Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverTED
HLDS 2026
Kauf von 2 neuen inkjetbasierten Endlosdrucksystemen (S/W-Druck, Duplex, bis 2.000 Seiten/min), Lieferung und Installation bei der BA in Nürnberg, Anpassung vorhandener Hunkeler-Module (UW8/RW8), Einweisung, 7 Jahre Service, Ersatz-/Verschleißteile (geschätzt 700 Mio Seiten/Jahr A4 Duplex), schwarze Tinte (3% Schwärzung), optionaler erwei...
Printers & Scanners
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord
- Published:
- June 08, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Printers & Scanners
Tender description
Kauf von 2 neuen inkjetbasierten Endlosdrucksystemen (S/W-Druck, Duplex, bis 2.000 Seiten/min), Lieferung und Installation bei der BA in Nürnberg, Anpassung vorhandener Hunkeler-Module (UW8/RW8), Einweisung, 7 Jahre Service, Ersatz-/Verschleißteile (geschätzt 700 Mio Seiten/Jahr A4 Duplex), schwarze Tinte (3% Schwärzung), optionaler erweiterter Service außerhalb der Regelzeiten, kostenfreies Konsignationslager.
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Techniker KrankenkasseHamburgRahmenvertrag für den Kauf und Betrieb von circa 1.500 Druckern und MFG inkl. Zubehör. Rollout-/IMAC-Leistungen sowie Instandhaltung im Sinne eines "All in Services" (Next Day Service, proaktive Wartung und Tonerversorgung) für die bundesweit verteilten Geräte.Drucker 2026
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Jul 20Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Kauf durch Abruf und durch Lieferung von S/W-Arbeitsplatzdruckern über einen Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer. Die Geräte kommen in allen Dienststellen der BA und in den Jobcentern zum Einsatz. Sie sind als USB-Arbeitsplatzdrucker oder als Netzwerkdrucker für kleine Arbeitsgruppen mit geringem Druckvolumen vorgesehen. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen: • Lieferung von vorkonfigurierten S/W-Arbeitsplatzdruckern inklusive Stromanschlusskabel und Erstausstattung von Verbrauchsmaterial • Lieferung von Verbrauchsmaterial / Verschleißteilen für die S/W-Arbeitsplatzdrucker • Rücknahme von Transport- und Verpackungsmaterial sowie Verbrauchsmaterialresten • Service- und Supportleistungen • Ansprüche aus Mängeln Optionale Leistung: • Lieferung zusätzlicher Papierkassetten für die S/W Arbeitsplatzdrucker (ohne Abrufverpflichtung) Die Mindestabnahmemenge für Drucker beträgt 10.000 Stück. Die geschätzte Abnahmemenge inklusive der Mindestabnahmemenge beträgt 30.000 Stück ohne Abnahmeverpflichtung über die Mindestabnahmemenge hinausgehend. Die Höchstmenge für diese Beschaffung beläuft sich auf 30.000 Arbeitsplatzdrucker. Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.Los 1: Kreisverwaltung Mainz-Bingen Los 2: Schulen Los 3: Hausdruckerei
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation"IngelheimLos 1: Neuausstattung der Verwaltungsbereiche mit Kopier- und Drucksystemen mit Full-Service einschließlich der erforderlichen Software mit Hauptsitz in Ingelheim sowie Außenstellen in Mainz, Bingen und Oppenheim. Los 2: Neuausstattung der Schulen im Kreisgebiet des Landkreises Mainz-Bingen mit Kopier- und Drucksystemen mit Full-Service einschließlich der erforderlichen Software. Los 3: Neuaustattung der Hausdruckerei im Dienstgebäude I in Ingelheim mit Kopiergeräten mit Full-Service einschließlich der erforderlichen Software. Die angestrebte Regelnutzungsdauer aller Geräte beträgt 60 Monate mit der einmaligen Option der Verlängerung um 12 Monate. Kalkulatorisch wird von einer Mindestnutzungsdauer von 60 Monaten für alle Geräte ausgegangen, die sich bis auf eine theoretische Maximalnutzungsdauer von 72 Monaten erweitern kann (60 + 12 Monate). Es wird von einem Bedarf in Höhe von rund 604 Einzelplatzdruckern sowie rund 114 Etagen Multifunktionsgeräten ausgegangen, von denen jeweils ein Teil für den Schwarzweißdruck und ein Teil für den Farbdruck ausgelegt sein sollen. Das erwartete Druck- und Kopiervolumen wird mit rund 10,3 Mio. Seiten Schwarzweiß und 4,3 Mio. Seiten Farbe pro Jahr angenommen, basierend auf den Erfahrungswerten der letzten Jahre bei vergleichbarer Ausstattung. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung kann es zur vorzeitigen Rückgabe von Geräten kommen. Der Auftraggeber ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit einzelne Drucksysteme vorzeitig außer Betrieb zu nehmen und an den Auftragnehmer zurückzugeben. Die vorzeitige Rückgabe ist insgesamt begrenzt auf maximal 10 % der ursprünglich beauftragten und installierten Geräteanzahl, ausschließlich bezogen auf Arbeitsplatzdrucker A4 S/W. Eine Rückgabe ist frühestens nach Ablauf von 24 Monaten Vertragslaufzeit zulässig. Der Mietpreis für diese Geräte entfällt ab dem Zeitpunkt der Rückgabe.Outputmanagement / KDF-Systeme
Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad LippspringeDer Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
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