die Anlage 3 "Nachweis Teilnahme an der Objektbesichtigung" vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit dem Angebot einzureichen. - Stadt HennigsdorfHennigsdorfDeadline: Jul 16
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
Frequently asked questions about this tender
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