Zentrale Beschaffungsstelle Kanton Basel-LandschaftLiestal
Grünpflege entlang Kantonsstrassen
Grünflächenpflege entlang Kantonsstrassen (Hauptverkehrsstrassen) im Kanton Basel-Landschaft.Leistungsumfang:MulchenMähenWaldränder / BäumeHeckenLeitschranken Weiterführende Informationen zum Leistungskatalog der Gegenstand des RFI ist, finden sich in der Beilage zu diesem RFI.
Green-Space Maintenance, Tree Care
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Zentrale Beschaffungsstelle Kanton Basel-Landschaft
- Published:
- July 07, 2026
- Deadline:
- August 15, 2026
- Topic:
- Green-Space Maintenance
Tender description
Grünflächenpflege entlang Kantonsstrassen (Hauptverkehrsstrassen) im Kanton Basel-Landschaft.Leistungsumfang:MulchenMähenWaldränder / BäumeHeckenLeitschranken Weiterführende Informationen zum Leistungskatalog der Gegenstand des RFI ist, finden sich in der Beilage zu diesem RFI.
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8Hauptinspektionen 2027 - 2031 der Kunstbauten auf Kantonsstrassen
Verkehr und Infrastruktur (vif), RealisierungKriens 2 SternmattDeadline: Aug 311.1.1 Ausgangslage Die Kunstbauten der Kantonsstrassen müssen ihre Funktion jederzeit zuverlässig erfüllen. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Werterhaltung der Kunstbauten sind diese in einem Intervall von 5 Jahren einer Hauptinspektion zu unterziehen. Die Inspektionsergebnisse mit Massnahmenempfehlungen bilden die Grundlage für die Planung und Koordination von allfälligen Sofortmassnahmen, Überprüfungen, Instandsetzungen oder Ersatz. Der vorliegende Rahmenvertrag regelt die Inspektionen von 2027 bis 2031 für eine Dauer von 5 Jahren. 1.1.2 Übergeordnete Ziele, Qualitätsschwerpunkte * Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit für die Verkehrsteilnehmer aufrechterhalten * Konsequente Anwendung einheitlicher Kriterien für die Beurteilung, Zustandsbewertung und Massnahmenempfehlung * Verfügbarkeit von personellen Kapazitäten und Ressourcen für eine fachlich einwandfreie, termingerechte und kontinuierliche Projektbearbeitung gewährleisten * Dringlichkeit von allfälligen weiteren Massnahmen aufzeigen: Nutzungseinschränkung, Überprüfung, Instandsetzung, Verstärkung, Ersatz etc. * In der Beurteilung sind Anforderungen bei Ausnahmetransportrouten zu berücksichtigen * Verweis auf aktuelles Bauprogramm des Kantonsstrassennetzes 1.1.3 Projektorganisation Bauherr * Abteilungsleiter Realisierung Strassen: Daniel Pfiffner * Teamleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic * Projektleiter Realisierung Strassen: Pejo Zrakic (Wechsel möglich) * Die Entscheidungsgrundlagen werden vom Projektverfasser in Absprache mit dem Projektleiter vif vorbereitet und zur Entscheidung dem Abteilungs- und Teamleiter unterbreitet 1.1.4 Projektbeschreibung Abgrenzung: * Der Auftrag umfasst über die 5 Jahre insgesamt ca. 1’500 Objekte der Kantonsstrassen * Leistungsumfang gemäss Ziffer 1.2. Abhängigkeiten: * Aktuelles Bauprogramm für Empfehlungen ist zu beachten * Auftrag wird über die Erfolgsrechnung der Kunstbauten finanziert. Die Ausgabebewilligung wird durch das vif jährlich beantragt und ist Voraussetzung für die jährliche Fortführung des Auftrags. 1.1.5 Rahmenbedingungen * Die Hauptinspektionen der Kunstbauten sollen strassenzugsweise und kontinuierlich gemäss Vorgabe vif erfolgen. * Die Inspektoren müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur/in haben. * Personelle Kapazitäten und Ressourcen von qualifiziertem Personal für eine fachlich einwandfreie und termingerechte Projektbearbeitung. * Eine Ansprechperson (Gesamtprojektleiterin / Inspektorin 1) gegenüber dem Auftraggeber. * Zu Beginn der Inspektionsarbeiten soll pro Bauwerkskategorie ein Pilotobjekt bearbeitet werden. 1.1.6 Grundlagen * Gesetzliche Grundlagen und Sicherheitsbestimmungen (Bund und Kanton) * SIA-Normen * Karte der Kantonsstrassen: Kantons- und Gemeindestrassen - Geoportal Kanton Luzern <https://test.geo.lu.ch/map/strassen?> * Fachordner Kunstbauten https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten <https://vif.lu.ch/down_load/fachordner/fachordner_kunstbauten> * Vorlagen für Partner https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen <https://vif.lu.ch/down_load/vorlagen> * Bauwerksakten aus dem Kunstbauten-Archiv der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) * Dokumente der Kunstbauten-Datenbank mit Datenblatt, Inspektionsprotokolle, Überprüfungsberichte, Fotozusammenstellungen, Dossierliste etc. * vif Merkblatt Einteilung Zustandsklassen 2018 (Beilage) * Schlussbericht Hauptinspektionen 2025 als Vorlage für Aufbau und Inhalt – wird nach Auftragserteilung abgegeben 1.1.7 Information, Kommunikation * Informationshoheit obliegt der vif * Auskünfte an die Öffentlichkeit/Presse erfolgt ausschliesslich durch die vif * Besprechungen werden durch den Projektverfasser protokolliert * Erfassung aller Informationen in kantonale Kunstbauten-Datenbank (Logo) durch Auftragnehmer nach Vorgaben vif – Login wird bei Auftragsbeginn zur Verfügung gestelltKantonsstrasse Nr. 74, Vilters-Wangs: Geh- und Radweg Elcotherm bis Kreisel Baltschana
Kanton St.Gallen, Tiefbauamt, Strassen- und KunstbautenSt.GallenDas Tiefbauamt des Kantons St.Gallen plant den Bau eines neuen Geh- und Radwegs entlang der Kantonsstrasse Nr. 74 (Sarganserstrasse) zwischen dem Areal der Firma Elcotherm und dem Kreisel Baltschana in der Gemeinde Vilters-Wangs. Für die Umsetzung wird ein Ingenieurbüro gesucht, das die folgenden Projektphasen übernimmt: Phase 3 Projektierung mit den Teilphasen Rechtsmittel und Landerwerb, Phase 4 Ausschreibung mit der Teilphase 41 sowie Phase 5 Ausführung mit den Teilphasen 51 bis 53. Ziel des Projekts ist die Behebung einer ausgewiesenen Schwachstelle im Langsamverkehrsnetz und die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Zufussgehende und Radfahrende. Der neue Geh- und Radweg ist in beide Richtungen nutzbar, wird durch eine Grünrabatte vom motorisierten Verkehr getrennt und weist eine Breite von 3,00 bis 3,50 Metern auf. Ergänzend sind Anpassungen an der bestehenden Strasseninfrastruktur, Werkleitungen, Entwässerungssysteme sowie landschaftsbauliche Massnahmen wie die Anlage einer Baumallee vorgesehen. Die Planung berücksichtigt geologische und umweltrelevante Aspekte, insbesondere im Bereich des Vilterser–Wangser Kanals.Massariakontrolle und Kronenpflege entlang der Ruhrbahn-Oberleitungen 2026-2029
Stadt Essen, Zentrales VergabemanagementEssenAnforderung an den Auftragnehmer: Der Auftragnehmer übernimmt die komplette Arbeitsplanung und Ausführung der Arbeiten. Er muss sich mit allen notwendigen oben genannten Behörden in Verbindung setzten, um die Baustelle realisieren zu können (u.a. gemeinsame Sitzungen). Die Verantwortung der Baustellenplanung, der Ablauf der Arbeit sowie die korrekte Durchführung der Arbeit liegt bei ihm. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, vier bis fünf Kolonnen gleichzeitig stellen zu können, sowie über die geeignete Technik für Fällungen im Bereich der Ruhrbahn-Oberleitung und Ausleuchtung für Nachtarbeiten verfügen. Die zu leistenden Arbeiten sind in der Regel bei Außerbetriebnahme der Stromversorgung der Oberleitungen und der einhergehenden temporären Stilllegung des Schienenverkehrs durchzuführen. Ist in Sonderfällen eine Außerbetriebnahme der Stromversorgung nicht möglich, wird durch den Netzbetreiber (Ruhrbahn) ein isolierter Hubsteiger und/oder eine Elektrofachkraft gestellt. Ist die Größe des isolierten Hubsteigers der Ruhrbahn GmbH nicht ausreichend, muss durch den Auftragnehmer ein isolierter Hubsteiger in ausreichender Größe gestellt werden. Der Einsatz des isolierten Steigers dient lediglich dem Personenschutz bei unbeabsichtigter Annäherung an die Fahrleitung. In Fällen, in denen keine Stromabschaltung erfolgt, muss isoliertes Arbeitswerkzeug (z.B. Stangensäge) durch den Auftragnehmer gestellt werden. Die Arbeiten am jeweiligen Streckenabschnitt dürfen erst nach protokollierter und unterschriebener Übergabe durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer begonnen werden. Das entsprechende Protokoll ist arbeitstäglich, auch bei gleichem Streckenabschnitt, erstellen zu lassen. Der Auftragnehmer arbeitet in der Regel mit LKW-Hubarbeitsbühnen und Baustellenfahrzeugen gem. 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Die Verkehrslärmschutzverordnung § 16 BImSchV findet Anwendung. § 30 Abs. 3 und 4 StVo sind zu beachten. Ausnahmegenehmigungen sind bei der zuständigen Behörde einzuholen. Alle Mitarbeiter müssen über ein sicheres Verhalten im Gleisbereich von Straßenbahnen, nach "Betriebsanweisung Arbeiten im Bereich von Gleisen" unterwiesen sein. Bei den Arbeiten und beim Aufenthalt im Baustellenbereich ist den Vorschriften der BG Gartenbau bzw. der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau in vollem Umfang Folge zu leisten. Alle Schnittmaßnahmen liegen der ZTV-Baumpflege 2017 zugrunde. Bei allen Arbeiten ist darauf zu achten, dass das Gleisbett sowie die Oberleitung nicht beschädigt werden. Das Schnittgut muss im Rahmen der bestehenden Baustellenabsicherung und ggf. Stromabschaltung am selben Tag vom Auftragnehmer abtransportiert werden. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die Arbeitssicherheit des von ihm eingesetzten Personals nach den Richtlinien der BG, bzw. SVLFG, DGUV, insbesondere DGUV-Information 203-033, DGUV- Vorschrift 1 und 3. Die Lage der jeweiligen Objekte ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen und/oder Objektlisten. Eine Vorsichtung der Flächen (ggf. mit dem Auftraggeber) vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsabläufe setzt die Stadt Essen für die Zusammenarbeit mit den Auftragnehmern im Bereich des Stadtbaummanagements seit 2021 die verbindliche positionsscharfe Tageserfassung der beauftragten Unternehmerleistungen mit Hilfe der plattformübergreifende App "proMDE-Dienstleister" der GISCON Systems GmbH ein. Die digitale Verfahrensweise löst den analogen Tagesbericht und das schriftliche Standardaufmaß ab. Für Baumkontrollleistungen und Gutachterleistungen löst das Verfahren die urschriftliche Baumkontroll- und Fachdokumentation gerichtsfest ab. Eine detaillierte Benutzeranleitung finden Sie unter: https://www.essen.de/dasistessen/leben_im_gruenen_/baeume_in_der_stadt/infos_dienstleister_stadtbaummanagement.de.html Infos_Dienstleister_Stadtbaummanagement (essen.de) Der Auftragnehmer haftet für sämtliche durch ihn oder seine Nachunternehmer verursachten Schäden im Rahmen der geltenden Bestimmungen der VOB/B -insbesondere gemäß §?4 Abs.?3 (Schutz von Anlagen) sowie §?13 Abs.?7 (Mängelbeseitigung) -einschließlich der ordnungsgemäßen und fristgerechten Mängelbeseitigung. Alle Maßnahmen entlang der Ruhrbahn-Oberleitung werden durch die zuständige Bauleitung von Grün und Gruga vor Ort begleitet. Allgemeine Hinweise sowie Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen.Grünpflege
Stadt Willich, Der BürgermeisterWillichGrünpflege für Schulen und Straßenbegleitgrün in Willich.Kreis Groß-Gerau, Grünpflege Außenanlagen
Kommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Gerau für die Gemeinde BüttelbornGroß-GerauLos 10, Schul- und Judendferiendorf Ober SeemenVerkehrssicherung der Eichenallee entlang des Floßgrabens
Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbezirk OberlausitzBautzenDeadline: Aug 21Herstellen der Verkehrssicherheit an 76 Eichen, Verwendung des anfallenden Holzes, Lieferung und Anbringen von 4 Nisthilfen, Eventualpositionen lt. LeistungsbeschreibungGrünpflege LWL-Freilichtmuseum Detmold
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-SchulenMünsterDeadline: Aug 04Los 1: Bewirtschaftung der musealen Gärten inklusive Heckenschnitt; Los 2: Pflege- und Reinigungsarbeiten.Grünpflege und Grauflächenreinigung für eine Wohnliegenschaft in Stuttgart
Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonnDeadline: Sep 15a) WE 137969; Wohnen, Am Weißenhof 19, 21, 25, 23, 27; Oskar-Schlemmer-Straße 8, 10, 70191 Stuttgart 1. Grünpflegearbeiten (ohne Mietergärten) 1.1 Pflanzflächen (Beete) - Pflanzflächen durchputzen, ca. 22 m² 1.2 Rückschnitt an Sträuchern - Sträucher Höhe < 1,50 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 260 m² - Sträucher Höhe > 1,50 m, Erhaltungs- und Pflegeschnitt, ca. 855 m² 1.3 Rückschnitt an Hecken - Hecke Höhe < 1,50 m, Formschnitt, ca. 67 m² - Hecke Höhe > 1,50 m, Formschnitt, ca. 71 m² 1.4 Wiesen-/Rasenflächen - Rasenflächen mit Baumbestand mähen, ca. 1.685 m² - Wiesenfläche Biodiversität mähen, ca. 460 m² - Rasen- und Wiesenflächen mit Baumbestand zusätzliche Laubaufnahme, ca. 2.145 m² - Laubaufnahme und Entsorgung 2. Grauflächenreinigung 2.1 Nichtöffentliche Flächen - Reinigung Nichtöffentliche Flächen – Spielplatz, ca. 10 m² - Entwässerungsrinnen reinigen, ca. 2 m² - Lichtschächte reinigen, 15 Stück
Frequently asked questions about this tender
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 15. August 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Zentrale Beschaffungsstelle Kanton Basel-Landschaft.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.