Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich GebäudemanagementHannoverTED
IGS Linden, Hannover, Gesamtsanierung, Umstrukturierung und Teilneubau - Fachplanung der Technischen Gebäudeausrüstung
Es soll die Fachplanung der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 gem. § 53 HOAI, Lph 1-9, und Ingenieurbauwerke gem. § 41 HOAI Nr. 1,2, Aufteilung in 3 Lose beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, 1 bis max. 3 Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerb...
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- Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement
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- May 20, 2026
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Es soll die Fachplanung der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 8 gem. § 53 HOAI, Lph 1-9, und Ingenieurbauwerke gem. § 41 HOAI Nr. 1,2, Aufteilung in 3 Lose beauftragt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, 1 bis max. 3 Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerber ist somit möglich.
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9Grundschule Beuthener Straße, Ersatz- und Erweiterungsneubau - Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich GebäudemanagementHannoverDeadline: May 27Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung für den Ersatz- und Erweiterungsneubau der Grundschule Beuthener Straße. Beauftragt werden die Leistungsphasen 1–9 für Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen gem. § 53 HOAI) sowie Ingenieurbauwerke der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (gem. § 41 HOAI). Die Beauftragung erfolgt stufenweise; ein Rechtsanspruch auf Abruf weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Eine Vergabe aller Lose an einen Bieter ist möglich.Los 3: Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung/ELT
Stadt Regis-BreitingenRegis-BreitingenLos 3: Mit diesem Los sollen Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung/ELT, LPH 1-9 § 55 f. HOAI ausgeschrieben sein.Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für den Anbau und die Sanierung an einer Grundschule (HLS und Elektro)
Stadt SchwelmSchwelmLos 1: HLS in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß HOAI in den Leistungsphasen 1-9 Los 2: Elektro in den Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gemäß HOAI in den Leistungsphasen 1-9 Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens sind die Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung der LPH 1 bis 9 nach HOAI (Los 1 HLs und Los 2 Elektro) für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags saniert und durch einen Anbau ergänzt werden. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Berufshaftpflichtversicherung: mindest. 2.500.000 € für Personenschäden, Vermögensschäden mindest. 300.000 EUR b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 100.000,00 EUR/a im Leistungsbild (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: drei Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindest. zwei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Mai 2026 - März 2027 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 40%, Qualifikation des Bieters 30 %, projektbezogene Qualifikation 30% VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!Alumnat Dresdner Kreuzchor Altbau - denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung - Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung
Landeshauptstadt Dresden, GB Bildung, Jugend und Sport, Amt für SchulenDresdenDeadline: Jun 08Denkmalgerechte Instandsetzung und Modernisierung des Alumnats des Dresdner Kreuzchors in Dresden (Ermelstraße 1). Ziel: zeitgemäße Bedingungen für Wohnen, Lernen und Musizieren. Vergabe in zwei Fachlosen: HLS (Anlagengruppen 1-3) und ELT (Anlagengruppen 4-6) nach HOAI. Teilziele: wirtschaftlicher, nachhaltiger Betrieb, Verbesserung Bausubstanz, energetische Optimierung, Prüfung Klause im UG während LP 2.Los 3 - Anlagengruppen 4, 5, 6
Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich GebäudemanagementBeauftragt werden soll die Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für folgende Anlagengruppen gem. § 53 HOAI: Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen Anlagengruppe 6: Förderanlagen Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Auftraggeber behält sich vor, alle Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerber ist somit möglich. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung. Ergänzend stehen die AVB für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung.Planungsleistungen für die Fachplanung – Technische Gebäudeausrüstung – GNUE MLU Halle, Sanierung und Umbau „Julius-Kühn-Haus“, Leistungsphase 5-9 HOAI (VgV 54-25)
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7) für Sanierung und Umbau 'Julius-Kühn-Haus' der MLU Halle, Leistungsphase 5-9 HOAI.Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK Sickingen-Gymnasium Landstuhl Gesamtsanierung Schulgebäude
Kreisverwaltung KaiserslauternKaiserslauternDeadline: Jul 03Leistungsbeschreibung und Projektziele: Gegenstand der Vergabe ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK Anlagengruppen 1,2,3,7 und 8 für die Gesamtsanierung des Sickingen-Gymnasiums in Landstuhl, Landkreis Kaiserslautern für den zweiten und dritten Bauabschnitt. Die Beauftragung erfolgt gemäß HOAI 2025, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53 ff. Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Zunächst wird Stufe 1 beauftragt. Diese umfasst für den zweiten Bauabschnitt die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie für den dritten Bauabschnitt die Leistungsphasen 2 bis 8 einschließlich der hierfür erforderlichen besonderen Leistungen. Für die Leistungsphasen 1–3 umfasst die Beauftragung insbesondere das Überprüfen, Bewerten und ggfs. Anpassen der bereits erbrachten Planungsleistungen. Eine Weiterbeauftragung weiterer Leistungsphasen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Ein Rechtsanspruch auf eine Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Leistungen werden gemäß § 53 HOAI in die Anlagengruppen 1,2,3,7 und 8 gegliedert. Projektstand und Bauabschnitte: Die Bauausführung erfolgt in zeitlich parallellaufenden Bauabschnitten, wobei Bauabschnitt 3 vorzugsweise in den Schulferien umgesetzt wird: • Bauabschnitt 2 • Bauabschnitt 3 Der Bauabschnitt 1 befindet sich bereits in der baulichen Umsetzung und ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Bis einschließlich Leistungsphase 3 wurden Planungsleistungen für den zweiten Bauabschnitt nach HOAI durch ein Vorgängerbüro vollständig erbracht. Besondere Leistungen: • Prüfen, Bewerten und ggfs. Anpassen der bishe-rigen Leistungen des vorherigen Planungsbüros. Lph. 1-3 • Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung – Zuordnung Kostenanteile zu Fördertöpfen. Bis zu 4 verschiedene Förderprogramme Lph. 3-8 • Zuteilung der Kosten für bis zu 4 verschiedenen Förderprogrammen im Rahmen der Erstellung der Leistungsverzeichnisse, des Vergabevorschlags der Rechnungsprüfung sowie der Prüfung von Nachträgen • Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches. Lph. 2 • Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches. Lph. 3 • Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung. (Kostenberechnung 3. Ebene inkl. Aufteilung der Kosten auf die verschiedenen Fördertöpfe, bis zu 4 verschiedene) Lph. 3 • Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung. Lph. 5 • Erarbeiten der Wartungsplanung und Wartungsorganisation. Lph. 6 • Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend. Lph. 6 • Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand. Lph. 8 • Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reperaturhandbuch) oder computer-aided Faciltity Management Konzept. Lph. 8 • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Lph. 9 • Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs. Lph. 9 Projektbeschreibung Der Landkreis Kaiserslautern beabsichtigt als Schulträger die umfassende Sanierung des Sickingen-Gymnasiums in der Gemarkung Landstuhl. Das Grundstück liegt innerhalb eines bebauten Stadtgebietes der Stadt Landstuhl, Rheinland-Pfalz. Der freistehende Gebäudekomplex weist maximale Abmessungen von ca. 123 m × 73 m sowie eine bebaute Fläche von rund 3.825 m2 auf und wird vollständig als Schulgebäude genutzt. Der Gebäudekomplex besteht aus mehreren Bauteilen, von denen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens insbesondere die Bauteile D (Bauabschnitt 2) sowie die Bauteile B, S und T (Bauabschnitt 3) betroffen sind. In Bauteil A befindet sich eine Aula mit Kleinbühne; in Bauteil S ist eine Schwimmhalle untergebracht, die sowohl schulisch als auch durch Vereine genutzt wird. Die anlagentechnische Ausstattung der Schwimmhalle wurde bereits teilweise überarbeitet. Der überwiegende Teil der Sporthalle ist nicht Bestandteil der Maßnahme, da dieser bereits im Bereich des baulichen Brandschutzes saniert wurde. Der Gebäudekomplex besteht aus: Bauteil A ca. 536 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil B ca. 46 m2 (Sanierung 3. BA); Bauteil C ca. 591 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil D ca. 1105 m2(Sanierung 2. BA); Bauteil TRH 2 ca. 63m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil S ca. 519 m2 (Sanierung 3. BA) Bauteil T ca. 964 m2 (Sanierung 3. BA). BEBAUTE FLÄCHE: 3.825 m2; Geschossflächenzahl: Bauteil A ca. 1.093 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil B ca. 811 m2 (Sanierung 3. BA); Bauteil C ca. 2.355 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil D ca. 5.042 m2(Sanierung 2. BA); Bauteil TRH 2 ca. 254 m2 (Sanierung 1. BA, nicht Gegenstand des Auftrags); Bauteil S ca. 1.261 m2 (Sanierung 3. BA); Bauteil T ca. 1.892 m2 (Sanierung 3. BA); Geschossfläche gesamt ca. 12.709 m2. Kostenschätzung (netto) für Bauabschnitt 2: KG 300: ca. 8.800.000,00 EUR, KG 400: ca. 4.600.000,00 EUR. Kostenschätzung (netto) für Bauabschnitt 3 KG 300: ca. 2.000.000,00 EUR, KG 400: ca. 800.000,00 EUR. Aufteilung 2.BA: 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen = 207.578,60 Euro; 420 Wärmeversorgungsanlagen = 427.843,14 Euro; 430 Raumlufttechnische Anlagen = 712.729,08 Euro; 470 Nutzungsspezifische Anlagen = 4.284,00 Euro; 480 Gebäudeautomation = 607.008,17 Euro; sonstige Maßnahmen im Rahmen der Sanierung = 311.429,12 Euro.; Der zweite und dritte Bauabschnitt wird als Gesamtmaßnahme betrachtet und nicht getrennt abgerechnet. Die anrechenbaren Kosten ergeben sich aus der Summe beider Bauabschnitte zusammen. Rahmentermine: Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen. - sofortiger Beginn mit der Erstellung der Genehmigungsplanung BT D; - Genehmigung BT D bis 10/2026 - Baubeginn BT D 11/2026; -TGA Installationen 11/2027-07/2028 - Inbetriebnahme BT D Anfang 10/2028.Planungsleistungen für den Neubau der Mensa des Fritz-Greve-Gymnasiums in Malchin, Los 3 Grundleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 53 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8
Landkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburgDeadline: Jul 17Planungsleistungen für Mensa-Neubau des Fritz-Greve-Gymnasiums in Malchin, Los 3: Grundleistungen Fachplanung TGA, Leistungsphasen 1-9 nach §53 i.V.m. Anlage 15 HOAI für Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8. Ziel: moderne, multifunktionale Mensa für ca. 200 Schüler, barrierefrei und nachhaltig, auch für Veranstaltungen nutzbar.Neuer Berliner Platz | Stadt Lindau
Stad Lindau am Bodensee1.Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 15 Teilnehmende für den Ideen- und Realisierungswettbewerb zuzulassen. Die Teilnehmenden werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Im Bewerbungsverfahren bekunden Teams aus Architekt*Innen, Landschaftsarchitekt*Innen, Verkehrsplaner*Innen und Stadtplaner*Innen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Kapitel 5.1.9 "Eignungskriterien" genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerbende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Die Ausschlusskriterien müssen alle Beteiligten eines Team separat erfüllen - die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags genügt jedoch. Die Eignungskriterien gelten in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von Landschaftsarchitekt/-innen, Verkehrsplaner/-innen, Architekt/-innen und Stadtplaner/-in wird empfohlen. Bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, sind die fachlichen - mindestens von einem Mitglied - Anforderungen erfüllt, wenn die Verfassenden der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden. Im Auftragsfall werden mit den Mitgliedern der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften einzelne Verträge geschlossen. Im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Teilnehmende dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser). Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase (Wettbewerb) begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 15 Bewerbenden mit den höchsten Punktzahlen zum Ideen- und Realisierungswettbewerb eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b.1) Ideen- und Realisierungswettbewerb (1.Phase) Die 15 Teilnehmenden aus dem Teilnahmewettbewerb erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Die Ausloberin behält sich vor, die Anzahl der Teams für die 2. Phase des Wettbewerbs auf ca. 8 Teams zu reduzieren. b.2) Ideen- und Realisierungswettbewerb (2.Phase) Die verbliebenen Teilnehmenden aus der ersten Phase des Wettbewerbs erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Das Preisgericht kürt die Preisträger des Ideen- und Realisierungsteile. Im Rahmen des VgV-Verfahrens werden im Anschluss die Preisträger des Realisierungsteils zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. c) Erstangebotsphase und Verhandlungsgespräch Die Preisträger des Realisierungsteils werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Im Verhandlungsgespräch stellen die Preisträger ihr Büro/ ihre Büros sowie die am Verfahren beteiligten Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise, außerdem wird die Bereitschaft zur Anpassung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Die Preisträger/Teammitglieder geben ein gemeinsames Angebot ab und schließen - bei Zuschlag - individuelle Einzelverträge mit der Auftraggeberin. Das Wettbewerbsergebnis bildet, mit 55 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung im Verhandlungsgespräch. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (s. Vergabeunterlagen) insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. 2. Auftragsgegenstand Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preistragenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (gemäß RPW 2013 § 8 Abs. 2). Die Ausloberin plant einen der Preisträger des Wettbewerbs mit der weiteren Bearbeitung des Mobilitätshubs, der Verkehrsanlagen und der Freianlagen gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Stadtrat der Stadt Lindau im Rahmen von Abrufverträgen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt.
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