Landkreis WesermarschBrakeTED
Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss Nordenham
Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch (Lückenschluss Nordenham): Suche privatwirtschaftlichen Betreiber für Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes (FTTB/H) in Gemarkung Esenshamm (59 Adressen von insgesamt 168 unterversorgten im Stadtgebiet Nordenham). Ziel: 100% der Teilnehmer mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgen. Gesamtwi...
Fibre-Optic Expansion
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Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch (Lückenschluss Nordenham): Suche privatwirtschaftlichen Betreiber für Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes (FTTB/H) in Gemarkung Esenshamm (59 Adressen von insgesamt 168 unterversorgten im Stadtgebiet Nordenham). Ziel: 100% der Teilnehmer mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgen. Gesam...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Wesermarsch
- Published:
- April 29, 2026
- Deadline:
- June 01, 2026
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch (Lückenschluss Nordenham): Suche privatwirtschaftlichen Betreiber für Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes (FTTB/H) in Gemarkung Esenshamm (59 Adressen von insgesamt 168 unterversorgten im Stadtgebiet Nordenham). Ziel: 100% der Teilnehmer mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgen. Gesamtwirtschaftlichkeitslücke max. 1.000.000 €.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
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10- Landkreis WesermarschDeadline: Jun 19
Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss Nordenham
Im Rahmen des Lückenschluss-Programms wird ein Betreiber für Gigabitausbau in der Gemarkung Esenshamm (Nordenham, Landkreis Wesermarsch) gesucht. 59 unterversorgte Adressen werden mit FTTB/H-Technologie zu mindestens 1 Gbit/s symmetrisch ausgebaut. Ziel: 100% der unterversorgten Teilnehmer im Ausbaugebiet. Wirtschaftlichkeitslücke max. 1 Mio. Euro. - Landkreis WesermarschBrakeDeadline: Jun 01
Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss Brake - Neuausschreibung
Privatwirtschaftlicher Betreiber für Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes (FTTB/H) im Landkreis Wesermarsch, Lückenschluss Brake gesucht. 82 Adresspunkte werden mit mind. 1 Gbit/s symmetrisch versorgt. Gesamtwirtschaftlichkeitslücke max. 500.000 €. Förderung nach Gigabit-Richtlinie 2.0. - Landkreis Wesermarsch
Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss Brake - Neuausschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 gesucht. Nach Ende der Maßnahme werden alle Teilnehmer an 82 Adresspunkten mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren erwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des vorgenannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Wesermarsch gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf nicht mehr als 500.000,00 Euro betragen. - Landkreis Wesermarsch
Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss Brake - Neuausschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 im Rahmen des „Lückenschluss-Programmes“ nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 gesucht. Nach Ende der Maßnahme werden alle Teilnehmer an 82 Adresspunkten mit FTTB/H-Technologie ausgebaut und zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren erwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des vorgenannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Wesermarsch gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Die Gesamtwirtschaftlichkeitslücke darf nicht mehr als 500.000,00 Euro betragen. - Landkreis WesermarschDeadline: Jun 19
Gigabitausbau im Landkreis Wesermarsch – Lückenschluss Brake - Neuausschreibung
Gesucht wird ein privater Betreiber für Errichtung und Betrieb eines Glasfasernetzes im Landkreis Wesermarsch (Lückenschluss Brake) per Gigabit-Richtlinie 2.0. 82 Adresspunkte werden mit FTTB/H erschlossen, mindestens 1 Gbit/s symmetrisch. Ziel: 100% Versorgung aller unterversorgten Teilnehmer im Ausbaugebiet. Wirtschaftlichkeitslücke ≤ 500.000 Euro. - Stadt BocholtBocholtDeadline: Jul 01
Geförderter Gigabitausbau in der Stadt Bocholt – Hellgraue Flecken
Geförderter Gigabitausbau für rund 580 unterversorgte Adressen im Landkreis Stade. Gesucht wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber zur Errichtung und Betrieb eines nachhaltigen Hochleistungs-Glasfasernetzes. Ziel: 100% der unterversorgten Teilnehmer erhalten einen Anschluss mit mindestens 1 Gbit/s symmetrischer Übertragungsrate. - Landkreis StadeStadeDeadline: Jul 10
Geförderter Gigabitausbau im Landkreis Stade
Gesucht wird ein Betreiber für den geförderten Ausbau einer Gigabit-Netzinfrastruktur im Landkreis Stade nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Ziel ist die Erschließung von rund 5.400 unterversorgten Adressen. Das Netz muss allen Teilnehmern im Ausbaugebiet eine symmetrische Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s im Down- und Upstream bereitstellen. Die Maßnahme umfasst die Errichtung und den Betrieb der Infrastruktur gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0. - Landkreis Stade
Geförderter Gigabitausbau im Landkreis Stade
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die im Wirtschaftlichkeitslückenmodell geförderte Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 für rund 5.400 unterversorgte Adressen im Landkreis Stade gesucht. zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu ermöglichen, die im Landkreis Stade gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. - Stadt Bocholt
Geförderter Gigabitausbau in der Stadt Bocholt – Hellgraue Flecken
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die im Wirtschaftlichkeitslückenmodell geförderte Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 für rund 580 unterversorgte Adressen im Landkreis Stade gesucht. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu ermöglichen, die im Landkreis Stade gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei soll der Anschluss an das Gigabitnetz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. - Hansestadt HerfordN/A
Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. I.R.d. Lückenschluss-Programms gem. Ziff. 9.2 der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ i.d.F. der 2. Änderung vom 13.01.2025 ist das Hauptgebiet der betroffenen Kommune von besonderer Bedeutung, da die Antragstellung nur möglich ist, wenn ein gigabitfähiger Ausbau verbindliche zugesichert oder bereits erfolgt ist. Das Hauptgebiet der Kommune wird/wurde von einem Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich erschlossen. Ein Telekommunikationsunternehmen hat durch eine Verbindlichkeitserklärung die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandnetzes zugesagt, welches Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen für jeden Anschluss in dem „Lückenschluss-Gebiet“ gewährleistet. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Diesbezüglich wird insbesondere auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i.S.d. Rn. 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms Gigabitausbau errichtet werden, sind den Teilnehmenden – auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen – ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmenden mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmender – während der Zweckbindungsfrist – zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmenregelung ist unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die in der Hansestadt Herford gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 504 Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren Verwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des nachfolgend benannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen (Ortsteilprinzip). Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Bundes“). Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme ausgeschlossen. Die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden auf der Grundlage der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Landes“). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
Frequently asked questions about this tender
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 01. Juni 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Landkreis Wesermarsch.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.