Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-Wiesbaden
Grün- und Außenanlagenpflege, Winterdienst und Hausmeistertätigkeiten
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Winter Service, Caretaker Services, Green-Space Maintenance, Landscaping
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-
- Published:
- August 06, 2026
- Deadline:
- July 30, 2026
- Topic:
- Winter Service
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Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt MEL AöRMünsterDeadline: Aug 14Art der Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist die Pflege und Unterhaltung der Außenanlagen des CVUA-MEL einschließlich Winterdienst Umfang der Leistung zwei Jahre Laufzeit, mit der Option auf weitere zwei JahreMÜNCHENSTIFT GmbH: Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst und Winterbereitschaftsdienst ab 2026
MÜNCHENSTIFT GmbH, Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt MünchenMünchenDeadline: Sep 25Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus St. Martin der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.Dienstleistungen in der Ganzjahrespflege und im Winterdienst im Zusammenhang mit städtischen Grun...
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EWE AGOldenburgDeadline: Dec 31Die Art und Umfang der Dienstleistung unterscheidet sich je nach Verhandlungsverfahren. Angaben sind entsprechend aus dem jeweiligen Verhandlungsverfahren zu berücksichtigen. Auch die Vertragslaufzeit ist individuell und ist dem jeweiligen Verhandlungsverfahren zu entnehmen. Das Qualifizierungssystem läuft derzeit unbefristet. Teilnehmer, deren Antrag auf Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem bis zum 21.08.2026, 12.00 Uhr, beim Auftraggeber eingegangen ist und die die Anforderungen für eine erfolgreiche Qualifizierung erfüllen, können bereits bei der ersten Auftragsvergabe im Rahmen dieses Qualifizierungssystems berücksichtigt werden. Da eine erste Ausschreibung basierend auf diesem Qualifizierungssystem für die Außenanlagenpflege der technischen Objekte der EWE Netz GmbH geplant ist, behält sich der Auftraggeber vor, Teilnehmer, deren Anträge erst nach der genannten Frist eingegangen sind, nicht in der ersten geplanten Ausschreibung zu berücksichtigen. Im nächsten Schritt werden die Liegenschaften der swb AG und verbundene Unter-nehmen ausgeschrieben. Sollte der Zulassungsantrag zum Qualifizierungssystem erst nach Ablauf der vorgenannten Frist beim AG eingehen, so wird der Bewerber im Falle der erfolgreichen Qualifikation erst bei zukünftigen Ausschreibungen berücksichtigt. Details zu weiteren Fristen im Vergabeverfahren erhalten die Bewerber zum entsprechenden Zeitpunkt innerhalb des Vergabeverfahrens.Winterdienst
Universitätsklinikum DüsseldorfDüsseldorfDeadline: Sep 11Ziel der Vergabe ist es, einen Dienstleistungspartner zu finden, der in der Lage ist, die qualitativen Anforderungen des UKD kombiniert mit den maximal möglichen wirtschaftlichen Effekten zu erfüllen. Die Leistungserbringung wird hierbei in Form von Service-Level-Agreement (SLA) definiert. In den SLA wird das Ergebnis bzw. der zu prüfende Leistungsinhalt konkret beschrieben. Auf Basis der SLA und eines transparent zu gestaltenden Kontrollsystems werden die Ergebnisse geprüft und bewertet. Die Abweichungen werden anhand ihrer Bedeutung gewichtet und in einem Punktesystem so erfasst, dass gravierende Abweichungen von der vereinbarten Leistung (vereinbarte Leistung = 100%) zu einem anteiligen Rechnungsabschlag führen.
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