Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltMagdeburgTED
Grunderwerbsmanagement - Los 1: NB re. Deich HWS OL Hausneindorf, Los 2: NB HWS OL Silstedt, Los 3: AB HWS OL Nienhagen, Los 4: NB li. Deich HWS OL Wedderstedt, Los 5: AB HWS OL Veltensmühle, Los 6: NB HWS OL Alexisbad
Die Projekte dienen der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen
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Die Projekte dienen der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
- Published:
- June 11, 2026
- Deadline:
- July 16, 2026
- Topic:
- Notary Services
Tender description
Die Projekte dienen der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
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6- Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltMagdeburgDeadline: Jul 16
Grunderwerbsmanagement - Los 1: NB re. Deich HWS OL Hausneindorf, Los 2: NB HWS OL Silstedt, Los 3: AB HWS OL Nienhagen, Los 4: NB li. Deich HWS OL Wedderstedt, Los 5: AB HWS OL Veltensmühle, Los 6: NB HWS OL Alexisbad
Die Projekte dienen der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen - Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Deadline: Jul 16
Grunderwerbsmanagement NB HWS OL Alexisbad
Das Projekt dient der Herstellung oder der Verbesserung des Hochwasserschutzes. Die geforderte Leistung umfasst die Erstellung und Verhandlung von Bauerlaubnisverträgen für Grundstücke/Flurstücke im Zusammenhang mit im Bau temporär sowie nach dem Bau dauerhaft genutzten Flächen. - Markt Eschlkam
Ersatzneubau und Sanierung Kindergarten Eschlkam - Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der bestehende Kindergarten in Eschlkam befindet sich in einem insgesamt sanierungsbedürftigen Zustand. Das sogenannte Marienheim, ursprünglich ein ehemaliges Wirtshaus aus den 1930er Jahren, wurde über die Jahrzehnte mehrfach umgebaut, ist jedoch aufgrund seiner kleinteiligen Raumstruktur für eine weitere Nutzung als Kindergarten ungeeignet. Auch das Hauptgebäude des Kindergartens, das 1968 errichtet wurde, weist deutliche Renovierungsbedarfe auf. Der Eingangsbereich ist nur über eine Freitreppe zugänglich, wodurch ein barrierefreier Zugang derzeit nicht gegeben ist. Eine Erweiterung aus dem Jahr 1988, die ursprünglich als Gymnastik- und Schlafraum sowie für Lagerräume gedacht war, wird aktuell provisorisch als Gruppenraum genutzt, befindet sich jedoch ebenfalls in einem renovierungsbedürftigen Zustand. Das Nebengebäude ist baulich stark überaltert, weshalb ein Abbruch zur Bereinigung des Grundstücks angedacht ist. Das Grundstück selbst bietet nur sehr begrenzte Stellplatzmöglichkeiten (2–3 Parkplätze) und weist ein leicht erhöhtes Geländeniveau auf. Drei große, erhaltenswerte Bäume prägen den Gartenbereich. Das bestehende Raumangebot umfasst derzeit rund 690 m². Das angestrebte Raumprogramm sieht eine Fläche von 735 m² für vier Gruppen mit insgesamt 100 Betreuungsplätzen vor. Zur Vorbereitung des Projekts hat die Gemeinde Eschlkam eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die als Grundlage für die weitere Planung dient. Geplant ist eine Umsetzung in drei Schritten: Zunächst wird der Altbau abgebrochen, um Platz für die neuen Bauflächen zu schaffen. Danach entsteht ein Neubau, der den aktuellen Anforderungen gerecht werden soll. Abschließend soll ein Teil des bestehenden Gebäudes saniert und in das Gesamtkonzept eingebunden werden. Wie genau die einzelnen Bauabschnitte gestaltet werden, soll im weiteren Planungsprozess entschieden werden. Dabei sollen sowohl funktionale und wirtschaftliche Aspekte als auch die Möglichkeit einer späteren Aufstockung berücksichtigt werden. Die Gesamtkosten für diese Variante belaufen sich laut Kostenprognose (Stand März 2023) auf rund 4,59 Mio. € brutto (KG 200-700). Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Juni 2026 - Baubeginn und Bauende: - 1. BA - Abriss Altbau (= Marienheim), unterkellert: Juni 2027 - September 2027 - 2. BA - Neubau: Oktober 2027 - März 2029 - 3. BA - Sanierung Bestand: April 2029 - April 2030 Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagegruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gemäß §§ 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3 und 5-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - SBH | Schulbau HamburgHamburgDeadline: Aug 18
Neubau von Wohnungen für Auszubildende in 2 Losen für die Standorte Fabriciusstr. 150 (LOS 1) und Ausschläger Weg 11 (LOS 2) in Hamburg - Planungs- und Bauleistungen als Totalübernehmerleistungen ab LPH 3 HOAI bis schlüsselfertige Übergabe inkl. Außenanlagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg verfolgt den Ausbau der Kapazitäten für das Azubi-Wohnen. Dabei geht Hamburg bei der Schaffung von günstigem Wohnraum für Auszubildende jetzt neue und innovative Wege. Mit dem „BildungsHaus+“ haben die zur Finanzbehörde gehörenden Bildungsbauunternehmen SBH und GMH dafür verschiedene Gebäudetypen entwickelt. Das „BildungsHaus+“ vereint Wohnen mit Bildungsnutzungen und soll vermehrt auf Schulgrundstücken der Stadt Hamburg realisiert werden. Der Hamburger Senat setzt sich mit zahlreichen Maßnahmen und Projekten dafür ein, mehr Wohnraum für Auszubildende in Hamburg zu schaffen. Die Bildungsbauunternehmen SBH und GMH, werden hierbei einen wesentlichen Anteil mit der Projektierung und Realisierung von Azubiwohnraum auf vorhandenen Hamburger Schulgrundstücken dazu beitragen. Die Bauleistungen müssen für die Gebäude in beiden Losen schlüsselfertig und betriebsbereit bis zum 30.11.2028 abgeschlossen sein und die Abnahmebegehungen mit Pächter, Betreiber und Mieter müssen erfolgt sein. Bis zum 15.12.2028 muss die Abnahme vom TÜ erfolgt sein. Die Ausführungsenden gelten für beide Lose. Betriebsbeginn aller Gebäude ist der 01.01.2029. Der Neubau erfüllt die aktuellen Vorgaben zur Energieeffizienz gem. KfW40-Standard. Eine Photovoltaikanlage auf einem Gründach unterstützen die Energieeffizienz zusätzlich. Die Wärmeversorgung erfolgt voraussichtlich über einen Fernwärmeanschluss. Die zu realisierende Gebäudefläche umfasst ca. 5.246 m² BGF und einer seitens der IfB förderfähigen Fläche von 2.693,5 m² sowie einer seitens der IfB förderfähigen Vollstein-Fassadenfläche von 2.081 m² mit 109 Wohnungen. Der geschätzte Gesamtauftragswert umfasst auch das Budget aller vorbereitenden Maßnahmen auf den Projekt-Grundstücken inkl. Fällungen, Herrichten und aller Erschließungsmaßnahmen/-leistungen (KG 200), der KG 500 und 550 „Außenanlagen“, der KG 600 „Ausstattungen inkl. Möblierung Gebäude für Azubi-Wohnungen“ und der Baunebenkosten (KG 700) – diese sind vollständig Bestandteil der TU-Leistungen. Es sind die Bauleistungen der KG200, KG300, KG400, KG500, KG600 (Ausnahme: KG 600 nicht für die KITA) und KG 700 (für die Azubi-Wohnungen und die KITA) zu erbringen und schlüsselfertig abzuschließen, d.h. komplett, funktionsfähig, ausgestattet, betriebsbereit plus nach den Maßgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB), der zur Verfügung gestellten Planungen und Fachgutachten/-stellungsnahmen vom AG. Damit ist die Lieferung und Leistung, inklusive aller Vor-, Neben- und Nacharbeiten für die vollständige Erbringung der Planungs- und Bauleistungen gemeint. Dies gilt einschließlich: Baustelleneinrichtung, Bemusterung in Abstimmung mit dem AG, Führen einer Plus-Minus-Liste, SiGeKo, PVO/ Prüfsachverständige, Abstimmungen mit den Behörden, Einholung sämtlicher Genehmigungen inkl. Zustimmungsbescheid (Baugenehmigung). Das für die Leistung erforderliche Projektmanagement, die Projektkommunikation, die vollumfängliche Planungskoordination inkl. Lückenschluss und die verantwortliche Bauleitung nach LBauO sind Teil der Gesamt-TU-Leistung. Dazu gehört ein AN-spezifisches TU-Projektmanagement, sowie eine ordnungsgemäße organisatorische, qualitative und terminliche Steuerung, insb. der eingesetzten Nachunternehmer, Objektplaner, Fachplaner und sämtliche Gutachter (Übertragung vertragsgegenständlicher Leistungen auf NU nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG). Die Berücksichtigung von VOB/B, VOB/C, BGB sowie anerkannte Regeln der Technik (EN und DIN-Normen, VDE-, VDI-, VDS- und TÜV-Vorschriften), Herstellerrichtlinien, Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme und Berücksichtigung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) werden vorausgesetzt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerb wird ein Vertragsmuster bzw. Eckpunktepapier des TU-Vertrags sowie eine Kurzfassung der FLB (Auszüge der Planung) bereitgestellt. In der Angebotsphase wird der zu verhandelnde Vertragsentwurf bereitgestellt sowie die vollständige FLB mit den zugehörigen Anlagen. Die Teilnahme des AN an mindestens einer Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Hamburg zur Unterrichtung interessierter Unternehmen zum Stand der vergebenen sowie noch zu vergebenden Bauleistungen ist erforderlich. Im Rahmen der Angebotsphase wird von den Bietern die Erstellung einer Planungskonzeption erwartet (Entgeltung siehe Verfahrenshinweise). Die Phase der Angebotserstellung wird mind. 45 Kalendertage betragen. Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro Luchterhandt & Partner unterstützen und beratend begleiten. - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenDeadline: Sep 01
Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenDeadline: Sep 01
Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.
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