Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle BauMünchenTED
H2 Tank Miete und H2 Gasversorgung - PR1139360-2350-I
H2 Tank Miete und H2 Gasversorgung für Fraunhofer ISE, 79110 Freiburg
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- Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau
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- August 18, 2026
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H2 Tank Miete und H2 Gasversorgung für Fraunhofer ISE, 79110 Freiburg
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Vergabestelle Landeshauptstadt StuttgartStuttgartDeadline: Sep 16Phase 1 – Teilnahmewettbewerb Die Einleitung des Verfahrens erfolgt mit der Veröffentlichung der europaweiten Bekanntmachung zur Konzessionsvergabe und Bereitstellung der Vergabeunterlagen. Mit der Konzessionsbekanntmachung fordert der Konzessionsgeber alle an der Konzession interessierten Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen (Aufruf zum Teilnahmewettbewerb); Sofern die interessierten Unternehmen Fragen zu den den Teilnahmewettbewerb betreffenden Unterlagen, dem Konzessionsgegenstand oder dem Verfahren haben, können sie bis 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge über die Vergabeplattform Auskünfte erbitten; Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Teilnahmeanträge; Prüfung und Auswertung der Teilnahmeanträge entsprechend der in der Bekanntmachung aufgestellten Anforderungen (u.a. Eignungskriterien) sowie Bestimmung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (Abschluss Teilnahmewettbewerb) Für den Teilnahmewettbewerb gelten die „Bewerbungsbedingungen (Teilnahmewettbewerb)“, die Gegenstand der im Teilnahmewettbewerb veröffentlichten Vergabeunterlagen sind. Phase 2 – Angebots und Verhandlungsphase Aufforderung zur Angebotsabgabe (Anfang Angebotsphase); Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) Erstangebote; Einladung zu Verhandlungsgesprächen; Verhandlungsgespräche (und ggf. weitere Verhandlungsrunden); Ggf. Konsolidierung der Vergabeunterlagen unter Berücksichtigung der Verhandlungen; Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (BAFO); Schlusstermin für den Eingang der (elektronisch einzureichenden) finalen Angebote; Prüfung und Wertung der Angebote; Informationsschreiben nach § 134 GWB; Zuschlagserteilung und Ende des Verfahrens. Für die Angebots- und Verhandlungsphase gelten die „Angebotsbedingungen (Angebots- und Verhandlungsphase)“. Mit seinen Angeboten darf der Bieter Änderungen respektive Verhandlungsvorschläge zum Konzessionsvertrag einreichen. Der öffentliche Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen/„zwingend zu erfüllende Kriterien“ und Zuschlagskriterien. Ausführungsbedingungen: Mit ihrem Teilnahmeantrag und auch aktualisiert mit ihrem finalen Angebot abzugeben ist: - eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne der Art. 28 Abs. 1 lit. b und Art. 29 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2560 (Drittstaatensubventionsverordnung); hierfür stellt die Kommission ein Online-Formular zur Verfügung: https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/public-procurement/foreign-subsidies-regulation/practical-information_en. Dort können sich auch Unternehmen registrieren, um entsprechende Dokumente versenden zu können. Spätestens mit dem ersten Konzessionsvertragsangebot vorzulegen ist: - die Verpflichtungserklärung zur Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) Die Zahlung der Konzessionsabgaben, wie in § 18 des Konzessionsvertragsentwurfs vorgesehen, ist ein „zwingend zu erfüllendes Kriterium“ (Mindestanforderung). Bieter, die die Zahlung der Konzessionsabgabe nach § 18 des Konzessionsvertrags vorgesehen, verweigern, werden von dem Konzessionsverfahren ausgeschlossen.Markterkundung Errichtung und Betrieb eines Wärmenetzes in der Gemeinde Rellingen
Gemeinde RellingenRellingen1. Anlass und Zielsetzung In der Gemeinde Rellingen soll eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden. Mit dieser unverbindlichen Marktsondierung soll gemäß § 28 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) das Interesse privater Unternehmen zur Planung, zum Bau und zum Betrieb eines Wärmenetzes abgefragt werden. 2. Ausgangslage Die Gemeinde Rellingen ist eine Gemeinde im Kreis Pinneberg im Süden von Schleswig-Holstein. Sie weist eine Fläche von 13,18 km² auf und hat ca. 15.135 Einwohner bei einer Bevölkerungsdichte von 1148 Einwohnern/km² (Stand 31.12.2025). Die Gemeinde Rellingen möchte ihrer Verantwortung nachkommen und ist bestrebt ihren ortsansässigen Gewerbebetrieben, Schulen sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern zukünftig eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Wärmeversorgung anzubieten. In diesem Zusammenhang soll die Abwärme des privat betriebenen Rechenzentrums in der Kellerstraße genutzt werden. Dieses hat sich im Gemeindegebiet ansiedelt und befindet sich momentan im Bau. Die Gemeinde hat durch eine Dienstbarkeit das alleinige Abnahmerecht der daraus resultierenden Abwärme. Technisch sind zwei Übergabepunkte realisiert worden. Ein Übergabepunkt dient der Versorgung der direkt nebenan entstehenden Grundschule und Dreifachsporthalle, wodurch ca. 10 % der Abwärme des Rechenzentrums abgenommen wird. Dieses Netz wird durch die Gemeinde realisiert sowie betrieben und ist daher nicht Teil des Markterkundungsverfahrens. Ziel ist es, auch die entstehende Restwärme (ca. 90 %) sinnvoll zu nutzen. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie (Stand 27.02.2026) durch das Büro Averdung im Auftrag der Gemeinde Rellingen erstellt. Die Studie kann durch die Gemeinde Rellingen nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt werden. Interessierte senden dazu bitte eine Mail an den Fachbereichsleiter Planen & Bauen, Tom Rasmussen: [email protected]. Die Machbarkeitsstudie hat gezeigt, dass als netzgebundene Option die Errichtung eines Wärmenetzes in Betracht kommt. Das Untersuchungsgebiet umfasste dabei die Bereiche im Umfeld des geplanten Rechenzentrums in der Kellerstraße. Betrachtet wurden sowohl gewerblich geprägte Flächen als auch angrenzte Wohn- und Mischgebiete. Ein Wärmenetz ist nach der erstellten Machbarkeitsstudie technisch realisierbar und kann unter Berücksichtigung der BEW-Förderung wirtschaftlich betrieben werden. Dies würde der Gemeinde eine effiziente und ortsnahe Versorgung durch unvermeidbare Abwärme und erneuerbaren Energien ermöglichen und wäre eine Baustein der Wärmeplanung der Gemeinde Rellingen. Die Wärmeplanung ist erstellt und wird in den kommenden Wochen von den politischen Gremien beraten. Mindestzielsetzung der Gemeinde Rellingen ist die Errichtung und der Betrieb eines (Nah-) Wärmenetzes im Untersuchungsgebiet der Machbarkeitsstudie. Hier geht die Gemeinde davon aus, dass sich das Wärmenetz technisch und wirtschaftlich realisieren lässt. Die Gemeinde Rellingen ist jedoch auch offen für eine Erweiterung des Wärmenetzes innerhalb des Gemeindegebietes. 3. Aufgabenstellung Die Gemeinde Rellingen lädt dementsprechend interessierte Unternehmen und Betreiber von Wärmenetzen ein, ihr Interesse an der Errichtung und des anschließenden Betrieb des Wärmenetzes in der Gemeinde Rellingen bis spätestens zum 18.09.2026 zu bekunden. Die Interessensbekundung soll möglichst insbesondere folgende Angaben enthalten: - Kurze Vorstellung des Unternehmens mit Benennung der Sach- und Fachkunde bzgl. der Errichtung und des Betriebes von Wärmenetzen. - Grobe Definition des Gebietes des zu errichtenden Wärmenetzes. - Konzeptionelle Ideen zur Gestaltung und Umsetzung des Wärmenetzes. - Darstellung eines zeitlichen Ablaufplanes mit Vertriebs-, Planungs- und Realisierungszeiten. - (Wirtschaftliche) Rahmenbedingungen unter denen die Errichtung und der Betrieb entsprechender Wärmenetze erfolgen kann. - Aufzeigen von möglichen Betriebsgesellschafften, auch mit Beteiligungsmöglichkeiten der Gemeinde Rellingen. Die Gemeinde Rellingen betont, dass sie im Hinblick auf die Umsetzung und Gestaltung der Wärmeversorgung Ideen offen gegenübersteht. 4. Verfahrensablauf Die Interessenten werden gebeten, ihr Konzept in elektronischer Form per Mail an Tom Rasmussen an: t.rasmussen@rellingen zu richten und im Betreff mit dem Stichwort "Interessensbekundung Wärmenetze" zu kennzeichnen. Etwaige Rückfragen sind per Mail an Tom Rasmussen, Fachbereichsleiter Planen und Bauen, [email protected] zu richten. Die Gemeinde Rellingen behält sich vor, nach Eingang der Rückmeldungen einzelne Interessenten zu unverbindlichen Gesprächen einzuladen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Durchführung der Gespräche oder auf die Einladung zu diesen Gesprächen.
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