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Zweckverband Breitbandausbau Landkreis BöblingenBöblingenTED

Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der WiLü-Förderung durch die Stadt Waldenbuch

Die Stadt Waldenbuch beabsichtigt, alle Bürgerinnen und Bürger im Projektgebiet mit leistungsfähigen breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Zu diesem Zweck sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung der erforderlichen End...

Submission deadline: August 26, 2026 (expired)Type: Tender

Fibre-Optic Expansion

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Tender type:
Tender
Contracting authority:
Zweckverband Breitbandausbau Landkreis Böblingen
Published:
July 27, 2026
Deadline:
August 26, 2026
Topic:
Fibre-Optic Expansion

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Die Stadt Waldenbuch beabsichtigt, alle Bürgerinnen und Bürger im Projektgebiet mit leistungsfähigen breitbandigen Telekommunikationsdiensten zu versorgen. Zu diesem Zweck sollen der Bau und der Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung der erforderlichen Endkundendienstleistungen vergeben werden. Zur Finanzierung des Vorhabens hat die Stadt Waldenbuch im Rahmen der Richtlinie des Bundes zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland eine Infrastrukturförderung für den Ausbau der sogenannten „Weißen Flecken“ beantragt. Der entsprechende vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes liegt bereits vor. Ergänzend wurde beim Land Baden-Württemberg eine Kofinanzierung auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung der Bundesförderung (VwV Breitbandmitfinanzierung) beantragt. Auch hierfür liegt der vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes vor. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers, der ab Juli 2027 im ausgeschriebenen Projektgebiet flächendeckend marktübliche Breitbanddienste bereitstellt und das im Rahmen der Bundes- und Landesförderung errichtete NGA-Netz langfristig betreibt. Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, ein funktionsfähiges und zukunftssicheres Hochgeschwindigkeitsnetz zu planen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen und während der gesamten Vertragslaufzeit zu betreiben. Hierbei sind – soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll – vorhandene eigene Netzinfrastrukturen sowie bestehende öffentliche Infrastrukturen zu nutzen. Darüber hinaus können Netzbestandteile Dritter angemietet werden, sofern dies zur wirtschaftlichen Umsetzung des Vorhabens beiträgt. Dem Konzessionsnehmer obliegen insbesondere folgende Leistungen und Verpflichtungen: • Planung und Errichtung der passiven Breitbandinfrastruktur einschließlich aller erforderlichen Netzkomponenten, • Installation, Inbetriebnahme und Betrieb der aktiven Netztechnik, • Sicherstellung eines leistungsfähigen und diskriminierungsfreien Netzbetriebs, • Bereitstellung marktüblicher Telekommunikationsdienste für Endkunden (insbesondere Internet-, Telefonie- und gegebenenfalls Fernsehdienste) zu marktüblichen Konditionen, • Bereitstellung diskriminierungsfreier Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis zu marktüblichen Bedingungen entsprechend den Vorgaben der Breitbandförderung. Der Netzbetrieb ist unter Beachtung der jeweils geltenden Förderbestimmungen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sowie der regulatorischen Anforderungen sicherzustellen. Auf die Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepub-lik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 18.08.2020 Zuwendungsbescheide E-Az.: 832.5/3-21 09BW300778 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 Zuwendungsbescheid E-Az.: 4-8433.4/1070 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zu-wendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

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