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Gewerbepark Bookhorn - Durchführung archäologische Prospektion
Im geplanten Gewerbepark Bookhorn ist vor allen Bau- und Erschließungsmaßnahmen eine archäologische Prospektion erforderlich. Auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen muss ein ausreichend dichtes Raster von Suchschnitten erstellt werden, um mögliche Denkmalsubstanz und deren Erhaltungszustand zu ermitteln.
Environmental Assessment
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Im geplanten Gewerbepark Bookhorn ist vor allen Bau- und Erschließungsmaßnahmen eine archäologische Prospektion erforderlich. Auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen muss ein ausreichend dichtes Raster von Suchschnitten erstellt werden, um mögliche Denkmalsubstanz und deren Erhaltungszustand zu ermitteln.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Ganderkesee
- Published:
- June 10, 2026
- Deadline:
- July 13, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Im geplanten Gewerbepark Bookhorn ist vor allen Bau- und Erschließungsmaßnahmen eine archäologische Prospektion erforderlich. Auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen muss ein ausreichend dichtes Raster von Suchschnitten erstellt werden, um mögliche Denkmalsubstanz und deren Erhaltungszustand zu ermitteln.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
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1 file recorded- Hinweis auf Bekanntmachungsorte.pdf
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A060 SuedOstLink: Bauvorbereitende archäologische Ausgrabungen (VAM) sowie archäologische Baubegleitung (ABB) im Projekt SuedOstLink - hier: D3a - Einzelabruf Nr. 08
Der ursprüngliche Abruf umfasste die Bearbeitung von Bodendenkmälern. Im Zuge der laufenden Arbeiten zeigte sich, dass der Fundplatz einen wesentlich größeren Umfang sowie eine deutlich höhere fachliche Komplexität aufweist als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung absehbar war. Es handelt sich um eine mehrphasige Siedlung mit Befunden aus unterschiedlichen Epochen, deren tatsächliche Ausdehnung, Dichte und Überlagerung erst nach Freilegung weiterer Flächen eindeutig erkennbar wurde. Bereits im ersten Planum war daher ein erheblich höherer Zeit und Personalaufwand erforderlich als ursprünglich kalkuliert. Nach Abschluss des ersten Planums stellte sich zudem heraus, dass ein zweites Planum zwingend notwendig ist. Dieses Planum 2 erwies sich als deutlich umfangreicher als prognostiziert, da sich in tieferen Schichten weitere komplexe, schutzwürdige Befunde befinden. Parallel hierzu erforderte auch die Nachbearbeitung der bereits freigelegten Befunde im ersten Planum einen erhöhten Aufwand, insbesondere aufgrund des Erhaltungszustands, der Überlagerungssituationen sowie der hohen Befunddichte. Sie sind für die vollständige und fachgerechte Durchführung der archäologischen Maßnahme zwingend erforderlich und stellen eine qualitative und quantitative Erweiterung des ursprünglichen Leistungsumfangs dar. Darüber hinaus führten die außergewöhnlich winterlichen Witterungsbedingungen in den Monaten Dezember 2025 bis Februar 2026 zu erheblichen Erschwernissen. Zwar konnten die Arbeiten aufgrund der Bodenverhältnisse teilweise fortgeführt werden, jedoch war hierfür ein erhöhter Personal‑ und Zeitaufwand notwendig, der bei der ursprünglichen Kalkulation nicht berücksichtigt werden konnte. Aus den vorgenannten unvorhergesehenen als auch technischen Gründen wurden die Mehrmengen an den bisher beauftragten Dienstleister vergeben. Zudem ist zu nennen, dass sich das bayerische Landesamt für Denkmalpflege aus fachlicher Sicht dagegen ausgesprochen hat, das zweite Planum durch einen neuen Dienstleister bearbeiten zu lassen. Die zusätzlichen Leistungen sind untrennbar mit den bereits erbrachten Leistungen der derzeit beauftragten archäologischen Fachfirma verbunden. Die laufende Grabung basiert auf einer einheitlichen Dokumentations‑, Befund‑ und Datenstruktur, die während der Maßnahme kontinuierlich fortgeschrieben wird. - WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Aug 03
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der ökologischen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß §§ 39 und 44 BNatSchG, der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Ziel ist die fachgerechte Umsetzung und ökologische Überwachung aller erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der bauzeitlichen Eingriffe. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch ökologisches Fachpersonal begleitet werden.. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, umfasst insgesamt ca. 45 ha. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2027 in mehrere Etappen. Es erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Die ökologische Baubegleitung dient dabei der Sicherstellung, dass sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den §§ 39 und 44 BNatSchG, den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt.Die archäologische Grabung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2029. Ziel der Maßnahmen ist die Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG, die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit der betroffenen Biotopfunktionen. Das Projektgebiet ist überwiegend durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen geprägt. Randlich treten lineare Strukturen wie Feldraine, Säume sowie einzelne Gehölzstrukturen auf. Diese erfüllen Funktionen als Lebensraum für Offenlandarten, insbesondere für bodenbrütende Vogelarten wie die Feldlerche. Die Flächen besitzen eine mittlere bis geringe Biotopwertigkeit, weisen jedoch eine erhöhte Bedeutung für den Artenschutz im Offenland auf. Aufgrund der Nutzung als Offenland ist insbesondere das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, wie bodenbrütender Vogelarten (z. B. Feldlerche), zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich zeitliche und räumliche Einschränkungen für die Durchführung der Maßnahmen. Alle Maßnahmen sind unter Einhaltung der Nebenbestimmungen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen durchzuführen. Die ökologische Baubegleitung stellt die Umsetzung der Auflagen sicher und überprüft deren Einhaltung während der Bauausführung. Leistungen zur ökologischen Baubegleitung der Kampfmittelräumung und archäologischen Grabung Die Durchführung der Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 28.02.2027. Zwingend erforderliche Arbeiten können unter Einhaltung artenschutzfachlicher Schutzmaßnahmen bis zum 31.03.2027 erfolgen. Die Durchführung der archäologischen Grabungen ist im Zeitraum zwischen dem 01.09.26 und dem 31.03.2029 geplant. Die Dauer wird auf 30 Monate geschätzt. Ein verspäteter Start (möglicherweise zum 01.03.2027) ist möglich. Die tatsächliche Dauer der Maßnahmen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie den Betretungsrechten, dem Räumfortschritt, den Witterungsbedingungen sowie möglichen archäologischen Funden und Befunden. Die Arbeiten werden voraussichtlich durch mehrere Räumfirmen parallel durchgeführt. Dadurch kann es zu gleichzeitig stattfindenden Eingriffen in unterschiedlichen Teilbereichen kommen, die durch die ökologische Baubegleitung hinsichtlich ihrer kumulativen Auswirkungen zu bewerten sind. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. - SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenDeadline: Aug 03
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1. Leistungsgegenstand Gegenstand der vorliegenden Angebotsanfrage sind Leistungen der ökologischen Baubegleitung während der Kampfmittelräumung und der archäologischen Grabung, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden bzw. zu minimieren und die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere gemäß §§ 39 und 44 BNatSchG, der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Ziel ist die fachgerechte Umsetzung und ökologische Überwachung aller erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen während der bauzeitlichen Eingriffe. 2. Projektbeschreibung Im Süden der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Damit möglichst früh nach vorliegendem Planungsrecht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, soll parallel zum Bauleitplanverfahren eine Kampfmittelräumung und eine archäologische Grabung stattfinden. Beide Maßnahmen sollen durch ökologisches Fachpersonal begleitet werden.. Maßnahmenbeschreibung und zeitlicher Ablauf Das Areal, in dem die Maßnahmen stattfinden sollen, umfasst insgesamt ca. 45 ha. Die archäologische Grabung wird auf einer 36 ha großen Teilfläche innerhalb der Zonen 1 bis 7 durchgeführt. Die Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2027 in mehrere Etappen. Es erfolgt die Räumung von Störpunkten im Bereich der Zonen 7 und 8 sowie die Räumung von vier Blindgängerverdachtspunkten im Bereich Zone 1 und 5. Darüber hinaus sind Reste eines Fundaments in Zone 1 zu entfernen. Die ökologische Baubegleitung dient dabei der Sicherstellung, dass sämtliche Maßnahmen im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere den §§ 39 und 44 BNatSchG, den Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung sowie der Nebenbestimmungen der erteilten Genehmigungen, sicherzustellen. Die Grabungsarbeiten werden von bis zu 20 Personen gleichzeitig durchgeführt.Die archäologische Grabung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 31.03.2029. Ziel der Maßnahmen ist die Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG, die Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie die Sicherstellung der Wiederherstellbarkeit der betroffenen Biotopfunktionen. Das Projektgebiet ist überwiegend durch intensiv landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen geprägt. Randlich treten lineare Strukturen wie Feldraine, Säume sowie einzelne Gehölzstrukturen auf. Diese erfüllen Funktionen als Lebensraum für Offenlandarten, insbesondere für bodenbrütende Vogelarten wie die Feldlerche. Die Flächen besitzen eine mittlere bis geringe Biotopwertigkeit, weisen jedoch eine erhöhte Bedeutung für den Artenschutz im Offenland auf. Aufgrund der Nutzung als Offenland ist insbesondere das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten, wie bodenbrütender Vogelarten (z. B. Feldlerche), zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich zeitliche und räumliche Einschränkungen für die Durchführung der Maßnahmen. Alle Maßnahmen sind unter Einhaltung der Nebenbestimmungen der naturschutzrechtlichen Genehmigungen durchzuführen. Die ökologische Baubegleitung stellt die Umsetzung der Auflagen sicher und überprüft deren Einhaltung während der Bauausführung. Leistungen zur ökologischen Baubegleitung der Kampfmittelräumung und archäologischen Grabung Die Durchführung der Kampfmittelräumung erfolgt im Zeitraum 01.09.2026 bis 28.02.2027. Zwingend erforderliche Arbeiten können unter Einhaltung artenschutzfachlicher Schutzmaßnahmen bis zum 31.03.2027 erfolgen. Die Durchführung der archäologischen Grabungen ist im Zeitraum zwischen dem 01.09.26 und dem 31.03.2029 geplant. Die Dauer wird auf 30 Monate geschätzt. Ein verspäteter Start (möglicherweise zum 01.03.2027) ist möglich. Die tatsächliche Dauer der Maßnahmen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie den Betretungsrechten, dem Räumfortschritt, den Witterungsbedingungen sowie möglichen archäologischen Funden und Befunden. Die Arbeiten werden voraussichtlich durch mehrere Räumfirmen parallel durchgeführt. Dadurch kann es zu gleichzeitig stattfindenden Eingriffen in unterschiedlichen Teilbereichen kommen, die durch die ökologische Baubegleitung hinsichtlich ihrer kumulativen Auswirkungen zu bewerten sind. Zusätzliche sowie detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 13. Juli 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Gemeinde Ganderkesee.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.