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Gewerbepark Bookhorn - Durchführung archäologische Prospektion
Auf den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Plangebiet muss im Vorfeld jeglicher Bau- und Erschließungsarbeiten durch ein entsprechendes ausreichend Raster von Suchschnitten auf dem Areal untersucht werden, wo und in welchem Erhaltungszustand weitere Denkmalsubstanz vorhanden ist.
Environmental Assessment
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Auf den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Plangebiet muss im Vorfeld jeglicher Bau- und Erschließungsarbeiten durch ein entsprechendes ausreichend Raster von Suchschnitten auf dem Areal untersucht werden, wo und in welchem Erhaltungszustand weitere Denkmalsubstanz vorhanden ist.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Ganderkesee
- Published:
- July 22, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Auf den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Plangebiet muss im Vorfeld jeglicher Bau- und Erschließungsarbeiten durch ein entsprechendes ausreichend Raster von Suchschnitten auf dem Areal untersucht werden, wo und in welchem Erhaltungszustand weitere Denkmalsubstanz vorhanden ist.
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Durchführung einer archäologischen Prospektion auf landwirtschaftlich genutzten Flächen im Plangebiet Gewerbepark Bookhorn. Vor Bau- und Erschließungsarbeiten muss mittels eines ausreichenden Rasters von Suchschnitten untersucht werden, wo und in welchem Erhaltungszustand weitere Denkmalsubstanz vorhanden ist. - Gemeinde GanderkeseeGanderkeseeDeadline: Jul 13
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Im geplanten Gewerbepark Bookhorn ist vor allen Bau- und Erschließungsmaßnahmen eine archäologische Prospektion erforderlich. Auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen muss ein ausreichend dichtes Raster von Suchschnitten erstellt werden, um mögliche Denkmalsubstanz und deren Erhaltungszustand zu ermitteln. - Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher RaumNürnberg
Archäologische Untersuchungen im Bereich Wetzendorf zum Bebauungsplans Nr. 4641-A Wetzendorf
Die Stadt Nürnberg plant den Bau eines Parks mit Grünanlagen zwischen den Baufeldern eines Neubaugebietes im OT Wetzendorf. Dabei handelt es sich um ein bisher landwirtschaftlich genutztes Areal zwischen Parlerstraße und Schleswiger Straße. Die dort vorhandenen Bodendenkmäler sind vorab durch eine archäologische Ausgrabung freizulegen, zu dokumentieren und zu sichern. Die Maßnahme wird aufgeteilt in 4 Lose mit 1,5 ha, 2ha, 3ha und 5,5ha. Der Bearbeitungszeitraum ist von Juni 2026 bis Nov. 2027 geplant. - SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenDeadline: Jul 17
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1. Veranlassung und Zielsetzung Im Osten der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Rund 100 Hektar des Areals sind für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage mit Anschluss an bestehende Infrastrukturen umzusetzen. Der übrige Teil wird als Landschaftsraum verbleiben. In einem ersten Schritt beabsichtigt die Landeshauptstadt Wiesbaden für das nördliche Areal des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Planungsrecht zu schaffen. Auf diesen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim soll ein zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt (BKA) entstehen, das derzeit verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet nutzt. 2. Leistungsumfang Kampfmittelräumung Innerhalb des Gebietes ist eine geomagnetische Untersuchung mit anschließender Kampfmittelräumung durchzuführen. Es handelt sich um einen Bereich, der später bebaut werden soll. Nach Abschluss der Geomagnetik und der Kampfmittelräumung ist für die untersuchten und geräumten Flächen eine Kampfmittelfreigabe auszustellen. Die geomagnetische Untersuchung soll im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 28. Februar 2027 durchgeführt werden. Sollte die Kampfmittelräumung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse im genannten Zeitraum nicht möglich sein oder nicht abgeschlossen werden können, kann eine Fortsetzung zwischen dem 01. September 2027 und dem 28. Februar 2028 erfolgen. Die zu untersuchende Fläche ist insgesamt 41.557 m² groß. Für rund 10.830 m² liegen derzeit noch keine Betretungsrechte vor. Der Auftraggeber ist bemüht, diese bis zum Untersuchungsbeginn zu beschaffen. Insofern kann die tatsächlich zu untersuchende Fläche nach oben oder unten abweichen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Mindestflächengröße besteht nicht. Die Fläche liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Es liegt eine Luftbildauswertung vor, die in diesem Bereich einen Blindgängerverdachtspunkt anzeigt. In einem östlich angrenzenden, rund 36 ha großen Bereich wurde bereits eine geomagnetische Untersuchung mit Kampfmittelräumung durchgeführt. In diesem Areal wurden 310 Störpunkte identifiziert. Für die zu untersuchende rund 4,15 ha große Fläche wird unterstellt, dass nach Abschluss der geomagnetischen Untersuchung 75 Störpunkte zu räumen sind. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine Schätzung. Daraus kann kein Anspruch auf eine Mindest- oder Maximalmenge abgeleitet werden. 2.1. Anforderungen an die geomagnetische Untersuchung Die geomagnetische Untersuchung ist nach dem neuesten Stand der Technik sowie unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung und der Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen auszuführen. Es sind geeignete, dem Stand der Technik entsprechende computergestützte Mess-, Ortungs- und Auswertungsverfahren einzusetzen, die eine vollflächige, standort- und positionsgenaue Erfassung des Untersuchungsgebiets ermöglichen. Die Datenerfassung hat mit Hilfe eines möglichst genauen GPS-Systems zu erfolgen (Zielgröße ist eine Lagegenauigkeit von +/- 0,1 m), sodass die Ergebnisse lagegenau georeferenziert werden können. Nach Abschluss der Geomagnetik ist eine Modellrechnung durchzuführen, um die geografische Lage, die Tiefenlage und das magnetische Moment zu ermitteln. Die Untersuchung soll so gestaltet werden, dass ferromagnetische kampfmittelrelevante Anomalien bis in eine Tiefe von 5 m unter GOK mit der für die Kampfmittelräumung erforderlichen Genauigkeit erfasst werden. Ziel der geomagnetischen Untersuchung ist die vollflächige Kampfmittelüberprüfung des Untersuchungsgebietes als Voraussetzung für die Kampfmittelfreigabe der Fläche bis zu einer Tiefe von 5 m unter GOK. Die Untersuchungsergebnisse sind nachvollziehbar auszuwerten, vollständig zu dokumentieren und georeferenziert in digitaler Form bereitzustellen. 2.2. Anforderungen an die Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung ist von einer bodenkundlichen und einer ökologischen Baubegleitung begleitet. Zudem wurde ein Bodenschutzkonzept erstellt, in dem Maßnahmen zum Schutz des Bodens vorgegeben sind, die bei der Kampfmittelräumung zu beachten sind. Die Kampfmittelräumung ist nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Die im Rahmen der geomagnetischen Untersuchung detektierten kampfmittelrelevanten Störpunkte sind vor Ort einzumessen, auszupflocken und freizulegen. Nicht sprengfähiges Material ist zu heben und zu entsorgen. Sprengfähiges Material ist zu identifizieren, zu sichern, zu dokumentieren, zu melden und nach den Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu behandeln. Die Ausgrabung von Störpunkten bis 0,5 m unter GOK soll von Hand erfolgen. Für tiefergehende Störpunkte ist vorrangig ein Bagger mit 7,5 t Gesamtge-wicht und Gummikettenantrieb einzusetzen. In Einzelfällen und nach Abstimmung mit der bodenkundlichen und ökologischen Baubegleitung kann auch ein Bagger mit bis zu 17 t Gesamtgewicht eingesetzt werden. Bei der Ausgrabung ist die genaue Lage und Tiefe des konkreten Störpunktes schichtweise mit einer Handsonde zu verifizieren. (...) Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie - Gebietsmerkmale und durchgeführte Untersuchungen - Betroffenheit der Landwirtschaft - Betroffenheit von Schutzgebieten - Untergrundsituation, Altflächen und Bodenverunreinigungen - Abstimmung mit weiteren Auftragnehmern/ Fachgutachtern beschrieben. - WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Jul 17
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Auf diesen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim soll ein zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt (BKA) entstehen, das derzeit verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet nutzt. 2. Leistungsumfang Kampfmittelräumung Innerhalb des Gebietes ist eine geomagnetische Untersuchung mit anschließender Kampfmittelräumung durchzuführen. Es handelt sich um einen Bereich, der später bebaut werden soll. Nach Abschluss der Geomagnetik und der Kampfmittelräumung ist für die untersuchten und geräumten Flächen eine Kampfmittelfreigabe auszustellen. Die geomagnetische Untersuchung soll im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 28. Februar 2027 durchgeführt werden. Sollte die Kampfmittelräumung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse im genannten Zeitraum nicht möglich sein oder nicht abgeschlossen werden können, kann eine Fortsetzung zwischen dem 01. September 2027 und dem 28. Februar 2028 erfolgen. Die zu untersuchende Fläche ist insgesamt 41.557 m² groß. Für rund 10.830 m² liegen derzeit noch keine Betretungsrechte vor. Der Auftraggeber ist bemüht, diese bis zum Untersuchungsbeginn zu beschaffen. Insofern kann die tatsächlich zu untersuchende Fläche nach oben oder unten abweichen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Mindestflächengröße besteht nicht. Die Fläche liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Es liegt eine Luftbildauswertung vor, die in diesem Bereich einen Blindgängerverdachtspunkt anzeigt. In einem östlich angrenzenden, rund 36 ha großen Bereich wurde bereits eine geomagnetische Untersuchung mit Kampfmittelräumung durchgeführt. In diesem Areal wurden 310 Störpunkte identifiziert. Für die zu untersuchende rund 4,15 ha große Fläche wird unterstellt, dass nach Abschluss der geomagnetischen Untersuchung 75 Störpunkte zu räumen sind. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine Schätzung. Daraus kann kein Anspruch auf eine Mindest- oder Maximalmenge abgeleitet werden. 2.1. Anforderungen an die geomagnetische Untersuchung Die geomagnetische Untersuchung ist nach dem neuesten Stand der Technik sowie unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung und der Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen auszuführen. Es sind geeignete, dem Stand der Technik entsprechende computergestützte Mess-, Ortungs- und Auswertungsverfahren einzusetzen, die eine vollflächige, standort- und positionsgenaue Erfassung des Untersuchungsgebiets ermöglichen. Die Datenerfassung hat mit Hilfe eines möglichst genauen GPS-Systems zu erfolgen (Zielgröße ist eine Lagegenauigkeit von +/- 0,1 m), sodass die Ergebnisse lagegenau georeferenziert werden können. Nach Abschluss der Geomagnetik ist eine Modellrechnung durchzuführen, um die geografische Lage, die Tiefenlage und das magnetische Moment zu ermitteln. 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Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie - Gebietsmerkmale und durchgeführte Untersuchungen - Betroffenheit der Landwirtschaft - Betroffenheit von Schutzgebieten - Untergrundsituation, Altflächen und Bodenverunreinigungen - Abstimmung mit weiteren Auftragnehmern/ Fachgutachtern beschrieben.
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