Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltMagdeburgTED
HWSB Elbumfluthauptdeich li. km 8,4-12,8 - Objektplanung LP 5-8
Während des Hochwassers 2013 konnte der zu betrachtende Deichabschnitt nur durch intensive operative Maßnahmen gesichert werden. Über größere Strecken lag der Wasserspiegel über der Deichkrone. An mehreren Stellen mussten die Böschungen operativ gesichert werden. Ohne diese massiven Maßnahmen wäre es zu Deichbrüchen und Überspülung gekomm...
Architecture, Geotechnical Surveys, Construction Supervision, Water Resource Management
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Während des Hochwassers 2013 konnte der zu betrachtende Deichabschnitt nur durch intensive operative Maßnahmen gesichert werden. Über größere Strecken lag der Wasserspiegel über der Deichkrone. An mehreren Stellen mussten die Böschungen operativ gesichert werden. Ohne diese massiven Maßnahmen wäre es zu Deichbrüchen und Überspülung gek...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
- Published:
- June 21, 2026
- Deadline:
- July 21, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Während des Hochwassers 2013 konnte der zu betrachtende Deichabschnitt nur durch intensive operative Maßnahmen gesichert werden. Über größere Strecken lag der Wasserspiegel über der Deichkrone. An mehreren Stellen mussten die Böschungen operativ gesichert werden. Ohne diese massiven Maßnahmen wäre es zu Deichbrüchen und Überspülung gekommen. Der Deich wurde durch das Hochwasser und durch die Sicherungsmaßnahme so in Mitleidenschaft gezogen, dass höchste Bedenken bestanden, ob bei weiteren Hochwässern Deichbrüche verhindert werden können. Aus diesem Grund und in Anbetracht der seinerzeit noch ausstehenden naturschutzrechtlichen Genehmigung, wurde 2017 als Sofort-Sicherungsmaßnahme, eine Stahlspundwand in der Linie der geplanten wasserseitigen Deichoberkante eingebaut. Dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) liegt eine erarbeitete Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den DIN-gerechten Ausbau des linken Elbumfluthauptdeiches; km 8+400 bis 12+800 (vom Pechauer Siel bis zur Haberlandbrücke / K 1296) vor. Die vorliegende Planung ist in eine Ausführungsplanung zu überführen, die Bauleistungen sind auszuschreiben sowie zu vergeben und bis zur Abnahme zu überwachen (gem. HOAI 2021, Leistungsphase 5 bis 8 Ingenieurbauwerke) Die Ziele des Planungsvorhabens leiten sich wie folgt ab: - Einholung/ Aktualisierung Baufeldfreigabe durch neuerliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, - Erarbeitung von Ausführungsunterlagen, - Vorbereitung und Durchführung der Vergabe im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe der Bauleistungen, - Unterstützung des Bauherrn im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe für alle ingenieurtechnischen Baunebenleistungen (SiGeKo, Kontrollvermessung, Fremdüberwachung Baugrund, Kampfmittelräumung sowie ökologische Bauüberwachung) - Überwachung der Bauausführung (Bauoberleitung & örtliche Bauüberwachung) bis zur Bauabnahme. Die Leistungen sind eingebettet u.a. in die Leistungsphasen 5-8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI 2021; §41-44).
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10- Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltMagdeburgDeadline: Jul 21
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Während des Hochwassers 2013 konnte der zu betrachtende Deichabschnitt nur durch intensive operative Maßnahmen gesichert werden. Über größere Strecken lag der Wasserspiegel über der Deichkrone. An mehreren Stellen mussten die Böschungen operativ gesichert werden. Ohne diese massiven Maßnahmen wäre es zu Deichbrüchen und Überspülung gekommen. Der Deich wurde durch das Hochwasser und durch die Sicherungsmaßnahme so in Mitleidenschaft gezogen, dass höchste Bedenken bestanden, ob bei weiteren Hochwässern Deichbrüche verhindert werden können. Aus diesem Grund und in Anbetracht der seinerzeit noch ausstehenden naturschutzrechtlichen Genehmigung, wurde 2017 als Sofort-Sicherungsmaßnahme, eine Stahlspundwand in der Linie der geplanten wasserseitigen Deichoberkante eingebaut. Dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) liegt eine erarbeitete Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den DIN-gerechten Ausbau des linken Elbumfluthauptdeiches; km 8+400 bis 12+800 (vom Pechauer Siel bis zur Haberlandbrücke / K 1296) vor. Die vorliegende Planung ist in eine Ausführungsplanung zu überführen, die Bauleistungen sind auszuschreiben sowie zu vergeben und bis zur Abnahme zu überwachen (gem. HOAI 2021, Leistungsphase 5 bis 8 Ingenieurbauwerke) Die Ziele des Planungsvorhabens leiten sich wie folgt ab: - Einholung/ Aktualisierung Baufeldfreigabe durch neuerliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, - Erarbeitung von Ausführungsunterlagen, - Vorbereitung und Durchführung der Vergabe im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe der Bauleistungen, - Unterstützung des Bauherrn im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe für alle ingenieurtechnischen Baunebenleistungen (SiGeKo, Kontrollvermessung, Fremdüberwachung Baugrund, Kampfmittelräumung sowie ökologische Bauüberwachung) - Überwachung der Bauausführung (Bauoberleitung & örtliche Bauüberwachung) bis zur Bauabnahme. Die Leistungen sind eingebettet u.a. in die Leistungsphasen 5-8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI 2021; §41-44). - Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Jul 21
HWSB Elbumfluthauptdeich li. km 8,4-12,8 - Objektplanung LP 5-8
Während des Hochwassers 2013 konnte der zu betrachtende Deichabschnitt nur durch intensive operative Maßnahmen gesichert werden. Über größere Strecken lag der Wasserspiegel über der Deichkrone. An mehreren Stellen mussten die Böschungen operativ gesichert werden. Ohne diese massiven Maßnahmen wäre es zu Deichbrüchen und Überspülung gekommen. Der Deich wurde durch das Hochwasser und durch die Sicherungsmaßnahme so in Mitleidenschaft gezogen, dass höchste Bedenken bestanden, ob bei weiteren Hochwässern Deichbrüche verhindert werden können. Aus diesem Grund und in Anbetracht der seinerzeit noch ausstehenden naturschutzrechtlichen Genehmigung, wurde 2017 als Sofort-Sicherungsmaßnahme, eine Stahlspundwand in der Linie der geplanten wasserseitigen Deichoberkante eingebaut. Dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) liegt eine erarbeitete Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den DIN-gerechten Ausbau des linken Elbumfluthauptdeiches; km 8+400 bis 12+800 (vom Pechauer Siel bis zur Haberlandbrücke / K 1296) vor. Die vorliegende Planung ist in eine Ausführungsplanung zu überführen, die Bauleistungen sind auszuschreiben sowie zu vergeben und bis zur Abnahme zu überwachen (gem. HOAI 2021, Leistungsphase 5 bis 8 Ingenieurbauwerke) Die Ziele des Planungsvorhabens leiten sich wie folgt ab: - Einholung/ Aktualisierung Baufeldfreigabe durch neuerliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, - Erarbeitung von Ausführungsunterlagen, - Vorbereitung und Durchführung der Vergabe im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe der Bauleistungen, - Unterstützung des Bauherrn im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe für alle ingenieurtechnischen Baunebenleistungen (SiGeKo, Kontrollvermessung, Fremdüberwachung Baugrund, Kampfmittelräumung sowie ökologische Bauüberwachung) - Überwachung der Bauausführung (Bauoberleitung & örtliche Bauüberwachung) bis zur Bauabnahme. Die Leistungen sind eingebettet u.a. in die Leistungsphasen 5-8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI 2021; §41-44). - Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltMagdeburgDeadline: Jul 21
HWSB Elbumfluthauptdeich li. km 8,4-12,8 - Objektplanung LP 5-8
Während des Hochwassers 2013 konnte der zu betrachtende Deichabschnitt nur durch intensive operative Maßnahmen gesichert werden. Über größere Strecken lag der Wasserspiegel über der Deichkrone. An mehreren Stellen mussten die Böschungen operativ gesichert werden. Ohne diese massiven Maßnahmen wäre es zu Deichbrüchen und Überspülung gekommen. Der Deich wurde durch das Hochwasser und durch die Sicherungsmaßnahme so in Mitleidenschaft gezogen, dass höchste Bedenken bestanden, ob bei weiteren Hochwässern Deichbrüche verhindert werden können. Aus diesem Grund und in Anbetracht der seinerzeit noch ausstehenden naturschutzrechtlichen Genehmigung, wurde 2017 als Sofort-Sicherungsmaßnahme, eine Stahlspundwand in der Linie der geplanten wasserseitigen Deichoberkante eingebaut. Dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) liegt eine erarbeitete Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den DIN-gerechten Ausbau des linken Elbumfluthauptdeiches; km 8+400 bis 12+800 (vom Pechauer Siel bis zur Haberlandbrücke / K 1296) vor. Die vorliegende Planung ist in eine Ausführungsplanung zu überführen, die Bauleistungen sind auszuschreiben sowie zu vergeben und bis zur Abnahme zu überwachen (gem. HOAI 2021, Leistungsphase 5 bis 8 Ingenieurbauwerke) Die Ziele des Planungsvorhabens leiten sich wie folgt ab: - Einholung/ Aktualisierung Baufeldfreigabe durch neuerliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, - Erarbeitung von Ausführungsunterlagen, - Vorbereitung und Durchführung der Vergabe im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe der Bauleistungen, - Unterstützung des Bauherrn im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe für alle ingenieurtechnischen Baunebenleistungen (SiGeKo, Kontrollvermessung, Fremdüberwachung Baugrund, Kampfmittelräumung sowie ökologische Bauüberwachung) - Überwachung der Bauausführung (Bauoberleitung & örtliche Bauüberwachung) bis zur Bauabnahme. Die Leistungen sind eingebettet u.a. in die Leistungsphasen 5-8 im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI 2021; §41-44). - Leipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbHLeipzigDeadline: Aug 11
Objektplanung Gebäude LP 8 für Komplexsanierung Thonberg BA 5 in Leipzig
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft beabsichtigt die Leistungen der Leistungsphase 8 der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI für die Realisierung der Komplexsanierung der Objekte Oswaldstraße 13-17, Witzgallstraße 15-17 und Riebeckstraße 34-36 in 04317 Leipzig-Thonberg (Thonberg 5. BA) zu vergeben. Geplant ist die Sanierung der Außenhaut der Gebäude einschließlich der Fenster, die Dämmung der Keller- und obersten Geschossdecke, Bauleistungen infolge haustechnischer Maßnahmen, Erneuerung der Dacheindeckungen, Betonsanierung Eingangstreppen und Podeste, Anpassung und Instandsetzung der Außenanlagen sowie die teilweise Erneuerung der haustechnischen Anlagen. Die Gebäude Oswaldstraße 13-17, Witzgallstraße 15-17 und Riebeckstraße 34-36 im Ortsteil Thonberg wurden in Plattenbauweise nach Typenprojekt WBS 70 mit 5 bzw. 6 Geschossen errichtet. Aktuell ist von den 90 Mieteinheiten eine leerstehend. Die Sanierung der Wohnanlage erfolgt unter bewohnten Bedingungen. - Gewässerunterhaltungsverband Obere Saale/OrlaNeustadt an der OrlaDeadline: Jul 29
kompl. Maßnahme zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit und Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen am Gewässer II. Ordnung Orla in 07381 Langenorla, LP 5-9
Wesentlicher Auftragsgegenstand ist folgende, in Anlehnung an die Bestimmungen der HOAI 2021 beschriebene Grundleistung, die zum Erreichen der unter Nr. 2 formulierten Ziele und Maßnahmen erforderlich wird: - Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Grundleistungen LPh 5 - 9 / Anlage 12, Objektart: Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Deich- und Dammbauten Es ist davon auszugehen, dass die Grundleistung vollständig erbracht werden muss. 3.2 Besondere Leistungen Ergänzend zur vorgenannten Grundleistung werden zum jetzigen Zeitpunkt folgende besondere Leistungen vorgesehen: a) Einarbeiten in die Leistungsphasen 1-4 b) Prüfen und Werten von Nebenangeboten (gem. Anl. 12.1 zu LPh 7); c) Bauanlaufbesprechung, d) Örtliche Bauüberwachung, e) Plausibilitätsprüfung der Absteckung, f) Prüfen von Nachträgen, g) Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, h) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel, i) Rechnungsprüfung (b) – h) gem. Anl. 12.1 zu LPh 8), j) Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (gem. Anl. 12.2 zu LPh 9). Sollten aus der Sicht des Bewerbers bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitere besondere Leistungen entsprechend der HOAI erkennbar bzw. erforderlich sein, so sind diese unter Beachtung der Bestimmungen der HOAI 2021 mit Begründung mit dem Angebot zusätzlich anzubieten. - Ortsgemeinde MüschMüschDeadline: Jun 08
Planungsleistungen zur Sicherung eines Hangrutsches östlich der Ortslage Müsch (Ahrtal), Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungs- und Überwachungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI i.V.m. der Anlage 12 in den Leistungsphasen 1-9. Auf Grundlage des vorliegenden geotechnischen Gutachtens wurden mehrere grundsätzliche Varianten zur Sicherung des Hangbereichs identifiziert. Diese umfassen insbesondere Maßnahmen zur Entwässerung des Hanges, zur Sicherung des Böschungsfußes sowie wasserbauliche Maßnahmen zur Veränderung der Anströmungssituation. Eine Festlegung auf eine Vorzugsvariante ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht erfolgt; die Varianten sind im Rahmen der Planungsleistungen weiterzuentwickeln, zu bewerten und zur Entscheidungsreife zu führen. Die im Gutachten enthaltenen Kostenansätze stellen lediglich überschlägige Grobkostenschätzungen dar und dienen ausschließlich der Einordnung möglicher Größenordnungen. Eine Kostenberechnung oder Kostenschätzung nach DIN 276 liegt derzeit nicht vor. Für die Angebotswertung werden daher fiktive anrechenbare Kosten in Höhe von 5,5 Mio. EUR netto zugrunde gelegt. Diese dienen ausschließlich der Vergleichbarkeit der Angebote und begründen keinen Anspruch auf eine entsprechende Baukostensumme. Die Ermittlung der tatsächlichen anrechenbaren Kosten ist Bestandteil der zu erbringenden Planungsleistungen. Die Leistungen werden losweise ausgeschrieben wie folgt: Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 Gegenstand des Loses sind die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI zur Sicherung des Hangbereichs. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Planung von Maßnahmen zur Hangsicherung und Stabilisierung der Böschung, - Planung wasserbaulicher Maßnahmen zur Reduzierung der Erosion am Böschungsfuß sowie zur Beeinflussung der Anströmungssituation, - Planung von Maßnahmen zur Entwässerung und Steuerung von Oberflächen- und Hangwasser, - sowie - soweit erforderlich - Anpassungen von Verkehrsanlagen (z. B. Wege). Los 2 - Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, in den Leistungsphasen 1-6 Gegenstand des Loses sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für Maßnahmen zur Sicherung des Hangbereichs östlich der Ortslage Müsch. Hierzu gehören insbesondere: - die statische und konstruktive Bemessung von Bauwerken und Bauteilen zur Hangsicherung (z. B. Stützkonstruktionen, Böschungssicherungen, bewehrte Erdkörper oder vergleichbare Bauweisen), - die Tragwerksplanung wasserbaulicher Bauwerke und Anlagen (z. B. Ufersicherungen, konstruktive Maßnahmen im Gewässerbereich), - die Erstellung der erforderlichen statischen Nachweise einschließlich Nachweise der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit, - die Mitwirkung bei der Entwicklung und Bewertung von Varianten aus statisch-konstruktiver Sicht, - sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und bei der Ausführung. Eine stufenweise Beauftragung ist vorgesehen. Es sollen zunächst die Leistungsphasen 1-4, also bis zur Genehmigungsplanung beauftragt werden und anschließend die Leistungsphasen 5-9, hinsichtlich der Tragwerksplanung 5-6. Auf eine Weiterbeauftragung besteht kein Rechtsanspruch. Das Vorhaben wird aus öffentlichen Mitteln gefördert. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen ist zu jeder Zeit zu gewährleisten. Bezüglich der Beschreibung der Leistung orientiert sich die Auftraggeberin an den Leistungsbildern der HOAI 2021. Näheres regelt der Vertrag. - Große Kreisstadt Weißenburg i. Bay.Weißenburg i. Bay.
Stadt Weißenburg i. Bay.: Erschließungsmaßnahme WG "Stadtnah im Grünen" und GWG "Am Lehenwiesenweg II", Ingenieurleistungen – Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung (ein Vertrag) der a.) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. Entwässerung im Trennsystem / Kanalbau / Regenrückhaltung (Gruppe 2 nach HOAI Anl. 12.2), - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. Aufgrund der bereits vorliegenden Vorauslegung wird LPH 2 von 20 auf 10 % reduziert. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 12 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10; und b.) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. - Es wird davon ausgegangen, dass LPH 4 nicht erforderlich sein wird. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10. || Allgemeines: *Beauftragungsstufen:- Stufe 1 Gesamtmaßnahme: Objektplanung Ingenieurbauwerke mit LPH 2-4 und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 1-4 für die Gesamtmaßnahme (Objekt 1+2);- Stufe 2 getrennt nach Objekt 1 und 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 1, Objektplanung, Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 2;- Die Einarbeitung, Überprüfung und fachliche Bewertung der vorliegenden Vorauslegung „Ingenieurbauwerke“ ist erforderlich; die verantwortliche Übernahme gemäß § 8 HOAI ist zu vereinbaren. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den Bebauungsplänen abgeschlossen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistungen erfolgt ausschließlich an einen Bieter (AN). Für die Leistungsbereiche wird ein gemeinsamer Vertrag geschlossen. Der Vertragsabschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgt auf Basis des Ingenieurvertrags nach HIV-KOM (Boorberg-Verlag) inkl. AVB und ZVB. Die Vergabe erfolgt im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen.- Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind:o ein Ingenieurbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt,o ein Ingenieurbüro mit einem/mehreren Nachunternehmen für einzelne Leistungsbereicheo eine Gemeinschaft aus Ingenieuren und Fachplanern (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht und können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorar-tafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, NL BautzenBautzen
Dresdner Zwinger - Sicherheitskonzept - Technische Ausrüstung AG 4, 5
Die Planungsaufgabe umfasst die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für den Zwinger und die Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen. Für alle Bereiche des Dresdner Zwingers liegen "Baulich-technische und personell-organisatorische Sicherungsempfehlungen" des LKA vor. Diese bilden die Grundlage für das in Abstimmung mit dem Bauherrn, den Nutzern und den weiteren Planungsbeteiligten zu erstellende Sicherheitskonzept. Zu berücksichtigen ist dabei der "Leitfaden zur Planung von baulichen, technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden und Liegenschaften des Freistaates Sachsen im Zuständigkeitsbereich des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) (Leitfaden Sicherheit) - Stand 2021". Das Sicherheitskonzept ist gemäß RLBau Sachsen - Ausgabe 2018, Stand 2021, Teil der Entwurfsunterlage - Bau (EW-Bau). Die sich aus dem Optimierungsbedarf ergebenden baulichen und technischen Leistungen sind im Bestand zu integrieren, ohne das Erscheinungsbild zu ändern oder wesentlich in die historische Substanz einzugreifen. Ein örtlich und zeitlich paralleler Museumsbetrieb muss prinzipiell möglich bleiben. Alle Maßnahmen müssen mit den Anforderungen des Denkmalschutzes übereinstimmen. Die Planungsaufgabe umfasst die Gesamtheit der sicherheitstechnischen Maßnahmen und Anlagen im Zwinger. Der im Titel der Baumaßnahme genannte "2. BA" umfasst komplett den Dresdner Zwinger. Die weiteren Bauabschnitte betreffen andere Gebäude wie bspw. das Dresdner Schloss. Ziel ist der Aufbau einer homogenen Anlagenstruktur auf aktuellem Stand der Technik, nach dem die EMA der VdS 2311 Klasse C und die VÜA der VdS 2366 und der DIN EN 62676 Grad 4 entsprechen sollen. Des Weiteren ist es vorgesehen, im geringen Umfang auch Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den zu vergebenen Leistungen der Anlagengruppen 4 und 5 stehen und die im Planungsprozess ermittelt werden, ebenfalls beim Bieter zu beauftragen. Die zu bearbeitende BGF beträgt ca. 36.300 m³, die NGF beträgt ca. 21.100 m². Gegenstand der geplanten Beauftragung sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 55 ff. i.V.m. Anlage 15 HOAI 2021 mit den Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechend des Vertrages (der Vertrag inkl. Anlagen wird den Bietern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ab der Leistungsstufe 2 (d. h. ab Leistungsphase 5) wird die Planung in die vier Teilobjekte Porzellansammlung, Mathematisch-Physikalischer Salon, Zwinger Xperience und Galerie Alte Meister aufgeteilt. Der in Vorbereitung dieses Verfahrens ermittelte Kostenkennwert beträgt 15,9 Mio. Euro brutto für die KG 300, 400 und 500 einschl. 700. Davon wurden 5,0 Mio. Euro auf die KG 300, 5,0 Mio. Euro auf die KG 400 und 3,0 Mio. Euro auf die KG 500 zugewiesen. Die genauen Kosten und Kostenanteile sind in Vorplanung und Entwurfsplanung zu ermitteln. Die Beauftragung ist umgehend nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 134 (2) GWB, geplant. Die maßgebenden Meilensteine des Projektes sind: Projektstart (Leistungsbeginn): spätestens sechs Wochen nach Beauftragung Vorplanung und Entwurfsplanung: 24 Monate nach Planungsbeginn Gesamtfertigstellung: voraussichtl. im Jahr 2034 (nach aktueller Terminvorstellung), wird mit Beauftragung der Leistungsstufe 2 konkretisiert DIE BAUMAßNAHME IST ALS "VERSCHLUSSSACHE - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NFD)" EINGESTUFT. WEITERE UNTERLAGEN WIE PROJEKTBESCHREIBUNG UND VERTRAG INKL. ANLAGEN SOWIE WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ÜBER DIE BAUMAßNAHME WERDEN DEN BIETERN DAHER ERST IM RAHMEN DER AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. - Stadtwerke Neumarkt-Sankt VeitNeumarkt-Sankt Veit
Neumarkt-Sankt Veit - Erneuerung Wasserwerk TGA-Planung ELT (Anlagegruppen 4, 5, 8) - LPH 1-9
Die Stadtwerke Neumarkt‑Sankt Veit KU beabsichtigen die Erneuerung des bestehenden Wasserwerks in der Elsenbacher Straße 30. Das Wasserwerk wurde in den 1960er‑Jahren errichtet und bildet die zentrale Anlage zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Förderung des Trinkwassers für das Stadtgebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Anlagenalters und der technischen Entwicklung besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bauwerk umfasst die wassertechnischen Aufbereitungsanlagen, einen Speicherbehälter sowie das Pumpwerk. Zudem befindet sich eine Drucksteigerung für den Außenbereich Nord im Wasserwerk. Die Gesamtanlage wurde über Jahrzehnte betrieben und mehrfach angepasst, entspricht jedoch in wesentlichen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit, Hygiene und Versorgungssicherheit. Festgestellte bauliche und technische Defizite betreffen unter anderem die Aufbereitungstechnik, sowie MSR-Technik und verschiedene Betriebseinrichtungen sowie die Bausubstanz. Darüber hinaus weisen zentrale Komponenten eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Anlagenüberprüfung bestätigte ein nicht mehr zu vernachlässigendes Ausfallrisiko. Aufgrund der fortgeschrittenen Lebensdauer besteht die Notwendigkeit der Erneuerung aller technischen Anlagen. Im Rahmen eines Grobkonzepts erfolgten eine Bestandsbeurteilung, eine Zusammenstellung von Grundlagen für die neue Aufbereitung (eine überschlägige Dimensionierung, Zusammenfassung der Analyse Wasserbeschaffenheit, etc.) und ein Vergleich mehrerer Standortvarianten für die Wasserwerkserneuerung. Der Standort eines Neubaus am bestehenden Gelände wurde festgelegt, auf diesem soll weiter aufgebaut werden. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer neuen, zuverlässigen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Trinkwasseranlage. Hierbei sind insbesondere die einschlägigen DVGW‑Vorschriften sowie die Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die Empfehlung aus dem Grobkonzept lautet auf einen Neubau des Wasserwerks am bestehenden Standort. Das Bestandsbauwerk soll nach dem Ablösevorgang dann umgewidmet werden, dieser Umbau ist nicht Inhalt der Planungsaufgabe. Der Auftraggeber erwartet, dass im Zuge der Planungen die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Variante entwickelt wird und die Maßnahme bis zum Herbst 2028 abgeschlossen wird.. Die Herstellungskosten der Maßnahme (Baukosten für Neubau Wasserwerk / Maschinengebäude, Wasseraufbereitung, -speicherung und -förderung, Elektrotechnik und MSR) werden grob auf rd. 4,55 Mio. EUR netto geschätzt, zzgl. Baunebenkosten. Die Planung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Realisierung ist für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Fachplanung technische Ausrüstung für Elektrotechnik und MSR (Anl.gr. 4, 5, 8) gem. § 53 ff HOAI, jeweils Leistungsphasen 1-9 sowie diverse besondere Leistungen, die den Verfahrensunterlagen entnommen werden können. Parallel wird die Objektplanungsplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI (Gruppe 1 Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung, inkl. Maschinentechnik) und die Fachplanung technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (Anl.gr. 7.2) gem. § 53 ff HOAI ausgeschrieben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung eines Grobkonzeptes vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Auf der vorhandenen Zusammenstellung soll weiter aufgebaut werden. Vertrauliche, sicherheitsrelevante oder nur eingeschränkt veröffentlichungsfähige Unterlagen zum Projekt werden zur Wahrung der Versorgungssicherheit ausschließlich den zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassenen Bietern zur Verfügung gestellt. Weiter wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV). - Stadtwerke Neumarkt-Sankt VeitNeumarkt-Sankt Veit
Neumarkt-Sankt Veit-Erneuerung Wasserwerk Objektplanung Ing.BW- LPH1-9 inkl. Verfahrenstechik-LPH1-9
Die Stadtwerke Neumarkt‑Sankt Veit KU beabsichtigen die Erneuerung des bestehenden Wasserwerks in der Elsenbacher Straße 30. Das Wasserwerk wurde in den 1960er‑Jahren errichtet und bildet die zentrale Anlage zur Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Förderung des Trinkwassers für das Stadtgebiet. Aufgrund des fortgeschrittenen Anlagenalters und der technischen Entwicklung besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf. Das Bauwerk umfasst die wassertechnischen Aufbereitungsanlagen, einen Speicherbehälter sowie das Pumpwerk. Zudem befindet sich eine Drucksteigerung für den Außenbereich Nord im Wasserwerk.Die Gesamtanlage wurde über Jahrzehnte betrieben und mehrfach angepasst, entspricht jedoch in wesentlichen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen an Betriebssicherheit, Hygiene und Versorgungssicherheit. Festgestellte bauliche und technische Defizite betreffen unter anderem die Aufbereitungstechnik, sowie MSR-Technik und verschiedene Betriebseinrichtungen sowie die Bausubstanz. Darüber hinaus weisen zentrale Komponenten eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit auf. Eine im Jahr 2019 durchgeführte Anlagenüberprüfung bestätigte ein nicht mehr zu vernachlässigendes Ausfallrisiko. Aufgrund der fortgeschrittenen Lebensdauer besteht die Notwendigkeit der Erneuerung aller technischen Anlagen. Im Rahmen eines Grobkonzepts erfolgten eine Bestandsbeurteilung, eine Zusammenstellung von Grundlagen für die neue Aufbereitung (eine überschlägige Dimensionierung, Zusammenfassung der Analyse Wasserbeschaffenheit, etc.) und ein Vergleich mehrerer Standortvarianten für die Wasserwerkserneuerung. Der Standort eines Neubaus am bestehenden Gelände wurde festgelegt, auf diesem soll weiter aufgebaut werden. Ziel der Maßnahme ist die Errichtung einer neuen, zuverlässigen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Trinkwasseranlage. Hierbei sind insbesondere die einschlägigen DVGW‑Vorschriften sowie die Vorgaben der Trinkwasserverordnung sowie die allg. anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die Empfehlung aus dem Grobkonzept lautet auf einen Neubau des Wasserwerks am bestehenden Standort. Das Bestandsbauwerk soll nach dem Ablösevorgang dann umgewidmet werden, dieser Umbau ist nicht Inhalt der Planungsaufgabe. Der Auftraggeber erwartet, dass im Zuge der Planungen die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Variante entwickelt wird und die Maßnahme bis zum Herbst 2028 abgeschlossen wird.. Die Herstellungskosten der Maßnahme (Baukosten für Neubau Wasserwerk / Maschinengebäude, Wasseraufbereitung, -speicherung und -förderung, Elektrotechnik und MSR) werden grob auf rd. 4,55 Mio. EUR netto geschätzt, zzgl. Baunebenkosten. Die Planung soll unmittelbar nach Beauftragung beginnen. Die Realisierung ist für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Objektplanungsplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI (Gruppe 1 Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung, inkl. Maschinentechnik) und die Fachplanung technische Ausrüstung Verfahrenstechnik (Anl.gr. 7.2) gem. § 53 ff HOAI, jeweils Leistungsphasen 1-9 sowie diverse besondere Leistungen, die den Verfahrensunterlagen entnommen werden können. Insbesondere ist die örtliche Bauüberwachung für die Ingenieurbauwerke zu leisten. Parallel wird die Fachplanung technische Ausrüstung für Elektrotechnik und MSR (Anl.gr. 4, 5, 8) gem. § 53 ff HOAI ausgeschrieben. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Bearbeitung eines Grobkonzeptes vorbefasst war. Zum Vorteilsausgleich werden Informationen und Arbeitsergebnisse im Verfahren zur Verfügung gestellt. Auf der vorhandenen Zusammenstellung soll aufgebaut werden. Vertrauliche, sicherheitsrelevante oder nur eingeschränkt veröffentlichungsfähige Unterlagen zum Projekt werden zur Wahrung der Versorgungssicherheit ausschließlich den zur zweiten Stufe des Vergabeverfahrens zugelassenen Bietern zur Verfügung gestellt. Weiter wird es allen ins Verhandlungsverfahren eingeladenen Bewerbern nach Erstangebotsaufforderung ermöglicht, eine begleitete Objektbegehung durchzuführen. Ein entsprechender Termin wird zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme des vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).
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