Berliner WasserbetriebeTED
Ing. RV Bauzeichnungen und Modelle
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Bauzeichnungen und Modellen für Hoch- und Ingenieurbauprojekte der Wasserversorgung sowie Abwasser- und Regenwasserentsorgung in Berlin und Brandenburg. Die Beauftragung erfolgt projektbezogen über Einzelabrufe. Die Verteilung der Gesamtmenge auf die Vertragspartner erfolgt gemäß der Platzierung im Ve...
Architecture, Electrical Engineering Design, MEP Engineering, Surveying, BIM
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Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Bauzeichnungen und Modellen für Hoch- und Ingenieurbauprojekte der Wasserversorgung sowie Abwasser- und Regenwasserentsorgung in Berlin und Brandenburg. Die Beauftragung erfolgt projektbezogen über Einzelabrufe. Die Verteilung der Gesamtmenge auf die Vertragspartner erfolgt gemäß der Platzierung im...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Berliner Wasserbetriebe
- Published:
- April 23, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Bauzeichnungen und Modellen für Hoch- und Ingenieurbauprojekte der Wasserversorgung sowie Abwasser- und Regenwasserentsorgung in Berlin und Brandenburg. Die Beauftragung erfolgt projektbezogen über Einzelabrufe. Die Verteilung der Gesamtmenge auf die Vertragspartner erfolgt gemäß der Platzierung im Vergabeverfahren. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
8- Westdeutscher Rundfunk KölnKöln
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie Lizenzen und Herstellerwartung
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) hat eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Komponenten des Herstellers F5 sowie deren Lizenzen und Herstellerwartung ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte für und im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS) Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DR) Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Diese sind Bezugsberechtigte der abzuschließenden Rahmenvereinbarung. In der Leistungsbeschreibung sind die Bezugsberechtigten als Auftraggeber bezeichnet. Ziel war es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung abzuschließen, aus der die vorgenannten Bezugsberechtigten ihre Bedarfe per Einzelabruf decken können. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Abrufe über Lizenzen und Herstellerwartungen, die am Ende der Gesamtvertragslaufzeit erfolgen, können über diesen Zeitraum hinausgehen - je nach konkretem Abrufzeitpunkt und hinzugebuchtem Wartungszeitraum. Der WDR wird die Bezugsberechtigten über alle vertraglichen Regelungen informieren und das Angebot des Auftragnehmers zur Kenntnis geben. Diese verpflichten sich zur Einhaltung aller vertraglichen Regelungen. Die Vertragsausübung erfolgt durch die Bezugsberechtigten im eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Bezugsberechtigten. Das geschätzte Abrufvolumen für alle Bezugsberechtigten beträgt 1,85 Mio EURO netto und das optionale Höchstvolumen beträgt 3,8 Mio EURO netto (siehe hierzu auch Ziffer 6.3.2). - Stadt Ostseebad KühlungsbornOstseebad Kühlungsborn
Vergabe einer Rahmenvereinbarung der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn: Dienstleitungen einer „Kreativ-Leadagentur"
1. Zielsetzung Die Tourismus, Freizeit und Kultur GmbH Kühlungsborn (TFK) beabsichtigt, eine externe Kreativagentur als Leadagentur für die strategische Weiterentwicklung der touristischen Marke Kühlungsborn zu beauftragen. Ziel ist die Entwicklung einer klaren, konsistenten und zukunftsfähigen Marken- und Kommunikationsstrategie sowie die Konzeption und Umsetzung einer integrierten, kanalübergreifenden Kampagne zur Stärkung der Markenbekanntheit und Markenpositionierung. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines mehrjährigen Rahmenvertrages mit projektbezogenen Einzelabrufen. Die Vergütung richtet sich nach den im Preisblatt angegebenen und bezuschlagten Preisen. Der Leistungsbedarf verteilt sich über die gesamte Vertragslaufzeit von drei Jahren. Im ersten Vertragsjahr liegt der Schwerpunkt auf strategischen und konzeptionellen Leistungen sowie der Entwicklung zentraler Kampagnenansätze. In den Folgejahren erfolgt die Umsetzung, Weiterentwicklung und Anpassung der erarbeiteten Maßnahmen. 2. Kommunikationsziele Ziel der Beauftragung ist die Entwicklung einer konsistenten, hochwertigen und differenzierenden Markenkommunikation für die Destination Kühlungsborn. Die Kommunikation soll Kühlungsborn als moderne, hochwertige und emotional aufgeladene Urlaubsdestination positionieren und die Markenbekanntheit in relevanten nationalen und internationalen Märkten nachhaltig stärken. Im Fokus steht die zielgerichtete Ansprache zentraler Zielgruppen, insbesondere anspruchsvoller Urlaubsgäste, Best Ager, Familien sowie urbaner Kurzurlauber. Darüber hinaus sollen zusätzliche Potenziale in den Bereichen Bleisure, Tagungen und Corporate Events erschlossen werden. Die Kommunikationsstrategie soll eine klare Positionierung im Wettbewerbsumfeld ermöglichen, ein einheitliches Markenbild sicherstellen und die Grundlage für eine langfristig wirksame, kanalübergreifende Kampagnenführung bilden. 3. Nachgefragte Leistungen; Leistungsbereiche Die nachgefragten Leistungen werden zum Teil fest beauftragt (vgl 3.1 bis 3.6). Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von Einzelaufträgen ausgeschrieben (vgl 3.7 bis 3.9). Für alle Leistungen (3.1 bis 3.9) gelten die Maßgaben in 3.10. 3.1. Strategische Analyse und Markenentwicklung 3.2. Entwicklung einer Marken- und Kampagnenstrategie 3.3. Corporate Design der Marke Kühlungsborn 3.4. Kreative Kampagnenentwicklung 3.5. Entwicklung einer Bildwelt 3.6. Social-Media-Konzeption 3.7. Konzeption und Produktion von Werbemitteln 3.8. Reinzeichnung und Assetbereitstellung 3.9. Konzeption von Veranstaltungen, Messeauftritten und Marktforschungsmaßnahmen 3.10. Projektmanagement und Abstimmung 4. Ausführungszeiträume Mit den mit dem Zuschlag fest beauftragten Leistungen (vgl 3.1 bis 3.6) soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. 5. Rahmenvereinbarung Für die im Wege der Rahmenvereinbarung zu vergebenden Leistungen (vgl 3.7 bis 3.9) gilt: Der Auftraggeber beabsichtigt, mit maximal einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Ob, wann und in welchem Umfang diese Leistungen abgerufen werden, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und aufgrund er Natur der Sache nicht zuverlässig prog-nostizieren. Für die Planung und Budgetierung inkl. Agenturhonorar wie folgt veranschlagt — Budget im ersten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € bis 150.000 € — Budget im zweiten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € — Budget im dritten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € Der angegebenen Höchstwerte stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar, sondern dienen ausschließlich der vergaberechtlich erforderlichen Begrenzung des Rahmenvertrages. Die Leistung des Auftragnehmers wird durch den Auftraggeber in Form von Einzelaufträgen abgerufen. Für jeden Einzelauftrag ist die vorliegende Rahmenvereinbarung zugrunde zu legen. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn im Einzelauftrag nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Bei der Vergabe der auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge dürfen keine substanziellen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung bestimmter Aufträge oder einer bestimmten Anzahl von Aufträgen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers. - Stadt Ostseebad KühlungsbornOstseebad Kühlungsborn
Vergabe einer Rahmenvereinbarung der Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn: Dienstleitungen einer „Kreativ-Leadagentur"
1. Zielsetzung Die Tourismus, Freizeit und Kultur GmbH Kühlungsborn (TFK) beabsichtigt, eine externe Kreativagentur als Leadagentur für die strategische Weiterentwicklung der touristischen Marke Kühlungsborn zu beauftragen. Ziel ist die Entwicklung einer klaren, konsistenten und zukunftsfähigen Marken- und Kommunikationsstrategie sowie die Konzeption und Umsetzung einer integrierten, kanalübergreifenden Kampagne zur Stärkung der Markenbekanntheit und Markenpositionierung. Die Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines mehrjährigen Rahmenvertrages mit projektbezogenen Einzelabrufen. Die Vergütung richtet sich nach den im Preisblatt angegebenen und bezuschlagten Preisen. Der Leistungsbedarf verteilt sich über die gesamte Vertragslaufzeit von drei Jahren. Im ersten Vertragsjahr liegt der Schwerpunkt auf strategischen und konzeptionellen Leistungen sowie der Entwicklung zentraler Kampagnenansätze. In den Folgejahren erfolgt die Umsetzung, Weiterentwicklung und Anpassung der erarbeiteten Maßnahmen. 2. Kommunikationsziele Ziel der Beauftragung ist die Entwicklung einer konsistenten, hochwertigen und differenzierenden Markenkommunikation für die Destination Kühlungsborn. Die Kommunikation soll Kühlungsborn als moderne, hochwertige und emotional aufgeladene Urlaubsdestination positionieren und die Markenbekanntheit in relevanten nationalen und internationalen Märkten nachhaltig stärken. Im Fokus steht die zielgerichtete Ansprache zentraler Zielgruppen, insbesondere anspruchsvoller Urlaubsgäste, Best Ager, Familien sowie urbaner Kurzurlauber. Darüber hinaus sollen zusätzliche Potenziale in den Bereichen Bleisure, Tagungen und Corporate Events erschlossen werden. Die Kommunikationsstrategie soll eine klare Positionierung im Wettbewerbsumfeld ermöglichen, ein einheitliches Markenbild sicherstellen und die Grundlage für eine langfristig wirksame, kanalübergreifende Kampagnenführung bilden. 3. Nachgefragte Leistungen; Leistungsbereiche Die nachgefragten Leistungen werden zum Teil fest beauftragt (vgl 3.1 bis 3.6). Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von Einzelaufträgen ausgeschrieben (vgl 3.7 bis 3.9). Für alle Leistungen (3.1 bis 3.9) gelten die Maßgaben in 3.10. 3.1. Strategische Analyse und Markenentwicklung 3.2. Entwicklung einer Marken- und Kampagnenstrategie 3.3. Corporate Design der Marke Kühlungsborn 3.4. Kreative Kampagnenentwicklung 3.5. Entwicklung einer Bildwelt 3.6. Social-Media-Konzeption 3.7. Konzeption und Produktion von Werbemitteln 3.8. Reinzeichnung und Assetbereitstellung 3.9. Konzeption von Veranstaltungen, Messeauftritten und Marktforschungsmaßnahmen 3.10. Projektmanagement und Abstimmung 4. Ausführungszeiträume Mit den mit dem Zuschlag fest beauftragten Leistungen (vgl 3.1 bis 3.6) soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden. 5. Rahmenvereinbarung Für die im Wege der Rahmenvereinbarung zu vergebenden Leistungen (vgl 3.7 bis 3.9) gilt: Der Auftraggeber beabsichtigt, mit maximal einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Ob, wann und in welchem Umfang diese Leistungen abgerufen werden, lässt sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und aufgrund er Natur der Sache nicht zuverlässig prog-nostizieren. Für die Planung und Budgetierung inkl. Agenturhonorar wie folgt veranschlagt — Budget im ersten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € bis 150.000 € — Budget im zweiten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € — Budget im dritten Vertragsjahr (netto): ca 100.000 € Der angegebenen Höchstwerte stellen keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers dar, sondern dienen ausschließlich der vergaberechtlich erforderlichen Begrenzung des Rahmenvertrages. Die Leistung des Auftragnehmers wird durch den Auftraggeber in Form von Einzelaufträgen abgerufen. Für jeden Einzelauftrag ist die vorliegende Rahmenvereinbarung zugrunde zu legen. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn im Einzelauftrag nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Bei der Vergabe der auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge dürfen keine substanziellen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung bestimmter Aufträge oder einer bestimmten Anzahl von Aufträgen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers. Erneuerung Prozessleitsysteme Klärwerk Plieningen und Gruppenklärwerk Ditzingen sowie Aufbau übergeordnetes Prozessleitsystem
1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch: Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 175 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Der Bieter, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, soll mit der Planung und Bauüberwachung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (Anlagengruppe: GA), Leistungsphasen 1-9 beauftragt werden. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart. Jede Stufe steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber die Stufe schriftlich abruft. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller oder einzelner Stufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen einer Stufe unverzüglich auszuführen, wenn der Auftraggeber den Auftrag für die Stufe erteilt. Näheres regelt der Vertrag bzw. die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart (AVBS).- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Pool-Rahmenvereinbarung über Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung N-Technik, Anlagengruppe 5 für Erneuerungsmaßnahmen im Gebäudebestand des Deutschen Bundestages (DBT) in Berlin, VgV-05-346-25
Für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 5) für Bauprojekte gem. Abschnitt E der RBBau sowie im besonderen Bedarfsfall im Rahmen der Bauherrenunterstützung bei der Bedarfsplanung (nach Abschnitt C der Neuen RBBau) für die nachfolgenden Verfassungsorgane und Obersten Bundesbehörde in Berlin sucht das BBR geeignete Büros: - Deutscher Bundestag (u.a. mit den Liegenschaften Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Jakob-Kaiser-Haus) Die Bauaufgaben umfassen Sanierungen, Modernisierungen und energetische Sanierungen von Gebäuden und Gebäudeteilbereichen mit überwiegend repräsentativem Charakter. Die Gebäude dienen Verwaltungs- und Sondernutzungen. Sie verfügen über ein hohes technisches Ausstattungsniveau und unterliegen im Bau und im Betrieb besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Gebäude stehen teilweise unter Denkmalschutz. Die Maßnahmen werden überwiegend im laufenden Betrieb umgesetzt. Das Honorarvolumen pro Einzelmaßnahmen liegt voraussichtlich zwischen 120.000 EUR und 3 Mio. EUR (brutto). Das Gesamtkostenvolumen (KG 200-600) aller Baummaßnahmen beträgt nach derzeitiger Einschätzung ca. 400 Mio. EUR (netto). Die notwendigen Fachplanungsleistungen sollen in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Fachplanungsbüros vergeben werden. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Regelungen der VgV in 2 Stufen durch: — Stufe 1: Teilnahmewettbewerb — Stufe 2: Verhandlung zur Rahmenvereinbarung Im Ergebnis des Vergabeverfahrens sollen bis zu 6 Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Fachplanungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu objektkonkreten, auftragsbezogenen Kriterien zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Zuschlagskriterien und deren Wichtung sind der Auswertungsmatrix Stufe 3 (Anlage B zur Rahmenvereinbarung) zu entnehmen. Die Unterkriterien orientieren sich an den Rahmenbedingungen der Einzelaufträge und können daher variieren. Die voraussichtlichen Einzelaufträge umfassen Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 5). Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelauftrag (Stufe 3 – objektkonkret) festgelegt. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Anspruch auf Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme oder einzelne Leistungsbereiche zu beschränken. Beginn der Rahmenvertragslaufzeit ist ca. 07/2025. Die Beauftragung der Fachplanungsleistungen (objektkonkret) ist für die Jahre 2025 bis 2029 vorgesehen. Die Laufzeit der einzelnen, auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge (objektkonkret), kann über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinausgehen. - Auftraggeber/in: Bund / BImA - Nutzer/in: Deutscher Bundestag - Gebäudenutzung: Plenarbereich Reichstagsgebäude, Sitzungssäle, Büro- und Sondernutzungen des Deutschen Bundestags - Art der Baumaßnahme: Sanierung, Modernisierung, energetische Sanierung - Projektkosten (netto) für KG 410-470 gem. DIN 276: Bis zu 50 Mio. je nach Einzelauftrag. - Projektdauer: Voraussichtlich 10 Jahre 2.1 Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 5 (Nachrichtentechnik) - Leistungsbild: Technische Ausrüstung gemäß §§ 53ff HOAI der Anlagengruppe 5, LPH 1 bis 9 gemäß Einzelauftrag. Dem jeweiligen Einzelauftrag liegt eine Leistungsbeschreibung bei. Bei Rahmenvereinbarungen Schätzwert/Höchstwert über die Gesamtlaufzeit: Schätzwert (netto): 6.720.000 € Höchstwert (brutto): 8 Mio. € Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben inkl. Interimscontaineranlage, Wiesbaden; Fachplanung Tragwerksplanung, LPH 1-8; Brandschutz, LPH 1-9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Grundleistungen Leistungsphase 1-6 und folgende Besondere Leistungen : -Nachweise zum konstruktiven Brandschutz und ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks, jeweils auf Nachweis -Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen in der Leistungsphase 8 -Erstellung des Brandschutzkonzeptes und baubegleitende Abstimmungen o1. Festlegung der Anforderungen o2. Festlegung, Abstimmung und Beratung der erforderlichen Aufbauten o3. Erstellung des Brandschutzkonzeptes o4. Beratung während der Ausführung o5. Ortstermine zur Abstimmung der Ausführung -Beratung im Zuge der Errichtung der Interimsanlage in statischen Belangen o1. Beratung bei der Planung und Aufstellung der Interimsanlage o2. Beratung während der Ausführung der Interimsanlage o3. Ortstermine zur Abstimmung der Ausführung -Erstellen sämtlicher Planzeichnungen in 2D nach Vorgaben CAFM Hochbauamt -Lieferung aller Pläne, Zeichnungen zusätzlich DIN-gemäß digital (DXF-/DWG-/3D-Modell- / BIM-Modell) sowie sonstiger Dokumente in Word, Excel und PDF oder anderweitiger vorheriger Absprache mit der AG. -Die Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet mit dem CAFM-System Archibus und benötigt hierfür eine passende Nummerierung und Zuordnung von architektonischen und technischen Objekten. Die Codierung der Pläne, der Räume, die Benennung der Türen und Fenstern und weiteren architektonischen und technischen Objekten hat deshalb nach Angaben des Sachgebiets CAFM des AG zu erfolgen. Fenster und Türen müssen auf getrennten Layern liegen, ebenso wie die 3D-Polylinien. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-6, Stufe IV: LPH 8 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Zeitplan / Projekttermine der Planungsleistungen Beginn der Leistungserbringung: ca. Ende 2025 Sanierung, Umbau und Erweiterung: Baubeginn: 11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. August 2030 Baubeginn Container Schule (2.BA): ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule (2.BA): 03.07.2028 Detaillierte und ausführliche Terminangaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen.- Kreisverwaltung KaiserslauternKaiserslauternDeadline: Jul 03
Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK Sickingen-Gymnasium Landstuhl Gesamtsanierung Schulgebäude
Leistungsbeschreibung und Projektziele: Gegenstand der Vergabe ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK Anlagengruppen 1,2,3,7 und 8 für die Gesamtsanierung des Sickingen-Gymnasiums in Landstuhl, Landkreis Kaiserslautern für den zweiten und dritten Bauabschnitt. Die Beauftragung erfolgt gemäß HOAI 2025, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff. Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Zunächst wird Stufe 1 beauftragt. Diese umfasst für den zweiten Bauabschnitt die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie für den dritten Bauabschnitt die Leistungsphasen 2 bis 8 einschließlich der hierfür erforderlichen besonderen Leistungen. Für die Leistungsphasen 1–3 umfasst die Beauftragung insbesondere das Überprüfen, Bewerten und ggfs. Anpassen der bereits erbrachten Planungsleistungen. Eine Weiterbeauftragung weiterer Leistungsphasen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Leistungen werden gemäß § 53 HOAI in die Anlagengruppen 1,2,3,7 und 8 gegliedert. Projektstand und Bauabschnitte: Die Bauausführung erfolgt in zeitlich parallellaufenden Bauabschnitten, wobei Bauabschnitt 3 vorzugsweise in den Schulferien umgesetzt wird: • Bauabschnitt 2 • Bauabschnitt 3 Der Bauabschnitt 1 befindet sich bereits in der baulichen Umsetzung und ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Bis einschließlich Leistungsphase 3 wurden Planungsleistungen für den zweiten Bauabschnitt nach HOAI durch ein Vorgängerbüro vollständig erbracht. Besondere Leistungen: • Prüfen, Bewerten und ggfs. Anpassen der bishe-rigen Leistungen des vorherigen Planungsbüros. Lph. 1-3 • Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung – Zuordnung Kostenanteile zu Fördertöpfen. Bis zu 4 verschiedene Förderprogramme Lph. 3-8 • Zuteilung der Kosten für bis zu 4 verschiedenen Förderprogrammen im Rahmen der Erstellung der Leistungsverzeichnisse, des Vergabevorschlags der Rechnungsprüfung sowie der Prüfung von Nachträgen • Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches. Lph. 2 • Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Lph. 3 • Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung. (Kostenberechnung 3. Ebene inkl. Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Fördertöpfe, bis zu 4 verschiedene) Lph. 3 • Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung. Lph. 5 • Erarbeiten der Wartungsplanung und Wartungsorganisation. Lph. 6 • Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend. Lph. 6 • Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand. Lph. 8 • Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reperaturhandbuch) oder computer-aided Faciltity Management Konzept. Lph. 8 • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Lph. 9 • Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs. Lph. 9 Projektbeschreibung Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt als Schulträger die umfassende Sanierung des Sickingen-Gymnasiums in der Gemarkung Landstuhl. Das Grundstück liegt innerhalb eines bebauten Stadtgebietes der Stadt Landstuhl, Rheinland-Pfalz. Der freistehende Gebäudekomplex weist maximale Abmessungen von ca. 123 m × 73 m sowie eine bebaute Fläche von rund 3.825 m2 auf und wird vollständig als Schulgebäude genutzt. Der Gebäudekomplex besteht aus mehreren Bauteilen, von denen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens insbesondere die Bauteile D (Bauabschnitt 2) sowie die Bauteile B, S und T (Bauabschnitt 3) betroffen sind. In Bauteil A befindet sich eine Aula mit Kleinbühne; in Bauteil S ist eine Schwimmhalle untergebracht, die sowohl schulisch als auch durch Vereine genutzt wird. Die anlagentechnische Ausstattung der Schwimmhalle wurde bereits teilweise überarbeitet. Der überwiegende Teil der Sporthalle ist nicht Bestandteil der Maßnahme, da dieser bereits im Bereich des baulichen Brandschutzes saniert wurde. Der Gebäudekomplex besteht aus: Bauteil A ca. 536 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil B ca. 46 m2 (Sanierung 3. BA); Bauteil C ca. 591 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil D ca. 1105 m2(Sanierung 2. BA); Bauteil TRH 2 ca. 63m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil S ca. 519 m2 (Sanierung 3. BA) Bauteil T ca. 964 m2 (Sanierung 3. BA). BEBAUTE FLÄCHE: 3.825 m2; Geschossflächenzahl: Bauteil A ca. 1.093 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil B ca. 811 m2 (Sanierung 3. BA); Bauteil C ca. 2.355 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil D ca. 5.042 m2(Sanierung 2. BA); Bauteil TRH 2 ca. 254 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil S ca. 1.261 m2 (Sanierung 3. BA); Bauteil T ca. 1.892 m2 (Sanierung 3. BA); Geschossfläche gesamt ca. 12.709 m2. Kostenschätzung (netto) für Bauabschnitt 2: KG 300: ca. 8.800.000,00 EUR, KG 400: ca. 4.600.000,00 EUR. Kostenschätzung (netto) für Bauabschnitt 3 KG 300: ca. 2.000.000,00 EUR, KG 400: ca. 800.000,00 EUR. Aufteilung 2.BA: 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen = 207.578,60 Euro; 420 Wärmeversorgungsanlagen = 427.843,14 Euro; 430 Raumlufttechnische Anlagen = 712.729,08 Euro; 470 Nutzungsspezifische Anlagen = 4.284,00 Euro; 480 Gebäudeautomation = 607.008,17 Euro; sonstige Maßnahmen im Rahmen der Sanierung = 311.429,12 Euro.; Der zweite und dritte Bauabschnitt wird als Gesamtmaßnahme betrachtet und nicht getrennt abgerechnet. Die anrechenbaren Kosten ergeben sich aus der Summe beider Bauabschnitte zusammen. Rahmentermine: Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen. - sofortiger Beginn mit der Erstellung der Genehmigungsplanung BT D; - Genehmigung BT D bis 10/2026 - Baubeginn BT D 11/2026; -TGA Installationen 11/2027-07/2028 - Inbetriebnahme BT D Anfang 10/2028.
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